Manches muss einfach gemeldet werden

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julée
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von julée »

Ara hat geschrieben:Es gibt zwar eine Pforte, aber wenn man irgendwie sagt man muss zur Geschäftsstelle, dann hat man freien Zutritt zu allen Büros.
Ja, ich bin auch immer wieder erstaunt, wie einfach es ist, nur mit Perso in der Hand und einer Erklärung, die so klingt, als gehöre man dazu, an der Sicherheitskontrolle vorbeizukommen. Vielleicht sehe ich aber auch zu harmlos aus :-k

Und es liefen auch einige sehr sonderbare Personen auf den Fluren immer rum (wobei ich nicht ausschließen mag, dass die dort angestellt waren :P).


Gut möglich, wenn ich mir so manche Kollegen anschaue.
Das geht solange gut, bis etwas passiert und dann sagen alle "Wusste man ja nicht".
Ja, das ist der Punkt. Und eigentlich hat man in allen Teilen der Justiz mit Verrückten zu tun oder mit Leuten, für die gerade eine Welt zusammenbricht.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Gelöschter Nutzer

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

julée hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:Es gibt zwar eine Pforte, aber wenn man irgendwie sagt man muss zur Geschäftsstelle, dann hat man freien Zutritt zu allen Büros.
Und es liefen auch einige sehr sonderbare Personen auf den Fluren immer rum (wobei ich nicht ausschließen mag, dass die dort angestellt waren :P).


Gut möglich, wenn ich mir so manche Kollegen anschaue.
Das geht solange gut, bis etwas passiert und dann sagen alle "Wusste man ja nicht".
Ja, das ist der Punkt. Und eigentlich hat man in allen Teilen der Justiz mit Verrückten zu tun oder mit Leuten, für die gerade eine Welt zusammenbricht.

Seid mir nicht böse, wenn ich eure Sätze lustig finde, auch wenn ihr natürlich absolut Recht habt. :D :D
Tobias__21
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

In die StA kommt man hier gar nicht, ohne dass die Wachtmeister die Pforte aufmachen. Normalerweise kommen aber immer Staatsanwälte mal raus und kann man fragen, von daher war die Zeit schon passend. Die arbeiten teilweise auch am Wochenende in der Behörde, da die natürlich Schlüssel haben. Von daher war die Zeit auch passend, und das Zeug musste weg, Freitag wäre ich nicht da gewesen und es war ja auch nicht mein Bock der da geschossen wurde! Ich hätte auch übers AG reinkönnen, hätte ich da jemand angetroffen, der mir die Verbindungstür zur StA aufmacht (die ist auch zu, aber die Richter / Wachtmeister haben natürlich Schlüssel) Aber da dort auch alles dicht war, waren wohl auch keine Verhandlungen mehr, sonst wäre zumindest der Eingang zum Gericht offen gewesen (Öffentlichkeit usw).

Ich dachte echt, es heisst sensibilisieren :D Aber, ja, sensibel war sie ja schon. Sie wäre fast erstickt, da kam die ganze Kapelle mit Notarzt. Ich würde das echt nachschauen lassen, Tibor. Je nachdem wo man gerade ist, wenn es einen trifft, kann man da echt Probleme bekommen. Und bei ihr kam es aus dem Nichts. Sie wurde früher schon öfters von Wespen / Bienen gestochen und es ist nie was passiert, bis auf diese heftige Reaktion.
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Gelöschter Nutzer

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@Tobias
Also bleibt Dir nichts Anderes übrig als den nächsten schlüsselrasselnden Staatsanwalt abzupassen und meuchlings Einlass zu fordern. :D
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Vorkriegsjugend
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Vorkriegsjugend »

Ara hat geschrieben:
julée hat geschrieben:
thh hat geschrieben:
julée hat geschrieben:Wenn die Öffentlichkeit nicht mehr über die Gänge schlappt oder bei einem ins Büro platzt, kann man endlich in aller Ruhe arbeiten. ;)
Die Öffentlichkeit kommt gar nicht erst ins Gebäude, aber ja: man darf aus der Tatsache, dass Pfortendienst oder Mitarbeiter der Geschäftsstelle nicht mehr im Dienst sind, nicht darauf schließen, dass niemand mehr im Gebäude wäre (und man kann aus letzterem wiederum nicht schließen, dass niemand mehr arbeitet: Heimarbeit ist durchaus möglich).
Das mit der Öffentlichkeit ist hier anders. Auf den Gerichtsfluren darf zu den Öffnungszeiten nach Passieren der mehr oder weniger strengen (tlw. nichtexistenten) Sicherheitskontrolle jedermann nach Belieben rumlungern - und nachdem die StA ganz überwiegend auch in Gerichtsgebäuden untergebracht ist, stellt sich dort das gleiche Problem wie bei Gericht; vor Bürotüren lässt sich das weitere Vorgehen wirklich ganz hervorragend besprechen.
Die StA ist hier (bis auf die Generalität und einige Sonerabteilungen) auch mehr oder weniger frei zugänglich. Es gibt zwar eine Pforte, aber wenn man irgendwie sagt man muss zur Geschäftsstelle, dann hat man freien Zutritt zu allen Büros. Und es liefen auch einige sehr sonderbare Personen auf den Fluren immer rum (wobei ich nicht ausschließen mag, dass die dort angestellt waren Bild). Das geht solange gut, bis etwas passiert und dann sagen alle "Wusste man ja nicht".
Bei der StA Hamburg hat ein Besucher mal aus Wut einen Computerbildschirm aus dem Fenster geworfen und in meiner Zeit dort lief mal einer mit einer Axt über den Flur, konnte sich aber überzeugen lassen sie nicht einzusetzen. Deshalb sitzt da ja jetzt einer an der Tür, früher konnte man wirklich einfach reingehen.
Tobias__21
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Candor hat geschrieben:@Tobias
Also bleibt Dir nichts Anderes übrig als den nächsten schlüsselrasselnden Staatsanwalt abzupassen und meuchlings Einlass zu fordern. :D
Nö, ich hätte ihm das Zeug auf der Straße in die Hand gedrückt und gemeint: "Da, nicht mein Problem, weiterleiten bitte" :) Natürlich etwas freundlicher. Aber wie gesagt, die Wachtmeister vom LG haben es dann erledigt. Dankes E-Mail kam auch schon :D :D

