Haste möglicherweise noch nen Verlustvortrag aus den Vorjahren? Den verrechnet mein Finanzamt immer automatisch[enigma] hat geschrieben:Darauf habe ich gehofft, war mir aber nicht sicher. DankeAra hat geschrieben:BFH, 04.12.2012 - VIII R 50/10[enigma] hat geschrieben:Vielleicht Betrug durch Unterlassen?
Wäre trotzdem interessant zu wissen, wo denn nun der Fehler liegt. Ich dachte immer, die Steuerprogramme seien sehr zuverlässig. Ich wurde von Smartsteuer auch extra informiert, dass der Steuerbescheid erlassen wurde (mit Nachzahlungspflicht meinerseits). Allerdings wurden da wohl nur die Daten aus der ursprünglichen Berechnung zugrunde gelegt. Wenn der Fehler beim Programm liegt, würde ich zukünftig ein anderes nutzen.
Manches muss einfach gemeldet werden
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Nein. Der Unterschied liegt wohl in den Vorsorgeaufwendungen. Die sind im Steuerbescheid deutlich höher festgesetzt als von smartsteuer errechnet.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Meistens wohl entweder "weil sie es nicht besser können" (sei es aufgrund fehlender Kompetenz oder fehlender Zeit) oder "weil der Mandant das möchte".Dumdum hat geschrieben:Warum schreiben manche Anwälte Dinge in einen an das Gericht , oder einen anderen Anwalt gerichteten Schriftsatz, die Nonsens oder am Thema vorbei sind?
Diesen Eindruck teile ich (in Kenntnis der Bedeutung des Wortes "scheinbar").Dumdum hat geschrieben:Mein Eindruck ist da tatsächlich, dass ihr den scheinbar durchaus braucht.
Eine sehr gute Frage. Ich würde sie an die Institution richten, die regelmäßig neue Gesetze beschließt und damit die Zahl, aber vor allem die Komplexität der Verfahren erhöht, jedoch weder ausreichende Mittel für eine ausreichende Zahl an Richtern noch für deren angemessene - oder zumindest: nicht verfassungswidrige - Besoldung bereitstellt und regelmäßig auch im nachgeordneten Bereich an personellen und materiellen Ressourcen spart.Dumdum hat geschrieben:PS: Was nutzen mir die tollsten Gesetze, wenn es Jahre dauern kann, bis die zur Anwendung kommen?
Die Antwort wird vermutlich lauten: ein Gesetz kostet nichts und wenn, dann nur wenig, führt aber zu großer Öffentlichkeitswirkung. Wann aber ist schon einmal jemand auf die Straße gegangen und hat gefordert, mehr Richter und Justizbeschäftigte einzustellen und sie angemessener zu besolden?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Das ist kein wirklich überzeugender Grund: der Richter könnte zum äußersten schreiten und nicht verfügen, sondern tun.Mr_Black hat geschrieben:Landgericht Erfurt erlässt nach 16.30 Uhr keine Verfügung mehr, weil dann die Geschäftstelle Feierabend macht und niemand mehr das Ding schreibt, selbst wenn ein Richter was verfügen würde.
Eben.Samson hat geschrieben:Dafür hatten wir an meinem Gericht nach langem nachdenken eine Lösung gefunden: Wir haben selber geschrieben.
Was spricht rechtlich gegen die Herstellung mehrerer Originale?batman hat geschrieben:Und auch selbst ausgefertigt?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ein brauchbares Programm zeigt m.E. nicht nur das Ergebnis der Berechnung, sondern auch die Berechnung, so dass man die des Programms mit der des Bescheids vergleichen kann und so die Abweichungen feststellt.[enigma] hat geschrieben:Ich habe meine Steuererklärung mit einer Software (Smartsteuer) gemacht. Dabei wurde errechnet, dass ich eine geringfügige Summe nachzahlen muss was auch zu erwarten war, da ich neben dem Ref Einkünfte hatte. Laut Steuerbescheid bekomme ich nun aber sogar eine Nachzahlung. Ich bin meine Steuererklärung nochmal durchgegangen, die Angaben sind alle korrekt. Wie finde ich denn jetzt raus, wo der Fehler liegt? Soll ich mich beim Finanzamt melden?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Nu gut - aber warum das so ist dürfte ja wohl bekannt sein:thh hat geschrieben: Die Antwort wird vermutlich lauten: ein Gesetz kostet nichts und wenn, dann nur wenig, führt aber zu großer Öffentlichkeitswirkung. Wann aber ist schon einmal jemand auf die Straße gegangen und hat gefordert, mehr Richter und Justizbeschäftigte einzustellen und sie angemessener zu besolden?
