Manches muss einfach gemeldet werden

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Moderator: Verwaltung

julée
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von julée »

sai hat geschrieben:
julée hat geschrieben:Mich nervt es aber, wenn ich, um z. B. eine Anspruchsgrundlage im Zivilrecht vollständig nochmal nachzulesen, entweder in der Gesamtausgabe rumscrollen muss oder jede Vorschrift einzeln öffnen muss und dann ggf. hin- und herklicken muss. Ebenso nervt es mich, wenn ich bei beck-online und juris am Ende 10 Tabs offen habe und mich dreimal verklicke bis ich das eigentlich gesuchte Dokument wiedergefunden habe, falls ich es nicht schon wieder versehentlich geschlossen habe. Ich nutze juris und beck-online auch viel, aber drei Post-Its in der Papierausgabe sind gelegentlich doch deutlich praktischer. Es ist Dir unbelassen, das anders sehen zu wollen, aber m. E. ist da bei der Benutzerfreundlichkeit noch deutlich Luft nach oben (warum kann ich mir z. B. nicht alle Normen, die mich interessieren, auf eine Seite ziehen und sie gleichzeitig anschauen?).
Kann ich doch. Ich kann mir entsprechende Sammlungen zusammenstellen oder - noch einfach - mir einfach alles in ein Word-Dokument untereinander kopieren. Schriftliche Kommentare zitiere regelmäßig auch nur einmal die Norm (wenn überhaupt) am Anfang der Kommentierung. Die wenigsten zitieren zudem andere für die Subsumtion relevante Normen dazu. Und wenn mir auch das alles nicht passt, kann ich mir immer noch den Schönfelder daneben legen.
Natürlich kann ich behelfsmäßig alles von links nach rechts in ein Word-Dokument kopieren oder zum Aktenzeichen eine Sammlung anlegen (allerdings: nicht plattformübergreifend und nur mit zusätzlichen Aufwand beim Speichern bzw. Wiederaufrufen); schnell, intuitiv und praktisch ist aber - insbesondere bei einem gedachten vollständigen Papierbann - was anderes. Wenn man etwas schaffen möchte, was noch praktischer als schlichtweg alles auszudrucken, zu tackern und hinten in die Akte zu legen ist, dann wird man sich noch was einfallen lassen - und von wirklich praktischeren Lösungen lassen sich die meisten Menschen dann doch überzeugen.
Eine Innovation nur um ihrer selbst willen, macht indes wenig Sinn, mag sie auch hip aussehen. Irgendeinen Vorteil sollte sie bringen und zwar für die Nutzer in der täglichen Anwendung. Und mit Blick auf die gegenwärtig in der Justiz real existierenden IT-Programme habe ich da doch gewisse Zweifel.
Es ist keine Innovation nur um ihrer selbst willen, sondern letztlich eine komplette Umwälzung der Arbeitsweise der Justiz um sie zukunftsfähig zu machen und an den Wirtschaftsverkehr anzupassen. Die Zukunft ist nunmal digital, ob es einem gefällt oder nicht. Und davor kann sich auch die Justiz nicht verstecken. Insbesondere dann nicht, wenn sie sich aus der Präsidenten- und Ministerbrille betrachtet weiterhin als Dienstleister verstehen will. Natürlich existieren auch derzeit IT-Probleme in der Justiz. Einiges davon beruht aber nicht auf der Ausstattung, sondern auf der Verweigerungshaltung der Nutzer.
