Manches muss einfach gemeldet werden

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Honigkuchenpferd
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Tobias__21 hat geschrieben:Ja, aber das ist unsozial :D
Bei zulassungsfreien Fächern sehe ich da, ehrlich gesagt, kein Problem. Du nimmst dann ja niemandem den Studienplatz weg. Für die anderen steigt auch der Semesterbeitrag nicht. Und für den Staat ensteht daraus auch nur eine minimale Belastung, die angesichts der üblichen Steuergeldverschwendung wirklich nicht mehr ins Gewicht fällt.
Ich neige dann nämlich dazu, wenn ich zu viele Möglichkeiten habe, mich mit anderen Sachen zu beschäftigen, die nicht unbedingt examensrelevant sind. Neulich hab ich bspw. Zeit im BtMG Kommentar verschwendet :D
Man kann seine Lebenszeit sicher noch unsinniger verbringen. :)
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Tobias__21
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:
Ich neige dann nämlich dazu, wenn ich zu viele Möglichkeiten habe, mich mit anderen Sachen zu beschäftigen, die nicht unbedingt examensrelevant sind. Neulich hab ich bspw. Zeit im BtMG Kommentar verschwendet :D
Man kann seine Lebenszeit sicher noch unsinniger verbringen. :)
Stimmt. Immerhin weiss ich jetzt, wie man Opium zuhause herstellen kann :D Im Endeffekt ist der Körner neben einem Kommentar auch eine gute Anleitung für allerlei illegale Vorhaben :D
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Eris
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Eris »

Ich möchte mal melden, dass ich dank des Forums heute im mündlichen Prüfungsgespräch im Strafrecht 13 Punkte bekommen habe - es ging nämlich um den Berliner "Raserfall" und ich habe die Debatte damals hier sehr interessiert mitgelesen und vieles davon dann im Prüfungsgespräch auch diskutiert und anscheinend kam das gut an. :D Daher danke an alle, die hier so spannende Fälle und interessante Gedankengänge ausbreiten, auch wenn ich meist nur still mitlese.

Insgesamt hat es dennoch leider nur für 7,2 Punkte im zweiten Examen gereicht, was die Freude daran, jetzt immerhin endlich Volljuristin zu sein, zwar etwas trübt, aber ich hab ja zur Not auch noch den Verbesserungsversuch und ich glaube, wenn die ganze Anspannung mal abfällt, kommt auch die Freude.
Tobias__21
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Herzlichen Glückwunsch! =D> =D>

Eine ähnliche Erfahrung habe ich im schriftlichen Teil des ersten Examens gemacht. Da gebührt auch eine Note dem Forum :)
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sai
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von sai »

Tobias__21 hat geschrieben:Ja, aber das ist unsozial :D Ich habe auch schon mit dem Gedanken gespielt (deswegen entstand ja auch der Thread im Ref Forum), habs dann aber gelassen. Es geht eigentlich auch so und vielleicht ist es ganz gut so, dass ich keinen beck-online Zugriff habe. Ich neige dann nämlich dazu, wenn ich zu viele Möglichkeiten habe, mich mit anderen Sachen zu beschäftigen, die nicht unbedingt examensrelevant sind. Neulich hab ich bspw. Zeit im BtMG Kommentar verschwendet :D
Unsozial ist das nicht. Die Uni ist froh, über jeden eingeschriebenen Studenten. Deshalb kümmert sich ja auch keiner darum.
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Pillendreher
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Pillendreher »

http://www.normantranscript.com/oklahoma/enes-kanter-says-he-is-being-held-in-romania-after/article_a7620a88-3d79-11e7-afe6-0fc33ab152cd.html (Verwaister Link automatisch entfernt)

Erdogan gerade wieder fleißig.
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Mr_Black
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Mr_Black »

