Vernichtende Rezension
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Re: Vernichtende Rezension
Steht etwa der gute Ruf dieser Lehrbuchreihe auf dem Spiel?
- batman
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Re: Vernichtende Rezension
Heute die etwas maue Replik von Pagenkopf: ZRP 2012, 156Flash hat geschrieben:Lesenswert die "Echos" zu Pagenkopf, ZRP 2011, 229 ff. in der neuen ZRP (Heft 3/2012).
Einmal Möllers, ZRP 2012, 91 f. ("Vor diesem Hintergrund erscheinen die Ausführungen von Pagenkopf in ihrer Polemik bedrückend und, um es höflich zu formulieren, in der Sache wenig kundig. Die wissenschaftlichen Beiträge zweier hoch angesehener Kolleginnen in einem Halbsatz so abzuwerten, wie Pagenkopf es tut, bedarf einer Erwiderung, ohne diese zu verdienen. Hier spricht die Welt von gestern." [91]; "Auch hier zerfällt die These zu Staub, sobald sie mit Realität in Berührung kommt." [92])
und einmal Zuck, ZRP 2012, 90 f. ("Das alles hat Pagenkopf nicht gut recherchiert. Als Meinungsäußerung kann man das trotzdem stehen lassen. Das gilt aber nicht für die wirklich peinliche Attacke gegenüber Bundesverfassungsrichterin Gabriele Britz."; "Auch schlechter Stil wird von der Meinungsfreiheit gedeckt. Aber dann muss er sich wenigstens andeutungsweise in der Sache rechtfertigen lassen. Davon kann hier keine Rede sein."; "Für einen juristischen Laien gerade noch vorstellbar ist Pagenkopfs Ansicht, [...]" [alle auf 91]).
Die Kontrolle durch die Fachöffentlichkeit funktioniert.
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Re: Vernichtende Rezension
Erwartungsgemäß. Immerhin findet Schlund die Äußerungen von Pagenkopf toll: ZRP 2012, 156.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Vernichtende Rezension
a.a.O. ist auch schönes Denglisch zu finden.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Immerhin findet Schlund die Äußerungen von Pagenkopf toll: ZRP 2012, 156.
Die Beurteilung, ein Antrag im Sinne des § 24 Satz 1 BVerfGG sei offensichtlich unbegründet, setzt nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein. (BVerfGE 82, 316)
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Re: Vernichtende Rezension
Der Beitrag ist ja außergewöhnlich wirr und sinnlos. Was meint er denn mit "akademisch zu lang"? Und was sollen uns die scheinbar zufällig gesetzten Anführungszeichen sagen? Ist das eine Art Code?Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Erwartungsgemäß. Immerhin findet Schlund die Äußerungen von Pagenkopf toll: ZRP 2012, 156.
- batman
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Re: Vernichtende Rezension
Mensch Swann, bist Du etwa auch eines dieser "Greenhörner"?
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Re: Vernichtende Rezension
Um noch einmal, falls wir diesen Punkt hier bisher nicht hatten, auf die Putzkesche Rezension zurückzukommen. Da schreibt er doch am Ende im vorletzten Absatz:
Ich kann mich aber ziemlich gut erinnern, dass Putzke bei "Anne Will" sinngemäß sagte, dass er das Urteil des LG Köln begrüße, und zwar gerade auch, weil es den Arzt wegen unvermeidbaren Verbotsirrtums freigesprochen habe.Auf der Ebene der Schuld bejaht Schneider allerdings einen unvermeidbaren Verbotsirrtum für den Operateur und die
einwilligenden Personensorgeberechtigten, weil der Staat zum einen religiöse Beschneidungen dulde, zum andern sie sogar unterstütze (S. 121). An dieser Stelle zeigt sich, dass Schneider gute Gründe gehabt hätte, seine Dissertation vor ihrer Veröffentlichung auf den neuesten Stand zu bringen. Wer für seine Arbeit das Publikationsverfahren „Book-onDemand“
wählt und sie erst Ende Oktober 2008 veröffentlicht, der hätte allemal die Möglichkeit gehabt, den aktuellen
Stand der Wissenschaft zu berücksichtigen. Die Unvermeidbarkeit eines Verbotsirrtums hätte sich unter Berücksichtigung der neuen Entwicklungen nämlich nicht mehr en passant begründen lassen. Erst recht verbietet sich zum jetzigen Zeitpunkt ein Rückgriff auf § 17 StGB. Unter Ärzten ist das Strafbarkeitsrisiko inzwischen bekannt, nicht zuletzt, weil auf
Fortbildungsveranstaltungen darüber kontrovers diskutiert wird.
