Manches muss einfach gemeldet werden

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immer locker bleiben
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von immer locker bleiben »

Mr_Black hat geschrieben:
Das Landgericht München sprach eine 32-Jährige des Totschlags an ihrem damaligen Lebensgefährten schuldig. Die Studentin wurde zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, weil sie ihren Freund mit einer Handkreissäge getötet hatte.

(...)

Nach Überzeugung des Gerichts hatte P. den Mann Ende 2008 in Haar bei München beim Sexspiel mit der Kreissäge getötet. Als Beweismittel galten den Ermittlern unter anderem Aufzeichnungen der Studentin, die diese zwei Jahre nach der Tat angefertigt hatte. Darin schilderte sie das Verbrechen. Ihr Freund sei dabei ans Bett gefesselt gewesen. Weil er eine zugeklebte Taucherbrille trug, konnte er nichts sehen.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/m ... 48456.html
Totschlag? Für mich sieht das nach einem Musterfall für die Mordmerkmale "Grausamkeit" und "Heimtücke" aus.
Und ich sehe da Indizien für eine krankhafte Störung.

Übrigens: konnte der gefesselte Freund die Kreisssäge nicht jedenfalls hören?
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Mr_Black
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Mr_Black »

immer locker bleiben hat geschrieben:
Mr_Black hat geschrieben:
Das Landgericht München sprach eine 32-Jährige des Totschlags an ihrem damaligen Lebensgefährten schuldig. Die Studentin wurde zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, weil sie ihren Freund mit einer Handkreissäge getötet hatte.

(...)

Nach Überzeugung des Gerichts hatte P. den Mann Ende 2008 in Haar bei München beim Sexspiel mit der Kreissäge getötet. Als Beweismittel galten den Ermittlern unter anderem Aufzeichnungen der Studentin, die diese zwei Jahre nach der Tat angefertigt hatte. Darin schilderte sie das Verbrechen. Ihr Freund sei dabei ans Bett gefesselt gewesen. Weil er eine zugeklebte Taucherbrille trug, konnte er nichts sehen.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/m ... 48456.html
Totschlag? Für mich sieht das nach einem Musterfall für die Mordmerkmale "Grausamkeit" und "Heimtücke" aus.
Und ich sehe da Indizien für eine krankhafte Störung.

Übrigens: konnte der gefesselte Freund die Kreisssäge nicht jedenfalls hören?
Ja. Er wird sie gehört haben, als Sie eingeschaltet wurde. Aber weder hat ihm das was gebracht noch ändert das etwas an der Heimtücke.

Solche Urteile verstärken den Eindruck, dass Frauen oft geringer bestraft werden.
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thh
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

Levi hat geschrieben:
thh hat geschrieben:
[enigma] hat geschrieben:Dachte immer es sei üblich, dass man die Datenbankaccounts der Kanzlei auch zuhause nutzen kann?
Die Justiz bietet das jedenfalls an. ;)
Aber nicht zu privaten Zwecken!
Fortbildung auf dem Gebiet des Rechts ist Dienstaufgabe, auch wenn sie in der Freizeit erfolgt.
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Levi
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Levi »

thh hat geschrieben:
Levi hat geschrieben:
thh hat geschrieben:
[enigma] hat geschrieben:Dachte immer es sei üblich, dass man die Datenbankaccounts der Kanzlei auch zuhause nutzen kann?
Die Justiz bietet das jedenfalls an. ;)
Aber nicht zu privaten Zwecken!
Fortbildung auf dem Gebiet des Rechts ist Dienstaufgabe, auch wenn sie in der Freizeit erfolgt.
Die eigene Fortbildung: Ja.
Aber nicht die "Fortbildung" eines anderen Forenmitglieds.
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Tibor
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tibor »

Weil du mich meinst: Ich habe zwei Beck-O Accounts; einen dienstlichen und einen als Beck-Autor. Zu Hause bin ich übrigens meist mit dem Privat-Account eingeloggt und nutze den - oh Wunder oh Staun - auch dienstlich. Genauso wie ich hier privates Papier und Toner im Arbeitszimmer nutze und die heimische Klospülung und die eigene Luft zum atmen nutze. Also lass bitte diese Blödeleien.
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Levi
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Levi »

Tibor hat geschrieben:Weil du mich meinst: Ich habe zwei Beck-O Accounts; einen dienstlichen und einen als Beck-Autor. Zu Hause bin ich übrigens meist mit dem Privat-Account eingeloggt und nutze den - oh Wunder oh Staun - auch dienstlich. Genauso wie ich hier privates Papier und Toner im Arbeitszimmer nutze und die heimische Klospülung und die eigene Luft zum atmen nutze. Also lass bitte diese Blödeleien.
Ich habe dich gar nicht gemeint. Wie kommst du darauf?

