Manches muss einfach gemeldet werden

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Pillendreher
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Pillendreher »

Melde: Es scheint mittlerweile üblich zu sein, dass der Kopfhöreranschluss bei Mobiltelefonen unten zu finden ist. Ich kenne es bisher nur oben. Wen stört das noch? :D
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markus87
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von markus87 »

Hast du dein altes Nokia eingetauscht? ;-)

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sai
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von sai »

Tibor hat geschrieben:@ILB: was sagst du dazu?

http://t.neuepresse.de/Hannover/Meine-S ... annover-ab
"Schwering sagt, er sei „schockiert“. Das Gericht habe ihm „ganz genau gesagt, was ich tun soll – und das habe ich getan!“ Er mutmaßt gegenüber der NP: „Ich glaube, das ist, weil Sie bei Gericht angerufen haben. Das Gericht habe verhindern wollen, „dass das publik wird, wenn das Urteil in meinem Sinne gefallen wäre. Ich glaube, dass das die Ursache ist.“"

Alter....
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Tibor
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tibor »

Also ich musste beim Antrag zu 1) auch kurz innehalten:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerschaft einen Betrag in Höhe von 43.797,25 € zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 78.045,03 € abzüglich der von der Klägerschaft ab Widerruf monatlich gezahlten Raten hinsichtlich des Darlehensvertrages Kontonummer: ####.

Das Widerufsdatum ergibt sich aus dem Tatbestand, warum setzt er es nicht im Antrag ein? Auch die Zahlbeträge ab Widerruf müssen doch bekannt sein. Warum dann so umständlich? Hätte man das nicht einfach ausrechnen können und einen bezifferten Antrag stellen können?
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KatBerg
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von KatBerg »

Vielleicht hatte ich noch nicht genug Kaffee aber ich verstehe folgendes nicht:

"Der Senat hat die Kläger im Verhandlungstermin vom 08.11.2017 auf die Bedenken an der ausreichenden Bestimmtheit der Anträge zu 1) und 2) hingewiesen und den Klägern eine 14tägige Frist zur Präzisierung der Anträge eingeräumt. Die Kläger haben sodann mit Schriftsatz vom 18.10.2017 die Rücknahme des Antrages zu 3) erklärt. Zudem haben die Kläger angekündigt, nunmehr beantragen zu wollen, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerschaft einen Betrag in Höhe von 43.797,25 € (.....)".

Über diesen "präzisierten" Antrag hat das Gericht aber gar nicht entschieden "Dabei hat der Senat bei seiner Entscheidung die Anträge zu 1) und 2) in der Form zugrunde zu legen, in der sie durch die Kläger im Rahmen des Verhandlungstermins vom 16.10.2017 gestellt worden sind. Die nach Schluss der mündlichen Verhandlung mit Schriftsatz vom 18.10.2017 angekündigten geänderten Anträge sind unzulässig und daher unbeachtlich."

Ich komme schon mit den genannten Terminen nicht klar - ist mit Termin am 08.11.2017 wohl der 08.10.2017 gemeint? Und wieso setzt das Gericht dort eine Frist zur Präzisierung von Anträgen und wenn innerhalb der Frist die Anträge (von mir aus auch unzureichend) präzisiert werden, wird darüber aber gar nicht entschieden weil sie nach Schluss der mdl Verhandlung gestellt worden sind? Heißt das es gab am 16.10.2017 - also vor Ablauf der Frist zur Präzisierung - einen weiteren Termin? Oder liegt es daran, dass der Kläger lediglich "angekündigt hat, nunmehr beantragen zu wollen"?
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Tibor
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tibor »

Der Schriftsatz wird wohl vom 18.11. gewesen sein. Typo?
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Pillendreher
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Pillendreher »

markus87 hat geschrieben:Hast du dein altes Nokia eingetauscht? ;-)

Eigentlich ist unten praktischer. Wirst du in einem halben Jahr genauso sehen ;-)

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Aber ist es nicht "blöd", wenn man das Handy in der Hosentasche hat und es beim Musikhören erst jedes Mal umdrehen muss?
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Tibor
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tibor »

Aber wenn du dein Handy "packst", dann greifst du doch eher von unten (also Daumen ragt von unten auf Display) und nicht umgekehrt. Greifst du es aus der Hosentasche mit Klinkestecker unten (also Handy verkehrtherum in Hose), dann hast du es gleich richtig in der Hand. Greifst du es von der Oberseite, musst du es erst noch in der Hand drehen. Probier es mal aus. Anders nur, wenn du das Smartphone direkt zum Gespräch annehmen wie ein koksbestreuten Taschenspiegel vor die Nase hälst (vgl. zu dieser Unsitte, Lobo in: SPON, 7.9.2016).
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sai
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von sai »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:http://www.faz.net/aktuell/einspruch-di ... 11587.html

Was haltet ihr vom neuen Angebot der FAZ für Juristen? Ich finde die Preise im Vergleich doch recht gesalzen.