Jein. Eine Anpassung an den Wirtschaftsverkehr setzt voraus, dass von außen ein entsprechender "Input" möglich ist. Aber ob die Justiz jetzt die E-Mail von Lieschen Müller ausdruckt, zu den Akten nimmt und in Papierform weiter bearbeitet, ist für Lieschen Müller zunächst einmal "egal" - und auch für den internationalen Großkonzern ist das letztlich ein Stück weit "egal". Dort, wo in der Verwaltung E-Akten bereits existieren, muss natürlich die Justiz in der Lage sein, diese einzubinden, aber auch das setzt nicht zwangsläufig voraus, dass die Justiz ihrerseits nur noch papierlos arbeitet und kommuniziert. Und die Bearbeitungsgeschwindigkeit hängt - zumindest im Zivilprozess - weniger davon ab, ob die Akte von A nach B getragen / geschickt werden muss und dann ggf. ein paar Tage lang nicht zur Bearbeitung zur Verfügung steht, sondern davon, dass überhaupt genügend Personal vorhanden ist, das die Akte binnen angemessener Frist bearbeiten kann.
Und ich persönlich lege bei der Benutzung der mir zur Verfügung gestellten IT-Ausstattung sicherlich keine Verweigerungshaltung an den Tag und halte mich da auch für einigermaßen firm, aber wenn das Schreibprogramm abstürzt (oft mit Totalverlust), wenn man z. B. versehentlich an der falschen Stelle die rechte Maustaste betätigt, oder ähnliche Scherze, dann trägt das jedenfalls nicht zu meiner allgemeinen Zufriedenheit mit den vorhandenen Programmen bei und nährt auch nicht unbedingt mein Vertrauen in etwaige Fortentwicklungen.
Es liegt doch in unserer Hand, Verbesserungsvorschläge zu machen und daran mitzumachen. Hier ist die Verwaltung jedenfalls ausgesprochen dankbar und offen für alles, was wir ihnen mitteilen. Wenn alle nur rumsitzen und ein 100% perfektes Produkt verlangen, alles darunter nur für Mist halten, sich selbst aber nicht einbringen wollen, dann kommt natürlich auch nichts dabei rum.
Sicherlich, aber oft genug lautet ja die Antwort "Wissen wir, aber das Programm macht das so, warum auch immer." Und bis zur etwaigen Behebung verbringt man dann viel Lebenszeit damit, die Probleme zu bewältigen, die man ohne die IT nicht hätte.
Ob "technisch wirklich fortschrittliche Firmen" tatsächlich der richtige Maßstab für die Justiz ist, sei mal dahingestellt, weil die äußeren Anforderungen an die Kommunikationsfähigkeit, Stabilität und Sicherheit des Systems doch ganz andere sind. Und eine gewisse Veränderungsresistenz mag auch aus Erfahrung mit den bisherigen Innovationen resultieren.
Der richtige Maßstab sind sie sicherlich nicht. Aber man kann dort gut sehen, was theoretisch möglich wäre und hier und da ein bisschen abgucken. Und - wie gesagt - es liegen Welten dazwischen. Ich persönlich finde es einfach erschreckend, wie sehr - auch hier - an dem bestehenden status quo geklammert wird und im Prinzip keine Bereitschaft besteht, sich auf etwas Neues einzulassen und einfach mal hinzunehmen, dass es ein wenig Zeit und Mühe für alle kostet, so einen Schritt zu gehen.
Natürlich kann man sich was abgucken und Dinge, die gut sind und vernünftig funktionieren, sollte man auch übernehmen. Aber m. E. sollte man sich nicht wundern, dass die Leute vermindert innovationsfreudig sind, wenn sie die Erfahrung gemacht haben, dass "neu" oft heißt, dass manche Dinge mehr Zeit und Nerven in Anspruch nehmen als zuvor.
Wir werden bei dem Thema daher letztlich nicht zusammenkommen.
Das mag sein.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

