Verdachtskündigung bei geringwertiger Summe

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Mr_Black
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Verdachtskündigung bei geringwertiger Summe

Beitrag von Mr_Black »

Es sind 1,30 Euro, die Barbara E. ihren Job, ihre 90 Quadratmeter große Plattenbauwohnung, viele Nerven und noch mehr Schlaf gekostet haben. Genauer gesagt sind es zwei Pfandbons, die die Berliner Kassiererin unterschlagen haben soll. Einen für 48 Cent und einen für 82 Cent. Das behauptet zumindest ihr ehemaliger Arbeitgeber, der Supermarkt Kaiser's.
http://www.sueddeutsche.de/,tt2m1/jobka ... 9386/text/
"Betrug kann selbst dann als Grund zur fristlosen Entlassung ausreichen, wenn es sich um einen einmaligen Vorfall und um einen geringen Betrag handelt." Zudem könne nicht nur eine erwiesene Vertragsverletzung, sondern schon der schwerwiegende Verdacht, Grund zur außerordentlichen Kündigung sein.
Meinungen dazu?
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Motte
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Re: Verdachtskündigung bei geringwertiger Summe

Beitrag von Motte »

Ich erinnere nur an das verhängnisvolle Stück Bienenstich.
Wenn Sie einen Schweizer Bankier aus dem Fenster springen sehen, springen Sie hinterher. Es gibt bestimmt etwas zu verdienen. (Voltaire)
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Mr_Black
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Re: Verdachtskündigung bei geringwertiger Summe

Beitrag von Mr_Black »

Na? Wer hat alles möglicherweise einen Kugelschreiber aus dem Fundus des Arbeitgebers Zuhause? Nein? Oder einen Notizblock? Auch nicht?

Sehr gut.
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Ropebridgecrossing
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Re: Verdachtskündigung bei geringwertiger Summe

Beitrag von Ropebridgecrossing »

Nicht zu fassen...

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Hast Du denn gar nichts gelernt?

Und wo ist der passende youtube Link?
(\\_/)
(O.o)
(> < ) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to Mitte Nord domination!
Gelöschter Nutzer

Re: Verdachtskündigung bei geringwertiger Summe

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Mr_Black hat geschrieben:Na? Wer hat alles möglicherweise einen Kugelschreiber aus dem Fundus des Arbeitgebers Zuhause? Nein? Oder einen Notizblock? Auch nicht?

Sehr gut.
Ich hab Akten aus dem Gericht hier. Hoffentlich kündigt man mir. :D
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Christian aus Mainz
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Re: Verdachtskündigung bei geringwertiger Summe

Beitrag von Christian aus Mainz »

ist sicher eine harte entscheidung. ein arbeitgeber mit augenmaß wird so einen einmaligen vorfall sicher nicht als entlassungsgrund heranziehen.

meist ist aber im hintergrund eine menge musik und dann wird nach jedem detail gesucht. es geht ja nicht nur um den betrag an sich, es geht auch um den vertrauensverlust, der durch eine unterschlagung eintritt. ich würde mich jedenfalls nicht auf eine kassiererin verlassen wollen, der ich zutrauen muss immer nur ein wenig zu unterschlagen.
das leben gibt es auch nicht in light.
Swann
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Re: Verdachtskündigung bei geringwertiger Summe

Beitrag von Swann »

Ropebridgecrossing hat geschrieben:Nicht zu fassen...

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Hast Du denn gar nichts gelernt?

Und wo ist der passende youtube Link?
Hier geht es nicht um Jura, sondern um eine riesige Schweinerei.
Gelöschter Nutzer

Re: Verdachtskündigung bei geringwertiger Summe

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Swann hat geschrieben:
Ropebridgecrossing hat geschrieben:Nicht zu fassen...

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Hast Du denn gar nichts gelernt?

