In den meisten Bundesländern gibt es tatsächlich eine gesetzliche Regelung zur obligatorischen sprachlichen Gleichbehandlung der Geschlechter..Tobias__21 hat geschrieben:Der Entwurf an sich ist perfekt und sprachlich gelungen. Aber nein....Keine Ahnung was mit den Behörde los ist. Gibts da ein Gesetz, dass die gendern müssen? Mein Ausbilder in der RA Station hätte mir einen gegenderten Entwurf wieder auf den Tisch geknallt.
Im Bundesbereich z. B. § 4 Abs. 3 BGleiG: "Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen. Dies gilt auch für den dienstlichen Schriftverkehr."
Alle dienstlichen Schreiben sind daher grundsätzlich zu gendern.
Und zu deinem Problem: eine geeignete Formulierung wäre z. B.: "die dem Vorstand vorsitzende Person".