Tobias__21 hat geschrieben:hlubenow hat geschrieben:Freedom hat geschrieben:Werde einen Mietvertrag unterschreiben. Zwei Jahre Kündigungsverzicht wie im Expose waren mir ja noch recht. Jetzt lese ich den Vertrag richtig und merke, dass das natürlich bedeutet 2 Jahre darf man nicht kündigen, ich bin also mindestens 2 Jahre und 3 Monate an den Mietvertrag gebunden. Bäh. Leider sind hier Wohnungen derart rar, dass ich mir nur wenig Verhandlungsspielraum einräume was das angeht.
Manchmal hilft dann Untervermietung (§ 540 BGB).
Und dann macht er sich evtl. Schadensersatzpflichtig wenn der Vermieter ihm dann deswegen kündigt, § 543 II Nr. 2 BGB, und nicht schnell genug einen neue Mieter findet? Oder wolltest Du nur darauf hinaus, dass er ja mit Einverständnis des Vermieters ggf. untervermieten kann? Ich hab das so verstanden, dass er dann einfach eine Kündigung provozieren solle, wenn er raus will.
Wie kann man das im Expose überhaupt falsch verstehen? Was dachtest Du denn, was das heisst? Dass nur der Vermieter für 2 Jahre auf sein Recht zur Kündigung verzichtet?
Ich entnehme deinem Beitrag, dass du selber Vermieter bist. Anders kann ich mir die Voreingenommenheit nicht erklären. Sorry.
Der Beitrag davor drückt nichts anderes aus, als dass die Wohnung - wenn sich der Vermieter darauf einlässt - bis zum Ende der Kündigungsfrist auf eigenes Risiko (eigene Kaution usw.) untervermietet werden könnnte. Daher ja auch das Wort "manchmal", was ja schon impliziert, dass es nicht immer klappt.
Klar, ich dachte das wäre - bei einem unbefristeten Mietvertrag, der ohnehin nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 573 II gekündigt werden kann - eine Klausel die ersichtlich dem Schutz des Mieters dient. Zumal der Vermieter natürlich überhaupt kein Interesse daran haben könnte, die Wohnung langfristig zu vermieten, da er dann ja auch nicht nochmal den Makler bezahlen muss.
Aber im ernst: Ich ging, laiengünstig, davon aus, dass ich 2 Jahre an den Mietvertrag gebunden bin, d.h. erstmalig so kündigen kann, dass ich bei Beendigung des Vertrages dort 2 Jahre gewohnt habe. Genau das ist nämlich das, was 9 von 10 normalen Bürgern, die sich noch nie mit Mietrecht auseinandergesetzt haben, denken werden. Durch die geschickte, vermietergünstige Formulierung, werden es 3 Monate mehr.
Wenn man im Übrigen mal so einen vom Vermieter vorgelegten, vermietergünstigen Mietvertrag von vorne bis hinten gelesen hat - und eine Wohnung in einem Ballungszentrum sucht - merkt man erst, wie extrem schutzbedürftig Mieter eigentlich sind und welche unglaubliche Macht Vermieter haben. Dass das im Einzelfall bei einer Mietnomade andersrum ist, ist auch klar. Aber die Position, in wirkliche Vertragsverhandlungen einzutreten, hat man einfach nicht. Dann bekommt man die Wohnung nämlich nicht.