Apropos LG: Da gibt es auch eine Pforte, aber wenn die nicht besetzt ist ( was oft vorkommt), kann man die Tür selbst über einen Schalter öffnen. Die Richterzimmer sind dann auch frei zugänglich. Mittlerweile kontrollieren sie zwar strenger und achten drauf, dass wirklich immer einer da sitzt, aber mir wäre das als Richter zu heiss. Ist schon genug Scheiss passiert!
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Zippocat »

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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von non-liquet »

Ara hat geschrieben:Und es liefen auch einige sehr sonderbare Personen auf den Fluren immer rum (wobei ich nicht ausschließen mag, dass die dort angestellt waren :P).
Das waren sicherlich verdeckte Ermittler. :sherlock:
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Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Bin heute übrigens mal über die §§ 109ff. StGB gestolpert. Da gibt es ja echt einige Schätze.
§ 109d StGB:
Wer unwahre oder gröblich entstellte Behauptungen tatsächlicher Art, deren Verbreitung geeignet ist, die Tätigkeit der Bundeswehr zu stören, wider besseres Wissen zum Zwecke der Verbreitung aufstellt oder solche Behauptungen in Kenntnis ihrer Unwahrheit verbreitet, um die Bundeswehr in der Erfüllung ihrer Aufgabe der Landesverteidigung zu behindern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 109h StGB:
Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtung zuführt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Zippocat »

Richter erschnüffelt in Socken verstecktes Marihuana
Richter Freudenberg führt seine außergewöhnlichen Fähigkeiten als Drogenschnüffler auf seine Tätigkeit als Staatsanwalt zurück, wo er viel mit einschlägigen Delikten zu tun hatte: „Dort habe ich mir dienstliche Kenntnisse zu Drogen aller Art angeeignet.“
:-"
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Spannendste Frage: Gesamtstrafenfähig?

Alleine dafür müsste hier die Berufung vermutlich durchgeführt werden.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Als Protogonist von Süskinds Parfum käme er wohl auch in Frage. Oder in einer Serie: Der Schnüffler. :D

Eigene einschlägige Erfahrungen - natürlich aus Recherchezwecken - wird er wohl nicht gemacht haben. ;)
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von wololo »

julée hat geschrieben:Und eigentlich hat man in allen Teilen der Justiz mit Verrückten zu tun oder mit Leuten, für die gerade eine Welt zusammenbricht.
Auch wenn es aus dem Zusammenhang gerissen ist ... :lmao:
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Es ist etwas dran am Spruch, dass Frauen bei eintretenden Veränderungen zum Friseur rennen und sich auch äußerlich verändern wollen. Modischer Kurzhaarschnitt, bei der Hitze in den letzten Tagen eine Wohltat und mal eine Abwechslung im Straßenbild, wo derzeit langes Haar bei Frauen und Bart bei Männern durch die Modewelt diktiert wird. Erinnert mich an meine Kindheit, wo ich praktisch als Einzige langes Haar trug und die anderen kurzes. Jetzt ist es umgekehrt. Mein Vater war damals auch einer der wenigen Bartträger, alle anderen drumherum rasierten sich fleißig. Ich wette, das wird bald wieder kommen und der Hippie-Kult um die 60er und 70er Jahre ist vorbei. Diesen Gammellook kenn ich noch von meinen Brüdern. Meine Zeit sind die 80er Jahre. ;)

Edit: Ah, die 80er sind bereits jetzt am Anrollen, dann bin ich ja voll im Trend mit der Kurzhaarfrisur. :D
http://www.gofeminin.de/modetrends/80er ... 55705.html
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Ich habe gerade einen Anruf von einem Freund, der eine Flüchtlingsfamilie betreut erhalten. Welche Art von Anwalt wäre für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen (Hochschule, Ausbildung, etc.) zuständig? Ich würde auf einen FA für Verwaltungsrecht tippen?

Zweite Frage: Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt ja die Sozialleistungen. Ist eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz = anerkannter Flüchtling? Gibt es noch weitere Gesetze, die Sozialansprüche im weitesten Sinne für Asylbewerber regeln, oder ist AyslbLG hier abschließend. Geht mir nur um den ersten Zugriff, ich werde mich natürlich nach einem Anwalt umsehen und selbst keine Ratschläge in der Sache erteilen.
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