Manches muss einfach gemeldet werden

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Tibor
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tibor »

Naja, ein bisschen Sander gibt's auch; ich meine Berlin-Schwaben dürfte Sander sein. Ist aber nicht so lehrbuchartig geteilt in Grund- u. Endmoräne und Sander.
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Survivor
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Survivor »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Aus einer Bankettmappe: "Bitte beachten Sie, dass nach 23 Uhr nur noch das Austreten auf der Terrasse möglich ist." Na, servus.
Ein klasse Fundstück! =D> :lmao:
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immer locker bleiben
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von immer locker bleiben »

Als Grundschüler in Schleswig-Holstein lernt man schon ganz jung die Landschaftstypen Hügelland (durch Moränen geprägt), Geest, Marsch und Wattenmeer.

Wenn man nach Berlin umsiedelt, kommen ein Urstromtal, div. glaziale Schmelzwasserrinnen und zwei Toteisseen hinzu ...

... Schlaubi Schlumpf hat wieder zugeschlagen. :)
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Trente Steele82
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Trente Steele82 »

Melde: Was macht man, wenn das Internet zum Feierabend down ist und man weder streamen noch lineares TV (was ich eh nur im Notfall täte) gucken kann?

Man packt seine Simpsons DVDs aus und macht sich einen gemütlichen Abend #compoglobalhypermeganet
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Honigkuchenpferd »

"Honey, I forgot to duck."
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Trente Steele82
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Trente Steele82 »

Buy him out Boys
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von OJ1988 »

Trente Steele82 hat geschrieben:Melde: Was macht man, wenn das Internet zum Feierabend down ist und man weder streamen noch lineares TV (was ich eh nur im Notfall täte) gucken kann?

Man packt seine Simpsons DVDs aus und macht sich einen gemütlichen Abend #compoglobalhypermeganet
"Bezahlen Sie erstmal!"
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Survivor »

Außer Hawaii 5.0, Phönix und manchmal Arte kann ich kein lineares Fernsehen mehr ertragen. Netflix sei Dank.
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Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

http://www.zeit.de/kultur/2017-11/sexis ... ettansicht
Ich kann Euch nur sagen: Die Täter gibt es auch hier. Wir haben Namen. Nicht nur ich habe sie endlich aufgeschrieben, auch die anderen Frauen. Wir stehen in regem Kontakt. Die Liste ist lang. Ihr seid der Gastronom, der Kokain gegen Oralverkehr tauscht. Ihr seid der Verleger, der kein Nein versteht und Frauen ungefragt zur Begrüßung in den Schritt greift. Der Anzeigenverkäufer, der uns an den Hintern grabscht. Der Künstler, der Frauen zum Sex zwingt. Der Galerist, der seine Hände nicht bei sich lassen kann. Der Schriftsteller, der öffentlich slut shaming betreiben darf. Der Kurator, der seine anzüglichen Bemerkungen nicht stecken lässt. Ihr seid der Journalist, der seine Lippen ungefragt auf Frauenmünder presst.
#Aufschrei es gibt Prostitution in Berlin!

Sollte verboten werden.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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immer locker bleiben
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von immer locker bleiben »

Trente Steele82 hat geschrieben:Man packt seine Simpsons DVDs aus ...
=D>

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Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

https://www.talentrocket.de/karrieremag ... -mandanten

Ich bin ja sicher selbst nicht frei von Fehlern, aber warum lässt man jemanden, der nicht einmal Referendar ist, solch einen Text schreiben? Er kann es doch gar nicht wissen.

Es beginnt bereits mit materiell-rechtlich zweifelhaften Ausführungen:
Ein Rechtsanwalt darf niemals selbst Lügen und auch keine Zeugen zum Lügen bringen. Anderenfalls macht er sich ebenso wegen Strafvereitelung aus § 258 StGB sowie Prozessbetruges aus § 263 StGB strafbar. Lügt er selbst, kommt zusätzlich eine Strafbarkeit wegen Falschaussage aus § 153 StGB hinzu.
Geht über offenkundig fehlende Kenntnisse der Fachtermini:
Wichtig ist, die Angaben müssen in jedem Fall aber glaubwürdig sein.
Streift dann völlig praxisferne Verhaltenstipps:
Sinnvoll kann es sein, direkt im Anschluss dessen zum Mandanten zu fahren, wo der Anwalt in einem zweiten Schritt den Durchsuchungsbeschluss genauer unter die Lupe nehmen kann.
Und Taktiken aus dem US-Fernsehen:
Das Plädoyer entscheidet selten über das Urteil, mit dem Plädoyer können zumindest die Schöffen beeinflusst werden. Hier ist es ratsam an das Mitgefühl zu appellieren, etwa, dass der Vater nicht inhaftiert werden dürfe wegen Frau und Kinder etc
Und endet dann mit einem komischen Berufsbild des Strafverteidigers
Der Richter möchte, dass der Rechtsanwalt hinter dem Angeklagten sitzt oder nicht mit dem Angeklagten flüstert, um die Verhandlung nicht zu stören. In beiden Fällen liegt aufgrund einer erschwerten bzw. unterbundenen Kommunikation ein Verstoß gegen § 148 I StPO vor. Hierauf sollte der Anwalt zunächst mit einer informellen Beschwerde reagieren. Eine solche zeigt nicht nur Kenntnisse von der StPO, sondern auch Selbstbewusstsein und kann dadurch einen positiven Eindruck beim Richter machen. Bleibt der Richter allerdings bei seiner Meinung, kann der Strafverteidiger die Hauptverhandlung alle paar Minuten unterbrechen lassen, damit eine Kommunikation möglich ist. Die formelle Beschwerde sollte nur das letzte Mittel sein, schließlich trifft man die Richter in aller Regel wieder.
Ich weiß gar nicht was mich an dem Absatz mehr stört. Dass der Autor anscheinend meint das Ziel sei es "positiven Eindruck beim Richter zu machen" oder aber, dass er es tatsächlich für Legitim hält eine Beschwerde nicht einzulegen, weil "man den Richter wieder trifft". Darüber hinaus verstehe ich auch ehrlich gesagt nicht, was er mit "informelle" und "formelle" Beschwerde meint und warum das Erheben der "informellen Beschwerde" StPO-Kenntnisse zeigt? Sind meine StPO-Kenntnisse so schlecht oder wo soll eine "informelle Beschwerde" geregelt sein? Mal ganz davon abgesehen, dass man die Sitzordnung wohl eher "Beanstandet" anstatt eine "Beschwerde" zu erheben.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Honigkuchenpferd »

