Hier nur "geprüfter Rechtskandidat" ...Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Referendar, vermute ich, nicht Rechtsreferendar.
Guttenberg will es noch mal wissen
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Re: Guttenberg will es noch mal wissen
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Re: Guttenberg will es noch mal wissen
Wenn ich mich recht entsinne stand in RLP "Refendar jur." oder so etwas merkwürdiges drauf auf der Urkunde.
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Re: Guttenberg will es noch mal wissen
Parabellum hat geschrieben: Jedenfalls wohl dieser Kollege aus Freiburg: http://www.lto.de/recht/studium-referen ... ist-titel/
Eine höchst interessante Argumentation.
Ich sehe ja ein, dass ein akademischer Abschluss (der nicht so nach Lehramtsreferendar klingt) für diejenigen interessant ist, die das 2. Examen nicht bestanden haben. Aber ich habe bisher weder von der Bezeichnung "Referendarin (Ref. jur.)" Gebrauch gemacht noch von meinem "Diplom", das es hier gratis gab (für mehr hätte ich es aber auch nicht genommen )
Die nächsten Threads zum Thema "wo studiere ich am besten, wenn ich später mal nen Porsche fahren will" sollte man aber dringend um diesen gewichtigen Aspekt bereichern. Schließlich kann man Leuten nicht ruhigen Gewissens empfehlen nach Freiburg oder Heidelberg zu gehen, bevor nicht die Diplom-Frage geklärt ist. Zu klären wäre weiterhin, ob nicht etwa ein Jodel-Diplom einen adäquaten Ersatz bilden kann
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Re: Guttenberg will es noch mal wissen
Es ist ein akademischer Grad. Wer das Ref nicht auf sich nimmt, freut sich darüber. Seine Verleihung tut auch keinem weh, selbst denen nicht, die den Grad für ihr berufliches Fortkommen nicht brauchen. Zumal auch die Aussage nicht stimmt, dass in Deutschland "ohnehin jeder" (sic!) wisse, dass man das Diplom bei bestandendem Examen gegen Bearbeitungsgebühr bekommt. Die Aussage ist nicht nur offensichtlich falsch (merken: Juristen sind nicht der Mittelpunkt der Welt), sondern mindert den Wert des Diploms für diejenigen auch nicht, die sich gegen das Ref entscheiden.immer locker bleiben hat geschrieben:Ich habe sowieso nie verstanden, wozu das "Diplom" gut sein soll.
Etwas peinlich finde ich allerdings, wenn man als RA zusätzlich mit "Diplom-Jurist" auf dem Briefkopf firmiert.
Interessant. Und als was arbeitest du?julée hat geschrieben:Aber ich habe bisher weder von der Bezeichnung "Referendarin (Ref. jur.)" Gebrauch gemacht noch von meinem "Diplom", das es hier gratis gab (für mehr hätte ich es aber auch nicht genommen )
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Re: AW: Guttenberg will es noch mal wissen
Nein, in Ba-Wü wird die Bezeichnung "Rechtsreferendar" verliehen.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Referendar, vermute ich, nicht Rechtsreferendar.
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Re: Guttenberg will es noch mal wissen
Verliehen wird ein akademischer Grad. Ich denke du meinst den deklaratorischen Hinweis auf die Führungsberechtigung. Und der wäre zumindest ungenau, wenn er auf "Rechtsreferendar" lautete (vgl. § 35 III JAPO BaWü: "Das Bestehen der Ersten juristischen Prüfung berechtigt dazu, die Bezeichnung »Referendarin (Ref. jur.)« oder »Referendar (Ref. jur.)« zu führen.").
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Re: Guttenberg will es noch mal wissen
Ggf ein Berufskollege aus der ehem. DDR? Da gab es keine Staatsexamina, nur das Diplom. Dann ist es mE auch nicht verkehrt darauf hinzuweisen, jeder andere Berufsträger (Arzt, Architekt, Steuerberater) verweist ja auch auf sein Dipl.-med./ing./kfm.T0bi hat geschrieben: Etwas peinlich finde ich allerdings, wenn man als RA zusätzlich mit "Diplom-Jurist" auf dem Briefkopf firmiert.
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Re: AW: Guttenberg will es noch mal wissen
Anderer Ansicht: § 35 Abs. 3 JaPrO Baden-Württemberg. "Rechtsreferendar" ist man nach der Aufnahme des Vorbereitungsdienstes (§ 37 Abs. 1 JaPrO Baden-Württemberg).thh hat geschrieben:Nein, in Ba-Wü wird die Bezeichnung "Rechtsreferendar" verliehen.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Referendar, vermute ich, nicht Rechtsreferendar.