Ich wusste im Übrigen - bis soeben - gar nicht genau, was du beruflich machst. Ich dachte immer du bist Rechtsanwalt im Bereich Steuerrecht oder so.

Ich sollte vielleicht doch mal irgendwann zu einem Berliner Stammtisch kommen.

Aber mit dem Blödeln hattest du natürlich recht. Meine Beiträge waren nicht ganz ernst gemeint.

Also, sorry, wenn du dich versehentlich angegriffen gefühlt haben solltest. War nicht meine Absicht. :-(
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thh
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

Levi hat geschrieben:
thh hat geschrieben:
Levi hat geschrieben:
thh hat geschrieben:
[enigma] hat geschrieben:Dachte immer es sei üblich, dass man die Datenbankaccounts der Kanzlei auch zuhause nutzen kann?
Die Justiz bietet das jedenfalls an. ;)
Aber nicht zu privaten Zwecken!
Fortbildung auf dem Gebiet des Rechts ist Dienstaufgabe, auch wenn sie in der Freizeit erfolgt.
Die eigene Fortbildung: Ja.
Aber nicht die "Fortbildung" eines anderen Forenmitglieds.
Die "Fortbildung" eines Forenmitglieds ist, soweit sie Recherchen bei Beck-Online oder juris o.ä. erfordert, regelmäßig mit eigener Fortbildung verbunden, schon deshalb, weil es ansonsten ja nicht der Recherche bedürfte, wenn das Wissen präsent wäre.

Die bloße Übermittlung von - insbesondere redaktionellen - Beiträgen halte ich für ein in erster Linie urheberrechtliches Problem, gleichgültig, über welchen Zugang sie erfolgt.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von immer locker bleiben »

Mr_Black hat geschrieben:
immer locker bleiben hat geschrieben:
Mr_Black hat geschrieben:
Das Landgericht München sprach eine 32-Jährige des Totschlags an ihrem damaligen Lebensgefährten schuldig. Die Studentin wurde zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, weil sie ihren Freund mit einer Handkreissäge getötet hatte.

(...)

Nach Überzeugung des Gerichts hatte P. den Mann Ende 2008 in Haar bei München beim Sexspiel mit der Kreissäge getötet. Als Beweismittel galten den Ermittlern unter anderem Aufzeichnungen der Studentin, die diese zwei Jahre nach der Tat angefertigt hatte. Darin schilderte sie das Verbrechen. Ihr Freund sei dabei ans Bett gefesselt gewesen. Weil er eine zugeklebte Taucherbrille trug, konnte er nichts sehen.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/m ... 48456.html
Totschlag? Für mich sieht das nach einem Musterfall für die Mordmerkmale "Grausamkeit" und "Heimtücke" aus.
Und ich sehe da Indizien für eine krankhafte Störung.

Übrigens: konnte der gefesselte Freund die Kreisssäge nicht jedenfalls hören?
Ja. Er wird sie gehört haben, als Sie eingeschaltet wurde. Aber weder hat ihm das was gebracht noch ändert das etwas an der Heimtücke.
Auch wahr.

Die Lektüre des Spiegel Artikels legt außerdem die Vermutung nahe, dass Rache ein Motiv gewesen sein könnte.
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[enigma]
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

Mr_Black hat geschrieben:
Das Landgericht München sprach eine 32-Jährige des Totschlags an ihrem damaligen Lebensgefährten schuldig. Die Studentin wurde zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, weil sie ihren Freund mit einer Handkreissäge getötet hatte.

(...)

Nach Überzeugung des Gerichts hatte P. den Mann Ende 2008 in Haar bei München beim Sexspiel mit der Kreissäge getötet. Als Beweismittel galten den Ermittlern unter anderem Aufzeichnungen der Studentin, die diese zwei Jahre nach der Tat angefertigt hatte. Darin schilderte sie das Verbrechen. Ihr Freund sei dabei ans Bett gefesselt gewesen. Weil er eine zugeklebte Taucherbrille trug, konnte er nichts sehen.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/m ... 48456.html
Totschlag? Für mich sieht das nach einem Musterfall für die Mordmerkmale "Grausamkeit" und "Heimtücke" aus.
Heimtücke war auch mein erster Gedanke. Wobei es da sehr auf die konkreten Umstände ankommen dürfte, die man der Berichterstattung bisher eher nicht entnehmen kann. Warum Grausamkeit? Kreissäge gegen Hals dürfte recht schnell gehen.
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Tobias__21
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Ich sehe nach wie vor kein urheberrechtliches Problem beim Versenden von Zeitschriftenbeiträgen zu Ausbildungszwecken. Mag vielleicht ein AGB rechtliches Problem sein, aber ob diese AGB dann wirksam wäre? ;)

