Vroniplag

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Pillendreher
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Re: Vroniplag

Beitrag von Pillendreher »

paul321 hat geschrieben:Ich will ehrlich gesagt nicht wissen wie juristische Dissertationen in formaler Hinsicht aussehen würden, wenn es sich - wie bei den Medizinern üblich - ebenfalls um ihre allererste wissenschaftliche Arbeit überhaupt handeln würde.
Manche können es ja selbst bei der 6.Hausarbeit nicht. Demnach mE ein durchaus berechtigter Einwand.
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immer locker bleiben
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Re: Vroniplag

Beitrag von immer locker bleiben »

Pillendreher hat geschrieben:
paul321 hat geschrieben:Ich will ehrlich gesagt nicht wissen wie juristische Dissertationen in formaler Hinsicht aussehen würden, wenn es sich - wie bei den Medizinern üblich - ebenfalls um ihre allererste wissenschaftliche Arbeit überhaupt handeln würde.
Manche können es ja selbst bei der 6.Hausarbeit nicht. Demnach mE ein durchaus berechtigter Einwand.
Naja, es gibt ja für solche Fälle noch die Notenstufe "insufficienter".
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jurabilis
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Re: Vroniplag

Beitrag von jurabilis »

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Re: Vroniplag

Beitrag von Tikka »

jurabilis hat geschrieben:Bild
Ich glaube zu wissen, was Herr Kaube ausdrücken wollte, den dort gedruckten Satz verstehe ich aber ehrlich gesagt nicht ganz.
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jurabilis
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Re: Vroniplag

Beitrag von jurabilis »

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Tikka
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Re: Vroniplag

Beitrag von Tikka »

=D>

Viel zu spät, aber immerhin ein Anfang!
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Mr_Black
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Re: Vroniplag

Beitrag von Mr_Black »

jurabilis hat geschrieben:In Münster greift man durch:

http://www.wn.de/Muenster/2131014-Plagi ... -bestrafen
Hm...
Dem 60 Jahre alten Medziner sollen bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand alle von der Fakultät über die rechtliche garantierte Besoldung und Versorgung hinaus gewährten Leistungen gestrichen werden. Eine empfindliche Strafe, wie es intern heißt.
Er kriegt jetzt also zur Strafe nur noch alle Leistungen, auf die er einen Rechtsanspruch hat. Gestrichen werden also alle Leistungen, auf die er ohnehin keinen Anspruch hatte.
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Herr Schraeg
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Re: Vroniplag

Beitrag von Herr Schraeg »

Mr_Black hat geschrieben:
jurabilis hat geschrieben:In Münster greift man durch:

http://www.wn.de/Muenster/2131014-Plagi ... -bestrafen
Hm...
Dem 60 Jahre alten Medziner sollen bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand alle von der Fakultät über die rechtliche garantierte Besoldung und Versorgung hinaus gewährten Leistungen gestrichen werden. Eine empfindliche Strafe, wie es intern heißt.
Er kriegt jetzt also zur Strafe nur noch alle Leistungen, auf die er einen Rechtsanspruch hat. Gestrichen werden also alle Leistungen, auf die er ohnehin keinen Anspruch hatte.
Gemeint sind - so vermute ich - die Leistungs-, Forschungs- und sonstigen Zulagen, die im Einzelfall ganz beträchtliche Höhen erreichen können. Ich weiss aber nicht, ob es eine Rechtsgrundlage dafür gibt, diese Zulagen als Sanktion für Fehlverhalten einfach zu streichen. Levi oder andere Beamtenrechtler?
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jurabilis
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Re: Vroniplag

Beitrag von jurabilis »

Herr Schraeg hat geschrieben:
Mr_Black hat geschrieben:
jurabilis hat geschrieben:In Münster greift man durch:

http://www.wn.de/Muenster/2131014-Plagi ... -bestrafen
Hm...
Dem 60 Jahre alten Medziner sollen bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand alle von der Fakultät über die rechtliche garantierte Besoldung und Versorgung hinaus gewährten Leistungen gestrichen werden. Eine empfindliche Strafe, wie es intern heißt.
Er kriegt jetzt also zur Strafe nur noch alle Leistungen, auf die er einen Rechtsanspruch hat. Gestrichen werden also alle Leistungen, auf die er ohnehin keinen Anspruch hatte.
Gemeint sind - so vermute ich - die Leistungs-, Forschungs- und sonstigen Zulagen, die im Einzelfall ganz beträchtliche Höhen erreichen können. Ich weiss aber nicht, ob es eine Rechtsgrundlage dafür gibt, diese Zulagen als Sanktion für Fehlverhalten einfach zu streichen. Levi oder andere Beamtenrechtler?
Zumal das Fehlverhalten ja bei besonders viel gutem Willen noch in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 3 GG fällt :-w
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Levi
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Re: AW: Vroniplag

