[NERV] Mich nervt gerade total ...

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Herr Anwalt
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...

Beitrag von Herr Anwalt »

Samson hat geschrieben:Mich nervt "Dragon natural speaking" das mir angeblich die Arbeit erleichtern sollte. Es macht z.B. aus "Bieter" immer wieder "Dieter" und kann sich den Namen meines Mandanten nicht merken.

Argh!
Versuch es mit der Dieter Therapie.
https://www.youtube.com/watch?v=1u---eFwpYc
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Urs Blank
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...

Beitrag von Urs Blank »

Ein Ratschlag wäre, sich in Zukunft auf Mandanten zu konzentrieren, die Dieter heißen.
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Schlumpfi
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...

Beitrag von Schlumpfi »

Bei einem Kollegen hat der Dragon immer aus Löschwasserhydrant Willy Brandt gemacht. :D Auch irgendwie putzig.
Ich hab meine Lizenz wieder zurückgegeben, weil der Dragon und ich uns einfach nicht verstanden haben. Da schreib ich lieber selbst.

Ansonsten: Mich nervt ein Stammkunde, der gleichzeitig mehrere Verfahren mit teilweise sehr ähnlichem Inhalt führt und mir den außergerichtlichen Schriftverkehr in Verfahren 2 in den Verfahren 3-5 (nicht aber im Verfahren 2) zuschickt. Aber wahrscheinlich ist es nur ein Aufmerksamkeitstest, ob ich seine Schreiben tatsächlich auch alle lese. ;)
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immer locker bleiben
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...

Beitrag von immer locker bleiben »

... der halbgare Winter. Wiederlich draußen.
You might remember me from such posts as this.
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JulezLaw
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...

Beitrag von JulezLaw »

Tatsache. War gestern in Berlin und dachte schon auf dem Weg, mich trifft der Schlag. Überall eingeschneite Landschaften. Hier gab's einen ordentlichen Hagelschauer am Montag, das war's dann aber auch.
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hlubenow
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...

Beitrag von hlubenow »

Herr Anwalt hat geschrieben:Versuch es mit der Dieter Therapie.
https://www.youtube.com/watch?v=1u---eFwpYc
:eeeek: Alter Schwede! :lmao:
Samson hat geschrieben:Mich nervt "Dragon natural speaking" das mir angeblich die Arbeit erleichtern sollte. Es macht z.B. aus "Bieter" immer wieder "Dieter"
Ich hab' nur eine recht alte Dragon-Version. Da machte man das so, daß man das Vokabular aufrief, und darin das unerwünschte Wort, hier "Dieter" ;), löschte.
Samson hat geschrieben:und kann sich den Namen meines Mandanten nicht merken.
Und man konnte neue Wörter dem Vokabular hinzufügen und ausdrücklich trainieren.
Natürlich kennt eine allgemein gehaltene Software zunächst nicht alle Nachnamen. Man muß das Vokabular ein bißchen an seine Bedürfnisse anpassen.
TobiasG
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...

Beitrag von TobiasG »

Jetzt hat es mich auch erwischt :eeeek:

Wollte gerade Schreiben: "In Sachen ... darf ich Bezug nehmen ...", und Dragon macht aus "darf ich Bezug" (ohne Witz): Dieter.
"Wer Du bist? Sicher nicht der Rap-Messias. Für mich bist auch Du nur irgendein Tobias."

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Tobias__21
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...

Beitrag von Tobias__21 »

immer locker bleiben hat geschrieben:... der halbgare Winter. Wiederlich draußen.
Das ist nicht mehr nur widerlich, sondern direkt lebensgefährlich was hier abgeht. Ich war heute mit dem Auto bei versch. Gerichten. Umgestürzte Bäume, ein Großeinsatz mit Polizei, Notarzt, zig Feuerwehrwägen und gesperrte Straßen erlebt. Ich bin gottfroh heil wieder in meiner FeWo angekommen zu sein.
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Freedom
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...

Beitrag von Freedom »

Werde einen Mietvertrag unterschreiben. Zwei Jahre Kündigungsverzicht wie im Expose waren mir ja noch recht. Jetzt lese ich den Vertrag richtig und merke, dass das natürlich bedeutet 2 Jahre darf man nicht kündigen, ich bin also mindestens 2 Jahre und 3 Monate an den Mietvertrag gebunden. Bäh. Leider sind hier Wohnungen derart rar, dass ich mir nur wenig Verhandlungsspielraum einräume was das angeht.
Digiwas?
hlubenow
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...

Beitrag von hlubenow »

Freedom hat geschrieben:Werde einen Mietvertrag unterschreiben. Zwei Jahre Kündigungsverzicht wie im Expose waren mir ja noch recht. Jetzt lese ich den Vertrag richtig und merke, dass das natürlich bedeutet 2 Jahre darf man nicht kündigen, ich bin also mindestens 2 Jahre und 3 Monate an den Mietvertrag gebunden. Bäh. Leider sind hier Wohnungen derart rar, dass ich mir nur wenig Verhandlungsspielraum einräume was das angeht.
Manchmal hilft dann Untervermietung (§ 540 BGB).
Tobias__21
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...

Beitrag von Tobias__21 »

hlubenow hat geschrieben:
Freedom hat geschrieben:Werde einen Mietvertrag unterschreiben. Zwei Jahre Kündigungsverzicht wie im Expose waren mir ja noch recht. Jetzt lese ich den Vertrag richtig und merke, dass das natürlich bedeutet 2 Jahre darf man nicht kündigen, ich bin also mindestens 2 Jahre und 3 Monate an den Mietvertrag gebunden. Bäh. Leider sind hier Wohnungen derart rar, dass ich mir nur wenig Verhandlungsspielraum einräume was das angeht.
Manchmal hilft dann Untervermietung (§ 540 BGB).
Und dann macht er sich evtl. Schadensersatzpflichtig wenn der Vermieter ihm dann deswegen kündigt, § 543 II Nr. 2 BGB, und nicht schnell genug einen neue Mieter findet? Oder wolltest Du nur darauf hinaus, dass er ja mit Einverständnis des Vermieters ggf. untervermieten kann? Ich hab das so verstanden, dass er dann einfach eine Kündigung provozieren solle, wenn er raus will.

Wie kann man das im Expose überhaupt falsch verstehen? Was dachtest Du denn, was das heisst? Dass nur der Vermieter für 2 Jahre auf sein Recht zur Kündigung verzichtet?
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Freedom
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...

Beitrag von Freedom »

Tobias__21 hat geschrieben:
hlubenow hat geschrieben:
Freedom hat geschrieben:Werde einen Mietvertrag unterschreiben. Zwei Jahre Kündigungsverzicht wie im Expose waren mir ja noch recht. Jetzt lese ich den Vertrag richtig und merke, dass das natürlich bedeutet 2 Jahre darf man nicht kündigen, ich bin also mindestens 2 Jahre und 3 Monate an den Mietvertrag gebunden. Bäh. Leider sind hier Wohnungen derart rar, dass ich mir nur wenig Verhandlungsspielraum einräume was das angeht.
Manchmal hilft dann Untervermietung (§ 540 BGB).
Und dann macht er sich evtl. Schadensersatzpflichtig wenn der Vermieter ihm dann deswegen kündigt, § 543 II Nr. 2 BGB, und nicht schnell genug einen neue Mieter findet? Oder wolltest Du nur darauf hinaus, dass er ja mit Einverständnis des Vermieters ggf. untervermieten kann? Ich hab das so verstanden, dass er dann einfach eine Kündigung provozieren solle, wenn er raus will.

Wie kann man das im Expose überhaupt falsch verstehen? Was dachtest Du denn, was das heisst? Dass nur der Vermieter für 2 Jahre auf sein Recht zur Kündigung verzichtet?
Ich entnehme deinem Beitrag, dass du selber Vermieter bist. Anders kann ich mir die Voreingenommenheit nicht erklären. Sorry.

Der Beitrag davor drückt nichts anderes aus, als dass die Wohnung - wenn sich der Vermieter darauf einlässt - bis zum Ende der Kündigungsfrist auf eigenes Risiko (eigene Kaution usw.) untervermietet werden könnnte. Daher ja auch das Wort "manchmal", was ja schon impliziert, dass es nicht immer klappt.

Klar, ich dachte das wäre - bei einem unbefristeten Mietvertrag, der ohnehin nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 573 II gekündigt werden kann - eine Klausel die ersichtlich dem Schutz des Mieters dient. Zumal der Vermieter natürlich überhaupt kein Interesse daran haben könnte, die Wohnung langfristig zu vermieten, da er dann ja auch nicht nochmal den Makler bezahlen muss.

