Manches muss einfach gemeldet werden

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jurabilis
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von jurabilis »

immer locker bleiben hat geschrieben:Wenn das so weiter regnet, liegt Berlin bis zum Sonntag endlich am Meer ...
https://twitter.com/ArualElbia/status/880392738096771073 (Verwaister Link automatisch entfernt)
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}

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julée
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von julée »

immer locker bleiben hat geschrieben:Wenn das so weiter regnet, liegt Berlin bis zum Sonntag endlich am Meer ...
Eher im Meer fürchte ich.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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[enigma]
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

Den Schrei nach Strafe, der themenübergreifend immer schneller kommt, hat Justizminister Maas nicht erfunden. Aber wie bereitwillig er diese Welle geritten ist, das unterscheidet ihn von seinen skeptischeren Vorgängern; und das hat die Schreier auch bestärkt.
http://www.sueddeutsche.de/politik/gese ... -1.3564394
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Tobias__21
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

In Berlin scheint man den Auftritt der Polizei in Hamburg mit Humor zu nehmen. Zumindest eine Currywurst Bude :D

https://twitter.com/curry36/status/880429092591501312 (Verwaister Link automatisch entfernt)
Curry 36‏ @curry36 5 Std.Vor 5 Stunden
Am 01.- 02.07 bekommt jeder uniformierte Berliner Polizist, der uns das Kennwort "Bumsen" nennt, eine Portion Pommes gratis. @polizeiberlin
Geil auch der Kommentar von Andre Schulz unter dem tweet :)

btw.: Vorteilsannahme? Dürfen die Polizisten doch bestimmt nicht annehmen.
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[enigma]
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

Was für ein überkrasses Tor von Mexiko zum 1:3.
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Tibor
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Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tibor »

Melde: Erstes mal nach 40 Monaten im Haus die "Notfall-Wasserpumpe" angeworfen, die die Regenentwässerung unterstützen muss.
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thh
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

immer locker bleiben hat geschrieben: Nicht nur sinnvoller, sondern geboten.
Weshalb?
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von hlubenow »

Tobias__21 hat geschrieben:Die Polizei regelt das üblicherweise schneller und professioneller, da die es gelernt haben Zwang einzusetzen. Hier sieht man zwei Kontrolleure, die ersichtlich überfordert sind und nicht so recht wissen was sie tun, ausser zu zerren und zu würgen. Die Polizei hätte ihn sicher nicht in den Schwitzkasten nehmen müssen :)
Wenn diese Kontrolleure Gewalt anwenden dürfen (um jemanden ohne Fahrschein, der sich renitent weigert, die Bahn zu verlassen), aber damit überfordert sind, wäre es nach Deiner Argumentation nicht zwingend, daß die Polizei geholt werden muß.
Konsequenz Deiner Argumentation wäre vielmehr, daß man diese Kontrolleure "aufrüstet" und vergleichbar der Polizei in Gewaltanwendung schult.
Ich bin nicht sicher, ob Du das willst.

Wie gesagt finde ich Polizei hier besser, meine aber, daß es für die Bewertung keinen Unterschied macht. Wer keinen Fahrschein hat, muß auf Aufforderung die Bahn verlassen, und wenn er dem nicht nachkommt, sondern sich (mit den Armen oder mit einer Kette) festklammert, muß er mit Gewaltanwendung rechnen.
Gejammer dagegen ist unberechtigt.
Tobias__21
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Zwingend ist es nicht die Polizei zu holen, aber sinnvoll, das sagte ich doch. Wieso sollte man jetzt Kontrolleure in Gewaltanwendung schulen und sie aufrüsten? Ihnen stehen ja Rechtfertigungsgründe zur Seite und sie können frei entscheiden ob sie selbst handeln, oder doch lieber die Polizei hinzu rufen. Wenn jemand in meiner Wohnung einen Hausfriedensbruch begeht liegt es doch auch an mir, ob ich ihn mit Gewalt entferne, oder wenn ich mir das nicht zutraue oder einfach nicht möchte die Polizei rufe und die verpasst ihm dann einen Arschtritt zur Tür hinaus :) Ich sehe das Problem jetzt nicht wirklich und weiss im Übrigen auch nicht was da zu Jammern gibt an dem Fall. Sieht halt etwas unglücklich aus, ja und?
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[enigma]
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