Beitrag von Levi »

Herr Schraeg hat geschrieben:
Mr_Black hat geschrieben:
jurabilis hat geschrieben:In Münster greift man durch:

http://www.wn.de/Muenster/2131014-Plagi ... -bestrafen
Hm...
Dem 60 Jahre alten Medziner sollen bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand alle von der Fakultät über die rechtliche garantierte Besoldung und Versorgung hinaus gewährten Leistungen gestrichen werden. Eine empfindliche Strafe, wie es intern heißt.
Er kriegt jetzt also zur Strafe nur noch alle Leistungen, auf die er einen Rechtsanspruch hat. Gestrichen werden also alle Leistungen, auf die er ohnehin keinen Anspruch hatte.
Gemeint sind - so vermute ich - die Leistungs-, Forschungs- und sonstigen Zulagen, die im Einzelfall ganz beträchtliche Höhen erreichen können. Ich weiss aber nicht, ob es eine Rechtsgrundlage dafür gibt, diese Zulagen als Sanktion für Fehlverhalten einfach zu streichen. Levi oder andere Beamtenrechtler?
Der Artikel ist zu dünn für eine rechtliche Bewertung.

Eine Streichung der von dir genannten Zulagen wäre sicherlich denkbar (soweit diese noch nicht unbefristet gewährt wurden), allerdings nur in der W-Besoldung. Und dass ein 60-jähriger Professor in der W-Besoldung und nicht in C-Bedoldung ist, ist eher unüblich; allerdings natürlich nicht ausgeschlossen (es bestand ja eine freiwillige Wechseloption).

Denkbar ist auch, dass mit dem Artikel gemeint ist, dass man ihm seine finanziellen "Privilegien" entzieht, insbesondere ihn verpflichtet, alle aus Nebentätigkeiten erhielten Einkünfte abzuliefern, soweit ein Zusammenhang mit seiner dienstlichen Tätigkeit besteht (also insbesondere Einkünfte aus Gutachtertätigkeiten, privatärztlicher Liquidation, Tantiemen aus Veröffentlichungen seiner wissenschaftlichen Mitarbeiter/Doktoranden, bei denen er als Co-Autor auftritt etc.). Gerade bei Medizin-Profs. übersteigen die Einkünfte aus Nebentätigkeiten die regulären Dienstbezüge nicht selten um ein Vielfaches und es besteht dort eine sehr großzügige Praxis der Nicht-Anrechnung auf die Besoldung. Das kann man, wie bei "normalen" Beamten auch natürlich auch strenger handhaben.

Aber letztlich ist das alles nur Spekulation.
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Re: Vroniplag

Beitrag von Niederegger »

Kleiner Nebenfund in der NJW dieser Woche, passt vielleicht in diesen Thread: Zimmermann klagt in seiner Leseempfehlung für die juristischen Bücher des Jahres eingangs ziemlich breit über den dornenreichen Weg zur Habilitation und erwägt alternative Qualifizierungsmodelle für den Nachwuchs: NJW 2015, 3012.
Simplex sigillum veri.
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Re: Vroniplag

Beitrag von Urs Blank »

Nach viel Kleinkram hier endlich wieder einmal ein echtes Prachtexemplagiat aus der Jurisprudenz:

http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Sse/045
"Cats exit the room in a hurry when oysters are opened."
falsus
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Re: Vroniplag

Beitrag von falsus »

Untersuchte Arbeit hat geschrieben:dann besteht die gar nicht geringe Gefahr voneinander abweichender Entscheidungen. Es wird argumentiert, dass das Urteil als Staatsakt der spekulativen Wagelust wankelmütiger Parteien schutzlos ausgeliefert sein würde.
Die Formulierung im Wortlaut zu übernehmen muss dem gewieften Plagiator doch geradezu leichtfertig vorkommen. Jetzt würde mich natürlich die Paraphraseleistung des Originals interessieren.
Franzie
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Re: Vroniplag

Beitrag von Franzie »

Urs Blank hat geschrieben:Nach viel Kleinkram hier endlich wieder einmal ein echtes Prachtexemplagiat aus der Jurisprudenz:

http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Sse/045
Ich erlaube mir den Hinweis auf die von mir im Rezensionenthread angesprochene Arbeit, dem von mir dort genannten Urteil (bzw. in der LTO dargestellten Urteil) dürfte diese Arbeit zugrunde liegen.
Ara: "Naja an TF sieht man halt, was passiert wenn man Franz Josef Wagner ein Gehirn geben würde.."
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immer locker bleiben
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Re: Vroniplag

Beitrag von immer locker bleiben »

Na so was ...
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