Wer jetzt so ganz i privaten - z.B. als Angestellter unterwegs ist, mag ggf.1x im Leben wirklich mit der Justiz in Kontakt treten - und ggf. Glück haben oder meine er wär da gerade der Einzelfall...
Das ist aber so, weil doch Juristen ihr Gedönse öffentlich immer verteidigen.
Öffentlich wird doch immer das Gleiche: nehmen wir mal den NSU -Prozess gegen diese Frau da in München. Das ist öffentlich bekannt - und d geht es rechtstaatlicher vor als man es sich träumen kann- da werden keine Kosten und keine Mühen gescheut...
Hast du aber ein Problem 5 Nummern kleiner, scheint dein Anliegen eher widerwillig auuf ganz kleiner Flamme dahin zu köcheln - und keine schaut auch nur mal in einen Kommentar um die Angelegnheit zu klären.. grob aus der Hüfte nach ewigem Anlauf wird da allenfalls gearbeitet.
Das Mekt der Normalverbraucher aber erst, wenn es ihn selbst am Wickel hat.
Wenn ein StA oder Richter meint , es gäbe zuwenig Personal - ann muss er damit also selber um's Eck kommen. Wie soll der Bürger das bei Wahlen riechen....
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Sorry, aber für so naiv halte ich die Wähler in ihrer Mehrheit nicht.dumdum hat geschrieben:Wenn ein StA oder Richter meint , es gäbe zuwenig Personal - ann muss er damit also selber um's Eck kommen. Wie soll der Bürger das bei Wahlen riechen....
Dass es im öffentlichen Sektor - bewusst und gewollt - überall an Personal fehlt, merkt nun wirklich jeder, der nicht als Eremit irgendwo in der Lausitz lebt. In der Justiz ist es da nicht anders als in der Verwaltung, den Schulen und Kitas, den Krankenhäuser und Pflegeheimen.
Seit mehr als einem Vierteljahrhundert stehen für den Wähler Steuer- und Sozialabgabensenkung, Haushaltskonsolidierung und Schuldenbremse im Zentrum des politischen Willens - und nicht der Leistungsaufbau des öffentlichen Dienstes. Letzteres hatten wir in den 1970er Jahren. Keine Partei wird gewählt, wenn sie ankündigt, mehr Geld für den öffentlichen Dienst auszugeben. Allenfalls werden mehr Lehrer und Polizisten versprochen, bei gleichzeitiger Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung. Das heißt, was für neue Lehrer und Polizisten ausgegeben wird, muss an anderer Stelle im öffentlichen Dienst (z. B. in der Justiz) wieder eingespart werden.
Das weiß der Wähler - und das will der Wähler mehrheitlich. Wenn er es nicht mehr will, kann er es jederzeit ändern.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Das würde ich so nicht sehen. Die Ansichten der Wähler haben sich seit den 70ern durchaus gewandelt und ich kann mir gut vorstellen, dass man mit der Forderung nach mehr Personal im Öffentlichen Dienst (egal in welchem Bereich) ganz gut punkten kann. Problem ist m. E. eher, dass es gerade im Justizbereich kein Problembewusstsein in der Bevölkerung gibt, denn der Normalbürger hat vielleicht zwei- bis dreimal im Leben mit Gerichten zu tun. Davon wird er einmal am Arbeitsgericht gewesen sein. Die Gütetermine sind schnell zu haben, wenn man sich dann vergleicht, bekommt niemand etwas von langen Verfahren mit.Levi hat geschrieben:Sorry, aber für so naiv halte ich die Wähler in ihrer Mehrheit nicht.dumdum hat geschrieben:Wenn ein StA oder Richter meint , es gäbe zuwenig Personal - ann muss er damit also selber um's Eck kommen. Wie soll der Bürger das bei Wahlen riechen....
Dass es im öffentlichen Sektor - bewusst und gewollt - überall an Personal fehlt, merkt nun wirklich jeder, der nicht als Eremit irgendwo in der Lausitz lebt. In der Justiz ist es da nicht anders als in der Verwaltung, den Schulen und Kitas, den Krankenhäuser und Pflegeheimen.