hlubenow hat geschrieben:
Wie gesagt finde ich Polizei hier besser, meine aber, daß es für die Bewertung keinen Unterschied macht. Wer keinen Fahrschein hat, muß auf Aufforderung die Bahn verlassen, und wenn er dem nicht nachkommt, sondern sich (mit den Armen oder mit einer Kette) festklammert, muß er mit Gewaltanwendung rechnen.
Gejammer dagegen ist unberechtigt.
Du liegst mal wieder völlig daneben. Den Fahrkartenkontrolleuren steht nur das Jedermannfestnahmerecht nach § 127 StPO zu. Da gelten besonders strenge Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit der Gewaltanwendung. Die Kontrolleure haben gerade nicht die gleichen Befugnisse wie die Polizei in der gleichen Situation. Es wäre ohne Weiteres möglich gewesen, zur Not bis zur Endhaltestelle mitzufahren und dort die Polizei zu rufen.
Tobias__21 hat geschrieben:
hlubenow hat geschrieben:
Mietspantrakt hat geschrieben:so widerlich. solche methoden gab es zuletzt im dritten reich. und die ganzen fahrgastinsassen schauen zu. ich empfehle, die kommentare unter dem video nicht zu lesen.
Du meinst also, man darf ohne Fahrschein Bahn fahren, wenn man sich nur fest genug ankettet? Kann's ja wohl irgendwie nicht sein.
Schwarzfahrer Witze lassen wir stecken, oder? Im Ernst: Sinnvoller wäre es doch gewesen ihn weiter fahren zu lassen und die Polizei an der nächsten Haltestelle hinzuzuziehen, als hier völlig unbeholfen mit Gewalt zu reagieren, mag es auch gerechtfertigt gewesen sein.
Wenn die Gewaltanwendung nicht geboten war, war sie auch nicht gerechtfertigt.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Wo habe ich geschrieben, dass sie nicht geboten war? Selbstverständlich war sie geboten.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

Du hast zu Recht geschrieben, es hätte eine sinnvollere Alternative gegeben. Damit war die Gewaltanwendung nicht geboten, weil nicht erforderlich. Im Vorliegenden Fall ist - wie immer bei § 127 StPO - auch das Verhältnis der Schwere der Tat zur Gewaltanwendung zu berücksichtigen. Und Schwarzfahren lässt sich im Unrechtsgehalt überhaupt nicht mit dem Hausfriedensbruch in einer Privatwohnung vergleichen.
Zuletzt geändert von [enigma] am Freitag 30. Juni 2017, 15:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Honigkuchenpferd »

[enigma] hat geschrieben:Du liegst mal wieder völlig daneben. Den Fahrkartenkontrolleuren steht nur das Jedermannfestnahmerecht nach § 127 StPO zu. Da gelten besonders strenge Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit der Gewaltanwendung. Die Kontrolleure haben gerade nicht die gleichen Befugnisse wie die Polizei in der gleichen Situation. Es wäre ohne Weiteres möglich gewesen, zur Not bis zur Endhaltestelle mitzufahren und dort die Polizei zu rufen.
Woher nimmst du diese Beschränkung auf § 127 StPO? Der Sicherheitdienst der Bahn übt das Hausrecht einschließlich aller Gewaltrechte aus, die sich aus dem Zivil- und Strafrecht ergeben.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

[enigma] hat geschrieben:Du liegst mal wieder völlig daneben. Den Fahrkartenkontrolleuren steht nur das Jedermannfestnahmerecht nach § 127 StPO zu.
Wieso das? Sie wollen ihn doch offensichtlich aus der Bahn entfernen. Das ist die Durchsetzung des Hausrechts im Wege der Notwehr, die keinen weiteren Einschränkungen unterliegt und auch mit der zur Zielerreichung erforderlichen Gewalt durchgesetzt werden darf. (Nachdem das Vorgehen wenig erfolgversprechend erscheint, wäre auch ein weitergehender Gewalteinsatz zulässig gewesen, mit dem der Widerstand bspw. durch Zufügung von Schmerzen gebrochen wird.)
[enigma] hat geschrieben:Es wäre ohne Weiteres möglich gewesen, zur Not bis zur Endhaltestelle mitzufahren und dort die Polizei zu rufen.
Warum sollte man jemanden, der das Beförderungsentgeld nicht zahlt, mitfahren lassen? Das mag ja möglich sein, aber nicht wünschenswert.
[enigma] hat geschrieben:Wenn die Gewaltanwendung nicht geboten war, war sie auch nicht gerechtfertigt.
Im Sinne des § 32 StGB war sie "geboten".
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Wieso nur § 127 StPO?? § 32 StGB und wahrscheinlich auch § 859 BGB?
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