Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann
Warum klagt er erst jetzt? Die Stellungnahme ist vom Oktober 2012.
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann
Habe kein Mitleid mit dem Mann. Aber ich verstehe überhaupt nicht, wieso es die Staatsanwaltschaft nicht schaft, einfach mal die Fresse zu halten. Das ist eine Strafverfolgungsbehörde, die gesetzlichen Regeln unterliegt und in denen finde ich nichts dazu, dass bei beendeten Verfahren noch eine öffentliche Weiterverfolgung in der Regenbogenpresse angezeigt wäre.Ant-Man hat geschrieben:http://www.spiegel.de/panorama/justiz/j ... 92717.html
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann
Naja, die Stellungnahme erfolgte wohl im zeitlichen Kontext mit Kachelmanns Buchveröffentlichung. Die Klappe zu halten, wäre natürlich schlauer gewesen.
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann
si tacuisses ...
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Re: AW: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann
Eine Auskunftspflicht gegenüber Presseanfragen findet sich in den Landespressegesetzen.immer locker bleiben hat geschrieben:[Aber ich verstehe überhaupt nicht, wieso es die Staatsanwaltschaft nicht schaft, einfach mal die Fresse zu halten. Das ist eine Strafverfolgungsbehörde, die gesetzlichen Regeln unterliegt und in denen finde ich nichts dazu, dass bei beendeten Verfahren noch eine öffentliche Weiterverfolgung in der Regenbogenpresse angezeigt wäre.
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann
In der Tat; nach der Formulierung ("Antwort") wird es sich um eine Auskunftserteilung nach § 4 Landespressegesetz BW gehandelt haben. Unter "Behörden" versteht man hier auch regelmäßig die Staatsanwaltschaften und Ausschlussgründe dürften nicht vorgelegen haben.
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann
Wobei die spannende Frage sein dürfte, ob die Gelegenheit nicht zu einem Nachtreten genutzt worden ist.
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann
Man hätte auch einfach schreiben können "Das Verfahren ist hier abgeschlossen, näheres entnehmen Sie bitte den Urteilsgründen." anstatt unklare Aussage zu vermeintlichen DNA Spuren zu machen, die den Anschein erweckten, als wäre das im Verfahren nicht richtig beleuchtet worden und als hätte das Urteil bei richtiger Würdigung auch anders aussehen können. Wo steht in der StPO, dass die StA statt gerichtlicher Rechtsmittel auch einfach die Fortführung der Anklage über die Presse betreiben darf?Einwendungsduschgriff hat geschrieben:In der Tat; nach der Formulierung ("Antwort") wird es sich um eine Auskunftserteilung nach § 4 Landespressegesetz BW gehandelt haben. Unter "Behörden" versteht man hier auch regelmäßig die Staatsanwaltschaften und Ausschlussgründe dürften nicht vorgelegen haben.
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann
Bei dieser Antwort bläst Dir die Presse schneller als Du schauen kannst ein verwaltungsgerichtliches Verfahren um die Ohren. Zudem gilt bei der Auskunft die Aktenwahrheitspflicht.
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann
Was weiß ich denn. Man kann aber die Formulierung der Auskunft sorgfältig wählen. Und von einem Zwang im Fernsehen aufzutreten steht in den Pressegesetzen nichts.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Bei dieser Antwort bläst Dir die Presse schneller als Du schauen kannst ein verwaltungsgerichtliches Verfahren um die Ohren. Zudem gilt bei der Auskunft die Aktenwahrheitspflicht.
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann
Ich bin ja bei Dir: die Antwort auf solche Presseanfragen muss gut überlegt sein - mir (und vermutlich auch thh) ging es schlicht darum, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim das nicht aus eigener Mitteilungsfreude unternimmt, sondern diese Presseanfragen auch die Strafverfolgungsbehörden in unangenehmen Situationen zur Auskunft verpflichtet.
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Re: AW: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann
Hat man ja wohl auch, wie es such liest. :-)immer locker bleiben hat geschrieben:Man kann aber die Formulierung der Auskunft sorgfältig wählen.
Von einem Fernsehauftritt aber auch nichts in der Berichterstattung ...immer locker bleiben hat geschrieben: Und von einem Zwang im Fernsehen aufzutreten steht in den Pressegesetzen nichts.
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Re: AW: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann
Huh? Dann habe ich das irgendwie falsch verstanden. Ich dachte es ging auch um ein Fernsehinterview ...thh hat geschrieben:Hat man ja wohl auch, wie es such liest. :-)immer locker bleiben hat geschrieben:Man kann aber die Formulierung der Auskunft sorgfältig wählen.
Von einem Fernsehauftritt aber auch nichts in der Berichterstattung ...immer locker bleiben hat geschrieben: Und von einem Zwang im Fernsehen aufzutreten steht in den Pressegesetzen nichts.
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Re: AW: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann
immer locker bleiben hat geschrieben:Huh? Dann habe ich das irgendwie falsch verstanden. Ich dachte es ging auch um ein Fernsehinterview ...
Die Aussage der StA ist offenbar insoweit richtig, als sich eine DNA-(Misch-)Spur am Rande der Nachweisgrenze gefunden hat, die von Kachelmann stammen kann, aber auch - sicherlich nicht von jedem anderem, aber - von vielen anderen Männern, wie das eben bei Spuren mit wenig typisierbaren Loki so ist.Bei der Klage dreht es sich demnach um die Behauptung, dass am Griff eines Messers, mit dem Kachelmann seine Geliebte bedroht haben soll, DNA-Spuren eines Mannes festgestellt worden seien, die mit der DNA-Typisierung Kachelmanns übereinstimmten.
Wie Baum ausführte, befanden sich am Messer neben weiblicher DNA zwar auch minimale Spuren männlicher DNA. Diese seien jedoch laut einem Gutachten im Prozess nicht Kachelmann zugeordnet worden, da sie auch von jedem anderen Mann stammen könnten. Auf diesen Aspekt habe die Staatsanwaltschaft in der bei "Stern TV" zitierten schriftlichen Antwort jedoch nicht hingewiesen. So habe die Behörde bewusst den falschen Eindruck erweckt, es sei DNA gefunden worden, die klar auf Kachelmann hinweise.
Man kann sich jetzt darüber streiten, ob die richtige Antwort der StA einen falschen Eindruck erweckt hat und wie genau die gestellte Frage war ...
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