Das stimmt, ist aber meistens praktisch gar nicht so relevant.Ara hat geschrieben:Spätestens in der HV hat die Staatsanwaltschaft ja schon einmal den hinreichenden Tatverdacht bejaht. Da von "seiner" Sicht abzurücken und möglicherweise sogar Fehler einzugestehen, ist verständlicherweise häufig schwierig.
Das fängt damit an, dass im Regelfall eher nicht der Sachbearbeiter den eigenen Fall vertritt (am Landgericht meistens, am Schöffengericht manchmal, beim Strafrichter praktisch nie), sich also noch gar keinen eigenen Eindruck gebildet hat (und das am Amtsgericht oft ermangels Handakte vor der Hauptverhandlung auch gar nicht kann).
Und es geht damit weiter, dass sich in der Beweisaufnahme dann eben doch der Sachverhalt nicht selten anders darstellt als nach Aktenlage zu vermuten (auch hier: vor der Großen Strafkammer seltener als vor dem Strafrichter, aber manchmal eben immerhin doch auch dort). Wenn sich die Sachlage ändert, dann ändert sich eben auch die Beurteilung.
Und ja, manchmal muss man eben auch einsehen, dass man sich - vielleicht gar rechtlich - geirrt oder verrannt hat. Das sind sicherlich die schwierigsten Fälle, aber auch das ist möglich.