Alle sind Genies! Arnold auch!Vargr hat geschrieben:Ach, Du auch!dionysos hat geschrieben:Genau so bin ich!! Ich bin ein Genie! DANKE VARGR!!!Vargr hat geschrieben:@ HerrdesVerfahrens: Meine Menschenkenntnis und Lebenserfahrung haben mich eines gelehrt: der wirklich intelligente Mensch ist meist voller Selbstzweifel, selten mit sich zufrieden und beständig bemüht sich weiter zu verbessern, sich und seine Fähigkeiten zu optimieren.
So ist es
Moderator: Verwaltung
- Arnold
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BGH NJW 2001, 603, 604 über "Der Preis ist heiß!" Das Unterhaltungsniveau der Show kann nur als eher schlicht und anspruchslos bezeichnet werden.
Hallo,
meine Entscheidung steht nun -auch ohne eine von mir üblicherweise favorisierte Durchführung von empirischen Erhebungen- fest: Ich werde mich auf eine Fächerkombination von Jura, Psychologie und theoretischer Physik einlassen. Zunächst hatte ich noch erwägt, auch Germanistik dazuzunehmen. Ich schließe aber nicht aus, dass die Frage der Entscheidung bezüglich letzterem sich noch einmal stellen wird.
Ein guter Jurist sollte m.E. Generalist sein. Das sehen wir ja am Beispiel von Goethe, der meiner Meinung nach (für seine Verhältnisse) eine ganz ordentliche Leistung hinterlassen hat.
Soviel einstweilen. Ich freue mich schon auf die Diskussion in den Fachforen.
Bis dann!
meine Entscheidung steht nun -auch ohne eine von mir üblicherweise favorisierte Durchführung von empirischen Erhebungen- fest: Ich werde mich auf eine Fächerkombination von Jura, Psychologie und theoretischer Physik einlassen. Zunächst hatte ich noch erwägt, auch Germanistik dazuzunehmen. Ich schließe aber nicht aus, dass die Frage der Entscheidung bezüglich letzterem sich noch einmal stellen wird.
Ein guter Jurist sollte m.E. Generalist sein. Das sehen wir ja am Beispiel von Goethe, der meiner Meinung nach (für seine Verhältnisse) eine ganz ordentliche Leistung hinterlassen hat.
Soviel einstweilen. Ich freue mich schon auf die Diskussion in den Fachforen.
Bis dann!
Naja. Wenn das dein großer Abgang war, dann erlaube ich mir mal, eine abschließende Bewertung vorzunehmen:HerrdesVerfahrens hat geschrieben:Hallo,
meine Entscheidung steht nun -auch ohne eine von mir üblicherweise favorisierte Durchführung von empirischen Erhebungen- fest: Ich werde mich auf eine Fächerkombination von Jura, Psychologie und theoretischer Physik einlassen. Zunächst hatte ich noch erwägt, auch Germanistik dazuzunehmen. Ich schließe aber nicht aus, dass die Frage der Entscheidung bezüglich letzterem sich noch einmal stellen wird.
Ein guter Jurist sollte m.E. Generalist sein. Das sehen wir ja am Beispiel von Goethe, der meiner Meinung nach (für seine Verhältnisse) eine ganz ordentliche Leistung hinterlassen hat.
Soviel einstweilen. Ich freue mich schon auf die Diskussion in den Fachforen.
Bis dann!
Im Auftreten nicht offensiv und beleidigend genug. Außerdem fehlte das wirklich kontroverse und grenzdebile Moment, das wir von echten Deluxe-Trollen wie Jacobi gewohnt sind.
Im Bereich des bizarren Geschwafels deutliche Defizite - da muss einfach mehr kommen.
Alles in allem auf dem Troll-o-Meter:
Mit Bedenken noch 5/10.
