Bist Du Culpa?julée hat geschrieben:Wie oft nimmst Du denn das Zeug? Bei mir wird ja meist sogar die N1-Packung schlecht.Honigkuchenpferd hat geschrieben:Ich bin übrigens bei meiner Apotheke tatsächlich schon einmal im verschärften "Befragungsmodus" gelandet, als ich (auf Vorrat für ein ganzes Weilchen...) zwei Großpackungen Ibuprofen 400 kaufen wollte.
Manches muss einfach gemeldet werden
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Hier auch. Ich schaff hier vielleicht zwei N1 Packungen ASS von Ratiopharm und ne halbe Packung Paracetamol. Aber Ibuprofen nimmt man doch eher selten. Selbst das Zeug wo ich mir selbst ne Sucht einrede (Nasentropfen bei Schnupfen), reicht ein kleines Fläschchen länger als ein Jahr.julée hat geschrieben: Wie oft nimmst Du denn das Zeug? Bei mir wird ja meist sogar die N1-Packung schlecht.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Hä? Ibuprofen ist doch verträglicher als ASS (Magen?) und als Paracetamol (Leber) sowieso.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
So ähnlich fragte die Apothekerin auch, verbunden mit: "Sind Sie in unserer Kartei?!"julée hat geschrieben:Wie oft nimmst Du denn das Zeug? Bei mir wird ja meist sogar die N1-Packung schlecht.Honigkuchenpferd hat geschrieben:Ich bin übrigens bei meiner Apotheke tatsächlich schon einmal im verschärften "Befragungsmodus" gelandet, als ich (auf Vorrat für ein ganzes Weilchen...) zwei Großpackungen Ibuprofen 400 kaufen wollte.
Ich nehme konkret vor allem ein Migränemittel auf der Grundlage von Ibuprofen (400). Da kann ich die Tagesdosis von 2400 mg durchaus ausreizen, und das bedeutet, dass man im Verlauf von 1-2 Tagen ganz schnell mal 10 Tabletten verbrauchen kann. So oft kommt das nun nicht vor, aber ich bin nun einmal gerne auf alles vorbereitet.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Tobias__21 hat geschrieben:Das ist mir mal mit Abführmittel passiert. Ob ich sowas öfters habe, und dass das ja keine dauerhafte Lösung ist und mal viel trinken muss und Ballaststoffe bla bla. Da hat man dann richtig Bock drauf, wenn man drei Tage nicht auf der Schüssel war und noch andere Kunden neben dran stehen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Das ist natürlich auch ein besonders peinlicher Fall. Eigentlich ist es ja auch gut, dass sie nachfragen. Es zeigt, dass es ihnen nicht allein ums Geldmachen geht. Aber ehrlich gesagt glaube ich auch kaum, dass das irgendetwas bringt, wenn wirklich ein Problem bestehen sollte. Im Zweifel meldest du dich halt bei drei Online-Shops an...Tobias__21 hat geschrieben:Das ist mir mal mit Abführmittel passiert. Ob ich sowas öfters habe, und dass das ja keine dauerhafte Lösung ist und mal viel trinken muss und Ballaststoffe bla bla. Da hat man dann richtig Bock drauf, wenn man drei Tage nicht auf der Schüssel war und noch andere Kunden neben dran stehen.
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Re: AW: Manches muss einfach gemeldet werden
Zur Dosierung bitte den Rat von Dr. Cox beachten!Honigkuchenpferd hat geschrieben:Das mit den Kommentaren klingt gut. Aber keine Sorge: Ich habe schon oft weit mehr Ibuprofen gefressen, und mir geht es bestens.
https://www.youtube.com/watch?v=UlzEJ-GdQfY/
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Gut, so kommt natürlich schnell Einiges zusammen, das Problem habe ich - zum Glück - nicht. Ich könnte Dir gar nicht sagen, wie viele Tabletten von was genau ich zu Hause liegen habe und ob die noch offiziell gut sind.Honigkuchenpferd hat geschrieben:So ähnlich fragte die Apothekerin auch, verbunden mit: "Sind Sie in unserer Kartei?!"julée hat geschrieben:Wie oft nimmst Du denn das Zeug? Bei mir wird ja meist sogar die N1-Packung schlecht.Honigkuchenpferd hat geschrieben:Ich bin übrigens bei meiner Apotheke tatsächlich schon einmal im verschärften "Befragungsmodus" gelandet, als ich (auf Vorrat für ein ganzes Weilchen...) zwei Großpackungen Ibuprofen 400 kaufen wollte.
