Christian aus Mainz hat geschrieben:ist sicher eine harte entscheidung. ein arbeitgeber mit augenmaß wird so einen einmaligen vorfall sicher nicht als entlassungsgrund heranziehen.
meist ist aber im hintergrund eine menge musik und dann wird nach jedem detail gesucht. es geht ja nicht nur um den betrag an sich, es geht auch um den vertrauensverlust, der durch eine unterschlagung eintritt. ich würde mich jedenfalls nicht auf eine kassiererin verlassen wollen, der ich zutrauen muss immer nur ein wenig zu unterschlagen.
Eben. Wie kann man jemanden sicheren Gewissens an der Kasse sitzen lassen, der seine Finger zu sehr in diese reinsteckt?
Selbst wenn sie sich jeden Tag nur einen Euro daraus stibitzt, hätte sie am Ende des Jahres einen "Bonus" von ca. 260,- €. Wenn der Chef einmal drüber wegsieht, da es sich ja nur um einen geringen Betrag gehandelt hat, muss er befürchten, dass immer mehr Kassierer in die Kasse greifen. Bei vier Kassierern ist er dann am Ende des Jahres bei einem "Bonus" von insgesamt 1040,- € angelangt.
Insofern sind die Folgen eines möglichen Augen zudrückens unter Umständen auch nicht sonderlich erfreulich für den Chef. Wer in Vertrauenspostitonen sitzt, muss nuneinmal auch vertrauenswürdig sein.