Verdachtskündigung bei geringwertiger Summe
Moderator: Verwaltung
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Re: Verdachtskündigung bei geringwertiger Summe
Es lag vermutlich an der Sonnenbrille im Haar: Wer so cool ist, muss bleiben.
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Re: Verdachtskündigung bei geringwertiger Summe
Ja, allerdings hätte sie bei mir zu dem Ergebnis geführt, dass die Kündigung im Fall Emmely gerechtfertigt war (arg: offensichtlich Wegnahme der Pfandcoupons aus dem Kassenbüro = auch für einen Laien ein Diebstahl; Verhalten nicht mit Sozialadäquanz oder Nähe zu einem vom Arbeitgeber erlaubten Verhalten zu rechtfertigen - wie man dies zB im Fall Frikadellenbrötchen oder Bienenstich annehmen könnte).Mr_Black hat geschrieben:Ach Leute... das Prinzip der Abwägung im Einzelfall (hier ja auch schon vorgeschlagen) sollte doch geläufig sein.Motte hat geschrieben:Die Überschrift bei Focus Online finde ich gut:
Bagatellkündigungen
Ein bisschen Klauen ist erlaubt – manchmal
Insofern halte auch ich das Urteil des BAGs für problematisch...
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
- aranju
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Re: Verdachtskündigung bei geringwertiger Summe
Menschlich richtig - juristisch ein grottiges Signal: Jetzt müssen die Gerichte wieder Einzelfaelle abwaegen und alles geht wieder zum BAG...
"(...) Der Kläger hat nicht näher dargelegt, welche besonderen Beischlafgewohnheiten er hat, die festverbundene Doppelbetten voraussetzen."
Snape: "...do you take pride in being such an insufferable know-it-all?"
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- Mr_Black
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Re: Verdachtskündigung bei geringwertiger Summe
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Re: Verdachtskündigung bei geringwertiger Summe
Sieh mal an.Ant-Man hat geschrieben:http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/f ... teil-2008/