Quantensprung hat geschrieben:Die Behauptung es wird zu wenig gemacht (für die 0,5%!), ist ehrlich gesagt einfach frech. Ich kann mir kaum vorstellen, dass solch eine Äußerung von jemanden getätigt wird, der sich ernsthaft mit der Thematik beschäftigt hat.
Der UN-Kinderrechtsausschuss hat als Ergebnis eines über Jahre angelegten Dialog-Prozesses zwischen Bundesregierung, Zivilgesellschaft und Wissenschaft gerügt, dass es in Deutschland keine hinreichenden Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor sexuellen Missbrauch in Schulen gibt (CRC/C/DEU/CO/3-4). Wenn dir das nicht einmal bekannt ist, habe ich meine Zweifel, inwieweit Du überhaupt in diesem fachlichen Diskurs steckst. Ich weiß nicht, welche Quellen abgesehen von deinen Kanzlei-Erfahrungen und den herangezogenen Statistiken Grundlagen deiner Positionierung sind, aber jeder relevante Player im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes hat sich zu diesem Punkt schon kritisch positioniert. Wenn Du dir die DJI-Studie ansiehst, stellst Du z.B. fest, dass es nahezu überhaupt keine Schutzkonzepte und Risikoanalysen an Schulen gibt - mir geht es nicht um Themen auf Elternabenden, sondern um institutionalisierte Präventionsmaßnahmen. Und auch die 0,5% haben ein Recht darauf, angemessen geschützt zu werden.
Hast du dir die Empfehlungen aus den Concluding Observations des UN-Kinderrechtsausschusses mal angeschaut?
Das meiste bezieht sich auf mE etwas wirre Forderungen (z.B. wird kritisiert, dass die deutsche Bundesregierung nichts gegen Babyklappen unternimmt). Was aber wichtig ist: Es findet sich ausdrücklich KEINE Handlungsempfehlung bezüglich sexuellen Missbrauchs von Kindern an Schulen.
Es wurde gerügt, dass die Bundesregierung den Missbrauch in den Kirchen nicht "bestraft" hat. Der berechtigte Einwand der Bundesregierung darauf war übrigens, dass die Bundesregierung keine Weisungsbefugnis gegenüber der Justiz hat. Der zweite Punkt der im entferntesten etwas damit zu tun hat war, dass die Bekämpfung von Genitalverstümmelung nicht ausreichend betrieben wird (insbesondere Entwicklungshilfe nicht eingestellt wurde zu Ländern wo solches Handeln üblich ist).
Im Bezug auf Schulen wird lediglich das (Internet)-Mobbing angeprangert. Von großen Defiziten bei sexuellen Missbrauch an Schulen ist nicht die Rede.
Alle weitere Rügen betreffen dagegen eher Armut, Bildungschancen und ähnliches.
Also was soll dieser Bericht hier belegen?
Die DJI-Studie ist aus mehrerlei Gründen nicht ernst zu nehmen. Einerseits ist zu hinterfragen, ob das Ergebnis nicht schon Interessensgesteuert ist. Viel wichtiger ist aber: 80% der Schulen haben sich geweigert an dieser Studie teilzunehmen oder mit dem DJI zusammenzuarbeiten. Daraus schließt die DJI, dass alle nicht teilgenommenen Schulen kein Schutzkonzept haben. Das ist nicht nur wissenschaftlicher Unfug, sondern auch unredlich. Vor allem da das DJI ganz genau weiß, dass ganz viele Schulen nicht teilnehmen durften, weil der Datenschutzbeauftragte einiger Länder darauf hingewiesen hat, dass die Erhebung gegen das Datenschutzgesetz verstößt. Über 90% der befragten Schulen haben nämlich Präventionsmaßnahmen (80%) oder angegeben, diese für 2018 zu planen (weitere 10%).
Die wahren Ergebnisse lassen sich aber nicht so gut in der Presse vermarkten. Darum werden Ergebnisse für die Medien zugespitzt, um die entsprechende Aufmerksamkeit zu bekommen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11