[enigma] hat geschrieben:Das mag bei mehreren Angeklagten und Verteidigern ja schwer sein. Aber es lässt sich doch sicher eine würdigere Lösung finden, als den Angeklagten einen mitgebrachten (der wusste also schon, dass er ihn brauchen würde?) Fernseher aufbauen zu lassen, während der Richter auf dem Zeugenstuhl Platz nimmt, um sich das Video anzuschauen.
Wieso?
Wenn der Fernseher schonmal da ist, kann man ihn auch nutzen, und ein Monitor auf der Richterbank hätte nicht geholfen, denn das Problem wäre auch in diesem Fall dasselbe: wenn alle Verfahrensbeteiligten etwas sehen sollen, muss entweder der Richter die Blickrichtung der übrigen Verfahrensbeteiligten einnehmen (und das am neutralsten auf dem Zeugenstuhl), oder alle anderen Verfahrensbeteiligten müssen hinter die Richterbank treten.
Das kann mithin durchaus ein sehr praktikables Vorgehen gewesen sein.
[enigma] hat geschrieben:Aber damit verliert man die Kontrolle doch endgültig.
Nicht mehr als bei der Verlesung und Bescheidung sinnloser Anträge, die zudem länger zu dauern pflegt.
[enigma] hat geschrieben:Der StA dürfte die Vertagung bei dem Prozessverlauf ja auch eher Recht gewesen sein, vielleicht hätte man ja doch noch einen Zeugen gefunden.
Ermittlungen führt man vor der Anklageerhebung, nicht danach ... (Es sei denn, es ergibt sich etwas Unvorhergesehenes in der Beweisaufnahme.)