Manches muss einfach gemeldet werden

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[enigma]
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

Wenn es insgesamt nicht so ein Trauerspiel wäre, wäre das hier
Derweil sagte ein Wachmann einem etwa 30-Jährigen, der nach draußen wollte, sein Platz könnte weg sein, wenn er wieder hineinwolle. Der Justizbeamte wusste nicht, dass es sich um den ebenfalls angeklagten 29 Jahre alten Lageristen Sebastian R. handelt.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von ew_h2002 »

[enigma] hat geschrieben:Wenn ich den Fehler gemacht hätte, könnte das durchaus ein Ermittlungsverfahren nach sich ziehen
WC - Wohl kaum. Fehler sind nicht strafbar. Wenn jeder Fehler in einer (ja nun nicht ganz einfach abzugebenden) Steuererklärung ein Ermittlungsverfahren nach sich zöge, bräuchten wir für jeden Finanzbeamten in der Festsetzung zwei in der Strafverfolgung. Deshalb müsste für die Einleitung eines Ermittlungsverfahren irgendein Anhaltspunkt bestehen, dass du betrügen wolltest. Wenn du aber zu deinen Ungunsten unrichtige Zahlen angibst, liegt die Vermutung doch eher fern.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

Klar, aber mein erster Gedanke war, ich hätte einen Fehler zu meinen Gunsten gemacht, den das Programm ignoriert hat oder das Programm hätte falsch übermittelt oder berechnet, was dann wiederum mein Fehler wäre.
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thh
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

[enigma] hat geschrieben:Wenn es insgesamt nicht so ein Trauerspiel wäre, wäre das hier
Derweil sagte ein Wachmann einem etwa 30-Jährigen, der nach draußen wollte, sein Platz könnte weg sein, wenn er wieder hineinwolle. Der Justizbeamte wusste nicht, dass es sich um den ebenfalls angeklagten 29 Jahre alten Lageristen Sebastian R. handelt.
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Woher sollte der "Wachmann" das auch wissen? Der Angeklagte ist als solcher nicht erkennbar.
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[enigma]
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

thh hat geschrieben:
[enigma] hat geschrieben:Wenn es insgesamt nicht so ein Trauerspiel wäre, wäre das hier
Derweil sagte ein Wachmann einem etwa 30-Jährigen, der nach draußen wollte, sein Platz könnte weg sein, wenn er wieder hineinwolle. Der Justizbeamte wusste nicht, dass es sich um den ebenfalls angeklagten 29 Jahre alten Lageristen Sebastian R. handelt.
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ziemlich lustig.
Woher sollte der "Wachmann" das auch wissen? Der Angeklagte ist als solcher nicht erkennbar.
Klar. Ging mir nicht um Kritik an dem Wachtmeister. Wobei die Wachtmeister bei uns sich gerade bei solchen Verfahren im Sitzungssaal aufhalten und die Angeklagten während der Verhandlung sehen. Kann aber natürlich passieren. Dennoch hat die Situation gerade für den Angeklagten ein nicht abstreitbares komisches Potenzial ;)
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Urs Blank
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Urs Blank »

[enigma] hat geschrieben:Klar. Ging mir nicht um Kritik an dem Wachtmeister. Wobei die Wachtmeister bei uns sich gerade bei solchen Verfahren im Sitzungssaal aufhalten und die Angeklagten während der Verhandlung sehen. Kann aber natürlich passieren. Dennoch hat die Situation gerade für den Angeklagten ein nicht abstreitbares komisches Potenzial ;)
Die Kritik gebührt dem Richter, der die Justiz mit seiner unprofessionellen Verfahrensführung zum Affen gemacht hat. Oder wo gibt es das sonst, dass ein Video erst in Augenschein genommen werden kann, nachdem die Angeklagten (!) auf dem Richtertisch einen selbst mitgebrachten Bildschirm installiert haben?!
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

Urs Blank hat geschrieben:
[enigma] hat geschrieben:Klar. Ging mir nicht um Kritik an dem Wachtmeister. Wobei die Wachtmeister bei uns sich gerade bei solchen Verfahren im Sitzungssaal aufhalten und die Angeklagten während der Verhandlung sehen. Kann aber natürlich passieren. Dennoch hat die Situation gerade für den Angeklagten ein nicht abstreitbares komisches Potenzial ;)
Die Kritik gebührt dem Richter, der die Justiz mit seiner unprofessionellen Verfahrensführung zum Affen gemacht hat. Oder wo gibt es das sonst, dass ein Video erst in Augenschein genommen werden kann, nachdem die Angeklagten (!) auf dem Richtertisch einen selbst mitgebrachten Bildschirm installiert haben?!
Da lief so einiges schief, ja.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