Ich nehme konkret vor allem ein Migränemittel auf der Grundlage von Ibuprofen (400). Da kann ich die Tagesdosis von 2400 mg durchaus ausreizen, und das bedeutet, dass man im Verlauf von 1-2 Tagen ganz schnell mal 10 Tabletten verbrauchen kann. So oft kommt das nun nicht vor, aber ich bin nun einmal gerne auf alles vorbereitet.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Das stimmt einerseits, andererseits bin ich im Zweifel für die Patientenautonomie: auf die Nebenwirkungen hinweisen, aber nicht versuchen, die Entscheidung selber zu treffen.Honigkuchenpferd hat geschrieben: Es zeigt, dass es ihnen nicht allein ums Geldmachen geht.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Es gibt allerdings die berufsrechtliche und gesetzliche Pflicht, einem Arzneimittelmissbrauch oder -fehlgebrauch vorzubeugen -und dazu gehört es eben auch, nicht einfach so zwei Großpackungen Ibuprofen abzugeben, ohne mal eindringlich zu fragen, was man denn damit bitte möchte, und ggf sogar auf die Abgabe zu verzichten, selbst wenn der Kunde heute einfacher denn je halb anonym im Internet nach Herzenslust alles bestellen kann, was er meint zu brauchen.Justitian hat geschrieben:Das stimmt einerseits, andererseits bin ich im Zweifel für die Patientenautonomie: auf die Nebenwirkungen hinweisen, aber nicht versuchen, die Entscheidung selber zu treffen.Honigkuchenpferd hat geschrieben: Es zeigt, dass es ihnen nicht allein ums Geldmachen geht.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ja natürlich, aber wenn der Kunde einen vernünftigen Eindruck macht würde ich diese Vorschriften großzügig auslegen. Wir respektieren ja auch grundsätzlich den Willen unserer Mandanten, und gesundheitliche Fragen sind noch um einiges persönlicher als vermögensrechtliche Entscheidungen.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Vielleicht tue ich das ja nicht?Justitian hat geschrieben:aber wenn der Kunde einen vernünftigen Eindruck macht
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Hmm .. dann hielt dich der Apotheker vielleicht bloß für einen Schlumpf der Grundstoffe für synthetischer Drogen sammeltHonigkuchenpferd hat geschrieben:Vielleicht tue ich das ja nicht?Justitian hat geschrieben:aber wenn der Kunde einen vernünftigen Eindruck macht
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Bei möglichen Suchterkrankung (oder eben ernsten Gesundheitsgefahren, weil man bei jedem Wehwehchen die Tagesdosis Ibuprofen einwirft) geht es nicht um vernünftig wirken (wer da ein Problem hat, wird sich schon anstrengen, vernünftig zu wirken). Und aus einem "Guten Tag, ich hätte gerne zwei Großpackungen Ibuprofen." kann man beim besten Willen nicht erkennen, ob man es mit jemandem zu tun hat, der tatsächlich vernünftig (!) beraten einen derart hohen Bedarf hat, oder mit jemanden, der schon halb in der Sucht drinhängt und eigentlich schon alle Apotheken der Stadt durch hat.Justitian hat geschrieben:Ja natürlich, aber wenn der Kunde einen vernünftigen Eindruck macht würde ich diese Vorschriften großzügig auslegen. Wir respektieren ja auch grundsätzlich den Willen unserer Mandanten, und gesundheitliche Fragen sind noch um einiges persönlicher als vermögensrechtliche Entscheidungen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Was hast Du denn gegen Zwiebeln? Gestern hatte ich seltsamerweise auch Ohrenschmerzen (nach Jahren mal wieder). Ein bißchen Zwiebelsaft auf und hinter die Ohrmuschel - nicht ins Ohr! - und heute morgen waren die Schmerzen wieder weg.Tobias__21 hat geschrieben:Kennt jemand Hausmittel gegen Ohrenschmerzen? Bitte keine Zwiebeln
(Zwiebelsaft, weil ich nur Charlotten hatte. Sonst nehme ich einen Ring der Zwiebel und stecke ihn hinters Ohr.)
Wenn mir aber schwindlig würde, würde ich zum HNO-Arzt gehen. Der hat manchmal auch so spezielle Hitzestrahler, die ordentlich Wirkung zeigen.