Und wo ist der passende youtube Link?
Hier geht es nicht um Jura, sondern um eine riesige Schweinerei.
Pleonasmus [-(
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Mr_Black
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Re: Verdachtskündigung bei geringwertiger Summe

Beitrag von Mr_Black »

Christian aus Mainz hat geschrieben:ist sicher eine harte entscheidung. ein arbeitgeber mit augenmaß wird so einen einmaligen vorfall sicher nicht als entlassungsgrund heranziehen.

meist ist aber im hintergrund eine menge musik und dann wird nach jedem detail gesucht. es geht ja nicht nur um den betrag an sich, es geht auch um den vertrauensverlust, der durch eine unterschlagung eintritt. ich würde mich jedenfalls nicht auf eine kassiererin verlassen wollen, der ich zutrauen muss immer nur ein wenig zu unterschlagen.
Mag sein. Andererseits genügt ja der bloße Verdacht. Und eine Frau jenseits der 40, die ihren Job wegen des Verdachts einer Straftat verloren hat dürfte es nunja... etwas schwer haben bei erneuter Jobsuche.

Demzufolge müßte ein Supermarkt in dem nur einmal z.B. abgelaufenes Fleisch bzw. Gammelfleischverdacht auftritt sofort und ohne 2. Chance geschlossen werden.Ich würde mich jedenfalls nicht auf einen Betrieb verlassen wollen, dem ich zutrauen muss immer schädigende Lebensmittel in Umlauf zu bringen.
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Motte
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Re: Verdachtskündigung bei geringwertiger Summe

Beitrag von Motte »

Mr_Black hat geschrieben:
Christian aus Mainz hat geschrieben:ist sicher eine harte entscheidung. ein arbeitgeber mit augenmaß wird so einen einmaligen vorfall sicher nicht als entlassungsgrund heranziehen.

meist ist aber im hintergrund eine menge musik und dann wird nach jedem detail gesucht. es geht ja nicht nur um den betrag an sich, es geht auch um den vertrauensverlust, der durch eine unterschlagung eintritt. ich würde mich jedenfalls nicht auf eine kassiererin verlassen wollen, der ich zutrauen muss immer nur ein wenig zu unterschlagen.
Mag sein. Andererseits genügt ja der bloße Verdacht. Und eine Frau jenseits der 40, die ihren Job wegen des Verdachts einer Straftat verloren hat dürfte es nunja... etwas schwer haben bei erneuter Jobsuche.
Möglichkeit 1: sie hat einen Wiedereinstellungsanspruch, wenn sich herausstellt, dass sie's nicht war.
Möglichkeit 2: sie war's - dann hat sie halt Pech gehabt. Die Arbeitsgerichte sind nicht dafür da, unfähige oder unehrliche Leute in ihren Jobs zu behalten, nur damit die Schlange mit Arbeitsamt nicht noch länger wird.
Wenn Sie einen Schweizer Bankier aus dem Fenster springen sehen, springen Sie hinterher. Es gibt bestimmt etwas zu verdienen. (Voltaire)
Gelöschter Nutzer

Re: Verdachtskündigung bei geringwertiger Summe

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Christian aus Mainz hat geschrieben:ist sicher eine harte entscheidung. ein arbeitgeber mit augenmaß wird so einen einmaligen vorfall sicher nicht als entlassungsgrund heranziehen.

meist ist aber im hintergrund eine menge musik und dann wird nach jedem detail gesucht. es geht ja nicht nur um den betrag an sich, es geht auch um den vertrauensverlust, der durch eine unterschlagung eintritt. ich würde mich jedenfalls nicht auf eine kassiererin verlassen wollen, der ich zutrauen muss immer nur ein wenig zu unterschlagen.
Eben. Wie kann man jemanden sicheren Gewissens an der Kasse sitzen lassen, der seine Finger zu sehr in diese reinsteckt?
Selbst wenn sie sich jeden Tag nur einen Euro daraus stibitzt, hätte sie am Ende des Jahres einen "Bonus" von ca. 260,- €. Wenn der Chef einmal drüber wegsieht, da es sich ja nur um einen geringen Betrag gehandelt hat, muss er befürchten, dass immer mehr Kassierer in die Kasse greifen. Bei vier Kassierern ist er dann am Ende des Jahres bei einem "Bonus" von insgesamt 1040,- € angelangt.