[enigma] hat geschrieben:
thh hat geschrieben:Woher sollte der "Wachmann" das auch wissen? Der Angeklagte ist als solcher nicht erkennbar.
Klar. Ging mir nicht um Kritik an dem Wachtmeister. Wobei die Wachtmeister bei uns sich gerade bei solchen Verfahren im Sitzungssaal aufhalten und die Angeklagten während der Verhandlung sehen. Kann aber natürlich passieren.
Es gab ja offenbar einen umfangreichen Zustrom von Sympathisanten aus dem Pegida-Dunstkreis, mithin aller Voraussicht nach eine sitzungspolizeiliche Anordnung - dann sind Wachtmeister im Saal, vor allem aber Wachtmeister (und Polizei) vor dem Saal, die diesen absichern und ggf. die körperlichen Durchsuchungen vornehmen; zudem kommt es zu Ablösungen untereinander. Dass bei einem solchen Zustrom nicht jeder Wachtmeister die Angeklagten als solche erkennt, halte ich für nachvollziehbar. Das ist eben etwas anderes als der 08-15-Prozess, bei dem es im Saal nur voll wird, wenn eine Schulklasse da ist. ;)
[enigma] hat geschrieben:Dennoch hat die Situation gerade für den Angeklagten ein nicht abstreitbares komisches Potenzial ;)
Vor allem, wo der sonst ja im allgemeinen wenig zu Lachen hat ... ;)
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

Urs Blank hat geschrieben:Die Kritik gebührt dem Richter, der die Justiz mit seiner unprofessionellen Verfahrensführung zum Affen gemacht hat. Oder wo gibt es das sonst, dass ein Video erst in Augenschein genommen werden kann, nachdem die Angeklagten (!) auf dem Richtertisch einen selbst mitgebrachten Bildschirm installiert haben?!
Üblicherweise wird ein Video schlicht auf einem Laptop oder notfalls dem Rechner der Urkundsbeamtin abgespielt, wie man eben auch sonst einen Augenschein am Richtertisch einnimmt; das reicht in der Regel auch. Dass das Publikum einen Augenschein einnehmen kann, ist weder üblich noch erforderlich; die notwendige Technik (großer Bildschirme, ggf. Beamer) ist auch nicht an allen Landgerichten in allen Sälen verfügbar (von "durch die Justizangehörigen bedienbar" fange ich jetzt erst gar nicht an), geschweige denn bei Amtsgerichten.

Auch hier war ja die Inaugenscheinnahme der Berichterstattung nach bereits erfolgt, bevor "die private Technik" aufgebaut wurde.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

thh hat geschrieben:
Auch hier war ja die Inaugenscheinnahme der Berichterstattung nach bereits erfolgt, bevor "die private Technik" aufgebaut wurde.
Erstaunlich ist ja vor allem, dass die StA diesen Zirkus angeregt hat.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

[enigma] hat geschrieben:
thh hat geschrieben:Auch hier war ja die Inaugenscheinnahme der Berichterstattung nach bereits erfolgt, bevor "die private Technik" aufgebaut wurde.
Erstaunlich ist ja vor allem, dass die StA diesen Zirkus angeregt hat.
Das lässt sich schwer beurteilen, ohne es gesehen zu haben.

Mag sein, dass ein Augenschein, bei dem auch wirklich alle Verfahrensbeteiligten etwas sehen, schwer umzusetzen war; ein kleiner Laptop kann es bei einer Vielzahl von Angeklagten und Verteidigern und ... schon schwierig machen, etwas zu erkennen. (Außerdem muss das nicht wirklich professioneller wirken - ich durfte kürzlich miterleben, dass ein Video sich auf den Geräten der Justiz nicht anzeigen ließ (das ist gerade bei CCTV mit den Codecs nicht so einfach), so dass ein Polizeibeamter einen (offenbar sehr betagten) Laptop anschleppte und sich Zeuge, Sitzungsvertreter, Angeklagter, Verteidiger und die Berufungskammer dann um den Zeugentisch drängten, um auf dem Bildschirm etwas zu erkennen ...)

