Die Forscherin ist hier ja bekannt, mal schauen wie das Projekt läuft. Interessant ist es, ich habe nur ganz erhebliche Zweifel an den Trainingsdaten.
Die 0,1% veröffentlichten Urteile der Amtsgerichte sind ja schnell erklärt. Warum soll ich solche Urteilsgründe veröffentlichen:
Bei FreiheitsstrafenGründe
(abgekürzt nach § 267 Abs. 4 StPO)
Nach der duchgeführten Hauptverhandlung steht der Sachverhalt, wie er in der Anklage der Staatsanwaltschaft x vom y dargestellt ist, zur Überzeugung des Gerichts fest.
Strich
RiAG
Nagut i.d.R. verliere ich auch ein paar Worte zur Strafzumessung. Das richtet sich aber in einfachen Worten an den Angeklagten und nicht an die RechtsanwendergemeinschaftGründe
(abgekürzt nach § 267 Abs. 4 StPO)
Nach der duchgeführten Hauptverhandlung steht der Sachverhalt, wie er in der Anklage der Staatsanwaltschaft x vom y dargestellt ist, zur Überzeugung des Gerichts fest.
Danach ist Folgendes geschehen:
Strich
RiAG
Da das irgendwie 90% aller Urteile sind, frage ich mich, ob die Datenbasis wirklich so prikelnd ist, wie sich das Rostalski vorstellt.
Das Gros der Straftaten wird ja an den Amtsgerichten abgearbeitet, für die Kammeranklagen wird man die KI nicht brauchen. Dafür dürften die Fälle dann zu individuell sein.