Manches muss einfach gemeldet werden
Moderator: Verwaltung
- Muirne
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
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- Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Hab n Alibi NP!Muirne hat geschrieben:Für Ara: https://www.abendblatt.de/hamburg/poliz ... e=Facebook
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
- Urs Blank
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ara hat geschrieben:Also erst einmal zeigen deinen Zahlen nur, dass in Bayern rund 24,4% mehr Freiheitsstrafen pro 100.000 Einwohner als in NRW ausgeurteilt werden.
Die Wertung "unwesentlich "härter"" mag ich persönlich da nun nicht teilen. Selbst wenn wir ausblenden, dass Freiheitsstrafe nicht Freiheitsstrafe ist und NRW nicht Bayern, finde ich 24,4% schon "wesentlich".
Nochmal: Ich vergleiche nicht das Verhältnis der Zahl der Freiheitsstrafen zur Einwohnerzahl, sondern der Zahl der Freiheitsstrafen zur Gesamtzahl der Verurteilten. Wenn von 100 Verurteilten in NRW 17 eine Freiheitsstrafe bekommen, in Bayern aber 20, kann man jedenfalls nicht die Schlussfolgerung ziehen, bayerische Gerichte würden wesentlich "strenger" oder "härter" (oder wie auch immer man es nennen mag) entscheiden. Richtig ist sicherlich, dass anscheinend in Bayern ein größerer Anteil der Einwohner "vor Gericht" landet, so dass man die Strafjustiz insgesamt als "strenger" bezeichnen mag.
Nach st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts liegt in abweichenden Entscheidungen von Gerichten zu denselben Rechtsvorschriften in der Regel keine Verletzung des Gleichheitssatzes (siehe etwa BVerfGE 75, 347).Ara hat geschrieben:Da braucht man meines Erachtens auch keine tiefere Analyse mehr um den begründeten Verdacht zu haben, dass die Rechtsprechung in SH und BY nur noch schwer mit Art. 3 I GG zu vereinbaren sein wird.
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- Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Das BVerfG hat schon mehrfach zur Einstellungspraxis in Strafverfahren in den verschiedenen Bundesländern angedeutet, dass der Gesetzgeber eingreifen muss, wenn zu unterschiedlich die Normen gehandhabt werden. Immer mit der Aussage, dass es "wohl noch verfassungsgemäß" wäre. Dies wird wohl auch auf die Ausurteilung der Strafhöhe anwendbar sein.Urs Blank hat geschrieben:Nach st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts liegt in abweichenden Entscheidungen von Gerichten zu denselben Rechtsvorschriften in der Regel keine Verletzung des Gleichheitssatzes (siehe etwa BVerfGE 75, 347).Ara hat geschrieben:Da braucht man meines Erachtens auch keine tiefere Analyse mehr um den begründeten Verdacht zu haben, dass die Rechtsprechung in SH und BY nur noch schwer mit Art. 3 I GG zu vereinbaren sein wird.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
- Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Warum setzt bitte jemand eine (relativ kurze) Frist zum einreichen von Unterlagen, und wenn man dann per Mail um Fristverlängerung bittet, erfährt man, dass diese Person über die Frist hinaus im Urlaub ist? N bissel veräppelt fühlt man sich dann schon...
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Das verstehe ich auch nicht.Ara hat geschrieben:Warum setzt bitte jemand eine (relativ kurze) Frist zum einreichen von Unterlagen, und wenn man dann per Mail um Fristverlängerung bittet, erfährt man, dass diese Person über die Frist hinaus im Urlaub ist? N bissel veräppelt fühlt man sich dann schon...
Ich kalkulierte Urlaub und Co. bei der Fristsetzung ein und verlängere Fristen auch über den Antrag hinaus, wenn ich weiß, dass ich die Sache dann eh nicht bearbeiten kann ...
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Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Das wird auch der Grund gewesen sein, warum es gemacht wurde Würde ich bei Dir auch machen, falls wir uns mal gegenüberstehen sollten, nur um Dich zu ärgern (Nein, natürlich nicht)Ara hat geschrieben:Warum setzt bitte jemand eine (relativ kurze) Frist zum einreichen von Unterlagen, und wenn man dann per Mail um Fristverlängerung bittet, erfährt man, dass diese Person über die Frist hinaus im Urlaub ist? N bissel veräppelt fühlt man sich dann schon...
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ich hab den Urlaubs-Autoresponder als konkludente Fristverlängerung angesehen Ne das gute ist, die Unterlagen kann ich erst nach Fristablauf einreichen, weil die zuständige Person von der ich die Unterschrift brauch auch im gleichen Zeitraum im Urlaub ist (maybe sind sie zusammen im Urlaub? Verschwörung?)
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Habe heute eine bei Amazon bestellte neue 4 TB-HDD von Western Digital bekommen, die sich nicht in Betrieb nehmen ließ (meine letzte externe WD ist auch schon nach wenigen Wochen kaputt gewesen). Komischerweise ließ sich die Amazon-Funktion "Artikel zurückgeben" nicht auswählen - es wurde immer mit "Rückgabe nicht möglich" quittiert. Im Chat konnte man mir "helfen":
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Ich erstatte Ihnen dass Geld zurück.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ich vermute mal, dass du nicht der erste Fall in dieser Sache warst... d.h. wenn die ohnehin (fast) alle defekt sind, glaubt man dir das auch unbesehen und hat kein Interesse an Elektroschrott.famulus hat geschrieben:Habe heute eine bei Amazon bestellte neue 4 TB-HDD von Western Digital bekommen, die sich nicht in Betrieb nehmen ließ (meine letzte externe WD ist auch schon nach wenigen Wochen kaputt gewesen). Komischerweise ließ sich die Amazon-Funktion "Artikel zurückgeben" nicht auswählen - es wurde immer mit "Rückgabe nicht möglich" quittiert. Im Chat konnte man mir "helfen":
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- famulus
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Wahrscheinlich. "Vielleicht funktioniert ja eines der Teile aus dieser Schrottcharge doch."
Gewährleistung ist anscheinend auch out. Rückerstattung schön und gut - was aber, wenn mir etwas an der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung gelegen hätte?
Gewährleistung ist anscheinend auch out. Rückerstattung schön und gut - was aber, wenn mir etwas an der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung gelegen hätte?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Lagerschuld, absolute Unmöglichkeit...?
Kannst froh sein, nicht in England zu leben, dort ist ein einklagbarer Erfüllungsanspruch eher die Ausnahme als die Regel.
Kannst froh sein, nicht in England zu leben, dort ist ein einklagbarer Erfüllungsanspruch eher die Ausnahme als die Regel.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Naja, ich bestelle einfach noch eine und behaupte dann einfach, dass die auch kaputt ist.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Wir haben einige WD Festplatten, die schon jahrelang problemlos laufen. Da hast du wirklich Pech gehabt.
- Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Festplatten haben in den kleineren Preisklassen (WD Gren/Blue zB) keine Endkontrolle. Festplatten gehen entweder in den ersten paar Monaten kaputt oder halten 4 Jahre+. Sieht man schön in den Statistiken die die Cloudanbieter über ihre Festplatten führen
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