Merke: zwei Stunden vor Inkrafttreten einer Verordnung ist ideale Zeitpunkt, um sich Gedanken darüber zu machen, ob man sie möglicherweise auch selbst umsetzen muss...Tobias__21 hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. Mai 2018, 22:56 Hier bricht gerade auch Panik aus Schwiegerpapa in spee hat einen Facebookauftritt + Homepage und einen ebay shop. Jetzt geht ihm voll die Muffe. Datenschutzerklärung hat er eine auf der HP, aber halt ne alte (sieht aber m.E. gut aus). Aber das wird ja nicht reichen. Ich hab das überhaupt nicht verfolgt was man da machen muss und natürlich auch keine Zeit mich damit jetzt zu befassen. Kriegt er das selbst hin, wenn er was dazu liest, oder besser zum Anwalt schicken?
Manches muss einfach gemeldet werden
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Bei dieser Familie wunder mich schon lange nix mehr...Was ich da schon alles erlebt hab, das glaubt mir keiner Es ist übrigens nicht so, als würde er nicht mit zwei (guten) Rechtsanwälten befreundet sein und hätte einen der ihm die Homepage pflegt...Liz hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. Mai 2018, 23:04Merke: zwei Stunden vor Inkrafttreten einer Verordnung ist ideale Zeitpunkt, um sich Gedanken darüber zu machen, ob man sie möglicherweise auch selbst umsetzen muss...Tobias__21 hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. Mai 2018, 22:56 Hier bricht gerade auch Panik aus Schwiegerpapa in spee hat einen Facebookauftritt + Homepage und einen ebay shop. Jetzt geht ihm voll die Muffe. Datenschutzerklärung hat er eine auf der HP, aber halt ne alte (sieht aber m.E. gut aus). Aber das wird ja nicht reichen. Ich hab das überhaupt nicht verfolgt was man da machen muss und natürlich auch keine Zeit mich damit jetzt zu befassen. Kriegt er das selbst hin, wenn er was dazu liest, oder besser zum Anwalt schicken?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Und Gott sprach: "Wohlauf, lasst uns herniederfahren und dort ihre Sprache verwirren, dass keiner des andern Sprache verstehe!"Muirne hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. Mai 2018, 19:29 Ja, ok... aber das jetzt alle möglichen Kleinstunternehmer, die im Monat vllt. 1-2 k machen, panikartig WhatsApp Zustimmungserklärungen erstellen und 3 seitige Einverständniserklärungen über dies und das ist schon etwas übertrieben. Und das betrifft ja wirklich auch alle. Irgendwie nimmt das groteske Züge an und ich weiß auch nicht, was jetzt berechtigt ist und was nicht.
Übrigens: Bevor ich auf "akzeptieren" geklickt hatte, hab' ich unter
app.php/datenschutzerklaerung
nichts angezeigt bekommen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Prognose: Die Sache geht den Weg, den auch das Waldsterben, der Fidget Spinner, Freiherr Guttenberg, der Mon Chi Chi und die Jamaika-Koalition gegangen sind: Kräht in ein, zwei Jahren kein Hahn mehr nach...Liz hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. Mai 2018, 23:04Merke: zwei Stunden vor Inkrafttreten einer Verordnung ist ideale Zeitpunkt, um sich Gedanken darüber zu machen, ob man sie möglicherweise auch selbst umsetzen muss...Tobias__21 hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. Mai 2018, 22:56 Hier bricht gerade auch Panik aus Schwiegerpapa in spee hat einen Facebookauftritt + Homepage und einen ebay shop. Jetzt geht ihm voll die Muffe. Datenschutzerklärung hat er eine auf der HP, aber halt ne alte (sieht aber m.E. gut aus). Aber das wird ja nicht reichen. Ich hab das überhaupt nicht verfolgt was man da machen muss und natürlich auch keine Zeit mich damit jetzt zu befassen. Kriegt er das selbst hin, wenn er was dazu liest, oder besser zum Anwalt schicken?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ja, ging mir genauso. Aber das stellt immerhin die Zustimmung sicher.hlubenow hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. Mai 2018, 23:28Übrigens: Bevor ich auf "akzeptieren" geklickt hatte, hab' ich unter
app.php/datenschutzerklaerung
nichts angezeigt bekommen.
(Und bei mir funktioniert der gesamte persönliche Bereich nicht - auch Profil und private Nachrichten. Die Webseite ist leer, was darauf hindeuten dürfte, dass das Script "ucp.php" in einen Fehler läuft und vor irgendeiner Ausgabe abbricht, egal mit welchem Parameter es aufgerufen wird. Im Error-Log auf dem Server sollte sich etwas dazu finden.)
