Freakige Kanzleiseiten

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James Monroe
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Re: Freakige Kanzleiseiten

Beitrag von James Monroe »

Mietspantrakt hat geschrieben:wusste gar nicht, dass das "gut" jetzt "grosses praedikat" heisst. was ist dann "sehr gut"? mega praedikat?
Die meinem mit dem großen Prädikat schon das vollbefriedigend. Es gibt das Gerücht, ein Befriedigend in Bayern oder Baden-Württemberg sei sein "kleines Prädikat".
i live in tokyo
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Re: Freakige Kanzleiseiten

Beitrag von i live in tokyo »

in dubio hat geschrieben:
Candor hat geschrieben: Zu Sprachkenntnissen: Im Lebenslauf sollten die schon rein. Mir würde das Feheln zumindest negativ auffallen. Auf die Kanzleihomepage dürfen die, je nach Kanzleiausrichtung, auch hin. Da sind m.E. exotischere Sprachkenntnisse sogar von Vorteil. Ich kenne einen Kollegen, der rudimentär Neugriechisch spricht und regelmäßig von Griechen mandatiert wird. Und das, obwohl sein Griechisch zu schlecht ist, um darin zu korrespondieren oder zu beraten. Die Mandanten fühlen sich aber ernst genommen, weil durch die Sprachkenntnisse eine gewisse Grundaffinität glaubhaft gemacht wird, die über Rhodos-Urlaub und Ouzo-Trinken beim Griechen um die Ecke hinausgehen. Hier halte ich einen Hinweis auf "Griechisch-Grundkenntnisse" auf der Webseite für absolut legitim. Wenn im gleichen Atemzug aber nicht auch zusätzlich Englisch angegeben wäre, fände ich das seltsam.
Englisch als Korrespondenzsprache ist übrigens - auch heute noch - in kleinen und mittleren Kanzleien nicht Standard. Um mit dem Kamzlei-Internetauftritt gezielt englischsprachige Mandanten anzusprechen, reicht es aber sicher nicht aus, auf Deutsch anzugeben, man spreche auch Englisch. Da sollte schon auch ein englischsprachiger Internetauftritt vorhanden sein.
Gut, in den Lebenslauf schreibe ich auch alle Sprachen auf. Hier ging es mir eher um das Kanzleiprofil. Vielleicht sind es aber auch nur meine nicht realistischen Anforderungen an das Berufsbild eines Anwaltes. Ich ging immer, einfach gemessen an mir selbst, davon aus, dass grundsätzlich jeder, der Volljurist ist einfach fließend, verhandlungssicher - und wie man das sonst nennen möchte - Englisch sprechen kann (sollte). Das dann vereinzelt auf meine deutsche (!) Kanzleiseite hineinzuschreiben bei einzelnen Anwälten macht mir persönlich zum Beispiel die ganze Kanzlei total unsympatisch. Nach dem Motto: "Wow, du kannst Englisch. =D> ".

Wenn schon, da stimme ich dir zu, dann sollte die ganze Kanzleiseite nochmals auf Englisch verfügbar sein.
Aber wie gesagt, das war neben dem komischen textstil der Seite, was mir auffiel.
lucyyy
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Re: Freakige Kanzleiseiten

Beitrag von lucyyy »

i live in tokyo hat geschrieben: Ich ging immer, einfach gemessen an mir selbst, davon aus, dass grundsätzlich jeder, der Volljurist ist einfach fließend, verhandlungssicher - und wie man das sonst nennen möchte - Englisch sprechen kann (sollte). .
Dann setzt Du aber viel Vertrauen in den Fremdsprachen-Unterricht der deutschen Schulen ;) . Fakt ist: Ein Abitur genügt für die Zulassung zu beiden Staatsexamina. Zu meiner Zeit konnte man vor dem Abi auch Englisch noch ablegen. Da kommt also bestenfalls "kommunikationsfähig" als Niveau heraus. Ich sehe auch gar keinen zwingenden Anlass für einen (auch guten) Volljuristen ein fließendes oder gar verhandlungssicheres (die Abstufung würde ich beachten ;) ) Englisch zu sprechen. Warum auch? Die Ausbildung zu einem (auch guten) Volljuristen legt hierauf 0,0 Augenmerk. Dass man damit vielleicht nicht ein (auch guter) Volljurist in der fancy Ami-Transaktions-Großbutze wird, mag auf eine anderen Blatt stehen, der niederbayerische Notar wird aber per Examina möglicherweise sogar ein sehr guter Volljurist sein, es ist aber völlig egal, ob er fließend auf Englisch parlieren kann, oder noch nicht mal nen Kinderreim aufzählen kann.