sai hat geschrieben:Es gibt da sicherlich einiges, was zu bedenken ist. Man wird auch investieren müssen, das ist auch klar.
Es ist aber leider nicht "klar", dass auch alles bedacht und ausreichend investiert wird.

Die bisherigen Fachanwendungen in der Justiz lassen - je nach Bundesland und Gerichtszweig - oft durchaus einiges zu wünschen übrig; sie sind manchmal gerade so funktional. Und dabei rede ich noch nicht davon, dass der Aufruf eines Datensatzes oder das Starten einer Dokumentvorlage immer mehrere Sekunden dauert, manchmal auch 10 Sekunden und mehr; das sind für absolute Routinetätigkeiten schwer erträgliche Verzögerungen - in der Zeit hat man kurze Verfügungen mit der Hand lange gekritzelt.

Und dass der Haushaltsgesetzgeber nicht immer investiert, wenn "klar" ist, dass man investieren müsste, ist auch kein neues Phänomen. Sonst gäbe es keine Erledigungszahlen von 140 oder 200 Verfahren pro Monat und Dezernent, ohne Berücksichtigung von Urlaub oder Krankheit (und nicht als kurzfristige Spitzenbelastung, sondern langfristig).
sai hat geschrieben:Meiner Meinung nach überwiegen die Vorteile einer einigermaßen funktionierenden E-Akte trotzdem bei weitem.
Ich bin ein großer Befürworter der E-Akte. Dennoch sehe ich die nicht unerheblichen Schwierigkeiten und die möglichen Probleme der Technik einer- und die Schwierigkeiten und Problem auf Bedienerseite andererseits. Es ist zwar schon toll, wenn man Akteneinsicht einfach durch Klicken gewährt und die Teile der Akten, die nicht - an jeden - ausgefolgt werden dürfen (PKH-Heft, psychiatrische Gutachten, Auskunft aus dem BZR, verdeckte Maßnahmen, ...), einfach durch Abhaken von der Akteneinsicht ausschließen kann. Und jetzt denkt bitte mal jeder an die Arbeitssorgfalt und IT-Kompetenz der unterdurchschnittlichen Geschäftsstellenmitarbeiter ...
sai hat geschrieben:Ich sehe um ehrlich zu sein auch nicht, dass Einwände zur Handhabung (Blättern, Markieren etc) wirklich verfangen. Das geht in E-Akten (mindestens) genauso gut, wenn man sich ein bisschen einarbeitet.
Tatsächlich? Ich lasse mich gerne überraschen, bin aber noch nicht überzeugt.
sai hat geschrieben:Da sind wir als Richter auch gefragt, uns mal ein wenig zusammenzureißen, nicht rumzuheulen und uns ggf. auch mal neue Arbeitstechniken anzueignen. Die Justiz kann nicht auf dem Stand von 1826 bleiben, während die Welt 200 Jahre weiter ist...
Ich nutze persönlich Computer seit ~ 1982, das Internet und seine Dienste intensiv seit ~ 1996 (und gewisslich nicht nur zum Schreiben von Texten oder zum Surfen), würde mich also durchaus als "IT-affin" bezeichnen.

Wir scannen bei uns seit rund 10 Jahren größere Aktenwerke (ab 3-4 Stehordner) zentral, seit gut 5 Jahren können wir dezentral in jeder Hauptabteilung scannen (mit Großscannern, in die man ungefähr den Inhalt eines Stehordners auf einmal einlegen kann, die automatisch ein- oder doppelseitig scannen, je nachdem, wie die Seiten bedruckt sind, dabei Seitenzahlen aufdrucken und das resultierende PDF-Dokument per OCR mit dem erkannten Text hinterlegen). Seitdem scannen wir in meiner Abteilung - in der eher wenige, aber dafür eher umfangreiche Verfahren anfallen) grundsätzlich nicht nur Stehordner, sondern im Prinzip jede Akte, die mehr als eine Handvoll Seiten hat, schon wegen der damit verbundenen Vorteilte (automatische Blattierung, Akteneinsicht durch Brennen von Datenträgern, Akte ist immer vorhanden, egal wo sich die Papierakte derzeit befindet; beliebig viele Akten können mit nach Hause genommen werden, ohne dass sie im Büro fehlen oder man Kartons durch die Gegend schleppt - dafür stehen Krypto-USB-Sticks zur Verfügung). Wir haben ebenfalls seit etlichen Jahren mobile Arbeitsplätze (Laptops oder Hybrid-Tablets), und ich habe das für mich schon einige Zeit länger so umgesetzt, so dass wir auch bei der Sitzungsvertretung die Akte auf dem Rechner mitnehmen können. Die Arbeitsplätze sind mit einem großen Bildschirm (zusätzlich zum Mini-Bildschirm des mobilen Geräts) und auf Wunsch auch mit einem zweiten großen Bildschirm ausgestattet. Ich glaube daher, die Arbeit mit einer elektronischen Akte einigermaßen einschätzen zu können.

Diese elektronische Zweitakte hat viele Vorteile, so bspw. die Volltextsuche und die Möglichkeit, den Inhalt vieler Stehordner zu transportieren, gleichzeitig einzusehen (was ansonsten an Platzgrenzen auf dem Schreibtisch stößt) und ggf. Textabschnitte herauszukopieren. Nur so lassen sich größere Verfahren mit 50, 60 oder mehr Stehordnern Akten überhaupt nach Hause, ins gericht oder sonstwohin transportieren und sinnvoll bearbeiten.