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... erweigert/

Zumindest der Teil zum AGG hört sich unvertretbar und skandalös an.
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thh
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

Ara hat geschrieben:Ich bin ja sicher selbst nicht frei von Fehlern, aber warum lässt man jemanden, der nicht einmal Referendar ist, solch einen Text schreiben? Er kann es doch gar nicht wissen.
Und warum schreibt man über ein solches Thema, mit dem Ziel, junge Anwälte zu beraten, wenn man ersichtlich in geradezu rührender Weise keine praktische Erfahrung damit hat?
Ara hat geschrieben:
Ein Rechtsanwalt darf niemals selbst Lügen und auch keine Zeugen zum Lügen bringen. Anderenfalls macht er sich ebenso wegen Strafvereitelung aus § 258 StGB sowie Prozessbetruges aus § 263 StGB strafbar. Lügt er selbst, kommt zusätzlich eine Strafbarkeit wegen Falschaussage aus § 153 StGB hinzu.
Prozessbetrug! Das gefällt mir! :)
Ara hat geschrieben:Streift dann völlig praxisferne Verhaltenstipps:
Sinnvoll kann es sein, direkt im Anschluss dessen zum Mandanten zu fahren, wo der Anwalt in einem zweiten Schritt den Durchsuchungsbeschluss genauer unter die Lupe nehmen kann.
Aber am Telefon erstmal widersprechen ist doch schon einmal ein guter Start. :)
Ara hat geschrieben:Und Taktiken aus dem US-Fernsehen:
Das Plädoyer entscheidet selten über das Urteil, mit dem Plädoyer können zumindest die Schöffen beeinflusst werden. Hier ist es ratsam an das Mitgefühl zu appellieren, etwa, dass der Vater nicht inhaftiert werden dürfe wegen Frau und Kinder etc
Der Rat ist auch in D nicht gänzlich falsch, aber in dieser Form eben auch arg ... unbeholfen.
Ara hat geschrieben:Ich weiß gar nicht was mich an dem Absatz mehr stört.
Er macht von vorne bis hinten keinen Sinn. Dass gezielt die Kommunikation zwischen Verteidiger und Mandant unterbunden werden soll, erscheint mir ein doch eher seltenes Spezialproblem zu sein. Dass eine "informelle" Beschwerde oder eine Unterbrechung alle paar Minuten dem Richter "angenehmer" wäre als eine "formelle" Beschwerde, ist fernliegend - ganz abgesehen davon, dass es zwar taktisch wenig Sinn macht, insbesondere am "Heimatgericht" nur verbrannte Erde zu hinterlassen, aber es kaum handlungsleitende Maxime für einer Strafverteidiger sein kann, den Richter nicht zu verärgern, insbesondere, wenn tatsächlich die Verteidigung unzulässig behindert wird. Und, natürlich, die "offizielle" Beschwerde, die es in diesem Sinne gegen solche Anordnungen des Vorsitzenden wie über die Sitzordnung nicht gibt.
Ara hat geschrieben:Dass der Autor anscheinend meint das Ziel sei es "positiven Eindruck beim Richter zu machen" oder aber, dass er es tatsächlich für Legitim hält eine Beschwerde nicht einzulegen, weil "man den Richter wieder trifft". Darüber hinaus verstehe ich auch ehrlich gesagt nicht, was er mit "informelle" und "formelle" Beschwerde meint und warum das Erheben der "informellen Beschwerde" StPO-Kenntnisse zeigt? Sind meine StPO-Kenntnisse so schlecht oder wo soll eine "informelle Beschwerde" geregelt sein? Mal ganz davon abgesehen, dass man die Sitzordnung wohl eher "Beanstandet" anstatt eine "Beschwerde" zu erheben.
Jo.

Schön auch, dass der/das beworbene Blog offenbar ... eine Facebookseite ist. Auf der Links zu weiteren Publikationen gesammelt werden. (Nein, das ist kein Blog.)

Immerhin erfährt man aber so etwas über den deutschen Strafprozess im Gegensatz zum amerikanischen https://www.talentrocket.de/karrieremag ... ess-ablauf, wobei dem Text hier ein Gegenlesen gut getan hätte; es gibt immens viele Tippfehler. Oder man kann erfahren, wie man als Jurist "Profiler" bei der Polizei werden kann: https://www.talentrocket.de/karrieremag ... arriereweg. Und, auch sehr schön: "Feuertaufe Hausdurchsuchung" https://www.talentrocket.de/karrieremag ... erden-muss Wir merken uns:
Fehler bei der Durchsuchung können nicht auf die Revision gestützt werden, da die Durchsuchung kein Beweismittel ist.
Na dann.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Kezzlerinho »

Erfolgreiche VB der Referendarin, die ihrem Aubilder bei der StA ein paar sehr kreative Nettigkeiten mit auf den Weg gegeben hat. Hatten wir auch mehrmals hier im Forum.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 82216.html
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famulus
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von famulus »

=D>
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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