[NERV] Mich nervt gerade total ...

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Tobias__21
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...

Beitrag von Tobias__21 »

Muirne hat geschrieben:Wollte Justitian Freispruch beantragen? Sorry muss nochmal nachlesen aber das ist jetzt 10 seiten zurück. ^^

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Nein. Der Angeklagte wollte seinen Einspruch gg. den Strafbefehl in der HV zurücknehmen. Dafür braucht man aber die Zustimmung des Sitzungsvertreters. Die einschlägige Norm in der StPO verweist da auf die Regelungen zur Berufung (glaube ich). Wenn die Zustimmung nicht erteilt wird, kann der Einspruch nicht zurückgenommen werden.

Manche Angeklagte (und auch Verteidiger) versuchen das immer wieder, wenn sie merken, dass es schlecht für sie läuft, oder die Höhe der Tagessätze nach oben hin angepasst werden müsste, weil sie zum Zeitpunkt der HV mehr verdienen, als zum Zeitpunkt Erlass des Strafbefehls.

Bei Einspruchsrücknahme wird der Strafbefehl rechtskräftig. Andernfalls muss eben entschieden und ein Urteil geschrieben werden. Und darauf hat der Richter i.d.R. kein Bock.
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Muirne
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...

Beitrag von Muirne »

Das ist mir klar aber so richtig sinnig finde ich die Verweigerung nur bei Freispruch oder wenn sich beim Delikt entscheidend was ändert. Hm.

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Tobias__21
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...

Beitrag von Tobias__21 »

Muirne hat geschrieben:Das ist mir klar aber so richtig sinnig finde ich die Verweigerung nur bei Freispruch oder wenn sich beim Delikt entscheidend was ändert. Hm.

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Es kann sich auch die Strafhöhe im Laufe der Verhandlung ändern, weil neue Sachen ans Licht kommen. Sich der Angeklagte im Nachgang etwa besonders arschig verhalten hat, vielleicht sogar noch ne Vorstrafe dazugekommen ist, er mehr/weniger verdient als geschätzt (da könnte man den Einspruch im Vorfeld auf die Rechtsfolgen beschränken, aber sogar manch Verteidiger ist zu blöd dafür).

Da ist alles mögliche denkbar, warum man die Zustimmung nicht erteilen will. Auch in Bezug auf die Nebenstrafen. FE, FS, etc.

Ich hatte mal einen Strafbefehl gef. KV mit Geldstrafe. Das Opfer wurde so zusammengedroschen, dass es mehrere Tage im Krankenhaus verbracht hat. Das hätte auch noch ganz anders ausgehen können.. Da wurde vom Gericht der Strafbefehl erlassen (versteh ich bis heute nicht), weit und breit kein minderschwerer Fall zu sehen. Der StA der das ermittelt hat war nicht mehr da und seine Nachfolgerin war regelrecht schockiert, wie so was erlassen werden konnte.

In der HV ist der Angeklagte dann mit ner ordentlichen Freiheitsstrafe im Gepäck nach Hause gegangen. Hätte er den Einspruch wohl mal besser stecken lassen. Sein Verteidiger war aber auch ne Vollpfeife (zumindest im Strafrecht). Von Haus aus war er glaub Verwaltungsrechtler. Aber is ja das alte Lied. Strafrecht kann ja jeder :D
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Muirne
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...

Beitrag von Muirne »

Ok, ja, sehe ich ein, dass so ein Fall dann natürlich dazu führt, dass man die Zustimmung verweigert. Ich hatte solche Fälle nicht, da war alles immer genauso wie es war und ich hätte dann eh dasselbe wieder beantragt. Ich hätte dann aber bei nem Konflikt mit dem Gericht einfach selbst die Ausbilderin angerufen. Dann kann ich a) nicht übergangen werden und b) hab ich dann Rückendeckung.

In any case, nix von dem, was ich gesagt hab, war drauf ausgelegt zu sagen, man habe keine rechtsstaatliche Verantwortung, so wie das hier öfter mal anklang. Die hab ich mE übrigens oft gerade dadurch wahrgenommen, indem ich eingestellt habe. Dass ich mir mit dem Gericht meist einig war, spricht ja nicht dagegen. Vielleicht waren es auch einfach gute Richter und bei Justi nicht, auch gut möglich. Mir gings allein um die Art und Weise, die man ggfs. bisschen anpassen kann. Hart in der Sache, verbindlich im Ton und so.
Zuletzt geändert von Muirne am Donnerstag 26. April 2018, 14:58, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...

Beitrag von Tobias__21 »

Dass man in solchen Fällen selbst den Vorschlag macht nochmal bei der Behörde anzurufen und nachzufragen ist natürlich der taktisch geschicktere Weg. So wahrt man sein Gesicht. Man kann dann ja genau darlegen warum man die Zustimmung nicht erteilen will und dann wird der StA auch sagen: "Dann mach es eben nicht" und fertig ist der Lack. Dann kann die Richterin toben wie sie will. Justitian wäre raus aus der Nummer gewesen und hätte seine Verhandlung gekriegt (da bin ich fast sicher).

Das meinte ich u.a. mit "kluger" Kommunikation :) So gibt man das Heft nicht aus der Hand und läuft schon gar nicht Gefahr sich ne Weisung zu fangen (wobei ich das echt hart finde).
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...

