Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

"Off-Topic"-Forum. Die Themen können von den Usern frei bestimmt werden.
Es gelten auch hier die Foren-Regeln!

Moderator: Verwaltung

julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von julée »

Warum klagt er erst jetzt? Die Stellungnahme ist vom Oktober 2012.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Benutzeravatar
immer locker bleiben
Fossil
Fossil
Beiträge: 10448
Registriert: Mittwoch 28. November 2007, 18:06
Ausbildungslevel: RA

Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von immer locker bleiben »

Habe kein Mitleid mit dem Mann. Aber ich verstehe überhaupt nicht, wieso es die Staatsanwaltschaft nicht schaft, einfach mal die Fresse zu halten. Das ist eine Strafverfolgungsbehörde, die gesetzlichen Regeln unterliegt und in denen finde ich nichts dazu, dass bei beendeten Verfahren noch eine öffentliche Weiterverfolgung in der Regenbogenpresse angezeigt wäre.
You might remember me from such posts as this.
Bild
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von julée »

Naja, die Stellungnahme erfolgte wohl im zeitlichen Kontext mit Kachelmanns Buchveröffentlichung. Die Klappe zu halten, wäre natürlich schlauer gewesen.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Benutzeravatar
Amtsgerichtsrat
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 802
Registriert: Freitag 5. September 2014, 18:38
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Amtsgerichtsrat »

si tacuisses ...
Der Mensch ist die Dornenkrone der Schöpfung
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5287
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: AW: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von thh »

immer locker bleiben hat geschrieben:[Aber ich verstehe überhaupt nicht, wieso es die Staatsanwaltschaft nicht schaft, einfach mal die Fresse zu halten. Das ist eine Strafverfolgungsbehörde, die gesetzlichen Regeln unterliegt und in denen finde ich nichts dazu, dass bei beendeten Verfahren noch eine öffentliche Weiterverfolgung in der Regenbogenpresse angezeigt wäre.
Eine Auskunftspflicht gegenüber Presseanfragen findet sich in den Landespressegesetzen.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Benutzeravatar
Einwendungsduschgriff
Fossil
Fossil
Beiträge: 14744
Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

In der Tat; nach der Formulierung ("Antwort") wird es sich um eine Auskunftserteilung nach § 4 Landespressegesetz BW gehandelt haben. Unter "Behörden" versteht man hier auch regelmäßig die Staatsanwaltschaften und Ausschlussgründe dürften nicht vorgelegen haben.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von julée »

Wobei die spannende Frage sein dürfte, ob die Gelegenheit nicht zu einem Nachtreten genutzt worden ist.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Benutzeravatar
immer locker bleiben
Fossil
Fossil
Beiträge: 10448
Registriert: Mittwoch 28. November 2007, 18:06
Ausbildungslevel: RA

Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von immer locker bleiben »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:In der Tat; nach der Formulierung ("Antwort") wird es sich um eine Auskunftserteilung nach § 4 Landespressegesetz BW gehandelt haben. Unter "Behörden" versteht man hier auch regelmäßig die Staatsanwaltschaften und Ausschlussgründe dürften nicht vorgelegen haben.
Man hätte auch einfach schreiben können "Das Verfahren ist hier abgeschlossen, näheres entnehmen Sie bitte den Urteilsgründen." anstatt unklare Aussage zu vermeintlichen DNA Spuren zu machen, die den Anschein erweckten, als wäre das im Verfahren nicht richtig beleuchtet worden und als hätte das Urteil bei richtiger Würdigung auch anders aussehen können. Wo steht in der StPO, dass die StA statt gerichtlicher Rechtsmittel auch einfach die Fortführung der Anklage über die Presse betreiben darf?
You might remember me from such posts as this.
Bild
Benutzeravatar
Einwendungsduschgriff
Fossil
Fossil
Beiträge: 14744
Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Bei dieser Antwort bläst Dir die Presse schneller als Du schauen kannst ein verwaltungsgerichtliches Verfahren um die Ohren. Zudem gilt bei der Auskunft die Aktenwahrheitspflicht.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Benutzeravatar
immer locker bleiben
Fossil
Fossil
Beiträge: 10448
Registriert: Mittwoch 28. November 2007, 18:06
Ausbildungslevel: RA

Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von immer locker bleiben »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Bei dieser Antwort bläst Dir die Presse schneller als Du schauen kannst ein verwaltungsgerichtliches Verfahren um die Ohren. Zudem gilt bei der Auskunft die Aktenwahrheitspflicht.
Was weiß ich denn. Man kann aber die Formulierung der Auskunft sorgfältig wählen. Und von einem Zwang im Fernsehen aufzutreten steht in den Pressegesetzen nichts.
You might remember me from such posts as this.
Bild
Benutzeravatar
Einwendungsduschgriff
Fossil
Fossil
Beiträge: 14744
Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Ich bin ja bei Dir: die Antwort auf solche Presseanfragen muss gut überlegt sein - mir (und vermutlich auch thh) ging es schlicht darum, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim das nicht aus eigener Mitteilungsfreude unternimmt, sondern diese Presseanfragen auch die Strafverfolgungsbehörden in unangenehmen Situationen zur Auskunft verpflichtet.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5287
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: AW: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von thh »

immer locker bleiben hat geschrieben:Man kann aber die Formulierung der Auskunft sorgfältig wählen.
Hat man ja wohl auch, wie es such liest. :-)
immer locker bleiben hat geschrieben: Und von einem Zwang im Fernsehen aufzutreten steht in den Pressegesetzen nichts.
Von einem Fernsehauftritt aber auch nichts in der Berichterstattung ...
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Benutzeravatar
immer locker bleiben
Fossil
Fossil
Beiträge: 10448
Registriert: Mittwoch 28. November 2007, 18:06
Ausbildungslevel: RA

Re: AW: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von immer locker bleiben »

thh hat geschrieben:
immer locker bleiben hat geschrieben:Man kann aber die Formulierung der Auskunft sorgfältig wählen.
Hat man ja wohl auch, wie es such liest. :-)
immer locker bleiben hat geschrieben: Und von einem Zwang im Fernsehen aufzutreten steht in den Pressegesetzen nichts.
Von einem Fernsehauftritt aber auch nichts in der Berichterstattung ...
Huh? Dann habe ich das irgendwie falsch verstanden. Ich dachte es ging auch um ein Fernsehinterview ...
You might remember me from such posts as this.
Bild
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5287
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: AW: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von thh »

immer locker bleiben hat geschrieben:Huh? Dann habe ich das irgendwie falsch verstanden. Ich dachte es ging auch um ein Fernsehinterview ...
Bei der Klage dreht es sich demnach um die Behauptung, dass am Griff eines Messers, mit dem Kachelmann seine Geliebte bedroht haben soll, DNA-Spuren eines Mannes festgestellt worden seien, die mit der DNA-Typisierung Kachelmanns übereinstimmten.

Wie Baum ausführte, befanden sich am Messer neben weiblicher DNA zwar auch minimale Spuren männlicher DNA. Diese seien jedoch laut einem Gutachten im Prozess nicht Kachelmann zugeordnet worden, da sie auch von jedem anderen Mann stammen könnten. Auf diesen Aspekt habe die Staatsanwaltschaft in der bei "Stern TV" zitierten schriftlichen Antwort jedoch nicht hingewiesen. So habe die Behörde bewusst den falschen Eindruck erweckt, es sei DNA gefunden worden, die klar auf Kachelmann hinweise.
Die Aussage der StA ist offenbar insoweit richtig, als sich eine DNA-(Misch-)Spur am Rande der Nachweisgrenze gefunden hat, die von Kachelmann stammen kann, aber auch - sicherlich nicht von jedem anderem, aber - von vielen anderen Männern, wie das eben bei Spuren mit wenig typisierbaren Loki so ist.

Man kann sich jetzt darüber streiten, ob die richtige Antwort der StA einen falschen Eindruck erweckt hat und wie genau die gestellte Frage war ...
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Ant-Man
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5106
Registriert: Donnerstag 19. Juni 2008, 02:32

Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Ant-Man »

Antworten