Naja, Monitor läuft da ja auch ...famulus hat geschrieben:Diese Scheiße läuft allen Ernstes im Öffentlich-Rechtlichen... brutal.
Manches muss einfach gemeldet werden
Moderator: Verwaltung
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Tibor hat geschrieben:Fischer hat wieder Zeit zum TV-gucken und schreiben:
http://meedia.de/2018/02/22/kenntnisfreie-fakten-checker-bei-hart-aber-fair-plasberg-und-bild-strapazierten-das-gesunde-volksempfinden/ (Verwaister Link automatisch entfernt)
Ähh, vielleicht dadurch, daß die Täter, solange sie diese "möglichst langen Freiheitsstrafen" absitzen, draußen keinen Schaden anrichten können?Thomas Fischer hat geschrieben:Die Frage, auf welch wundersame Weise die Verhängung möglichst langer Freiheitsstrafen zur Sicherheit des Volks führen soll, wurde zwar von Herrn Baum einmal kurz angedeutet, vom Rest der Besetzung aber souverän überhört.
Weiß Herr Fischer nicht mehr, was Sicherheitsverwahrung bewirken soll?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Jop, genau. Einfach alle bösen potentiellen Straftäter möglichst lange in die "Sicherheitsverwahrung" (sic!) und wir sind endlich wieder sicher! Man weiß ja, wie positiv sich Haftstrafen auf individuelle Kriminalität auswirken!
Und danach überzeugen wir alle Deutschen, nicht mehr bei den Ausländern einzukaufen, dann geht's auch unserer Wirtschaft endlich wieder gut!.
Ach, einfache Antworten auf komplexe Fragen. Das Leben und die Führung eines Landes könnten so schön sein.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Du kennst schon den Unterschied zwischen Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung und insb die Voraussetzung des § 66 Abs 1 Nr 4 StGB?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ich hoffe, du meinst nicht mich, Tibor?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Du hast dich mit deinem Post dazwischengemogelt. Ich meinte natürlich Hlubenow!
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Verstehe gar nicht diese Zurückhaltung. Warum ne teure Sicherungsvewahrung wenn man sie auch umbringen kann? Schon Britney Spears wusste, dass die Leute sich nach der Todesstrafe es sich zwei mal überlegen, ob sies nochmal machen!
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Bei Kinderschändern gibt es aber ein milderes Mittel Ara: Schwanz ab. Dieben entfernen wir die Hände, Betrügern die Zunge. Nur blöd, dass man Idioten nicht das Hirn entnehmen kann, sie haben ja keins.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Mei. Negative Spezialprävention als Prinzip ist aber bekannt? Auch wenn hlubenow Strafe und Sicherheitsverwahrung verwechselt, ist der Gedanke, dass man sich vor gefährlichen Täter sichert, indem man ihnen die Freiheit entzieht, doch so banal wie bestechend. Ich halte es auch nicht bloß für populistischen Unsinn, wenn man beklagt, dass dieser Gedanke in der kriminalpolitischen Diskussion zuweilen nicht in hinreichendem Maße berücksichtigt wird.
Und ja, mir sind die negativen Folgen der Inhaftierung (Prisonisierungseffekte, Rückfallquoten usw.) bekannt. Entscheidend ist halt, wer als Leidtragender von Konsequenzen im Fokus steht: Der Inhaftierte, der durch die Haft Schaden erleidet oder seine potentiellen Opfer.