Insofern sind die Folgen eines möglichen Augen zudrückens unter Umständen auch nicht sonderlich erfreulich für den Chef. Wer in Vertrauenspostitonen sitzt, muss nuneinmal auch vertrauenswürdig sein.
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Mr_Black
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Re: Verdachtskündigung bei geringwertiger Summe

Beitrag von Mr_Black »

Motte hat geschrieben: Möglichkeit 1: sie hat einen Wiedereinstellungsanspruch, wenn sich herausstellt, dass sie's nicht war.
Möglichkeit 2: sie war's - dann hat sie halt Pech gehabt. Die Arbeitsgerichte sind nicht dafür da, unfähige oder unehrliche Leute in ihren Jobs zu behalten, nur damit die Schlange mit Arbeitsamt nicht noch länger wird.
Was ist mit 3.? Sie war es nicht, aber "es stellt sich nicht heraus".
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Re: Verdachtskündigung bei geringwertiger Summe

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Mr_Black hat geschrieben:
Motte hat geschrieben: Möglichkeit 1: sie hat einen Wiedereinstellungsanspruch, wenn sich herausstellt, dass sie's nicht war.
Möglichkeit 2: sie war's - dann hat sie halt Pech gehabt. Die Arbeitsgerichte sind nicht dafür da, unfähige oder unehrliche Leute in ihren Jobs zu behalten, nur damit die Schlange mit Arbeitsamt nicht noch länger wird.
Was ist mit 3.? Sie war es nicht, aber "es stellt sich nicht heraus".
Allgemeines Lebensrisiko. Kann bei jedem Strafverfahren ebenso passieren.
Swann
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Re: Verdachtskündigung bei geringwertiger Summe

Beitrag von Swann »

Vargr hat geschrieben:
Christian aus Mainz hat geschrieben:ist sicher eine harte entscheidung. ein arbeitgeber mit augenmaß wird so einen einmaligen vorfall sicher nicht als entlassungsgrund heranziehen.

meist ist aber im hintergrund eine menge musik und dann wird nach jedem detail gesucht. es geht ja nicht nur um den betrag an sich, es geht auch um den vertrauensverlust, der durch eine unterschlagung eintritt. ich würde mich jedenfalls nicht auf eine kassiererin verlassen wollen, der ich zutrauen muss immer nur ein wenig zu unterschlagen.
Eben. Wie kann man jemanden sicheren Gewissens an der Kasse sitzen lassen, der seine Finger zu sehr in diese reinsteckt?
Selbst wenn sie sich jeden Tag nur einen Euro daraus stibitzt, hätte sie am Ende des Jahres einen "Bonus" von ca. 260,- €. Wenn der Chef einmal drüber wegsieht, da es sich ja nur um einen geringen Betrag gehandelt hat, muss er befürchten, dass immer mehr Kassierer in die Kasse greifen. Bei vier Kassierern ist er dann am Ende des Jahres bei einem "Bonus" von insgesamt 1040,- € angelangt.

Insofern sind die Folgen eines möglichen Augen zudrückens unter Umständen auch nicht sonderlich erfreulich für den Chef. Wer in Vertrauenspostitonen sitzt, muss nuneinmal auch vertrauenswürdig sein.

1. Die Kassiererin wurde verdächtigt, eine Fundunterschlagung begangen zu haben und nicht in die Kasse gelangt zu haben. Der Supermarkt ist nur insoweit geschädigt, als dass er als Finder Anspruch auf die 1,60 EUR gehabt hätte (da geringwertig). Ihr wurde jedenfalls keine veruntreuende Unterschlagung zur Last gelegt.

2. Bei Verdachtskündigungen und Vertrauensverlusten hängt immer noch ein Hauch von Gefolgschaft in der Luft: es ist widersinnig, dass ich mich der üblen Nachrede schuldig mache, wenn ich dir hinterhersage, du habest 1,60 EUR unterschlagen, ohne das beweisen zu können, dass aber diese Behauptung ausreichen soll, um mich meiner vertraglichen Pflichten zu entledigen.
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Re: Verdachtskündigung bei geringwertiger Summe

Beitrag von omertà »

Vargr hat geschrieben:.....
Selbst wenn sie sich jeden Tag nur einen Euro daraus stibitzt, hätte sie am Ende des Jahres einen "Bonus" von ca. 260,- €. ......
iudex non calculat. :-k #-o :lmao:
"Wir vertrauen Gott; alle anderen zahlen bar."
(“In God we trust; all others pay cash.”
Warren E. Buffett in berkshirehathaway letter 2008 S.3)
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