Unterscheide zwischen "ob" und "wie" des Widerspruchs. Die gleiche Botschaft kann unterschiedlich formuliert werden und kommt unterschiedlich an.Justitian hat geschrieben:Naja dass ich jetzt bspw. mit einem Mandanten nicht so reden würde versteht sich ja von selbst. Ich schaue schon immer auf mein Gegenüber. Bei der Sitzungsvertretung habe ich meine Rolle eben so verstanden dass nur das Ergebnis zählt, ein justizförmiges Verfahren, und die Befindlichkeiten des Gerichts im Zweifel nicht erheblich sind, wenn auch mal Klartext gesprochen werden muss. Ich hab die Sache sehr ernst genommen weil ein Strafverfahren für mich auch eine ernste Sache ist. Es sollte nicht dazu kommen, dass ein Angeklagter ein in irgendeiner Weise unangemessenes Urteil bekommt, weil das Gericht nicht in den Fischer schauen wollte oder zu knapp terminiert hat und ich aus sozialer Rücksichtnahme nichts sage.
[NERV] Mich nervt gerade total ...
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...
Diese Einstellung ehrt Dich und so sollte es m.E. auch idealtypische Arbeitsauffassung sein. Die hier teilweise geäußerte Kritik an Deiner Arbeitsauffassung kann ich daher nicht nachvollziehen. Niemand wird gern auf Fehler hingewiesen, das Gericht vielleicht am wenigsten. Wenn es aber Fehler sind, dann müssen solche auch angesprochen werden, auch und gerade im Rahmen eines Strafverfahrens. Das hast Du getan. Nach Deinen Beiträgen hier habe ich auch nicht den Eindruck, dass Du dazu neigst, andere in unangemessener Weise zu kritisieren, eher im Gegenteil. Vor diesem Hintergrund war Deine Reaktion auf das "kleiner Referendar" noch sehr zurückhaltend, vielleicht sogar zu zurückhaltend. Mich würde ja die Meinung von unseren Strafrechtsurgesteinen Volki und thh dazu interessieren.Justitian hat geschrieben:Naja dass ich jetzt bspw. mit einem Mandanten nicht so reden würde versteht sich ja von selbst. Ich schaue schon immer auf mein Gegenüber. Bei der Sitzungsvertretung habe ich meine Rolle eben so verstanden dass nur das Ergebnis zählt, ein justizförmiges Verfahren, und die Befindlichkeiten des Gerichts im Zweifel nicht erheblich sind, wenn auch mal Klartext gesprochen werden muss. Ich hab die Sache sehr ernst genommen weil ein Strafverfahren für mich auch eine ernste Sache ist. Es sollte nicht dazu kommen, dass ein Angeklagter ein in irgendeiner Weise unangemessenes Urteil bekommt, weil das Gericht nicht in den Fischer schauen wollte oder zu knapp terminiert hat und ich aus sozialer Rücksichtnahme nichts sage.
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...
Diese Einstellung ehrt Dich und so sollte es m.E. auch idealtypische Arbeitsauffassung sein. Die hier teilweise geäußerte Kritik an Deiner Arbeitsauffassung kann ich daher nicht nachvollziehen. Niemand wird gern auf Fehler hingewiesen, das Gericht vielleicht am wenigsten. Wenn es aber Fehler sind, dann müssen solche auch angesprochen werden, auch und gerade im Rahmen eines Strafverfahrens. Das hast Du getan. Nach Deinen Beiträgen hier habe ich auch nicht den Eindruck, dass Du dazu neigst, andere in unangemessener Weise zu kritisieren, eher im Gegenteil. Vor diesem Hintergrund war Deine Reaktion auf das "kleiner Referendar" noch sehr zurückhaltend, vielleicht sogar zu zurückhaltend.
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...