Und dennoch: das ist nicht immer der Königsweg. Klar, es ermöglicht Dinge, die sonst gar nicht denkbar wären (Aktenstellen lassen sich finden, wenn man nur einige Stichworte hat und sonst stundenlang durch 50 Ordner blättern würde; es lässt sich binnen Sekunden feststellen, wo überall ein bestimmter Name in der Akte vorkommt, oder man kann die dunkle Erinnerung, so etwas in der Art doch schon einmal irgendwo gelesen zu haben, binnen kürzester Frist in einen Vorhalt an den Zeugen verhandeln). Andererseits ist das Blättern oder "springen" in einer Papierakte deutlich einfacher zu lösen. Zumindest ich kann mir besser merken "das muss irgendwo in der Mitte des 3. Registers sein" als "das ist irgendwo um Seite 230 herum", und ich blättere in einer Papierakte schneller 100 Seiten vor oder zurück oder auch nur einzelne Seiten um, als das in einem PDF geht (da spielt natürlich auch die Leistungsfähigkeit des Rechners und damit das Geld eine Rolle). Und wenn ich in einer Papierakte einmal temporär ständig zwischen zwei oder drei Stellen hin- und her springen muss, dann lege ich meinen Finger, einen Stift oder ein Stück Papier ein; in einem PDF könnte ich wohl Markierungen setzen (ich muss gestehen, mich damit noch nicht vertieft befasst zu haben), aber vergleichbar schnell scheint mir das nicht zu gehen. Oder ein anderes, typisches Beispiel: bei der Vernehmung eines Zeugen ist es regelmäßig nötig, schnell zu blättern, um zu schauen, ob das, was er in der Hauptverhandlung sagt, dem entspricht, was er bei der Polizei gesagt hat; und zudem ist es tunlich, "abgearbeitete" Teile der Vernehmung "abhaken" zu können und sich am besten Widersprüche auch direkt in der Vernehmung zu notieren. Auf einer Aktenkopie aus Papier geht das schnell; ein Stift und ein Marker genügen. In einem PDF kann ich schlicht nicht schnell genug blättern und Markierungen setzen, um dem Tempo der Vernehmung zu folgen. Das mag ein Manko meiner Arbeitstechnik sein oder auch an technischen Defiziten liegen, aber ich bin, wie gesagt, davon noch nicht überzeugt. (Man kann natürlich stattdessen auch mitschreiben, und ja, das geht am Rechner sehr viel besser, selbst wenn man nicht das 10-Finger-System beherrscht - aber dann muss man den Abgleich mit der Akte später vornehmen und hat Zeit verloren.)

Und ich mag mir kaum vorstellen, wie das für jemanden sein muss, der nicht seit Jahrzehnten seine Freizeit größtenteils vor dem Rechner verbringt, also langes Arbeiten am Bildschirm gewohnt ist, und Computer einigermaßen zügig bedienen kann. Und ja, solche Menschen gibt es - in der Altersgruppe ab 50 aufwärts viele, in der Gruppe ab 40 aufwärts durchaus etliche, und auch darunter mag zwar jeder Whatsapp und Facebook blind bedienen können, aber ob das auch in jedem Einzelfall für effizienzte Arbeitstechniken in anderen Bereichen ausreicht, sei einmal dahingestellt.

Kurz und gut:
  • Es ist wichtig, dass die E-Akte kommt, und sie hat sehr viele Vorteile.
  • Sie hat aber durchaus auch Nachteile; es gibt spezifische Anwendungsbereiche, in denen die Arbeit mit Papier und Stift m.E. weiterhin überlegen ist.
  • Es handelt sich vor allem um ein sehr komplexes Projekt, das zudem auch finanzielle Investitionen erfordert. In beidem (dem Umgang mit IT-Projekten und der notwendigen Finanzierung) pflegt die öffentliche Verwaltung üblicherweise nicht besonders gut abzuschneiden; das gilt auch und insbesondere für die Justiz.
  • Nicht jeder kann oder will gut (ausschließlich) am Computer arbeiten. Diese Menschen müssen aber auch weiterhin tätig sein, und vor allem muss man auch selbst mit solchen Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten, Justizangestellten oder Polizeibeamten und dem potentiellen Chaos, das sie anrichten - oder ggf. auch der Arbeit, die sie dann nicht mehr schaffen und die dann von anderen miterledigt werden muss - leben, selbst dann, wenn man selbst hervorragend mit der E-Akte zurechtkommt.
Es hilft nichts, diese Nachteile und Probleme kleinzureden, auszublenden oder mit "das wird sich schon irgendwie lösen" abzuschmettern.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

julée hat geschrieben:Wenn ich mir z. B. anschaue, wie viele Klicks und Eingaben ich machen müsste, wenn ich am PC nur die Mini-Verfügung „z. F.“ erstellen wollte, dann ist das Irrsinn, selbst wenn künftig an die Stelle des Ausdruckens und Unterschreibens das elektronische Signieren träte.
Ein guter Punkt. Derzeit soll, wie man hört, das elektronische Signieren einen Zeitaufwand von 10-20 Sekunden in Anspruch nehmen ...

