thh hat geschrieben:
Ich mache ja nun kein Sexualstrafrecht, aber dass man einen liegenden Menschen, den man körperlich angeht - ganz gleich, um ihn zu vertrimmen oder den Widerstand gegen eine Wegnahme oder gegen erzwungene sexuelle Handlungen zu brechen -, an Oberkörper/Schultern ergreift, ihn hochhebt und dann (immer wieder) schwungvoll auf den Untergrund befördert, ist eine überaus naheliegende Verhaltensweise und vom Untergrund unabhängig. Auf der Straße knallt der Kopf dann halt auf den Asphalt, auf der Wiese ins Gras und im Bett auf Bettkante oder Matratze.
Selbst bei weichem Untergrund - wie einer Matratze - ist das allein wegen der auf Kopf und Hals wirkenden Kräfte unangenehm bis schmerzhaft und durchaus geeignet, Widerstand zu brechen. Das ist derselbe Mechanismus, der auch beim kräftigen Schütteln (dann eben eines stehenden, nicht liegenden Menschen) wirkt, bei Säuglingen und Kleinkindern manchmal tödliche Folgen hat, aber eben auch für ältere und erwachsene Menschen zumindest sehr unangenehm ist. Und wer einen liegenden in dieser Weise schüttelt, lässt dabei regelmäßig dessen Kopf auf den Untergrund knallen.
Es ist sicherlich auch schwierig sich solch eine Situation vorzustellen, aber wenn man wen anders findet, kann man es ja spaßeshalber mal versuchen nachzustellen und wird dann feststellen, dass man das als Täter nicht machen wird. Es fängt schon mit der ungleichen Kraftwirkung in den Positionen an. Ein Opfer welches auf dem Boden liegt ist keine "Puppe" die man beliebig hin und her schleudern kann. Wenn die liegende Person sich versucht aufzurichten, macht sie das mit ihrem gesamten Oberkörper. Das heißt der Täter muss mit seinen Händen jedesmal den Kopf zu sich ziehen und dann gegen die gesamte Oberkörperkraft den Kopf + Oberkörper mit Schwung nach unten !schlagen!. Den Schwung gibt es aber nur, wenn das Opfer keine Kraft mehr nach oben aufwendet. Probiert das Opfer nämlich den Oberkörper aufzurichten, kann man Kopf/Oberkörper nur nach unten drücken, ihn aber nicht "schleudern", denn die Armkraft reicht selbst beim Verhältnis Mann/Frau nicht dafür aus und man braucht sein eigenes Körpergewicht.
Ein Schleudern in solch einer Position ist daher regelmäßig nur möglich, wenn das Opfer sich gerade nicht wehrt z.B. weil es überrascht ist. Selbst wenn man aber davon ausgeht, dass das Opfer tatsächlich überrascht wird, ist es kaum nachvollziehbar, dass ein Täter dieses Verhalten aber wiederholen wird bei einem weichen Untergrund. Warum denn auch? In der Regel wird er versuchen das Opfer möglichst niedergedrückt zu halten, weil es ne große Kraftanstrengung ist ein Opfer hochkommen zu lassen und dann wieder zu senken. Insbesondere mag es unangenehm sein, verursacht aber keine Schmerzen. Daher ist es schlicht total ineffizient.
Ich würde als Täter daher auch ein Opfer welches sich wehrt immer nur auf den Boden drücken und mit den Fäusten schlagen. Sollte sich das Opfer dagegen nicht wehren, würde ich den Kopf nur gegen harte Sachen schlagen. Denn es kostet mich deutlich mehr Aufwand als einfach zu schlagen und macht nur Sinn, wenn das Opfer dadurch größere Verletzungen/Schmerzen bekommt. Ich denke ichl würde ich es auch nur im Kampfgeschehen machen und nicht als gezieltes Vorgehen um wen zu "schädigen". In der Regel wird auch auf Opfer die auf hartem Boden liegen eher eingeschlagen/eingetreten, als dass die extra nochmal angehoben werden, um sie gegen den Boden zu schleudern. Mag aber natürlich alles vorkommen.
Ich glaube als jemand der sich nicht regelmäßig schlägt, ich gehe mal davon aus das betrifft hier den größten Teil im Forum, fehlt häufig auch das Gefühl, wie anstrengend ein Opfer sein kann, was sich wehrt. Nicht ohne Grund überwiegt vis compulsiva bei nahezu allen Nötigungsdelikten die vis absoluta. Es ist kaum möglich mit vis absoluta längere Zeit irgendwelche gewünschte Verhalten zu erreichen, selbst bei starken körperlichen Unterschieden. Das Endet dann lediglich in massive Gewaltexzesse.
Aber wie gesagt, ausgeschlossen ist natürlich nichts... Auch mag man "Mit dem Kopf auf den Boden schlagen" sehr unterschiedlich definieren. Darunter mag ein Opfer vielleicht auch schon das ruckartige Runterdrücken verstehen, wo bei Gelegenheit der Kopf dann den Boden berührt. Aber ich teile zumindest in dem Punkt Fischers Skepsis. Ich halte es auch für äußerst ungewöhnlich, wie die Kampfhandlung geschildert wird. Was nicht bedeutet, dass es nicht so stattgefunden haben kann. Es lässt aber kritisch aufhorchen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11