Muss die Justiz eigentlich pro Richter/StA den beck-online Account zahlen, oder gibts da Gruppenpreise? Mich würde wirklich mal interessieren was das das im Schnitt pro Richter/StA/Rechtspfleger/etc. kostet. Hier wurde schon öfter versucht, dass man mit beck eine Regelung für die Referendare findet. Da ging es nicht mal darum, dass man einen Account für zuhause bekommt (das hätte man nicht bezahlen können), sondern nur darum, dass man 1-2 Computer in der Bibliothek des LG aufstellt, auf die die Ref. mit einem login zugreifen können. Aber selbst das hätte sich beck wohl so vergolden lassen, dass man davon abgesehen hat.

Es ist einfach ätzend. Die UB stellt sich auch quer den Referendaren Zugang zum W-Lan zu geben (und zwar generell). Man sitzt also in der Bib ohne Internet. Von VPN Clients will ich gar nicht anfangen, Datenbanken Zugriff gibt es natürlich auch nicht. Die haben zwar 3-4 feststehende Rechner, bei denen man auch auf beck-online zugreifen kann, aber man kann sich ja vorstellen wie frequentiert die sind. Und eigentlich will man die Referendare auch gar nicht in der Bibliothek haben, weil die eh schon überfüllt ist. Absolute Fehlplanung. In der Bibliothek vom LG befinden sich fast nur Altauflagen, weil das meiste natürlich in beck-online/juris ist und man einfach keine Bücher mehr anschaffen muss.
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Tibor
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tibor »

Früher hatte efellows immer Beck & Juris im Programm.
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Tobias__21
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Tibor hat geschrieben:Früher hatte efellows immer Beck & Juris im Programm.
Ist wohl heute noch so. Ich hab das aber versäumt mich um ein Stipendium zu kümmern. Hätte sich wohl aber allein wegen den Datenbanken gelohnt. Ich ging aber echt davon aus, dass wir da auch im Ref Zugang kriegen. Zumindest juris haben wir ja auch für zuhause.
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Honigkuchenpferd
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Tobias__21 hat geschrieben:Es ist einfach ätzend. Die UB stellt sich auch quer den Referendaren Zugang zum W-Lan zu geben (und zwar generell). Man sitzt also in der Bib ohne Internet. Von VPN Clients will ich gar nicht anfangen, Datenbanken Zugriff gibt es natürlich auch nicht.
Nun ja, dem kann man ggf. selbst abhelfen. Es soll ja zulassungsfreie Studienfächer geben, für die man sich einschreiben kann. :-w

Dann muss man zwar den Semesterbeitrag zahlen, aber oftmals gehen damit - auch abseits von W-Lan und Co. - Vergünstigungen einher, die das mehr als nur aufwiegen.

Ich persönlich kenne z.B. eine nicht ganz geringe Anzahl an Personen, die sich nach dem Jurastudium anscheinend auch noch in Physik versucht haben. :-$
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Ja, aber das ist unsozial :D Ich habe auch schon mit dem Gedanken gespielt (deswegen entstand ja auch der Thread im Ref Forum), habs dann aber gelassen. Es geht eigentlich auch so und vielleicht ist es ganz gut so, dass ich keinen beck-online Zugriff habe. Ich neige dann nämlich dazu, wenn ich zu viele Möglichkeiten habe, mich mit anderen Sachen zu beschäftigen, die nicht unbedingt examensrelevant sind. Neulich hab ich bspw. Zeit im BtMG Kommentar verschwendet :D
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Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben: Muss die Justiz eigentlich pro Richter/StA den beck-online Account zahlen, oder gibts da Gruppenpreise? Mich würde wirklich mal interessieren was das das im Schnitt pro Richter/StA/Rechtspfleger/etc. kostet. Hier wurde schon öfter versucht, dass man mit beck eine Regelung für die Referendare findet. Da ging es nicht mal darum, dass man einen Account für zuhause bekommt (das hätte man nicht bezahlen können), sondern nur darum, dass man 1-2 Computer in der Bibliothek des LG aufstellt, auf die die Ref. mit einem login zugreifen können. Aber selbst das hätte sich beck wohl so vergolden lassen, dass man davon abgesehen hat.
In Hamburg löst man das unkonventioneller. Der Hamburgerische Anwaltverein hat mit Beck eine Vereinbarung getroffen, dass Referendare im Gruppenvertrag aufgenommen werden. So gibt es hier 24 Monate Beck-Online für 40 Euro für die Referendare. Zuhause nutzbar.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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