Das ist doch falsch, was du schreibst. Woraus soll sich ergeben, dass die tatsächlich gefundenen Bilder nicht tatbestandsmäßig seien. Die StA behauptet das Gegenteil und dies ergibt sich auch aus zahlreichen Prozessberichten seriöser Zeitungen. Nochmal, es geht nicht um die Bilder in Kanada, sondern bei Edathy gefundene Bilder (u.a. ein Bildband und eine CD) sowie zusätzlich die Logfiles seines Notebooks. Was daran "ominös" sein soll, weiß ich nicht. Das Notebook musste man auch nicht physisch finden, da man die Logfiles über den Server wieder herstellen konnte. Das wird auch u.a. im FAZ-Artikel genau beschrieben.[enigma] hat geschrieben:Im Unterschied zu Til Schweiger und der FAZ kenne ich die Ermittlungsakte nicht. Ich kann mich nur auf das Verhalten und die öffentlichen Äußerungen der Staatsanwaltschaft beziehen. Demnach waren die tatsächlich gefundenen Bilder nicht tatbestandsmäßig und das ominöse Bundestagsnotebook wurde nicht gefunden, geschweige denn durchsucht. Für mich ist das eine sehr dünne Grundlage für eine Verurteilung. Dass ein Ermittlungsverfahren durchgeführt und die Tat angeklagt wird, ist ja völlig in Ordnung. Aber dann doch bitte in rechtsstaatliche einwandfreier Art und Weise und insbesondere bei solchen Sachverhalten mit der nötigen Diskretion.Kasimir hat geschrieben:
Auch du vermischst die Bilder, die E. aus Kanada bestellt hat (wohl "nur" Posing und damit "hart an der Grenze") und den Vorwürfen aus der Anklageschrift, bei denen es um ganz andere Dinge ging. Ich empfehle auch dir den FAZ-Artikel zur Lektüre und würde gerne wissen, ob du - unterstellt der dortige Sachverhalt ist korrekt - das Verhalten von E. immer noch als "harmlos" und "straflos" bezeichnest.
Aber es ist einfach sinnlos mit jemanden zu diskutieren, der sich die Wahrheiten zurechtbiegt.