(Was man dadurch zu lösen trachtet, dass man das elektronische Äquivalent einer Paraphe einführt und nur noch signiert, was aus Rechtsgründen einer Unterschrift bedarf. Aber auch so wird man sich etwas einfallen lassen müssen: man denke an die Abarbeitung von nicht-qualifizierten UJs-Sachen, die jedenfalls hier in der Regel in Stapeln von 10-50 Verfahren vorgelegt und erledigt werden. 20 Verfahren einzustellen würde dann bedeuten, dass alleine die 20 Unterschriften unter die Einstellungsverfügungen bis zu 6 Minuten dauern ...)

Die elektronische Signatur ist übrigens auch ein Punkt, der mir zu wenig beachtet erscheint. Klar, eine Unterschrift ist nich fälschungssicher - gerade die "verschliffenen" Unterschriften der juristischen Vielunterzeichner, die jeden Tag ungezählt viele Unterschriften leisten, sind oft eher geometrische Formen als Namenszüge. Dennoch ist das Fälschen einer solchen Unterschrift jedenfalls nicht trivial möglich und ggf. noch durch einen Sachverständigen zu erkennen.

Eine elektronische Signatur ist einerseits sicherer, weil - wenn korrekt implementiert - nicht fälschbar. Wer aber Zugriff auf den Schlüssel (die Signaturkarte) hat, kann damit ohne jeden Aufwand Unterschriften leisten, die nicht falsifizierbar sind, weil sie schlicht echt sind. Es ist also von äußerster Wichtigkeit, mit der Signaturkarte (und dem Passwort / der PIN) sehr sorgsam umzugehen. Dennoch müssen Signaturen schnell und bequem leistbar sein. Wenn man jetzt einmal an die übliche Sorgfalt im derzeitigen Umgang mit Passworten usw. denkt ...
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

Urs Blank hat geschrieben:Hier (gr. StrK, NRW) nutzen wir schon seit mehreren Jahren die elektronische Zweitakte in Strafsachen. M. E. überwiegen die Vorteile bei weitem: [...]
Ja, das würde ich alles unterschreiben. Und es macht auch durchaus Sinn, wenn ein Beisitzer am Laptop mitschreibt, statt dass jeder auf Papier mitkritzelt. Und man kann Lichtbilder aus den Akten in Augenschein nehmen, indem sie per Beamer an die Wand geworfen werden, statt dass alle am Richtertisch sich um die Akte knubbeln.

Aber wie macht ihr das mit Zeugenvernehmungen? Werden die in der Sitzung tatsächlich am Bildschirm in der Akte mitgelesen, oder hat nicht wenigstens der Vorsitzende einen Ausdruck vor sich?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

Voland hat geschrieben:Dies und viele andere Probleme ließen sich etwa durch das Signieren von E-Mails lösen. Damit kann auch gleich verschlüsselt werden, soweit erforderlich.
Klar, das kann man alles machen. Die Frage ist: warum tut man es nicht?

Die Antwort: weil die Mehrzahl der Menschen das nicht - auf (a) für sie brauchbar bequeme und (b) sichere Weise - hinbekommt. Und das ist kein Problem des öffentlichen Dienstes, sondern ein Problem, dass auch die Propagandisten der allgemeinen E-Mail-Verschlüsselung aus dem Bereich der Netzaktivisten und Bürgerrechtler bisher nicht lösen konnten. E-Mail-Verschlüsserung ist (mehr als 20 Jahre nach PGP) immer noch nicht in der Breite angekommen.