Zur Entstehung von Steuern
Graeber geht davon aus, dass Dominanz und Unterwerfung, Kontrolle und Sich-Fügen, Herrscher und Beherrschte — also kurz: hierarchische Strukturen — aus den Beziehungen früherer Räuber und „ihrer“ Beraubten entstanden sind. Wenn Räuber immer wieder dieselben Bauerndörfer heimgesucht und bestohlen haben, sind schließlich mit der Zeit Beziehungen zu den Beraubten entstanden, so dass sich das Stehlen in Tributzahlungen verwandelt hat, und aus Vergewaltigungen wurde das Recht des Königs an der ersten Nacht mit einer Frau. Und damit immer genug für die Tributzahlungen übrig blieb, ergab sich dann fast schon von selbst, dass die Herrscher die Untergebenen irgendwann auch gegen andere Räuber verteidigt haben. Und so ist (teilweise wohl auch dank rhetorischer Kunstfertigkeit auf Seiten der Herrscher) aus amoralischer räuberischer Ausbeutung über die Zeit eine letztlich moralisch begründete (oder immerhin erklärte) Ausbeutung geworden.

https://kaffeeundkapital.de/2017/01/18/ ... haenomene/
- Söldner des Rechts -
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von hlubenow »

Mr_Black hat geschrieben:Zur Entstehung von Steuern
Zumindest ist die GEZ so entstanden, ja.
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jurabilis
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von jurabilis »

Levi hat geschrieben:
thh hat geschrieben:
[enigma] hat geschrieben:Dachte immer es sei üblich, dass man die Datenbankaccounts der Kanzlei auch zuhause nutzen kann?
Die Justiz bietet das jedenfalls an. ;)
Aber nicht zu privaten Zwecken!
Kann es denn bei einem Justizangehörigen überhaupt "private Zwecke" geben?
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thh
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

jurabilis hat geschrieben:Kann es denn bei einem Justizangehörigen überhaupt "private Zwecke" geben?
Freilich - auch Justizangehörige können klagen und verklagt werden, Strafanzeige erstatten oder strafrechtlich verfolgt werden (und können zudem ihrem familiären Umfeld in solchen Situationen zur Seite stehen). Außerdem könnten sie bspw. auch dozieren oder publizieren, ohne dass das dem Wunsch des Dienstherrn entspricht oder diesem förderlich wäre. Eine Kolumne in einer Zeitung bspw. wäre wohl eher als private Tätigkeit zu qualifizieren, auch wenn sie sich mit juristischen Fragen befassen würde.
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jurabilis
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von jurabilis »

thh hat geschrieben:
jurabilis hat geschrieben:Kann es denn bei einem Justizangehörigen überhaupt "private Zwecke" geben?
Freilich - auch Justizangehörige können klagen und verklagt werden, Strafanzeige erstatten oder strafrechtlich verfolgt werden (und können zudem ihrem familiären Umfeld in solchen Situationen zur Seite stehen). Außerdem könnten sie bspw. auch dozieren oder publizieren, ohne dass das dem Wunsch des Dienstherrn entspricht oder diesem förderlich wäre. Eine Kolumne in einer Zeitung bspw. wäre wohl eher als private Tätigkeit zu qualifizieren, auch wenn sie sich mit juristischen Fragen befassen würde.
Justizangehörige sind aber doch immer im Dienst, so wie Schutzengel oder der Papst, oder habe ich das falsch mitgenommen aus dem Einführungskurs im Referendariat?
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}

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batman
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von batman »

Nobody does it better: Roger Moore †
Gelöschter Nutzer

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kann mir jemand erklären, was sich die vorlegenden Gerichte denken, die Vorlagen zum EuGH wie z.B. die unten aufgeführte verfassen?

Das ist übrigens ein einziger Satz.

Ich kann ja den Wunsch nach Genauigkeit in der Fragestellung verstehen, aber es fällt mir schwer zu glauben, dass die Frage nicht auch etwas verständlicher bzw. in mehreren Sätzen hätte verfasst werden können...