Das hört sich für mich eher so an, als wäre man geneigt um das Recht zu feilschen und dabei stets auf seinen eigenen Vorteil bedacht sein. Aber wie man im Strafrecht bei der StA einen eigenen Vorteil haben kann und was es dazu überhaupt zu feilschen gibt, gerade wenn Justitian eher ein Hardliner (:D) ist, weiss ich auch nicht. Hört sich irgendwie nach windigem Anwalt an, der jeden Vergleich zu seinen Gunsten gekippt kriegt.famulus hat geschrieben:Ich würde diesen Begriff schon positiv verstehen. Als Attest dafür, dass das erforderliche Handwerk (Verfahrensregeln etc.) verstanden und geschickt angewandt wurde.
Was kam denn beim Telefonat raus?
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...
Wäre das der einzige Fall gewesen, würde ich das ebenso sehen. Nachdem es offenbar um eine Mehrzahl von Fällen geht, neige ich für die Einschätzung ohne Kenntnis der jeweiligen Sachverhalte zu der Auffassung, dass ein oder zwei Geisterfahrer, die einem entgegenkommen, denkbar sind, eine größere Anzahl aber zu der Prüfung führen sollten, ob man vielleicht nicht selbst die jeweiligen Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung befährt.Survivor hat geschrieben:Nach Deinen Beiträgen hier habe ich auch nicht den Eindruck, dass Du dazu neigst, andere in unangemessener Weise zu kritisieren, eher im Gegenteil. Vor diesem Hintergrund war Deine Reaktion auf das "kleiner Referendar" noch sehr zurückhaltend, vielleicht sogar zu zurückhaltend.
Dafür spricht auch die Tatsache, dass eine ausdrückliche Weisung ergangen ist. Mag ja sein, dass ich den Job einfach noch nicht lange genug mache, aber das gehört zu den Dingen, die ich persönlich noch nicht erlebt habe. Und ich neige eher nicht dazu, mit meiner Meinung hinter dem Berg zu halten.
Unabhängig von der fachlichen Beurteilung ist ein - lautstarker - öffentlicher Dissens zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht, der dann in einen Austausch harter Worte mündet, mit Recht unüblich und in der Sache regelmäßig nicht zielführend. "Fortiter in re, suaviter in modo." - In jedem Fall gilt, dass man sich im Leben immer zweimal sieht; für den Verkehr zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gericht, also zwischen zwei staatlichen Institutionen mit weitgehend gleichgeordneten Interessen, gilt das umso mehr, dass man es vermeidet, sich öffentlich zu maßregeln.Survivor hat geschrieben:Mich würde ja die Meinung von unseren Strafrechtsurgesteinen Volki und thh dazu interessieren.
Das gilt umso mehr, wenn sich der Umfang der Berufserfahrung deutlich unterscheidet, weil das die tatsächliche Vermutung begründet, dass derjenige, der den Job einige Jahr(zehnt)e länger macht, ihn vermutlich auch besser beherrscht. (Gegenbeispiele gibt es weiß Gott ausreichend, das ändert aber nichts an der Regelvermutung.)
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...
Und das ist - selbst als Rechtsanwalt, aber insbesondere als Staatsanwalt - eine offenkundige Fehleinschätzung.Justitian hat geschrieben:Bei der Sitzungsvertretung habe ich meine Rolle eben so verstanden dass nur das Ergebnis zählt, ein justizförmiges Verfahren, und die Befindlichkeiten des Gerichts im Zweifel nicht erheblich sind, wenn auch mal Klartext gesprochen werden muss.
Das eine schließt das andere nicht aus.Justitian hat geschrieben:Es sollte nicht dazu kommen, dass ein Angeklagter ein in irgendeiner Weise unangemessenes Urteil bekommt, weil das Gericht nicht in den Fischer schauen wollte oder zu knapp terminiert hat und ich aus sozialer Rücksichtnahme nichts sage.
Ich würde den Justizminister anrufen, aber mindestens den Behördenleiter. Warum bei Hänschen anrufen, wenn man auch mit Hans sprechen kann?Justitian hat geschrieben:Okay, dann rufe ich beim Gruppenleiter an, wenn ich jetzt keine befriedigende Antwort erhalte.
Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...
