Manches muss einfach gemeldet werden

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Muirne
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Muirne »

»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
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Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Hab n Alibi NP!
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Urs Blank
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Urs Blank »

Ara hat geschrieben:Also erst einmal zeigen deinen Zahlen nur, dass in Bayern rund 24,4% mehr Freiheitsstrafen pro 100.000 Einwohner als in NRW ausgeurteilt werden.

Die Wertung "unwesentlich "härter"" mag ich persönlich da nun nicht teilen. Selbst wenn wir ausblenden, dass Freiheitsstrafe nicht Freiheitsstrafe ist und NRW nicht Bayern, finde ich 24,4% schon "wesentlich".

Nochmal: Ich vergleiche nicht das Verhältnis der Zahl der Freiheitsstrafen zur Einwohnerzahl, sondern der Zahl der Freiheitsstrafen zur Gesamtzahl der Verurteilten. Wenn von 100 Verurteilten in NRW 17 eine Freiheitsstrafe bekommen, in Bayern aber 20, kann man jedenfalls nicht die Schlussfolgerung ziehen, bayerische Gerichte würden wesentlich "strenger" oder "härter" (oder wie auch immer man es nennen mag) entscheiden. Richtig ist sicherlich, dass anscheinend in Bayern ein größerer Anteil der Einwohner "vor Gericht" landet, so dass man die Strafjustiz insgesamt als "strenger" bezeichnen mag.
Ara hat geschrieben:Da braucht man meines Erachtens auch keine tiefere Analyse mehr um den begründeten Verdacht zu haben, dass die Rechtsprechung in SH und BY nur noch schwer mit Art. 3 I GG zu vereinbaren sein wird.
Nach st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts liegt in abweichenden Entscheidungen von Gerichten zu denselben Rechtsvorschriften in der Regel keine Verletzung des Gleichheitssatzes (siehe etwa BVerfGE 75, 347).
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Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Urs Blank hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:Da braucht man meines Erachtens auch keine tiefere Analyse mehr um den begründeten Verdacht zu haben, dass die Rechtsprechung in SH und BY nur noch schwer mit Art. 3 I GG zu vereinbaren sein wird.
Nach st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts liegt in abweichenden Entscheidungen von Gerichten zu denselben Rechtsvorschriften in der Regel keine Verletzung des Gleichheitssatzes (siehe etwa BVerfGE 75, 347).
Das BVerfG hat schon mehrfach zur Einstellungspraxis in Strafverfahren in den verschiedenen Bundesländern angedeutet, dass der Gesetzgeber eingreifen muss, wenn zu unterschiedlich die Normen gehandhabt werden. Immer mit der Aussage, dass es "wohl noch verfassungsgemäß" wäre. Dies wird wohl auch auf die Ausurteilung der Strafhöhe anwendbar sein.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Warum setzt bitte jemand eine (relativ kurze) Frist zum einreichen von Unterlagen, und wenn man dann per Mail um Fristverlängerung bittet, erfährt man, dass diese Person über die Frist hinaus im Urlaub ist? N bissel veräppelt fühlt man sich dann schon...
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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thh
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

Ara hat geschrieben:Warum setzt bitte jemand eine (relativ kurze) Frist zum einreichen von Unterlagen, und wenn man dann per Mail um Fristverlängerung bittet, erfährt man, dass diese Person über die Frist hinaus im Urlaub ist? N bissel veräppelt fühlt man sich dann schon...
Das verstehe ich auch nicht.

Ich kalkulierte Urlaub und Co. bei der Fristsetzung ein und verlängere Fristen auch über den Antrag hinaus, wenn ich weiß, dass ich die Sache dann eh nicht bearbeiten kann ...
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Tobias__21
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Ara hat geschrieben:Warum setzt bitte jemand eine (relativ kurze) Frist zum einreichen von Unterlagen, und wenn man dann per Mail um Fristverlängerung bittet, erfährt man, dass diese Person über die Frist hinaus im Urlaub ist? N bissel veräppelt fühlt man sich dann schon...
Das wird auch der Grund gewesen sein, warum es gemacht wurde :D Würde ich bei Dir auch machen, falls wir uns mal gegenüberstehen sollten, nur um Dich zu ärgern :-w :-w (Nein, natürlich nicht)
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Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Ich hab den Urlaubs-Autoresponder als konkludente Fristverlängerung angesehen :D Ne das gute ist, die Unterlagen kann ich erst nach Fristablauf einreichen, weil die zuständige Person von der ich die Unterschrift brauch auch im gleichen Zeitraum im Urlaub ist (maybe sind sie zusammen im Urlaub? Verschwörung?)
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famulus
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von famulus »

Habe heute eine bei Amazon bestellte neue 4 TB-HDD von Western Digital bekommen, die sich nicht in Betrieb nehmen ließ (meine letzte externe WD ist auch schon nach wenigen Wochen kaputt gewesen). Komischerweise ließ sich die Amazon-Funktion "Artikel zurückgeben" nicht auswählen - es wurde immer mit "Rückgabe nicht möglich" quittiert. Im Chat konnte man mir "helfen":

"Alles klar, der Artikel ist nicht Retournierbar.
Ich erstatte Ihnen dass Geld zurück.
Sie können es entsorgen."

:eeeek:
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

famulus hat geschrieben:Habe heute eine bei Amazon bestellte neue 4 TB-HDD von Western Digital bekommen, die sich nicht in Betrieb nehmen ließ (meine letzte externe WD ist auch schon nach wenigen Wochen kaputt gewesen). Komischerweise ließ sich die Amazon-Funktion "Artikel zurückgeben" nicht auswählen - es wurde immer mit "Rückgabe nicht möglich" quittiert. Im Chat konnte man mir "helfen":

"Alles klar, der Artikel ist nicht Retournierbar.
Ich erstatte Ihnen dass Geld zurück.
Sie können es entsorgen."

:eeeek:
Ich vermute mal, dass du nicht der erste Fall in dieser Sache warst... d.h. wenn die ohnehin (fast) alle defekt sind, glaubt man dir das auch unbesehen und hat kein Interesse an Elektroschrott.
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famulus
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von famulus »

Wahrscheinlich. "Vielleicht funktioniert ja eines der Teile aus dieser Schrottcharge doch."

Gewährleistung ist anscheinend auch out. Rückerstattung schön und gut - was aber, wenn mir etwas an der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung gelegen hätte?
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Gelöschter Nutzer

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Lagerschuld, absolute Unmöglichkeit...? :D

Kannst froh sein, nicht in England zu leben, dort ist ein einklagbarer Erfüllungsanspruch eher die Ausnahme als die Regel.
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famulus
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von famulus »

Naja, ich bestelle einfach noch eine und behaupte dann einfach, dass die auch kaputt ist. :D
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Dike »

Wir haben einige WD Festplatten, die schon jahrelang problemlos laufen. Da hast du wirklich Pech gehabt.
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Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Festplatten haben in den kleineren Preisklassen (WD Gren/Blue zB) keine Endkontrolle. Festplatten gehen entweder in den ersten paar Monaten kaputt oder halten 4 Jahre+. Sieht man schön in den Statistiken die die Cloudanbieter über ihre Festplatten führen
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