Kann unter Berücksichtigung — der Erfordernisse der Vorhersehbarkeit der Lösungen und der Rechtssicherheit, die für den Erlass der Bestimmungen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen im Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 1972, L 299, S. 32) in der durch das Übereinkommen vom 29. November 1996 über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden (ABl. 1997, C 15, S. 1) geänderten Fassung (Brüsseler Übereinkommen) sowie in der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 2001, L 12, S. 1) maßgebend waren (vgl. u. a. Urteil vom 19. Juli 2012, Mahamdia, C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 44 und 46), — der Besonderheiten des europäischen Luftverkehrssektors, in dessen Rahmen das fliegende Personal für Rechnung einer Fluggesellschaft mit Sitz in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union täglich von einer Heimatbasis aus, die sich — wie im vorliegenden Fall — in einem anderen Mitgliedstaat befinden kann, die Europäische Union überfliegt, wobei das fliegende Personal dieser Fluggesellschaft von einer anderen Gesellschaft mit Sitz im selben Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt wird, — der in den Gründen des vorliegenden Urteils beschriebenen Eigenarten des vorliegenden Rechtsstreits, — des aus dem Begriff „Heimatbasis“ (im Sinne von Anhang III der Verordnung [EWG] Nr. 3922/91) hergeleiteten Kriteriums, das in der Verordnung Nr. 883/2004 zur Bestimmung der ab dem 28. Juni 2012 auf die Mitglieder von Flug- und Kabinenbesatzungen anzuwendenden Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit verwendet wird, und — der Schlussfolgerungen aus der in den Gründen der vorliegenden Entscheidung angeführten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union der Begriff „Ort, an dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet“ in Art. 19 Nr. 2 der Verordnung Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 dahin ausgelegt werden, dass er im Fall von Arbeitnehmern, die einer Fluggesellschaft, die dem Recht eines Mitgliedstaats der Union unterliegt und im gesamten Gebiet der Europäischen Union grenzüberschreitend Fluggäste befördert, als Mitglieder des fliegenden Personals zur Verfügung gestellt werden, zur Bestimmung des Vertragsstaats (und damit von dessen Gerichten), in dem die Arbeitnehmer gewöhnlich ihre Arbeit verrichten, dem Begriff „Heimatbasis“ gleichgestellt werden kann, der in Anhang III der Verordnung Nr. 3922/91 des Rates vom 16. Dezember 1991 als „[v]om Luftfahrtunternehmer gegenüber dem Besatzungsmitglied benannter Ort, wo das Besatzungsmitglied normalerweise eine Dienstzeit oder eine Abfolge von Dienstzeiten beginnt und beendet und wo der Luftfahrtunternehmer normalerweise nicht für die Unterbringung des betreffenden Besatzungsmitglieds verantwortlich ist“ definiert wird, weil dieses aus der „Heimatbasis“, verstanden als „tatsächlicher Mittelpunkt des Arbeitsverhältnisses“, an dem alle Arbeitnehmer systematisch ihren Arbeitstag beginnen und beenden sowie ihre tägliche Arbeit organisieren und in dessen Nähe sie für die Dauer der Vertragsverhältnisse, während der sie dieser Fluggesellschaft zur Verfügung gestellt wurden, ihren tatsächlichen Wohnsitz begründet haben, abgeleitete Anknüpfungskriterium sowohl die engsten Verbindungen mit einem Vertragsstaat aufweist als auch für die schwächste Partei des Vertragsverhältnisses den angemessensten Schutz gewährleistet?
(Rs. C-168/16)
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Justitian
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Justitian »

Ich habe noch eine Frage zu Suits. Als die StA gegen Donna wegen Betruges ermittelt wird zweifelhaft, ob ein Vermögensschaden vorliegt. Dann stellt die StA ihre Anklage auf "Vorsatz" um. Was ist damit gemeint? Erst dachte ich an einen untauglichen Versuch, aber es ist ausdrücklich von Vollendung die Rede.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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thh
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

Suchender_ hat geschrieben:Ich kann ja den Wunsch nach Genauigkeit in der Fragestellung verstehen, aber es fällt mir schwer zu glauben, dass die Frage nicht auch etwas verständlicher bzw. in mehreren Sätzen hätte verfasst werden können...
Eine Frage wird sich schwerlich in mehrere Sätze fassen lassen. Eine Frage - ein Satz. Mehrere Sätze - mehrere Fragen. ;)
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