Großstadtnöte

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jurabilis
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Großstadtnöte

Beitrag von jurabilis »

Kinder,

ich habe ein Thema, das ich ausdrücklich NICHT juristisch diskutieren möchte. Die "Keine Rechtsberatung"-Schilder könnt Ihr also im Köcher lassen :D

Gegenwärtig parke ich mein Automobil vor der Kanzlei und nehme jeden Abend ein Verwarnung-Knöllchen entgegen. Das kommt mich immer noch günstiger als ein Platz im Parkhaus und macht außerdem was her, wenn man abends ganz cool das Knöllchen zerknüllt und dabei einen gönnerischen Blick auf die Kauleiste zaubert.

Jetzt meine Frage: Besteht die Gefahr, dass die Straßenverkehrsbehörde in nicht allzu ferner Zukunft meinen Lappen einkassiert, weil ich offensichtlich charakterlich ungeeignet bin (wegen rechtsfeindlicher Gesinnung oder sowas)? :-w

Let's discuss.
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Mr_Black
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Re: Großstadtnöte

Beitrag von Mr_Black »

Viel wichtiger, ist das Auto so repräsentativ, dass Du es guten Gewissens vor DEINER Kanzlei parken kannst?
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jurabilis
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Re: Großstadtnöte

Beitrag von jurabilis »

Mr_Black hat geschrieben:Viel wichtiger, ist das Auto so repräsentativ, dass Du es guten Gewissens vor DEINER Kanzlei parken kannst?
Natürlich in einer Seitenstraße, damit man den "I heart Claudia Roth"-Aufkleber nicht sieht.
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lawlita
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Re: Großstadtnöte

Beitrag von lawlita »

So etwas ähnliches hat ein Referendarskollege auch veranstaltet. Laut Aussage eines AG-Leiters muss man bei solchen Aktionen auf lange Sicht damit rechnen, zur MPU geladen zu werden. Keine Ahnung, ob das stimmt.
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Mr_Black
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Re: Großstadtnöte

Beitrag von Mr_Black »

lawlita hat geschrieben: Laut Aussage eines AG-Leiters muss man bei solchen Aktionen auf lange Sicht damit rechnen, zur MPU geladen zu werden. Keine Ahnung, ob das stimmt.
Wen wollen die denn da laden? Den Halter oder den Fahrer? :-w
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Nimm2
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Re: Großstadtnöte

Beitrag von Nimm2 »

Auch noch das VG Berlin:
"Ein Kraftfahrer, der offensichtlich nicht willens ist, auch bloße Ordnungsvorschriften einzuhalten, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffen sind, und solche Vorschriften hartnäckig missachtet, wenn dies seinen persönlichen Interessen entspricht, ist zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet. Denn wenn ein Kraftfahrer die Rechtsordnung über den ruhenden Verkehr nicht anerkennt und sie bewußt immer wieder verletzt, ist von ihm ein Beachten der Rechtsvorschriften im fließenden Verkehr nicht zu erwarten. Der Kraftfahrer kann sich daher nicht mit Erfolg darauf berufen, dass es sich bei den Verkehrsverstößen überwiegend um Parkverstöße gehandelt habe."
http://dejure.org/dienste/vernetzung/re ... A%20544.05

Aber von Mensch zu Mensch. Meinen Segen hast Du. Ich parke auch fast überall.
Zuletzt geändert von Nimm2 am Freitag 12. November 2010, 11:59, insgesamt 1-mal geändert.
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jurabilis
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Re: Großstadtnöte

Beitrag von jurabilis »

:eeeek:
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Einwendungsduschgriff
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Re: Großstadtnöte

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Tja, damit es nicht langweilig wird, etwas Lektüre:

BVerwG, Urt. v. 17. 12. 1976, NJW 1977, 1212 (Volltext mW n. b. Juris)
BVerwG, Beschl. v. 14. 3. 1979, DÖV 1979, 721
OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14. 3. 2007, 5 S 21/07, unveröffentlicht, Juris
OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 10. 12. 2007, 1 S 145/07, unveröffentlicht, Juris

Grober Tenor: grundsätzlich sind Verwehrsordnungswidrigkeiten bei der Beurteilung der Eignung nicht zu berücksichtigen; eine Ausnahme gilt aber dann, wenn die Verstöße ein derlei großes Maß annehmen, daß von einer Rechtstreue des Fahrerlaubnisinhabers nicht mehr auszugehen ist. Bei regelmäßigen Verstößen gegen die Regeln des ruhenden Verkehrs wird vermutet, daß auch die Rechtstreue im fließenden Verkehr nicht vorliegt. Interessanterweise genügen schon deutlicher weniger Verstöße als Du mittlerweile angesammelt hast.

Vulgo: ich würde Dir als zuständige Verwaltungsbehörde nach vorheriger Anhörung die FE entziehen.
Zuletzt geändert von Einwendungsduschgriff am Freitag 12. November 2010, 12:27, insgesamt 1-mal geändert.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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jurabilis
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Re: Großstadtnöte

Beitrag von jurabilis »

Das versteht Ihr also unter einer nichtjuristischen Debatte :D
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Einwendungsduschgriff
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Re: Großstadtnöte

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Sorry, bei Anwälten, Versicherungsvertretern und Gebrauchtwagenhändlern überlese ich den Hinweis, daß keine Rechtsberatung gewünscht ist, auch wenn eine durch und durch juristische Frage gestellt wird.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Großstadtnöte

Beitrag von Kasimir »

Würde es sich nicht lohnen einen Fahrer auf 400€-Basis einzustellen, der das Gefährt morgens in die Peripherie bringt und es abends rechtzeitig wieder vorfährt?

Ansonsten: Mandantenparkplatz dauernutzen bis die Kanzlei dir einen Dauerstellplatz zuteilt. Oder die Stromberg-Methode: Behindertenparkplatz und dann bis zum Aufzug immer schön das Bein nachziehen :D
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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Re: Großstadtnöte

Beitrag von Scaevola »

Warum ist Parken ohne Parkschein eigentlich in Berlin so billig? Sozialstaatsgedanke? :D
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Re: Großstadtnöte

Beitrag von Auslegeware »

Bei einem Oberklassewagen wäre das ein Statement. Aber so...
Es darf in diesem Thread wieder zu einem kollegialen Umgangston zurückgefunden werden.
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Mr_Black
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Re: Großstadtnöte

Beitrag von Mr_Black »

Scaevola hat geschrieben:Warum ist Parken ohne Parkschein eigentlich in Berlin so billig? Sozialstaatsgedanke? :D
Es ist nicht billig. Die Parkgebühren sind nur teurer.
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Mr_Black
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Re: Großstadtnöte

Beitrag von Mr_Black »

Auslegeware hat geschrieben:Bei einem Oberklassewagen wäre das ein Statement. Aber so...
Einen Oberklassewagen dort zu parken wäre ohnehin Anstiftung zur Brandstiftung.
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