Und, Hand aufs Herz: wer könnte sagen, dass von 100 ihm bekannten Kollegen auch nur 50 das sicher und ohne Probleme hinbekommen würden?
Voland hat geschrieben:Insgesamt betrachtet stört mich hier aber auch etwas die Einstellung der Kollegen im ÖD. Es ist richtig, dass es viele Herausforderungen bei diesem Thema gibt, aber die Einstellung sollte doch sein, dass diese zugunsten moderner Arbeitsmethoden überwunden werden können. Hier passiert ja genau das, was bereits am Anfang angemerkt wurde. Es wird wahnsinnig viel Argumentationskraft darauf verwendet, zu begründen, warum das nun alles nicht gehen soll, anstatt sich um mögliche Lösungen zu bemühen. Insoweit sollte das kurzfristige Ziel auch die papierhafte Zweitakte sein und nicht die elektronische.
Ich bin mir nicht sicher, ob Dich dieser Eindruck nicht täuscht. Dass man die Probleme und Schwierigkeiten auf dem Weg zu einer Lösung sieht (und zwar nicht nur die theoretischen, sondern auch die praktischen, fiskalischen, menschlichen und organisatorischen), bedeutet nicht, dass man nicht an einer Lösung interessiert wäre.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

sai hat geschrieben:Natürlich existieren auch derzeit IT-Probleme in der Justiz.
Das ist sehr vorsichtig ausgedrückt.

Man könnte auch sagen: die derzeit bei den Staatsanwaltschaften und den ordentlichen Gerichten nicht nur eines Bundeslandes eingeführten Fachanwendungen sind von der Benutzerfreundlichkeit her locker 20 Jahre hinter dem heutigen Stand ("unzumutbar" wäre kaum übertrieben) und zudem nicht selten langsam und instabil.

Natürlich muss das nicht so sein. Es ist aber so. Und es ändert sich auch nicht dadurch, dass man sagt, es müsse sich ändern, oder Verbesserungsvorschläge macht.
sai hat geschrieben: Einiges davon beruht aber nicht auf der Ausstattung, sondern auf der Verweigerungshaltung der Nutzer.
Freilich. Das ist ein weiteres Problem.

Es würde aber zunächst einmal genügen, wenn der willige und kompetente "Powernutzer" damit gut arbeiten könnte.
Es liegt doch in unserer Hand, Verbesserungsvorschläge zu machen und daran mitzumachen. Hier ist die Verwaltung jedenfalls ausgesprochen dankbar und offen für alles, was wir ihnen mitteilen.
Das mag sein (hängt aber sehr von der lokalen Verwaltung ab), muss aber nicht helfen.

Zumindest hier kann die Verwaltung nämlich schlicht nichts an der IT ändern. Und selbst die Organisationseinheit, die für die IT in der Justiz zuständig ist, kann das nur begrenzt, weil viele der Anwendungen länderübergreifend implementiert sind und Abstimmungsbedarf besteht, und weil die Entwicklung extern vergeben ist. Und, natürlich, weil es ggf. Geld kostet. Das setzt aber bereits voraus, dass Änderungsvorschläge überhaupt an die richtige Stelle gelangen ... und der Weg dahin kann sehr lang und steinig sein.

Sagen wir einmal so: die - durchaus wichtige und eilige - Anpassung einer Rechtsmittelbelehrung an eine Rechtsänderung kann da schonmal ein paar Monate dauern. Bis dahin ist sie eben falsch - oder muss in jedem Einzelfall manuell ersetzt werden. Da wäre es einfacher, ein kopiertes Blatt beizulegen ...

Und der Vorschlag, in Schriftprodukten das Aktenzeichen durch Fettdruck hervorzuheben - eine vermutlich wenig streitige und auch eher triviale Änderung - ist seit mehr als fünf Jahren nicht umgesetzt.
sai hat geschrieben:Wenn alle nur rumsitzen und ein 100% perfektes Produkt verlangen, alles darunter nur für Mist halten, sich selbst aber nicht einbringen wollen, dann kommt natürlich auch nichts dabei rum.
Dem ist nicht so. (Das "sich einbringen" setzt übrigens voraus, dass nach der Erledigung der Dezernatsarbeit noch freie Zeitreserven vorhanden sind. Ein nicht unverbreitetes Problem ist allerdings, dass bereits die Dezernatsarbeit nicht ordentlich erledigt werden kann.)
sai hat geschrieben:Ich persönlich finde es einfach erschreckend, wie sehr - auch hier - an dem bestehenden status quo geklammert wird und im Prinzip keine Bereitschaft besteht, sich auf etwas Neues einzulassen und einfach mal hinzunehmen, dass es ein wenig Zeit und Mühe für alle kostet, so einen Schritt zu gehen.
Ich fände eine funktionierende, durchdachte E-Akte toll.