Das ist ganz ansehnlich. Vielleicht solltest du noch BWL dazu nehmen, dann bist du ganz weit vorn.HerrdesVerfahrens hat geschrieben:Ich werde mich auf eine Fächerkombination von Jura, Psychologie und theoretischer Physik einlassen. Zunächst hatte ich noch erwägt, auch Germanistik dazuzunehmen.
Richtig. Alle die nur Jura studieren sind absolute Fachidioten. Außer Jura können die nichts.HerrdesVerfahrens hat geschrieben:Ein guter Jurist sollte m.E. Generalist sein. Das sehen wir ja am Beispiel von Goethe, der meiner Meinung nach (für seine Verhältnisse) eine ganz ordentliche Leistung hinterlassen hat.
Eben. Wir werden uns wiedersehen. (Threads à la "Jura - extreme Überforderung?")HerrdesVerfahrens hat geschrieben:Soviel einstweilen. Ich freue mich schon auf die Diskussion in den Fachforen.
Bis dann!
Nun denn.
(Achtung - Sarkasmus!)
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Zweitbegutachtung durch Prof. Dr. Dr. h.c. mult. DionysosManolaw hat geschrieben:Naja. Wenn das dein großer Abgang war, dann erlaube ich mir mal, eine abschließende Bewertung vorzunehmen:
Im Auftreten nicht offensiv und beleidigend genug. Außerdem fehlte das wirklich kontroverse und grenzdebile Moment, das wir von echten Deluxe-Trollen wie Jacobi gewohnt sind.
Im Bereich des bizarren Geschwafels deutliche Defizite - da muss einfach mehr kommen.
Alles in allem auf dem Troll-o-Meter:
Mit Bedenken noch 5/10.
Stimme der Bewertung vollumfänglich zu.
gez. Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dionysos
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Da wird sich der Troll aber doch sehr über seine Leistung freuen dürfen, denn immerhin als Troll bestanden. Jetzt braucht er ncoh die anderen beiden Trollscheine, dann kann er sich zum Trollexamen trollen. Und wird dann nach dem 2. Trollexamen erster Trollrichter. In Ausübung seiner Tätigkeit am AG wird er auch baldigst ins BVerfG gewählt werden, da schließlich an höchster Stelle der Minderheitenschutz zum Ausdruck kommen muss.Manolaw hat geschrieben:
Alles in allem auf dem Troll-o-Meter:
Mit Bedenken noch 5/10.
Die Urteile beginnen dann auch alle mit:
Im Namen der Trolle ergeht folgendes Urteil...
"Die „Seehunde in der Nordsee“ sind im Verwaltungsstreitverfahren nicht beteiligungsfähig."
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
Warum meinen hier einige, ich müsste "unverschämt" sein. Das hab ich nicht nötig. Es scheint sich hier um eine Art angestrebte Paranoia zu handeln, sehr interessantes Phänomen! Ich werde das noch an geeigneter Stelle würdigen (das meine ich sachlich und ohne Wertung -bis eben darauf, dass es mir interessant erscheint).
@Manolaw: Deine Begutachtung kann ich nur als gegenstandslos betrachten. Begründung: § 313 Abs. 1-3 BGB (4-fach analog*).
*
1. § 313 I analog
2. § 313 II analog
3. § 313 III analog
4. Analogie der Analogie, da eine Analogie im herkömmlichen Sinne
überhaupt ein rechtlich relevantes Verhalten voraussetzt, worüber ich
mich vorliegend eben gerade durch die Analogie hinwegsetze.
@Manolaw: Deine Begutachtung kann ich nur als gegenstandslos betrachten. Begründung: § 313 Abs. 1-3 BGB (4-fach analog*).
*
1. § 313 I analog
2. § 313 II analog
3. § 313 III analog
4. Analogie der Analogie, da eine Analogie im herkömmlichen Sinne
überhaupt ein rechtlich relevantes Verhalten voraussetzt, worüber ich
mich vorliegend eben gerade durch die Analogie hinwegsetze.
- famulus
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Merkt man.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar