An alle (Ex-)Korrektoren

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So eine Anmerkung ist:

Sche**e! Lass es!
7
78%
Gar nicht schlecht. Mach das!
2
22%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 9
Gelöschter Nutzer

An alle (Ex-)Korrektoren

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn in einem SV bspw Franz Farmer, Rudolf Rusticus und Georg Grasmeyer rum hüpfen, kürze ich in der Klausur logischerweise mit F, R bzw G ab.

Doch:

Schreibe ich am Anfang eine Randbemerkung à la: "F. Farmer wird mit F abgekürzt"?

Dafür spricht:
Man zeigt dem Korrektor gleich auf der ersten Seite, dass man sauber arbeitet und stimmt ihn schon mal positiv.

Dagegen spricht:
Das ist offensichtlich, kostet Zeit, wirkt dämlich. In einer Klausur hat man andere Probleme.

Ich werds wohl (auch) in Zukunft in einer Klausur nicht machen, weil ich wirklich wichigeres zu tun habe.

Mich würd nur mal Eure Korrektoren-Sicht dazu interessieren.

"So ein Depp, der soll anfangen zu prüfen usw.."

oder

"Hmm.. das macht ja schon mal einen guten Eindruck. So kanns weiter gehen."

Danke schon mal!

P.S.: Hab in der Umfrage extra keine "Ist mir doch egal" Antwort vorgegeben. ;)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also in Bezug auf Personen hab ich das nicht gemacht (kann mich aber auch nicht erinnern, dass die nicht ohnehin im Sachverhalt nur als A, B und C aufgetaucht sind.)
Wohl aber im Gesellschaftsrecht, wenn die Gesellschaften zum Teil längere Namen hatten etc... (aber immer schön an den RForm-Zusatz denken... ;) )
Anmerkungen hatte ich weder so noch so je an einer Klausur zu dieser Fragestellung...
Gelöschter Nutzer

Re: An alle (Ex-)Korrektoren

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Daniel 1328 hat geschrieben: Schreibe ich am Anfang eine Randbemerkung à la: "F. Farmer wird mit F abgekürzt"?
Jetzt weiß ich wieder, wie ich's formuliert habe:

"Die Sonnenschein-GmbH (S-GmbH) könnten einen Anspruch gegen den Benno Braunwollsein (B) haben... "

Ist wohl so ne Mischform, aber eigentlich wohl Standard, oder?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kat.I hat geschrieben:Anmerkungen hatte ich weder so noch so je an einer Klausur zu dieser Fragestellung...
Ich auch nicht. (Habe beides schon gemacht)
Daher interessierts mich ja gerade, was in einem Korrektor-Hirn vor sich geht, wenn er so etwas liest.

Da sich das sicherlich nicht pauschalisieren lässt, ist jeder aufgerufen, seine persönliche Meinung zum Ausdruck zu bringen 8-[
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Bart Wux
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Beitrag von Bart Wux »

Man schreibt am Anfang "Farmer (im folgenden F)" oder
"Hein Wuptie (alle Namen vom Verfasser geändert)". :D
"Attempted murder. Now honestly, what is that? Do they give a Nobel Prize for attempted chemistry?"

Robert Underdunk Terwilliger
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

achtung, oute mich: ja, ich habe mal klausuren an der uni korrigiert, war aber nur ganz kurz, dann war ich wieder lieb... jedenfalls ist vorzuegswuerdig: 'Farmer (nachfolgend "F")' oder aehnliches wie oben bereits weise verkuendet... und nun das Erschreckende: ja, das macht einen guten Eindruck, jetzt nich so sehr wegen der Gruendlichkeit etc. sondern weil's in der Praxis genau so laeuft (Urteil, anwaltliche Gutachten, Schriftsaetze etc., wenngleich dort Personen, Gesellschaften etc. regelmaessig nicht auf nur einen Buchstaben reduziert werden).

Andererseits ist das Weglassen derartiger Definitionen bei Arbeiten aus dem Studium / 1. StEX auch nich weiter schlimm - wirkt also grds. nur zum Positiven, aber auch da nicht weltbewegend. Im Ref/ zum 2. tragen solche Dinge ein wenig mehr Gewicht, da Formalitaeten beachten (angeblich?) praxisnaehe nachweist.....

cheers,

et mump
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

DocMumpitz hat geschrieben:Weglassen nich weiter schlimm - wirkt also grds. nur zum Positiven
Vielen Dank!
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Homer_Jay
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Beitrag von Homer_Jay »

@ BART WUXXX

-> Die Signatur ist der Hammer, wie hast du den die gefunden, bist du da auch Mitgleid
ich sach nur :
"Ihr Schuldner muss kein Russisch können - er wird uns auch so verstehen."
Grüße
von HomI einem Homie
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Homer_Jay hat geschrieben:@ BART WUXXX

-> Die Signatur ist der Hammer, wie hast du den die gefunden, bist du da auch Mitgleid
ich sach nur :
"Ihr Schuldner muss kein Russisch können - er wird uns auch so verstehen."
Und ich sag nur: § 6 TDG.
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

"Fraglich ist, ob Farmer (F) Kranzgeld nach §1300 BGB verlangen kann..." ist völlig ausreichend!
Erst Pflicht dann Kür!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kritschgau hat geschrieben:"Fraglich ist, ob Farmer (F) Kranzgeld nach §1300 BGB verlangen kann..." ist völlig ausreichend!
Aber das sollte schon kommen, oder wäre zumindest nicht schlecht, oder?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ja.

Oder Du machst es so: Fritz Farmer ("OR") könnte von Elvira Erbse ("MC") Zahlung verlangen, wenn die Kaufpreisforderung von Gerd Geissbock ("AF") wirksam an OR abgetreten wurde.

Geht auch, ne?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

in diesem fall hat dann und nicht nur koennte haben unser farmer/OR/whatever... [sorry, ja, ich weiss, keiner kann korinthen kacken wie ein (ex-)korretkor (oh oiu, quelle alliteration)]

horrido

mump
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

DocMumpitz hat geschrieben:in diesem fall hat dann und nicht nur koennte
Erinnert mich an Cervantes =D>
DocMumpitz hat geschrieben:horrido
Joho!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Daniel 1328 hat geschrieben:
DocMumpitz hat geschrieben:in diesem fall hat dann und nicht nur koennte
Erinnert mich an Cervantes =D>
DocMumpitz hat geschrieben:horrido
Joho!
haeh? cerveza, oder was?

holla,

mump
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