Mir scheint, dass Dein juristischer Tellerrand ganz schön breit ist - so breit, dass der Blick nicht ganz darüber hinaus reicht ... sorry, nix für ungut.

VG
lucyyy
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thh
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Re: Freakige Kanzleiseiten

Beitrag von thh »

James Monroe hat geschrieben:
Mietspantrakt hat geschrieben:wusste gar nicht, dass das "gut" jetzt "grosses praedikat" heisst. was ist dann "sehr gut"? mega praedikat?
Die meinem mit dem großen Prädikat schon das vollbefriedigend. Es gibt das Gerücht, ein Befriedigend in Bayern oder Baden-Württemberg sei sein "kleines Prädikat".
In Bayern, nicht aber in BW.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
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immer locker bleiben
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Re: Freakige Kanzleiseiten

Beitrag von immer locker bleiben »

i live in tokyo hat geschrieben:Vielleicht sind es aber auch nur meine nicht realistischen Anforderungen an das Berufsbild eines Anwaltes. Ich ging immer, einfach gemessen an mir selbst, davon aus, dass grundsätzlich jeder, der Volljurist ist einfach fließend, verhandlungssicher - und wie man das sonst nennen möchte - Englisch sprechen kann (sollte). Das dann vereinzelt auf meine deutsche (!) Kanzleiseite hineinzuschreiben bei einzelnen Anwälten macht mir persönlich zum Beispiel die ganze Kanzlei total unsympatisch. Nach dem Motto: "Wow, du kannst Englisch. =D> ".
Ähm ... selbst in den großen wirtschaftsberatenden Kanzleien sprechen bei weitem nicht alle Kollegen "verhandlungssicheres" Englisch. Gleich nach der Ausbildung oder am Anfang ihrer Karriere kommen die wenigstens auch nur in die Nähe von "verhandlungssicherem" Englisch. Wirklich "verhandlungssicher" werden die Kollegen fast alle erst "on the job" und wenn sie es wirklich regelmäßig brauchen.
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i live in tokyo
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Re: Freakige Kanzleiseiten

Beitrag von i live in tokyo »

immer locker bleiben hat geschrieben:
i live in tokyo hat geschrieben:Vielleicht sind es aber auch nur meine nicht realistischen Anforderungen an das Berufsbild eines Anwaltes. Ich ging immer, einfach gemessen an mir selbst, davon aus, dass grundsätzlich jeder, der Volljurist ist einfach fließend, verhandlungssicher - und wie man das sonst nennen möchte - Englisch sprechen kann (sollte). Das dann vereinzelt auf meine deutsche (!) Kanzleiseite hineinzuschreiben bei einzelnen Anwälten macht mir persönlich zum Beispiel die ganze Kanzlei total unsympatisch. Nach dem Motto: "Wow, du kannst Englisch. =D> ".
Ähm ... selbst in den großen wirtschaftsberatenden Kanzleien sprechen bei weitem nicht alle Kollegen "verhandlungssicheres" Englisch. Gleich nach der Ausbildung oder am Anfang ihrer Karriere kommen die wenigstens auch nur in die Nähe von "verhandlungssicherem" Englisch. Wirklich "verhandlungssicher" werden die Kollegen fast alle erst "on the job" und wenn sie es wirklich regelmäßig brauchen.
Ja, das ist leider sehr traurig. Und dabei ist es nur Englisch. ](*,)
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Tibor
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Re: Freakige Kanzleiseiten

Beitrag von Tibor »

Zur Schuldiskussion bitte hier entlang:

http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=57&t=55263
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Gelöschter Nutzer