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Re: AW: Guttenberg will es noch mal wissen
Dipl.-med.? Hab ich noch nie irgendwo gesehen oder gelesen. Sicher, dass es so etwas gibt?Tibor hat geschrieben:Ggf ein Berufskollege aus der ehem. DDR? Da gab es keine Staatsexamina, nur das Diplom. Dann ist es mE auch nicht verkehrt darauf hinzuweisen, jeder andere Berufsträger (Arzt, Architekt, Steuerberater) verweist ja auch auf sein Dipl.-med./ing./kfm.T0bi hat geschrieben: Etwas peinlich finde ich allerdings, wenn man als RA zusätzlich mit "Diplom-Jurist" auf dem Briefkopf firmiert.
Edit: Die Diplomfrage ist mittlerweile völlig am Topic vorbeigelaufen. Zugegeben, Scheuer passt aber auch nicht so wirklich zum Threadtitel. Oder will der es auch nochmal wissen?
Zuletzt geändert von doctor am Dienstag 21. Januar 2014, 11:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Guttenberg will es noch mal wissen
Bislang so, dass ich noch keinen Bedarf nach einer fancy Zusatzbezeichnung hatte Und im privaten Bereich hat man mir bislang immer noch so geglaubt, dass ich Recht habeT0bi hat geschrieben:Interessant. Und als was arbeitest du?julée hat geschrieben:Aber ich habe bisher weder von der Bezeichnung "Referendarin (Ref. jur.)" Gebrauch gemacht noch von meinem "Diplom", das es hier gratis gab (für mehr hätte ich es aber auch nicht genommen )
Und ich bestreite ja nicht, dass es für diejenigen, die ohne 2. Examen ins Berufsleben starten, von Vorteil ist, einen selbsterklärenden akademischen Abschluss zu haben, aber es zum Standortfaktor bei der Uniwahl hochzustilisieren, halte ich doch für etwas übertrieben. Vor allem, wenn dann das Argument ist, dass andere möglicherweise - leicht irreführend - mit ihrer "Zusatzqualifikation" Dipl.-Jur. werben.
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Re: Guttenberg will es noch mal wissen
Auch im Osten, hier wurde nämlich kein Berufsdoktorat verschenkt.doctor hat geschrieben: Dipl.-med.? Hab ich noch nie irgendwo gesehen oder gelesen. Sicher, dass es so etwas gibt?
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Re: Guttenberg will es noch mal wissen
Was ist das denn für eine seltsame Regelung? Nur weil jemand das Erste Examen bestanden hat, ist er noch lange keine Referendar. und dann noch die Unterscheidung zum "Rechtsreferendar". Also wirklich ... Diese Vorschriften verleiten doch geradezu zum Etikettenschwindel. Es ist schon auffällig, diese Titelgläubigkeit und -sucht in südlichen Regionen Deutschlands. Insofern passt das alles schon ziemlich gut zum Guttenberg-Thema.§ 35 III JAPO BaWü hat geschrieben:Das Bestehen der Ersten juristischen Prüfung berechtigt dazu, die Bezeichnung »Referendarin (Ref. jur.)« oder »Referendar (Ref. jur.)« zu führen.
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Re: Guttenberg will es noch mal wissen
Aah. Danke fuer die Info.
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Re: AW: Guttenberg will es noch mal wissen
Warst du schon mal im Osten unserer Republik?doctor hat geschrieben:Dipl.-med.? Hab ich noch nie irgendwo gesehen oder gelesen. Sicher, dass es so etwas gibt?Tibor hat geschrieben:Ggf ein Berufskollege aus der ehem. DDR? Da gab es keine Staatsexamina, nur das Diplom. Dann ist es mE auch nicht verkehrt darauf hinzuweisen, jeder andere Berufsträger (Arzt, Architekt, Steuerberater) verweist ja auch auf sein Dipl.-med./ing./kfm.T0bi hat geschrieben: Etwas peinlich finde ich allerdings, wenn man als RA zusätzlich mit "Diplom-Jurist" auf dem Briefkopf firmiert.
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Re: Guttenberg will es noch mal wissen
Richtig so!Tibor hat geschrieben:Auch im Osten, hier wurde nämlich kein Berufsdoktorat verschenkt.doctor hat geschrieben: Dipl.-med.? Hab ich noch nie irgendwo gesehen oder gelesen. Sicher, dass es so etwas gibt?
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