Aber im ernst: Ich ging, laiengünstig, davon aus, dass ich 2 Jahre an den Mietvertrag gebunden bin, d.h. erstmalig so kündigen kann, dass ich bei Beendigung des Vertrages dort 2 Jahre gewohnt habe. Genau das ist nämlich das, was 9 von 10 normalen Bürgern, die sich noch nie mit Mietrecht auseinandergesetzt haben, denken werden. Durch die geschickte, vermietergünstige Formulierung, werden es 3 Monate mehr.

Wenn man im Übrigen mal so einen vom Vermieter vorgelegten, vermietergünstigen Mietvertrag von vorne bis hinten gelesen hat - und eine Wohnung in einem Ballungszentrum sucht - merkt man erst, wie extrem schutzbedürftig Mieter eigentlich sind und welche unglaubliche Macht Vermieter haben. Dass das im Einzelfall bei einer Mietnomade andersrum ist, ist auch klar. Aber die Position, in wirkliche Vertragsverhandlungen einzutreten, hat man einfach nicht. Dann bekommt man die Wohnung nämlich nicht.
Digiwas?
hlubenow
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...

Beitrag von hlubenow »

Tobias__21 hat geschrieben:
hlubenow hat geschrieben:
Freedom hat geschrieben:Werde einen Mietvertrag unterschreiben. Zwei Jahre Kündigungsverzicht wie im Expose waren mir ja noch recht. Jetzt lese ich den Vertrag richtig und merke, dass das natürlich bedeutet 2 Jahre darf man nicht kündigen, ich bin also mindestens 2 Jahre und 3 Monate an den Mietvertrag gebunden. Bäh. Leider sind hier Wohnungen derart rar, dass ich mir nur wenig Verhandlungsspielraum einräume was das angeht.
Manchmal hilft dann Untervermietung (§ 540 BGB).
Und dann macht er sich evtl. Schadensersatzpflichtig wenn der Vermieter ihm dann deswegen kündigt, § 543 II Nr. 2 BGB, und nicht schnell genug einen neue Mieter findet? Oder wolltest Du nur darauf hinaus, dass er ja mit Einverständnis des Vermieters ggf. untervermieten kann? Ich hab das so verstanden, dass er dann einfach eine Kündigung provozieren solle, wenn er raus will.
Nee, das war so gemeint: Untermieter suchen (da Wohnungen rar sind, vermutlich nicht so schwierig). Vermieter um Erlaubnis zur Untervermietung bzgl. dieses Untermieters bitten, bzw. ihn auffordern, sich darüber zu erklären. Erlaubt er die Untervermietung, Untervermietung vornehmen (nicht so einfach, nicht so gut, aber immerhin). Verweigert er die Erlaubnis zur Untervermietung, hat der Mieter das Kündigungsrecht nach § 540 I 2 BGB. Ohne Schadensersatzpflicht.

Das geht jedenfalls bei einem befristeten Mietvertrag, bei dem stets das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist (mußte ich schonmal praktisch für jemanden machen (allerdings Mitte der '90er), da kam es dann zur Untervermietung). Ob es auch geht, wenn ausdrücklich auf das Recht zur ordentlichen Kündigung verzichtet wurde, müßte man prüfen. Der Wortlaut von § 540 I 2 BGB "außerordentlich" spricht dafür.

Trotzdem: Das ist natürlich alles auf eigene Gefahr, da sind alles nur allgemeine Überlegungen, sonst gilt :krb
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Muirne
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...

Beitrag von Muirne »

Nachdem ich einmal untervermietet habe:nie wieder.
Der gute Mann hat in der miniwhg zu zweit gewohnt und die Heizung derart aufgedreht dass die Heizkosten explodiert sind und das Bad geschimmelt ist, denn lüften kannte er auch nicht.
An sowas denkt man ja nicht aber ich hatte echt Ärger und mehrkosten. Meine Vermieterin hat sich an mich gehalten obwohl sie sonst super nett war.

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OJ1988
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Re: [NERV] Mich nervt gerade total ...

Beitrag von OJ1988 »

Die Untervermietung ohne Genehmigung des Vermieters ist für den Mieter (die hier sogar gewünschte Kündigung ausgenommen) nicht besonders haftungsträchtig, da dem Vermieter kein Anspruch auf Herausgabe des Untermietzinses zusteht (BGHZ 131, 297).
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