Richterwahl BVerfG

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batman
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Re: Richterwahl BVerfG

Beitrag von batman »

Swann hat geschrieben:Es bleibt dunkel, was du unter "Neutralität und Unvoreingenommenheit" verstehst. Gewiss kann man von einem Richter nicht fordern, dass er um einer angeblichen Neutralität willen, seine Meinung an der Garderobe abgibt.
So ist es! Und deshalb darf auch Herr Huber eine Meinung zu verfassungsrechtlichen Fragen innerer Sicherheit haben.
Gelöschter Nutzer

Re: Richterwahl BVerfG

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich verstehe darunter das, was auch das GG und das BVerfG darunter versteht (vgl. etwa Jarass/Pieroth, 8. Auflage, Art. 92 Rn. 7 mwN).

@ Batman: Hä? Wer verbietet den Richtern denn ihre persönliche Meinung? Sie haben neutral und unvoreingenommen zu entscheiden, so wie jeder andere Richter auch. Nicht mehr und nicht weniger.
Flanke
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Re: Richterwahl BVerfG

Beitrag von Flanke »

Aber warum ist es gerade bei Frau Baer nötig, auf diese Selbstverständlichkeit eigens hinzuweisen, und nicht bei Herrn Huber?
Gelöschter Nutzer

Re: Richterwahl BVerfG

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Flanke hat geschrieben:Aber warum ist es gerade bei Frau Baer nötig, auf diese Selbstverständlichkeit eigens hinzuweisen, und nicht bei Herrn Huber?
Weil es auf der gesamten 3. Seite dieses Threads eben um die Gender-Sache und Frau Baer ging. In diesem Zusammenhang musst du meinen Post sehen. Natürlich gilt das Gleiche wie für Frau Baer auch für Herrn Huber und die innere Sicherheit und für Frau Hermanns bei Entscheidungen des BGH. ;) Keine Frage.
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showbee
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Re: Richterwahl BVerfG

Beitrag von showbee »

Das haben wir jetzt von der Geschlechtergleichstellung.

http://twitpic.com/o8of5
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
Swann
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Re: Richterwahl BVerfG

Beitrag von Swann »

nlk hat geschrieben: @ Batman: Hä? Wer verbietet den Richtern denn ihre persönliche Meinung? Sie haben neutral und unvoreingenommen zu entscheiden, so wie jeder andere Richter auch. Nicht mehr und nicht weniger.
Und was heißt das jetzt genau? In meinem Grundgesetz taucht übrigens das Begriffspaar "neutral und unvoreingenommen" nicht auf ...
Gelöschter Nutzer

Re: Richterwahl BVerfG

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

In meinem StGB steht auch nichts von einer Vermögensverfügung beim Betrug. Trotzdem ist man sich einig, dass eine solche vorauszusetzen ist... ::roll: Genauso ist man sich sicher einig, dass Richter zu Neutralität und Distanz verpflichtet sind (vgl. erneut Jarass/Pieroth, Art. 92 Rn. 7). Das ist mE so selbstverständlich, dass es im GG nicht ausdrücklich niedergeschrieben sein muss. Und das weißt du auch selbst.

Was richterliche Neutralität und Unvoreingenommenheit bedeutet, muss ich dir jetzt nicht ernsthaft erklären, oder??? :crazy:
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Henrik
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Re: Richterwahl BVerfG

Beitrag von Henrik »

Lebsen, überall Lebsen!

verfasst von adler(R) E-Mail, Kurpfalz, 12.11.2010, 00:10

» (Frauenhausszene!), Lesbe > eine Bilderbuchfemanze aus den Junkerschulen
» des lesbokratischen Stalinismus

Lebsen, überall Lebsen
und damit feministische Kampflesben. Sie waren von Anfang an die Speerspitzen des Feminismus und damit der Misandrie und der Familienzerstörung in unserem Land.

Ihr Kampf war damit auch geprägt von Sehnsüchten, die ihnen verwehrt bleiben mussten und damit von dem Hass auf diejenigen, welche solche Sehnsüchte leben konnten. Also von dem Hass auf heterosexuelle Beziehungen. Da gab es Familienleben mit Kindern. Und warum war das so? Schuld waren die Männer, denn diese konkurrierten um dieselben Weibchen und hatten dazu noch alles zu bieten, was ihnen selbst fehlte. Und das erklärt auch den ihnen innewohnenden Männerhass.
http://wgvdl.com/forum/forum_entry.php?id=155811
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Swann
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Re: Richterwahl BVerfG

Beitrag von Swann »

Henrik hat geschrieben:... und hatten dazu noch alles zu bieten, was ihnen selbst fehlte.
Ich glaube nicht, dass du irgendetwas zu bieten hast, das irgendeinem fehlt. Insofern ist deine - erwartbare - Hasstirade gegen Frau Baer so geschmack- wie sinnlos.
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Henrik
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Re: Richterwahl BVerfG

Beitrag von Henrik »

Swann hat geschrieben:
Henrik hat geschrieben:... und hatten dazu noch alles zu bieten, was ihnen selbst fehlte.
Ich glaube nicht, dass du irgendetwas zu bieten hast, das irgendeinem fehlt. Insofern ist deine - erwartbare - Hasstirade gegen Frau Baer so geschmack- wie sinnlos.
Als wenn diese neue Schande der deutschen Justiz irgendwas mit mir zu tun hätte :-({|= . Wenn eine bekennende Femifaschistin in solche Ämter gehievt wird ist Kritik daran eine demokratische Verpflichtung oder kurzum Zivilcourage.
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showbee
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Re: Richterwahl BVerfG

Beitrag von showbee »

Dir ist sicherlich das größte Übel das Frau Dr. Merkel und Frau Dr. von der Leyen effektiv dein Hartz in der Hand haben. Allein zum Ärgern würde ich "Leyen5" draus machen!
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Henrik
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Re: Richterwahl BVerfG

Beitrag von Henrik »

showbee hat geschrieben:Dir ist sicherlich das größte Übel das Frau Dr. Merkel und Frau Dr. von der Leyen effektiv dein Hartz in der Hand haben. Allein zum Ärgern würde ich "Leyen5" draus machen!
Wenn Du in ein paar Jahren Deiner Frau Unterhalt zahlen darfst weißt Du, dass das nur Peanuts sind :D .
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showbee
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Re: Richterwahl BVerfG

Beitrag von showbee »

Warum sollte ich meiner Frau Unterhalt zahlen müssen? :-k Wir sind doch DIWT (double income, with kids)! Da gibt's maximal Kindesunterhalt, aber den erbringt man in intakter Familie \:D/ durch Naturalunterhalt.
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Henrik
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Re: Richterwahl BVerfG

Beitrag von Henrik »

showbee hat geschrieben:Warum sollte ich meiner Frau Unterhalt zahlen müssen? :-k Wir sind doch DIWT (double income, with kids)! Da gibt's maximal Kindesunterhalt, aber den erbringt man in intakter Familie \:D/ durch Naturalunterhalt.
Ganz einfach Schlaubee. Weil sich das heutzutage ganz schnell ändern kann.
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showbee
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Re: Richterwahl BVerfG

Beitrag von showbee »

Henrik hat geschrieben:
showbee hat geschrieben:Warum sollte ich meiner Frau Unterhalt zahlen müssen? :-k Wir sind doch DIWT (double income, with kids)! Da gibt's maximal Kindesunterhalt, aber den erbringt man in intakter Familie \:D/ durch Naturalunterhalt.
Ganz einfach Schlaubee. Weil sich das heutzutage ganz schnell ändern kann.
Früher, als alles besser war, nicht? :-k
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