Ich sehe allerdings die Komplexität des Problems, und ich kenne IT-Entwicklungen in der Justiz seit rund anderthalb Jahrzehnten als Anwender und aus rund fünf Jahren Tätigkeit in der für die IT der Justiz zuständigen Organisation. Daher kann ich die Zweifel an einer funktionierenden und durchdachten Anwendung durchaus nachvollziehen.

Noch ein Programm, das eine geradezu irrsinnige Benutzerführung hat, langsam ist, im Schnitt einmal im Monat für gut eine Stunde komplett ausfällt und - durch Ausfälle oder leicht mögliche Fehlbedienungen ohne jede Sicherheitsabfrage - ab und an einmal mehrere Stunden Arbeit im Nirvana verschwinden lässt, wäre jedenfalls gegenüber der Papierakte nicht unbedingt ein Fortschritt.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von hlubenow »

Bei dem Aufwand, den die NSA betreibt, muß man davon ausgehen, daß jede Verschlüsselung eine Illusion ist, und daß der gesamte deutsche Justizschriftverkehr, sobald man ihn irgendwo durch das Internet schickt, auf den Servern fremder Geheimdienste landet. Dabei geht es nicht nur um die amerikanischen Geheimdienste, sondern auch um die russischen und chinesischen.

Die Antwort kann nur lauten, sensible Daten wie Gerichtsakten bewußt nicht digital vorzuhalten. Das sollte uns die Pflicht (des Anwalts) zur Verschwiegenheit wert sein.

Und das ist - mal wieder - überhaupt nicht rückwärtsgewandt, sondern hochmodern.

https://youtu.be/eKsAcZg7DdA?t=657
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/d ... 62971.html

Vielleicht auch ein Thema für die AfD? ;)
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

hlubenow hat geschrieben:Bei dem Aufwand, den die NSA betreibt, muß man davon ausgehen, daß jede Verschlüsselung eine Illusion ist, und daß der gesamte deutsche Justizschriftverkehr, sobald man ihn irgendwo durch das Internet schickt, auf den Servern fremder Geheimdienste landet. Dabei geht es nicht nur um die amerikanischen Geheimdienste, sondern auch um die russischen und chinesischen.
Dazu muss man ihn nun gewisslich nicht "durch das Internet schicken".
hlubenow hat geschrieben:Die Antwort kann nur lauten, sensible Daten wie Gerichtsakten bewußt nicht digital vorzuhalten.
Zum einen gibt es durchaus weit sensiblere Daten als die durchschnittliche Gerichtsakte, die digital gespeichert sind.

Zum anderen genügt es bei den meisten Gerichten - und Staatsanwaltschaften -, ein Fenster einzuschlagen und die Akten mitzunehmen. Oder ein Putzfrau 50,- € in die Hand zu drücken. Der Aufwand dafür ist weit geringer.

Entscheidend ist es deshalkb nicht nur, mögliche Risiken zu erkennen, sondern möglichst alle Risiken zu erkennen, sie richtig einzuschätzen und sich darüber klar zu werden, welches Maß an Sicherheit mit vertretbarem Aufwand wo erreichbar ist.

(Gerichtsakten pflegen aus Schriftsätzen und anderen Dokumenten zu bestehen. Diese Schriftsätze und Dokumente werden heutzutage auf einem Rechner verfasst, sei es bei Anwälten, sei es bei Gerichten, sei es bei Staatsanwaltschaft oder Polizei. Diese Rechner sind so sicher oder unsicher wie die Rechner, auf denen gescannte Gerichtsakten gespeichert werden. Welchen Sinn macht es jetzt noch einmal genau, den Inhalt der Gerichtsakte digital zu erstellen, die Akte selbst dann aber nicht digital vorzuhalten? - Genau. --- Man könnte natürlich auch wieder alles mit der Schreibmaschine schreiben ...)
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von julée »