Beitrag von Tobias__21 »

Muirne hat geschrieben:Ok, ja, sehe ich ein, dass so ein Fall dann natürlich dazu führt, dass man die Zustimmung verweigert. Ich hatte solche Fälle nicht, da war alles immer genauso wie es war und ich hätte dann eh dasselbe wieder beantragt.
Hallo?! Geständnisfunktion des Strafbefehls? Wenn Einspruch eingelegt wird, musst Du selbstverständlich im Plädoyer nochmal paar Tagessätze drauf geben als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen :D. Natürlich nicht pauschal, aber i.d.R. muss man da schon nochmal was draufpacken :D
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...

Beitrag von Muirne »

Tobias__21 hat geschrieben:
Muirne hat geschrieben:Ok, ja, sehe ich ein, dass so ein Fall dann natürlich dazu führt, dass man die Zustimmung verweigert. Ich hatte solche Fälle nicht, da war alles immer genauso wie es war und ich hätte dann eh dasselbe wieder beantragt.
Hallo?! Geständnisfunktion des Strafbefehls? Wenn Einspruch eingelegt wird, musst Du selbstverständlich im Plädoyer nochmal paar Tagessätze drauf geben als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen :D. Natürlich nicht pauschal, aber i.d.R. muss man da schon nochmal was draufpacken :D
Sorry, aber das war die Weisung. :-({|=
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...

Beitrag von Tobias__21 »

Ihr hattet die Weisung vom Strafvorschlag im Strafbefehl nicht abzuweichen? Oder machst Du gerade einen Witz und ich versteh ihn nicht? :)
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Muirne
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...

Beitrag von Muirne »

Mir wurde vorher gesagt, ich soll das so machen, wenn sich nix anderes ergibt.
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ihr hattet die Weisung vom Strafvorschlag im Strafbefehl nicht abzuweichen?
Falls dem so sein sollte: Wie kann es eine solche Weisung geben? Beißt sich mit dem Inbegriff der Hauptverhandlung.
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...

Beitrag von Tobias__21 »

Muirne hat geschrieben:Mir wurde vorher gesagt, ich soll das so machen, wenn sich nix anderes ergibt.
Halte ich so für falsch (siehe auch Quantensprung). Obwohl, es ist ja einigermaßen offen formuliert. Hier waren sämtliche Strafvorschläge und auch die Strafbefehle nur als Richtpunkt zu verstehen und keinesfalls verbindlich. Ich hatte lediglich einmal mit einem AA zu tun, der wirklich verlangt hatte das zu plädieren was er angegeben hat. Aber ob der mir ggü. überhaupt weisungsbefugt war? Ist aber auch egal. Der Richter meinte damals, dass das völliger Blödsinn ist was er da von mir verlangt und dass das so nicht geht.
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...

Beitrag von Muirne »

Ob das als Weisung gilt weiß ich nicht, aber sagen wir einfach, es wurde entsprechend vorbesprochen.
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Obwohl, es ist ja einigermaßen offen formuliert.
Ja, der Teil mit "wenn sich nichts anderes ergibt" rettet es. Anders natürlich bei deinem Beispiel mit dem AA. Aber AAe haben es ohnehin schon schwer genug, einfach ignorieren und gut ist...
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Ara
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben:
Muirne hat geschrieben:Mir wurde vorher gesagt, ich soll das so machen, wenn sich nix anderes ergibt.
Halte ich so für falsch (siehe auch Quantensprung). Obwohl, es ist ja einigermaßen offen formuliert. Hier waren sämtliche Strafvorschläge und auch die Strafbefehle nur als Richtpunkt zu verstehen und keinesfalls verbindlich. Ich hatte lediglich einmal mit einem AA zu tun, der wirklich verlangt hatte das zu plädieren was er angegeben hat. Aber ob der mir ggü. überhaupt weisungsbefugt war? Ist aber auch egal. Der Richter meinte damals, dass das völliger Blödsinn ist was er da von mir verlangt und dass das so nicht geht.
Verbindlich ist es hier auch nicht, aber es ist äußerst unüblich über die Tagessatzanzahl des Strafbefehls hinauszugehen, wenn sich in der Hauptverhandlung nichts Neues ergibt. Man will dem Beschuldigten nicht das Gefühl geben, dass er dafür bestraft wird, dass er sein Recht in Anspruch nimmt. Die "Geständnisfiktion" gibts ja eh nur in der Theorie, dem war man sich hier bewusst. Aus diesem Grund wurde ich auch immer in die Verhandlung geschickt mit dem Hinweis, ich soll mich ruhig an die Höhe im Strafbefehl orientieren bei nem normalen Verlaufen.

Hier ist es aber auch unüblich, dass der Rücknahme des Einspruchs nicht zugestimmt wird. Das erfolgt hier nur, wenn der Angeklagte tatsächlich der StA dumm gekommen ist.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Tobias__21
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...

Beitrag von Tobias__21 »

@Ara: Hier wird tatsächlich in der Regel von den Staatsanwälten per se was drauf gepackt. Ich war mal in einer Verhandlung als Zuhörer dabei, da hat der Richter dem Angeklagten sogar erklärt, dass es da eine Geständnisfiktion gäbe, als der gefragt hat, warum er jetzt härter bestraft wird als im Strafbefehl vorgesehen. Da ist auch nix neues zu Tage getreten. Gab einfach mal 10TS mehr, weil er Einspruch eingelegt hatte.

Den Referendaren wurde aber ein solches Vorgehen nicht angetragen.

Aber gut, wir wissen ja, dass da manches nicht ganz so läuft, wie es eigentlich laufen sollte und viele irgendwelchen Mustern anhängen.
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