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ich vermute, dass erstmal abgemahnt wird wie die Sau und es dann den Gerichten zu bunt wird und sie dem ganzen einen Riegel vorschieben womit sich dann das Thema auch erledigt hat.Urs Blank hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. Mai 2018, 23:46Prognose: Die Sache geht den Weg, den auch das Waldsterben, der Fidget Spinner, Freiherr Guttenberg, der Mon Chi Chi und die Jamaika-Koalition gegangen sind: Kräht in ein, zwei Jahren kein Hahn mehr nach...Liz hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. Mai 2018, 23:04Merke: zwei Stunden vor Inkrafttreten einer Verordnung ist ideale Zeitpunkt, um sich Gedanken darüber zu machen, ob man sie möglicherweise auch selbst umsetzen muss...Tobias__21 hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. Mai 2018, 22:56 Hier bricht gerade auch Panik aus Schwiegerpapa in spee hat einen Facebookauftritt + Homepage und einen ebay shop. Jetzt geht ihm voll die Muffe. Datenschutzerklärung hat er eine auf der HP, aber halt ne alte (sieht aber m.E. gut aus). Aber das wird ja nicht reichen. Ich hab das überhaupt nicht verfolgt was man da machen muss und natürlich auch keine Zeit mich damit jetzt zu befassen. Kriegt er das selbst hin, wenn er was dazu liest, oder besser zum Anwalt schicken?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Das praktische Problem ist allerdings, dass der EuGH da mitmachen müsste.Tobias__21 hat geschrieben: ↑Freitag 25. Mai 2018, 00:47
Ich vermute, dass erstmal abgemahnt wird wie die Sau und es dann den Gerichten zu bunt wird und sie dem ganzen einen Riegel vorschieben womit sich dann das Thema auch erledigt hat.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ich denke gerade am Anfang wird doch wohl zu prüfen sein, ob der Anwendungsbereich der DS-GVO in jedem Fall wirklich eröffnet ist. Da besteht mE keine Klarheit, wenn man sich den schwammigen Art. 2 Abs. 2 Buchst. a und c DS-GVO anschaut:
Die ganzen abmahnwütigen Anwälte werden sich das hoffentlich überlegen, wenn sie Bäckermeister B aus Hintertupfing abmahnen, weil der auf seiner Ur-Alt-Homepage keine DS-Erklärung einbindet.
Und dann die Frage, ob nicht viele Dinge (insb. Blogs) ausschließlich persönlicher Natur sind. Genügt irgendein beruflicher oder wirtschaftlicher Bezug zur Anwendbarkeit der DS-GVO? Was ist mit dem GK-Anwalt, der in einem Gemeinschaftsblog schreibt und keinerlei Akquise betreiben will? Genügt die Schaltung von Werbebannern, wenn damit nicht einmal eine Kostendeckung erreicht wird?
Was ist denn "Anwendungsbereich des Unionsrechts"? Diskutiert wird hier in der Lit., dass der Rechtsbereich erfasst sei, für den die Union eine Kompetenz hat, also Art. 5 AEUV (Zerdick in Ehmann/Selmayr, Art. 2 Rn 5). Über Art. 115 AEUV (allgemeine Binnenmarktkompetenz) müsste man schon arge Zweifel an der Bestimmtheit haben. Also kann doch nur unmittelbar anwendbares Primär- und Sekundärrecht gemeint sein, also im Anwendungsbereich von umgesetzten RL, Verordnungen oder bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, die in den Anwendungsbereich einer Grundfreiheit bzw. EU-Grundrechts fallen.(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
a) im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt,
c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,
Die ganzen abmahnwütigen Anwälte werden sich das hoffentlich überlegen, wenn sie Bäckermeister B aus Hintertupfing abmahnen, weil der auf seiner Ur-Alt-Homepage keine DS-Erklärung einbindet.
Und dann die Frage, ob nicht viele Dinge (insb. Blogs) ausschließlich persönlicher Natur sind. Genügt irgendein beruflicher oder wirtschaftlicher Bezug zur Anwendbarkeit der DS-GVO? Was ist mit dem GK-Anwalt, der in einem Gemeinschaftsblog schreibt und keinerlei Akquise betreiben will? Genügt die Schaltung von Werbebannern, wenn damit nicht einmal eine Kostendeckung erreicht wird?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Das ist bereits für das alte BDSG geklärt - der Ausnahmetatbestand ist sehr eng auszulegen und umfasst (bspw.) das private Adressbuch oder das Familienalbum, ggf. auch geschützte Webseiten mit begrenztem Zugang, aber keine öffentlich verfügbaren Telemedien, die sich eben nicht nur an den Autor selbst und seine Familie richten.
Ein solcher Bezug ist noch nicht einmal erforderlich.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
@thh: und was meinst du zum "Anwendungsbereich des Unionsrechts"?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Finde es ja amüsant, dass ausgerechnet das Bundesjustizministerium erst nach Inkrafttreten der DSGVO diese Zustimmungsmails verschickt. Man würde denken, zumindest die hätten das auf dem Schirm...
Im übrigen erstaunlich (oder sollte ich sagen beängstigend?) festzustellen, wo man überall im Verteiler ist.
Im übrigen erstaunlich (oder sollte ich sagen beängstigend?) festzustellen, wo man überall im Verteiler ist.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Wieso sind da so viele Frauen? Ich dachte da gehts um Fussball?
Bzw. mich würde mal interessieren was Feministinnen zu der Show sagen
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Die gucken ja nur Frauenfußball.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Habt ihr gesehen, wie Ramos den Salah kaputt gemacht hat?? Der Typ, echt...Das war pure Absicht wie er sich auf ihn fallen lässt. Typischer Ramos...
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