Re: Freakige Kanzleiseiten

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

i live in tokyo hat geschrieben:
in dubio hat geschrieben:
Candor hat geschrieben: Zu Sprachkenntnissen: Im Lebenslauf sollten die schon rein. Mir würde das Feheln zumindest negativ auffallen. Auf die Kanzleihomepage dürfen die, je nach Kanzleiausrichtung, auch hin. Da sind m.E. exotischere Sprachkenntnisse sogar von Vorteil. Ich kenne einen Kollegen, der rudimentär Neugriechisch spricht und regelmäßig von Griechen mandatiert wird. Und das, obwohl sein Griechisch zu schlecht ist, um darin zu korrespondieren oder zu beraten. Die Mandanten fühlen sich aber ernst genommen, weil durch die Sprachkenntnisse eine gewisse Grundaffinität glaubhaft gemacht wird, die über Rhodos-Urlaub und Ouzo-Trinken beim Griechen um die Ecke hinausgehen. Hier halte ich einen Hinweis auf "Griechisch-Grundkenntnisse" auf der Webseite für absolut legitim. Wenn im gleichen Atemzug aber nicht auch zusätzlich Englisch angegeben wäre, fände ich das seltsam.
Englisch als Korrespondenzsprache ist übrigens - auch heute noch - in kleinen und mittleren Kanzleien nicht Standard. Um mit dem Kamzlei-Internetauftritt gezielt englischsprachige Mandanten anzusprechen, reicht es aber sicher nicht aus, auf Deutsch anzugeben, man spreche auch Englisch. Da sollte schon auch ein englischsprachiger Internetauftritt vorhanden sein.
Gut, in den Lebenslauf schreibe ich auch alle Sprachen auf. Hier ging es mir eher um das Kanzleiprofil. Vielleicht sind es aber auch nur meine nicht realistischen Anforderungen an das Berufsbild eines Anwaltes. Ich ging immer, einfach gemessen an mir selbst, davon aus, dass grundsätzlich jeder, der Volljurist ist einfach fließend, verhandlungssicher - und wie man das sonst nennen möchte - Englisch sprechen kann (sollte). Das dann vereinzelt auf meine deutsche (!) Kanzleiseite hineinzuschreiben bei einzelnen Anwälten macht mir persönlich zum Beispiel die ganze Kanzlei total unsympatisch. Nach dem Motto: "Wow, du kannst Englisch. =D> ".

Wenn schon, da stimme ich dir zu, dann sollte die ganze Kanzleiseite nochmals auf Englisch verfügbar sein.
Aber wie gesagt, das war neben dem komischen textstil der Seite, was mir auffiel.
Wie komme ich da ins Zitat rein? Ich hab nix davon geschrieben. :eeeek:
Tobias__21
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Re: Freakige Kanzleiseiten

Beitrag von Tobias__21 »

in_dubio hat das geschrieben und dabei einen anderen Beitrag von Dir zitiert. Tokyo hat dann wohl beim Bearbeiten seines Beitrags irgendwo zu viel oder zu wenig weggelöscht und Dir dabei versehentlich das Zitat untergeschoben :)
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Gelöschter Nutzer

Re: Freakige Kanzleiseiten

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Gefunden auf der Seite davor, so müsste es richtig aussehen:
in dubio hat geschrieben:
Candor hat geschrieben: Dieses Geschwurbel kommt von http://www.moskito.de
wie aus dem Impressum ersichtlich ist: https://www.ra-wittig.de/impressum/
Naja, da steht ja v.a., dass die Agentur das Design gemacht hat. Über Inhalt steht da nix. Und selbst wenn es so wäre: natürlich haben die Anwälte das Geschwurbel inhaltlich zu verantworten. Ich sehe drei Möglichkeiten:
1. Die Anwälte haben die grammatik- und stil-originellen Texte selbst verbrochen.
2. Die Agentur hat die Texte verbrochen, den Anwälten ist der Unfug aber nicht aufgefallen.
3. Die Agentur hat die Texte verbrochen, den Anwälten ist der Unfug aufgefallen, es ist ihnen aber egal.
Da finde ich Variante 1 noch am wenigsten schlimm.