thh hat geschrieben:Es ist also von äußerster Wichtigkeit, mit der Signaturkarte (und dem Passwort / der PIN) sehr sorgsam umzugehen. Dennoch müssen Signaturen schnell und bequem leistbar sein. Wenn man jetzt einmal an die übliche Sorgfalt im derzeitigen Umgang mit Passworten usw. denkt ...
Das dürfte ein wesentlicher Punkt sein. Die Anforderungen, die die IT-Abteilung regelmäßig (wahrscheinlich sogar vollkommen zu recht) als unabdingbaren Mindeststandard ansieht, erwecken beim einfachen Nutzer ja gelegentlich durchaus den Eindruck reiner Schikane, was dann zu entsprechenden Gegenmaßnahmen führt.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Also ich weiss ja nicht, aber der Tatort heute ist doch nicht jugendfrei??? :lmao: :lmao:
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

julée hat geschrieben:
thh hat geschrieben:Es ist also von äußerster Wichtigkeit, mit der Signaturkarte (und dem Passwort / der PIN) sehr sorgsam umzugehen. Dennoch müssen Signaturen schnell und bequem leistbar sein. Wenn man jetzt einmal an die übliche Sorgfalt im derzeitigen Umgang mit Passworten usw. denkt ...
Das dürfte ein wesentlicher Punkt sein. Die Anforderungen, die die IT-Abteilung regelmäßig (wahrscheinlich sogar vollkommen zu recht) als unabdingbaren Mindeststandard ansieht, erwecken beim einfachen Nutzer ja gelegentlich durchaus den Eindruck reiner Schikane, was dann zu entsprechenden Gegenmaßnahmen führt.
Das Problem ist in der Praxis eher, dass die IT-Abteilungen völlig hinrissige Mindeststandards verlangt, um den Nutzern zu schikanieren.

Seit etwa 20 Jahren (was wirklich eine lange Zeit in dem Bereich ist) ist bekannt, dass es zu unsicheren Passwörtern führt, wenn User gezwungen werden Zahlen und Sonderzeichen zu verwenden. Auch ist es genauso lange bekannt, dass es ein großer Unsicherheitsfaktor ist, wenn User regelmäßig ihre Passwörter ändern müssen.

Trotzdem verlangen die meisten IT-Abteilungen das regelmäßige Ändern von Passwörtern und die Verwendung von Zahlen und Sonderzeichen. Weil sie einfache "Bauernschläue" anwenden, anstatt sich tatsächlich Gedanken darüber zu machen.

Mit einfacher Mathematik könnte man aber schon darauf kommen, dass ein Sonderzeichen deutlich unsicherer ist als einfach noch 3 weitere Buchstaben anzufügen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Woher kommen denn deine "Weisheiten"?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Woher kommen denn deine "Weisheiten"?
Ara hat im Prinzip recht, mathematisch sind Passwörter mit drei einfachen Zeichen mehr sicherer als ein Sonderzeichen, weil es nicht 26^3 Sonderzeichen gibt. Das gilt allerdings nur, solange das Passwort nicht aus normalen Wörtern und ein paar Ziffern besteht, die lassen sich (im Gegensatz zu abstrakten Zeichenfolgen mit Sonderzeichen) mit ner simplen Bruteforce-Attacke und geringem Zeitaufwand knacken. Je abstrakter, desto aufwendiger wird die Attacke. Und die einfachste Möglichkeit, abstrakte Passwörter zu schaffen, sind nunmal Sonderzeichen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Aber man kann doch "mathematisch" nicht drei Buchstaben mit einem Sonderzeichen vergleichen. Richtig angewendet treten die Sonderzeichen ja zu den Buchstaben hinzu und vervielfachen damit die Kombinationsmöglichkeiten.

Im Übrigen bestehen die meisten Passwörter eben aus echten Wörtern, denen nolens volens noch irgendetwas hinzugefügt wird (seien es Zahlen, seien es Sonderzeichen), weil Menschen sich das besser merken können.

Es gibt einige wenige Stimmen, die den Nutzen der meisten gängigen Empfehlungen aufgrund der tatsächlichen Nutzungsgewohnheiten von Usern zuletzt infrage gestellt haben. Es trifft aber mitnichten zu, dass das gesicherte Erkenntnisse wären. Und prinzipiell sind Sonderzeichen und Zahlen natürlich sinnvoll. Dementsprechend fällt auch die Empfehlung des BSI nach wie vor eindeutig aus:

https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/D ... _node.html
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Tibor
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tibor »

Lange Passwörter müssen es sein. Es ist bspw schon viel getan, wenn man sein Passwort einfach verdreifacht, also statt schluessel99 dann eben das Passwort schluessel99schluessel99schluessel99 ...
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