Ansonsten noch eine gute Nachricht für Tobias: Die Union gibt sich alle Mühe, ein gutes Klima für eine erneute GroKo zu schaffen, und hat daher heute die Wiederzulassung von Glyphosat gegen die SPD durchgedrückt:

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/z ... 13016.html

Weiteren "Maßnahmen" im Garten seiner Eltern steht also nichts im Wege.
Hat das eigentlich mittlerweile mal jemand getestet?
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Pillendreher
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Pillendreher »

Tibor hat geschrieben:Aber wenn du dein Handy "packst", dann greifst du doch eher von unten (also Daumen ragt von unten auf Display) und nicht umgekehrt. Greifst du es aus der Hosentasche mit Klinkestecker unten (also Handy verkehrtherum in Hose), dann hast du es gleich richtig in der Hand. Greifst du es von der Oberseite, musst du es erst noch in der Hand drehen. Probier es mal aus. Anders nur, wenn du das Smartphone direkt zum Gespräch annehmen wie ein koksbestreuten Taschenspiegel vor die Nase hälst (vgl. zu dieser Unsitte, Lobo in: SPON, 7.9.2016).
Stimmt :D Ich kann es ja nur so in die Hosentasche schieben, dass es direkt in der richtigen Richtung wieder reinkommt - ansonsten müsste ich ja ständig das Kabel ums Handy wickeln :)
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Tibor hat geschrieben:@ILB: was sagst du dazu?

http://t.neuepresse.de/Hannover/Meine-S ... annover-ab
"Ein Sprecher des OLG erklärte der NP: „Wer sich als Anwalt vor dem OLG tummelt und dort zugelassen ist, sollte wissen, wie das geht, wie man das vernünftig macht und Klageanträge präzisiert. Das Gericht hat da viele Hinweise gegeben, aber irgendwann endet auch mal die gerichtliche Hilfe.“

Seit wann gibts wieder die Zulassung zu OLGs?
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Liz »

@KatBerg: Die Daten sind in der Tat möglicherweise durcheinander geraten. In der Sache hat sich das OLG einer Hilfskonstruktion bedient: Der Klägervertreter hätte innerhalb der Schriftsatzfrist den richtigen Antrag stellen dürfen (warum auch immer ihm hier nochmals eine Frist gewährt worden ist). Hätte er dies getan, hätte die mündliche Verhandlung wiedereröffnet werden können / müssen. Jetzt hat der Klägervertreter aber weiterhin nicht geschafft, einen zulässigen Antrag zu stellen, dh selbst wenn über diesen neuen Antrag zu entscheiden gewesen wäre, wäre die Entscheidung nicht anders ausgefallen. Ein unzulässiger Antrag begründet dann aber nicht die Notwendigkeit die mündliche Verhandlung neu zu eröffnen, insbesondere wenn es bereits mehr als genügend gerichtliche Hinweise gab.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Ara hat geschrieben:"Ein Sprecher des OLG erklärte der NP: „Wer sich als Anwalt vor dem OLG tummelt und dort zugelassen ist, sollte wissen, wie das geht, wie man das vernünftig macht und Klageanträge präzisiert. Das Gericht hat da viele Hinweise gegeben, aber irgendwann endet auch mal die gerichtliche Hilfe.“

Seit wann gibts wieder die Zulassung zu OLGs?
Die Aussage wird ja dadurch nicht falsch. Jetzt ist man eben (ohne weiteres) an allen Oberlandesgerichten "zugelassen". Das macht die Sache im Zweifel nicht besser...

Daneben kann es übrigens sein, dass der Betreffende in der Zeit, in der es sie gab, eine ausdrückliche Zulassung für das OLG Hamm hatte. Damit dürfte er sogar noch heute "werben" (vgl BGH, Urteil vom 20.2.2013 - I ZR 146/12). Möglicherweise also auch noch insofern ein Seitenhieb.
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Tibor
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tibor »

Warum sollte ein RA aus Hannover früher eine Zulassung beim OLG Hamm gehabt haben? Lt. archive.org war er schon immer in Hannover niedergelassen. Zudem war er vorher nur als Arbeitsrechtler unterwegs. Die böse Presse kann man sich nur erklären, dass er selbst an die Presse rangetreten war, um eben Mandate einzufangen. Nun ist es im ersten Prozess - heißt ja nicht, das andere Prozesse materiell unbegründet sind - aufgelaufen. Dann gibt es von der Zeitung eben "Negativpresse".
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Ich habe das nicht recherchiert, sondern bloß als Möglichkeit in den Raum gestellt. Wenn jemand heute in Hannover tätig ist und schon ein paar Jahre auf dem Buckel hat, kann er früher natürlich auch ohne weiteres beim OLG Hamm gewesen sein. Auf seiner Internetseite gibt es jedenfalls an, dass er im Bezirk des OLG Hamm sein Referendariat gemacht hat:

https://rechtsanwalt-schwering.de/rechtsanwalt-hannover/ (Verwaister Link automatisch entfernt)
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