Seit mehr als einem Vierteljahrhundert stehen für den Wähler Steuer- und Sozialabgabensenkung, Haushaltskonsolidierung und Schuldenbremse im Zentrum des politischen Willens - und nicht der Leistungsaufbau des öffentlichen Dienstes. Letzteres hatten wir in den 1970er Jahren. Keine Partei wird gewählt, wenn sie ankündigt, mehr Geld für den öffentlichen Dienst auszugeben. Allenfalls werden mehr Lehrer und Polizisten versprochen, bei gleichzeitiger Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung. Das heißt, was für neue Lehrer und Polizisten ausgegeben wird, muss an anderer Stelle im öffentlichen Dienst (z. B. in der Justiz) wieder eingespart werden.
Das weiß der Wähler - und das will der Wähler mehrheitlich. Wenn er es nicht mehr will, kann er es jederzeit ändern.
Die anderen Dinge sind vielleicht ein Nachbarschaftsstreit, der beim Güterichter endet sowie ein Verkehrsunfall.
Fragt man jedoch die (Klein-)Unternehmer sieht dies ganz anders aus. Diese Wähler würden sicherlich die Forderung nach einer besser ausgestatteten Justiz unterstützen.
Die Besoldung von Richtern, Staatsanwälten und das Einkommen von Anwälten wird allgemein überschätzt. Da müsste der Rechtsbereich mehr Öffentlichkeitsarbeit machen, um hier das Problembewusstsein zu schärfen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Nun ja, aber selbst hier im Forum unter Juristen herrscht ja offensichtlich das Vorurteil vor, Richter am Landgericht hielten gemütlich einen Sitzungstag in der Woche und könnte eigentlich, wenn sie wollten, problemlos auch mal anderthalb bis zwei Sitzungstage pro Woche machen - mit so ein bisschen Mehrarbeit. Woher soll da der Laie "wissen", dass es nicht an der Faulheit oder Unfähigkeit der Justiz liegt, wenn es länger dauert?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
julée hat geschrieben:Nun ja, aber selbst hier im Forum unter Juristen herrscht ja offensichtlich das Vorurteil vor, Richter am Landgericht hielten gemütlich einen Sitzungstag in der Woche und könnte eigentlich, wenn sie wollten, problemlos auch mal anderthalb bis zwei Sitzungstage pro Woche machen - mit so ein bisschen Mehrarbeit. Woher soll da der Laie "wissen", dass es nicht an der Faulheit oder Unfähigkeit der Justiz liegt, wenn es länger dauert?
Wir tauschen uns hier ja aus, um diese Vorurteile zu beseitigen.
Ansonsten bin ich wie bereits geschrieben, sehr dafür, dass man die Abläufe etc. besser kommuniziert.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Die Frage hast du dir ja mittlerweile selbst beantwortet ("Der Unterschied liegt wohl in den Vorsorgeaufwendungen.") Aber ganz generell: Wenn der Staat weniger von dir haben will, als du gedacht hast, freue dich doch einfach daran und lasse es gut sein. Entweder du hast (bzw. dein Programm hat) einen Fehler gemacht oder das Finanzamt möchte dir Geld schenken. - So oder so: Das Ergebnis ist doch sehr angenehm.[enigma] hat geschrieben:Wie finde ich denn jetzt raus, wo der Fehler liegt?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Was soll das bringen? Die wissen das doch meistens selber nicht.[enigma] hat geschrieben:Wie finde ich denn jetzt raus, wo der Fehler liegt? Soll ich mich beim Finanzamt melden?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Solange ich Alternative 1 aber nicht sicher ausschließen konnte - was ich mittlerweile kann - musste ich mir da schon Gedanken drum machenew_h2002 hat geschrieben:Entweder du hast (bzw. dein Programm hat) einen Fehler gemacht oder das Finanzamt möchte dir Geld schenken. - So oder so: Das Ergebnis ist doch sehr angenehm.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Wenn ich den Fehler gemacht hätte, könnte das durchaus ein Ermittlungsverfahren nach sich ziehen und meine Lust darauf hält sich in Grenzen? Zumal bei meinem Glück dann noch ehemalige AG-Kollegen gegen mich ermitteln würden
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