Zu Sprachkenntnissen: Im Lebenslauf sollten die schon rein. Mir würde das Feheln zumindest negativ auffallen. Auf die Kanzleihomepage dürfen die, je nach Kanzleiausrichtung, auch hin. Da sind m.E. exotischere Sprachkenntnisse sogar von Vorteil. Ich kenne einen Kollegen, der rudimentär Neugriechisch spricht und regelmäßig von Griechen mandatiert wird. Und das, obwohl sein Griechisch zu schlecht ist, um darin zu korrespondieren oder zu beraten. Die Mandanten fühlen sich aber ernst genommen, weil durch die Sprachkenntnisse eine gewisse Grundaffinität glaubhaft gemacht wird, die über Rhodos-Urlaub und Ouzo-Trinken beim Griechen um die Ecke hinausgehen. Hier halte ich einen Hinweis auf "Griechisch-Grundkenntnisse" auf der Webseite für absolut legitim. Wenn im gleichen Atemzug aber nicht auch zusätzlich Englisch angegeben wäre, fände ich das seltsam.
Englisch als Korrespondenzsprache ist übrigens - auch heute noch - in kleinen und mittleren Kanzleien nicht Standard. Um mit dem Kamzlei-Internetauftritt gezielt englischsprachige Mandanten anzusprechen, reicht es aber sicher nicht aus, auf Deutsch anzugeben, man spreche auch Englisch. Da sollte schon auch ein englischsprachiger Internetauftritt vorhanden sein.
Parabellum
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Re: Freakige Kanzleiseiten

Beitrag von Parabellum »

Passt nicht ganz zum Thread, aber irgendwie dann doch.

Hogan Lovells beschäftigt (Verwaister Link https://www.hoganlovells.com/de/marcel-polte automatisch entfernt) - dies ggf. im Rahmen eines weit verstandenen Full-Service-Ansatzes - offensichtlich einen Experten für Entführungen durch Außerirdische (Verwaister Link https://www.exomagazin.tv/die-maya-et-connection/ automatisch entfernt), UFOs und Hypnose (Verwaister Link https://www.hypnoment.de/ automatisch entfernt). Mit dem Versuch, seine telekinetischen Kräfte zu beweisen, ist der Kollege allerdings jüngst gescheitert:
https://www.facebook.com/gwup.org/posts/10155581165863784 hat geschrieben: Heute früh trat Kandidat Dr. Marcel Polte an, um seine telekinetischen Kräfte zu beweisen. Der Jurist und Hypontherapeut wollte Gegenstände - ein Stück Alufolie und ein leichtes Metallrädchen - allein mit Gedankenkraft bewegen (Bild 1). Und scheiterte.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Re: Freakige Kanzleiseiten

Beitrag von doctor »

:lmao: :mademyday:
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Re: Freakige Kanzleiseiten

Beitrag von Tibor »

Parabellum hat geschrieben:
https://www.facebook.com/gwup.org/posts/10155581165863784 hat geschrieben: Heute früh trat Kandidat Dr. Marcel Polte an, um seine telekinetischen Kräfte zu beweisen. Der Jurist und Hypontherapeut wollte Gegenstände - ein Stück Alufolie und ein leichtes Metallrädchen - allein mit Gedankenkraft bewegen (Bild 1). Und scheiterte.
Du kannst ja den nächsten Due Diligence Bericht in Alufolie einschlagen, damit die Informationen nicht durch fremde Mächte abgesaugt werden können.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Freakige Kanzleiseiten

Beitrag von Brainiac »

Parabellum hat geschrieben:Passt nicht ganz zum Thread, aber irgendwie dann doch.

Hogan Lovells beschäftigt (Verwaister Link https://www.hoganlovells.com/de/marcel-polte automatisch entfernt) - dies ggf. im Rahmen eines weit verstandenen Full-Service-Ansatzes - offensichtlich einen Experten für Entführungen durch Außerirdische (Verwaister Link https://www.exomagazin.tv/die-maya-et-connection/ automatisch entfernt), UFOs und Hypnose (Verwaister Link https://www.hypnoment.de/ automatisch entfernt). Mit dem Versuch, seine telekinetischen Kräfte zu beweisen, ist der Kollege allerdings jüngst gescheitert:
https://www.facebook.com/gwup.org/posts/10155581165863784 hat geschrieben: Heute früh trat Kandidat Dr. Marcel Polte an, um seine telekinetischen Kräfte zu beweisen. Der Jurist und Hypontherapeut wollte Gegenstände - ein Stück Alufolie und ein leichtes Metallrädchen - allein mit Gedankenkraft bewegen (Bild 1). Und scheiterte.
Überragend! Schöne Investigativ-Recherche
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien
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Re: Freakige Kanzleiseiten

Beitrag von Herr Anwalt »

Wow, das ist starker Tobak. Super Recherche! :lmao:
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