Wenn Du bei dem Gruppenleiter (no comment) anrufst, würde ich dieses Selbstverständnis nicht unbedingt vortragen. Es könnte dir mehr Probleme schaffen als lösen.Bei der Sitzungsvertretung habe ich meine Rolle eben so verstanden dass nur das Ergebnis zählt, ein justizförmiges Verfahren, und die Befindlichkeiten des Gerichts im Zweifel nicht erheblich sind, wenn auch mal Klartext gesprochen werden muss.
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...
Was ist eigentlich ein Gruppenleiter? Der Abteilungsleiter bei der StA? Der Ausbildungsleiter der Stammdienststelle? Wenn das irgendein Vorgesetzter deiner Ausbilderin ist: LASS ES!
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...
"Staatsanwalt als Gruppenleiter" (StA -GL-) ist die übliche Bezeichnung für die Beförderungsstufe zwischen StA und OStA, eben das, was bis in die 70er und in Baden-Württemberg seit 2011 wieder "Erster Staatsanwalt" (EStA) hieß/heißt. Typischerweise sind das die stellvertretenden Abteilungsleiter, ggf. gibt es noch zusätzliche Stellen für bestimmte Sonderfunktionen.Tobias__21 hat geschrieben:Was ist eigentlich ein Gruppenleiter? Der Abteilungsleiter bei der StA? Der Ausbildungsleiter der Stammdienststelle?
Aber wenn man doch im Recht ist!!!!!!111Tobias__21 hat geschrieben:Wenn das irgendein Vorgesetzter deiner Ausbilderin ist: LASS ES!
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...
Die Diskussion hier zeigt, dass das Zeugnis so falsch wohl nicht ist.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...
Oje, oje. Ich hoffe Du hast nicht wirklich einen EStA angerufen....Schon der Ausbildungsleiter am Gericht wäre übertrieben gewesen, aber noch einigermaßen nachvollziehbar, je nachdem wie man das anstellt und ob man nur um Rat fragt, wie man jetzt weiter vorgehen soll.
Du musst das mit deiner Ausbilderin klären, sonst mit niemandem. Du sorgst echt grad dafür, dass dich da bald jeder auf dem Schirm hat Irgendwann ist der Welpenschutz auch aufgebraucht.
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...
Ja, der Gedanke kam mir auch.Parabellum hat geschrieben:Die Diskussion hier zeigt, dass das Zeugnis so falsch wohl nicht ist.
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...
Trotzdem muss man ihm kein solches Zeugnis schreiben, auch wenn es vielleicht gerechtfertigt ist. Er wollte es ja nur gut machen. Vielleicht braucht er einfach etwas mehr, als einen Wink mit dem Zaunpfahl Er zeigt sich ja jedenfalls einsichtig und lernwillig. Ich finde, jeder hat eine zweite Chance verdient, gerade junge Menschen. Und bevor man ein solches Zeugnis absetzt, sollte man sich den Betreffenden mal vorher zum persönlichen Gespräch laden und ihn auf seine "Fehler" hinweisen.thh hat geschrieben:Ja, der Gedanke kam mir auch.Parabellum hat geschrieben:Die Diskussion hier zeigt, dass das Zeugnis so falsch wohl nicht ist.
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...
Jetzt beruhigt Euch mal wieder, die Diskussion wird schon wieder völlig übertrieben.
1) Ich war immer höflich. Der einzig echte Konflikt war mit der Richterin, die meine Entscheidung nicht akzeptiert hat und bei der StA angerufen hat. Auch dabei war ich weiterhin höflich, ich habe sie nicht angeschrien. Thh: dass du keine Weisung bekommen hast liegt vielleicht auch daran, dass du kein Referendar bist und selbständig entscheidest, ob du einer Einstellung etc. zustimmst. Ich war Referendar, ich entschied zwar im Außenverhältnis wirksam, im Zweifel aber immer mit Absprache des Ausbilders. Der wurde deswegen angerufen. Bei den anderen Fällen war ich einfach selbstbewusst und habe meine Meinung gesagt, sonst nichts.