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Re: Vernichtende Rezension
Falls du das überprüfen willst : http://daserste.ndr.de/annewill/videos/annewill3507.html (Verwaister Link automatisch entfernt)Scaevola hat geschrieben:Ich kann mich aber ziemlich gut erinnern, dass Putzke bei "Anne Will" sinngemäß sagte, dass er das Urteil des LG Köln begrüße, und zwar gerade auch, weil es den Arzt wegen unvermeidbaren Verbotsirrtums freigesprochen habe.
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Re: Vernichtende Rezension
Geht schnell: 3:05 Minuten.Zippocat hat geschrieben:Falls du das überprüfen willst : http://daserste.ndr.de/annewill/videos/annewill3507.html (Verwaister Link automatisch entfernt)Scaevola hat geschrieben:Ich kann mich aber ziemlich gut erinnern, dass Putzke bei "Anne Will" sinngemäß sagte, dass er das Urteil des LG Köln begrüße, und zwar gerade auch, weil es den Arzt wegen unvermeidbaren Verbotsirrtums freigesprochen habe.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Vernichtende Rezension
Eigentlich auch eine krasse Geschichte: http://goo.gl/4rSJY Persönlichkeitsrechte verletzt?
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Ortsbekannte Klugscheißer werden gebeten, diesen Post zu ignorieren.
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Re: Vernichtende Rezension
Nö. Hier zeigt sich meines Erachtens auch der große Vorteil der Rezension durch einen Fachkollegen gegenüber der Schwarmintelligenz des Internet. In einer Rezension ist es eben möglich - fachlich begründet - auch auf den Inhalt des Werkes einzugehen und eben nicht nur festzustellen, dass es sich um ein Plagiat handelt, sondern eben auch klar zu machen, dass die Arbeit auch sonst wertlos ist.jurabilis hat geschrieben:Eigentlich auch eine krasse Geschichte: http://goo.gl/4rSJY Persönlichkeitsrechte verletzt?
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Re: Vernichtende Rezension
Ein Klassiker der vernichtenden Rezension, der auch ein Gerichtsverfahren nach sich zog:
http://www.globallawbooks.org/reviews/detail.asp?id=298
http://www.globallawbooks.org/reviews/detail.asp?id=298
- jurabilis
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Re: Vernichtende Rezension
Wobei er zu Recht hart blieb.
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Re: Vernichtende Rezension
Noch ein Oldie:
Hantke/Holthausen,/Hucko: Von der Schwierigkeit des Praktikers, neueren Erkenntnissen der Rechtswissenschaft zu folgen, aufgezeigt am Beispiel einer Doktorarbeit, NVwZ 1997, 1195 f. zu Eppings Dissertation "Grundgesetz und Kriegswaffenkontrolle - Erfüllung des Verfassungsauftrags des Art. 26 GG durch den einfachen Gesetzgeber? Verfassungsanspruch und Rechtswirklichkeit".
Hantke/Holthausen,/Hucko: Von der Schwierigkeit des Praktikers, neueren Erkenntnissen der Rechtswissenschaft zu folgen, aufgezeigt am Beispiel einer Doktorarbeit, NVwZ 1997, 1195 f. zu Eppings Dissertation "Grundgesetz und Kriegswaffenkontrolle - Erfüllung des Verfassungsauftrags des Art. 26 GG durch den einfachen Gesetzgeber? Verfassungsanspruch und Rechtswirklichkeit".
Re: Vernichtende Rezension
nein lt.Scaevola hat geschrieben:Steht etwa der gute Ruf dieser Lehrbuchreihe auf dem Spiel?
Schladebach, DVBl. 2012, 160 ff.
Becker, NVwZ 2012, 1087 f.
die verwaltung 2012, 290 ff.: honi soit qui mal y pense.