Es mag aber genauso gut sein, dass schlicht durch Angeklagte / Verteidiger geltend gemacht wurde, man könne auf dem Bildschirm nichts richtig erkennen, habe aber geeignete Technik dabei; da mag es dann dem Frieden und dem Fortschritt der Verhandlung durchaus dienlich sein, das Ding einfach aufbauen zu lassen, statt sich zu streiten.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

Das mag bei mehreren Angeklagten und Verteidigern ja schwer sein. Aber es lässt sich doch sicher eine würdigere Lösung finden, als den Angeklagten einen mitgebrachten (der wusste also schon, dass er ihn brauchen würde?) Fernseher aufbauen zu lassen, während der Richter auf dem Zeugenstuhl Platz nimmt, um sich das Video anzuschauen. Ich weiss, vor dem heimischen PC sagt sich sowas leicht und es war sowieso ein Verfahren unter schwierigen Umständen. Aber damit verliert man die Kontrolle doch endgültig. Dann muss man halt vertagen und beim nächsten Mal nen Monitor auf die Richterbank stellen. Der StA dürfte die Vertagung bei dem Prozessverlauf ja auch eher Recht gewesen sein, vielleicht hätte man ja doch noch einen Zeugen gefunden.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

[enigma] hat geschrieben:Das mag bei mehreren Angeklagten und Verteidigern ja schwer sein. Aber es lässt sich doch sicher eine würdigere Lösung finden, als den Angeklagten einen mitgebrachten (der wusste also schon, dass er ihn brauchen würde?) Fernseher aufbauen zu lassen, während der Richter auf dem Zeugenstuhl Platz nimmt, um sich das Video anzuschauen.
Wieso?

Wenn der Fernseher schonmal da ist, kann man ihn auch nutzen, und ein Monitor auf der Richterbank hätte nicht geholfen, denn das Problem wäre auch in diesem Fall dasselbe: wenn alle Verfahrensbeteiligten etwas sehen sollen, muss entweder der Richter die Blickrichtung der übrigen Verfahrensbeteiligten einnehmen (und das am neutralsten auf dem Zeugenstuhl), oder alle anderen Verfahrensbeteiligten müssen hinter die Richterbank treten.

Das kann mithin durchaus ein sehr praktikables Vorgehen gewesen sein.
[enigma] hat geschrieben:Aber damit verliert man die Kontrolle doch endgültig.
Nicht mehr als bei der Verlesung und Bescheidung sinnloser Anträge, die zudem länger zu dauern pflegt. :)
[enigma] hat geschrieben:Der StA dürfte die Vertagung bei dem Prozessverlauf ja auch eher Recht gewesen sein, vielleicht hätte man ja doch noch einen Zeugen gefunden.
Ermittlungen führt man vor der Anklageerhebung, nicht danach ... (Es sei denn, es ergibt sich etwas Unvorhergesehenes in der Beweisaufnahme.)
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

thh hat geschrieben:
[enigma] hat geschrieben:Das mag bei mehreren Angeklagten und Verteidigern ja schwer sein. Aber es lässt sich doch sicher eine würdigere Lösung finden, als den Angeklagten einen mitgebrachten (der wusste also schon, dass er ihn brauchen würde?) Fernseher aufbauen zu lassen, während der Richter auf dem Zeugenstuhl Platz nimmt, um sich das Video anzuschauen.
Wieso?

Wenn der Fernseher schonmal da ist, kann man ihn auch nutzen, und ein Monitor auf der Richterbank hätte nicht geholfen, denn das Problem wäre auch in diesem Fall dasselbe: wenn alle Verfahrensbeteiligten etwas sehen sollen, muss entweder der Richter die Blickrichtung der übrigen Verfahrensbeteiligten einnehmen (und das am neutralsten auf dem Zeugenstuhl), oder alle anderen Verfahrensbeteiligten müssen hinter die Richterbank treten.

Das kann mithin durchaus ein sehr praktikables Vorgehen gewesen sein.
Praktikabel sicher. Aber aus meiner Sicht auch unwürdig. Das fängt wie gesagt schon damit an, den Angeklagten und Verteidiger die Anlage aufbauen zu lassen. Und dann setzt man sich als Richter doch nicht auf den Zeugenstuhl. Ich bin ja wirklich kein Traditionalist und halte die meisten Sitten und Bräuche (Trinkverbot im Sitzungssaal ::roll: ) für höchstens unverbindlich, wenn nicht sogar für völlig albern. Aber da hörts bei mir irgendwie auf ;)


thh hat geschrieben:
[enigma] hat geschrieben:Der StA dürfte die Vertagung bei dem Prozessverlauf ja auch eher Recht gewesen sein, vielleicht hätte man ja doch noch einen Zeugen gefunden.
Ermittlungen führt man vor der Anklageerhebung, nicht danach ... (Es sei denn, es ergibt sich etwas Unvorhergesehenes in der Beweisaufnahme.)
Oder unmittelbar vor der Beweisaufnahme. Beispiel: Der Hauptbelastungszeuge liegt tot im Wald ;)
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