2) Ich habe noch niemand angerufen. Ich habe meiner Ausbilderin geschrieben, sie hat noch nicht geantwortet. Ich beabsichtige, ggf. den Gruppenleiter anzurufen, weil er das Zeugnis unterschrieben hat. Mein Zeugnis gliedert sich in 2 Teile. Der erste Teil beschäftigt sich mit meinen Abschlussverfügungen. Hier heißt es, ich sei ein herausragender Referendar. Im zweiten Teil wird zu meinem Sitzungsdienst Stellung genommen. Hier heißt es, den hätte ich grundsätzlich zur vollsten Zufriedenheit abgeleistet. Ich war aber eben menschlich unangenehm. Dieser Teil kommt wahrscheinlich vom Gruppenleiter, weil nur der mir die Fälle für den Sitzungsdienst zugewiesen hat. Meine Ausbilderin hatte damit nichts zu tun. Das Zeugnis liest sich auch so, als hätten es 2 Personen geschrieben. Deswegen wollte ich ihn persönlich anrufen. Nicht, um mich über die Ausbilderin zu hinwegzusetzen, sondern weil das Zeugnis seine Unterschrift trägt und ich mit ihm auch zusammengearbeitet habe. Die Idee für das Telefonat habe ich aus dem Forum, ich warte aber noch zu, bis ich eine Antwort bekomme.
1) Ich war immer höflich. Der einzig echte Konflikt war mit der Richterin, die meine Entscheidung nicht akzeptiert hat und bei der StA angerufen hat. Auch dabei war ich weiterhin höflich, ich habe sie nicht angeschrien. Thh: dass du keine Weisung bekommen hast liegt vielleicht auch daran, dass du kein Referendar bist und selbständig entscheidest, ob du einer Einstellung etc. zustimmst. Ich war Referendar, ich entschied zwar im Außenverhältnis wirksam, im Zweifel aber immer mit Absprache des Ausbilders. Der wurde deswegen angerufen. Bei den anderen Fällen war ich einfach selbstbewusst und habe meine Meinung gesagt, sonst nichts.
2) Ich habe noch niemand angerufen. Ich habe meiner Ausbilderin geschrieben, sie hat noch nicht geantwortet. Ich beabsichtige, ggf. den Gruppenleiter anzurufen, weil er das Zeugnis unterschrieben hat. Mein Zeugnis gliedert sich in 2 Teile. Der erste Teil beschäftigt sich mit meinen Abschlussverfügungen. Hier heißt es, ich sei ein herausragender Referendar. Im zweiten Teil wird zu meinem Sitzungsdienst Stellung genommen. Hier heißt es, den hätte ich grundsätzlich zur vollsten Zufriedenheit abgeleistet. Ich war aber eben menschlich unangenehm. Dieser Teil kommt wahrscheinlich vom Gruppenleiter, weil nur der mir die Fälle für den Sitzungsdienst zugewiesen hat. Meine Ausbilderin hatte damit nichts zu tun. Das Zeugnis liest sich auch so, als hätten es 2 Personen geschrieben. Deswegen wollte ich ihn persönlich anrufen. Nicht, um mich über die Ausbilderin zu hinwegzusetzen, sondern weil das Zeugnis seine Unterschrift trägt und ich mit ihm auch zusammengearbeitet habe. Die Idee für das Telefonat habe ich aus dem Forum, ich warte aber noch zu, bis ich eine Antwort bekomme.
Zuletzt geändert von Justitian am Mittwoch 25. April 2018, 19:12, insgesamt 1-mal geändert.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...
Wenn man verhindern will, später unter solchen Kollegen zu leiden, ist das durchaus ein Faktor, der bei der Abfassung des Zeugnisses zu berücksichtigen ist.Tobias__21 hat geschrieben:Trotzdem muss man ihm kein solches Zeugnis schreiben, auch wenn es vielleicht gerechtfertigt ist.
Ich habe, ehrlich gesagt, den entgegengesetzten Eindruck.Tobias__21 hat geschrieben:Er zeigt sich ja jedenfalls einsichtig und lernwillig.
Das ist allerdings wahr.Tobias__21 hat geschrieben:Und bevor man ein solches Zeugnis absetzt, sollte man sich den Betreffenden mal vorher zum persönlichen Gespräch laden und ihn auf seine "Fehler" hinweisen.