http://www.pressemitteilungen-online.de/index.php/kuendigung-eines-angestellten-wegen-stromdiebstahl-im-wert-von-1-8-cent-unwirksam/(Verwaister Link automatisch entfernt)
Das lohnt sich. In einem anderen Zeitungsartikel beschwerte sich eine von denen, dass sie bei einem neuem Arbeitsvertrag nur noch die Hälfte verdienen würde. Wahrscheinlich sind die noch auf BAT 2 eingestellt worden.
Eine Gesellschaft, die mehr tut für die Alten als für Kinder, für Auswärtige als Einheimische, für Kranke als Gesunde, darf sich nicht allzusehr wundern, wenn sie selber krank wird und alt und ungastlich. Johannes Gross
vllt. wäre es langsam doch eine Aufgabe für den Gesetzgeber, den Arbeitgebern klarzumachen, dass nicht jede Kleinigkeit gleich ein Kündigungsgrund sein kann...
Vor allem, warum - wenn es nicht um Einsparungen geht - kündigt man bitte "nur" den 4 Kassierern, wenn alle Angestellten des Schwimmbads von der Praxis profitiert haben?!
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Warum sollte der Gesetzgeber das machen? Erstens glaube ich mal nicht, daß die derzeitige Koalition irgendwas machen wird, was auch nur ansatzweise als Stärkung des Kündigungsschutzes angesehen werden könnte.
Zum anderen ist die derzeitige Welle auf ein Gemeinschaftswerk des Bundesarbeitsgerichts und der publicitysüchtigen Frau Emmely (bzw. der blödsinnigen Strategie ihres Rechtsberaters) zurückzuführen.
Nachdem die Urteile durch die Medien geistern, kommt halt jeder Arbeitgeber auf die Idee, daß verhaltensbedingte Bagatellkündigungen gerade in sind und er es doch auch mal probieren kann. Entsprechend entsteht jetzt eine Welle teilweise auch unsinniger Bagatellkündigungen (z.B. wegen Aufladen des privaten Handys mit Arbeitgeberstrom), wo die Rechtsprechung ihre Maßstäbe eben präzisieren muß.
Ich persönlich würde dem Schwimmbadarbeitgeber eher schlechte Chancen prognostizieren, sofern er nicht nachweisen kann, daß die Arbeitnehmer ihre Kaffeekasse in eheblichem Maße mit "fundunterschlagenem Kundengeld" gefüttert haben.
RA Richard Schweizer hat geschrieben:Update: http://de.news.yahoo.com/2/20100330/twl-gestohlene-maultaschen-gericht-schla-4bdc673.html(Verwaister Link automatisch entfernt)
Na toll, jetzt habe ich Hunger
Wenn Sie einen Schweizer Bankier aus dem Fenster springen sehen, springen Sie hinterher. Es gibt bestimmt etwas zu verdienen. (Voltaire)
14 Jahre lang hatte Martha Welsch für die Gemeinde Aschheim (Kreis München) gearbeitet. Doch weil die Mitarbeiterin des Bauamts Geschirr spülte und in die Schränke räumte, erhielt die Ismaningerin im September 2009 die außerordentliche Kündigung. Dagegen klagte die 54-Jährige - und bekam vor dem Arbeitsgericht München Recht. Die Richterin befand, dass die außerordentliche Kündigung unwirksam ist.
Die Geschichte beginnt an einem Freitag im August 2009. Martha Welsch soll bei einem Aschheimer Möbelhaus Geschirr für die gemeindliche Gästeunterkunft kaufen. Es wird spät, die 54-Jährige stellt die verpackten Teile nur noch schnell in der Wohnung ab. Nach dem Wochenende will sie alles waschen und ordentlich einräumen. Doch dann wird ihr das ausdrücklich verboten. Die Auszubildende soll das erledigen. Nur kommt diese nicht dazu, Welsch hingegen hat nichts zu tun. Mehrmals fragt sie nach, bekommt aber immer wieder das Verbot zu hören. Nachvollziehbar ist das für sie nicht. Dann handelte die Ismaningerin: „Ich konnte den Gedanken nicht ertragen, dass das Geschirr da immer noch ungespült steht", wird sie später dem Gericht erzählen.
Trotz des Verbotes schleicht sie ins Gästehaus, spült alles und räumt es ordentlich in die Schränke. 90 Minuten dauerte die Aktion - sie sollte ihr mindestens neun Monate Arbeitslosigkeit bescheren. Schon am nächsten Tag muss sie ihren Arbeitsplatz räumen, sie erhält eine außerordentliche Kündigung.
Wer ist eigentlich bescheuerter? Die gemeinde, die wegen sowas kündigt, oder die Angestellte, die "es nicht ertragen kann", dass das neue (!) Geschirr ungespült im Schrank steht".
14 Jahre lang hatte Martha Welsch für die Gemeinde Aschheim (Kreis München) gearbeitet. Doch weil die Mitarbeiterin des Bauamts Geschirr spülte und in die Schränke räumte, erhielt die Ismaningerin im September 2009 die außerordentliche Kündigung. Dagegen klagte die 54-Jährige - und bekam vor dem Arbeitsgericht München Recht. Die Richterin befand, dass die außerordentliche Kündigung unwirksam ist.
Die Geschichte beginnt an einem Freitag im August 2009. Martha Welsch soll bei einem Aschheimer Möbelhaus Geschirr für die gemeindliche Gästeunterkunft kaufen. Es wird spät, die 54-Jährige stellt die verpackten Teile nur noch schnell in der Wohnung ab. Nach dem Wochenende will sie alles waschen und ordentlich einräumen. Doch dann wird ihr das ausdrücklich verboten. Die Auszubildende soll das erledigen. Nur kommt diese nicht dazu, Welsch hingegen hat nichts zu tun. Mehrmals fragt sie nach, bekommt aber immer wieder das Verbot zu hören. Nachvollziehbar ist das für sie nicht. Dann handelte die Ismaningerin: „Ich konnte den Gedanken nicht ertragen, dass das Geschirr da immer noch ungespült steht", wird sie später dem Gericht erzählen.
Trotz des Verbotes schleicht sie ins Gästehaus, spült alles und räumt es ordentlich in die Schränke. 90 Minuten dauerte die Aktion - sie sollte ihr mindestens neun Monate Arbeitslosigkeit bescheren. Schon am nächsten Tag muss sie ihren Arbeitsplatz räumen, sie erhält eine außerordentliche Kündigung.
Wer ist eigentlich bescheuerter? Die gemeinde, die wegen sowas kündigt, oder die Angestellte, die "es nicht ertragen kann", dass das neue (!) Geschirr ungespült im Schrank steht".
Der Fall ist eine wirkliche Perle in diesem Thread. Danke für's posten!