Und ja, mir sind die negativen Folgen der Inhaftierung (Prisonisierungseffekte, Rückfallquoten usw.) bekannt. Entscheidend ist halt, wer als Leidtragender von Konsequenzen im Fokus steht: Der Inhaftierte, der durch die Haft Schaden erleidet oder seine potentiellen Opfer.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Klar, aber es ist nunmal nicht so, dass ich allein wegen einer strafbaren Tat nun einen Täter so mir nichts dir nichts unter Verschluss nehmen kann. Die Geschichte der Sicherungsverwahrung ist lang und die Voraussetzungen nicht ohne Grund hoch, weil es eben nicht mehr um Strafe, sondern um Gefahrenabwehr iwS geht.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
"Allein wegen einer Straftat" kann man U-Haft und Freiheitsstrafen verhängen (letztere in schuldangemessenem Umfang).Tibor hat geschrieben:Klar, aber es ist nunmal nicht so, dass ich allein wegen einer strafbaren Tat nun einen Täter so mir nichts dir nichts unter Verschluss nehmen kann. Die Geschichte der Sicherungsverwahrung ist lang und die Voraussetzungen nicht ohne Grund hoch, weil es eben nicht mehr um Strafe, sondern um Gefahrenabwehr iwS geht.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Das verstehe ich jetzt nicht. Die Folgen der Inhaftierung wirken sich auf beide negativ aus, wenn du nicht jeden Straftäter lebenslang in Haft belassen willst.OJ1988 hat geschrieben: Und ja, mir sind die negativen Folgen der Inhaftierung (Prisonisierungseffekte, Rückfallquoten usw.) bekannt. Entscheidend ist halt, wer als Leidtragender von Konsequenzen im Fokus steht: Der Inhaftierte, der durch die Haft Schaden erleidet oder seine potentiellen Opfer.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Na ja, wenn du allein die Frage des Schutzes der anderen Bürger prüfst, gilt es eben abzuwägen:JulezLaw hat geschrieben:Das verstehe ich jetzt nicht. Die Folgen der Inhaftierung wirken sich auf beide negativ aus, wenn du nicht jeden Straftäter lebenslang in Haft belassen willst.OJ1988 hat geschrieben: Und ja, mir sind die negativen Folgen der Inhaftierung (Prisonisierungseffekte, Rückfallquoten usw.) bekannt. Entscheidend ist halt, wer als Leidtragender von Konsequenzen im Fokus steht: Der Inhaftierte, der durch die Haft Schaden erleidet oder seine potentiellen Opfer.
Begeht jemand insgesamt mehr Straftaten, wenn er über einen längeren Zeitraum eingesperrt wird (wegen des Kriminalisierungseffekts des Gefängnisses) oder eher weniger (weil er in einem bestimmten Zeitraum gar nicht in Freiheit ist).
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Genau das.Suchender_ hat geschrieben:Na ja, wenn du allein die Frage des Schutzes der anderen Bürger prüfst, gilt es eben abzuwägen:JulezLaw hat geschrieben:Das verstehe ich jetzt nicht. Die Folgen der Inhaftierung wirken sich auf beide negativ aus, wenn du nicht jeden Straftäter lebenslang in Haft belassen willst.OJ1988 hat geschrieben: Und ja, mir sind die negativen Folgen der Inhaftierung (Prisonisierungseffekte, Rückfallquoten usw.) bekannt. Entscheidend ist halt, wer als Leidtragender von Konsequenzen im Fokus steht: Der Inhaftierte, der durch die Haft Schaden erleidet oder seine potentiellen Opfer.
Begeht jemand insgesamt mehr Straftaten, wenn er über einen längeren Zeitraum eingesperrt wird (wegen des Kriminalisierungseffekts des Gefängnisses) oder eher weniger (weil er in einem bestimmten Zeitraum gar nicht in Freiheit ist).
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
OJ1988 hat geschrieben:"Allein wegen einer Straftat" kann man U-Haft und Freiheitsstrafen verhängen (letztere in schuldangemessenem Umfang).Tibor hat geschrieben:Klar, aber es ist nunmal nicht so, dass ich allein wegen einer strafbaren Tat nun einen Täter so mir nichts dir nichts unter Verschluss nehmen kann. Die Geschichte der Sicherungsverwahrung ist lang und die Voraussetzungen nicht ohne Grund hoch, weil es eben nicht mehr um Strafe, sondern um Gefahrenabwehr iwS geht.
Das bestreitet niemand. Schuldangemessene Freiheitsstrafe orientiert sich aber eben an der begangenen Straftat (§ 46). Alles andere ist eben nur für § 66 Abs. 1 Nr. 4 relevant. Ich bin froh, dass unser Bestrafungssystem eben nicht vom Dauerverschluss als Regelfall ausgeht.
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