Beweispflicht beim Zoll
Moderator: Verwaltung
Beweispflicht beim Zoll
Hier mal eine Frage, die mich schon seit längerer Zeit beschäftigt: Wer ist eigentlich bei einer Zollkontrolle am Flughafen in der Beweispflicht? Bzw. was reicht als Beweis aus?
Nach etwas Recherche im Internet, habe ich herausgefunden, dass im Regelfall der Reisende in der Beweispflicht steht. Wenn man also aus z.B. den USA zurückkommt, muss man unter Umständen beweisen, dass die Waren, deren Wert die Freigrenze überschreiten, schon vor dem Urlaub in Deutschland gekauft wurden. Das erscheint mir persönlich aber doch etwas unbillig, da dieser Beweis in vielen Fällen gar nicht geführt werden kann.
Beispiel: Eine deutsche Paris Hilton fliegt für 2 Wochen in die USA. Sie nimmt natürlich ihre ganze Sonnenbrillen-Kollektion von Gucci mit, da sie sich ja nicht an 2 Tagen hintereinander mit der selben Brille blicken lassen kann. Bei der Rückreise wird sie vom Zoll kontrolliert. Den Zöllnern fallen natürlich sofort die 10 Guccibrillen auf. Nun muss sie beweisen, dass sie diese schon vor der Reise gekauft hatte. Wie soll sie das denn nun anstellen? Sie wird wohl kaum jeden Beleg aufgehoben haben ganz zu schweigen davon, dass sie diese sicherlich nicht mit sich führt.
Beispiel Nr. 2: Nach der Hochzeit fliegt das Ehepaar in die Flitterwochen nach Amerika. Die teure Perlenkette, die die Braut von den Schwiegereltern als Hochzeitsgeschenk bekommen hat, wird bei der Rückreise von den Zöllnern "entdeckt". Wie soll die Braut nun beweisen, dass ihr die Kette schon vor der Reise gehört hat? Reicht es aus, wenn die Schwiegereltern aussagen, dass die Kette von ihnen ist? Das kann ich mir eher nicht vorstellen, das könnte ansonsten ja jeder behaupten...
Diese Beispiele sind jetzt vielleicht etwas speziell, aber jeder, der bei einer solchen Reise teure Klamotten, Schmuck, eine Markenhandtasche/Sonnenbrille/Schuhe, ein Ipad, einen Ipod, ein Iphone, oder ähnliches mitnimmt, läuft Gefahr das alles verzollen zu müssen, obwohl es brav in Deutschland gekauft wurde.Vor allem, da die Freigrenze von 480€ (wenn ich mich nicht irre) bei oben genannten Artikeln sehr schnell überschritten werden kann, vor allem wenn man sie kombiniert (z.B. Ipod in der Markenhandtasche). Das kann doch eigentlich nicht sein, oder?
Nach etwas Recherche im Internet, habe ich herausgefunden, dass im Regelfall der Reisende in der Beweispflicht steht. Wenn man also aus z.B. den USA zurückkommt, muss man unter Umständen beweisen, dass die Waren, deren Wert die Freigrenze überschreiten, schon vor dem Urlaub in Deutschland gekauft wurden. Das erscheint mir persönlich aber doch etwas unbillig, da dieser Beweis in vielen Fällen gar nicht geführt werden kann.
Beispiel: Eine deutsche Paris Hilton fliegt für 2 Wochen in die USA. Sie nimmt natürlich ihre ganze Sonnenbrillen-Kollektion von Gucci mit, da sie sich ja nicht an 2 Tagen hintereinander mit der selben Brille blicken lassen kann. Bei der Rückreise wird sie vom Zoll kontrolliert. Den Zöllnern fallen natürlich sofort die 10 Guccibrillen auf. Nun muss sie beweisen, dass sie diese schon vor der Reise gekauft hatte. Wie soll sie das denn nun anstellen? Sie wird wohl kaum jeden Beleg aufgehoben haben ganz zu schweigen davon, dass sie diese sicherlich nicht mit sich führt.
Beispiel Nr. 2: Nach der Hochzeit fliegt das Ehepaar in die Flitterwochen nach Amerika. Die teure Perlenkette, die die Braut von den Schwiegereltern als Hochzeitsgeschenk bekommen hat, wird bei der Rückreise von den Zöllnern "entdeckt". Wie soll die Braut nun beweisen, dass ihr die Kette schon vor der Reise gehört hat? Reicht es aus, wenn die Schwiegereltern aussagen, dass die Kette von ihnen ist? Das kann ich mir eher nicht vorstellen, das könnte ansonsten ja jeder behaupten...
Diese Beispiele sind jetzt vielleicht etwas speziell, aber jeder, der bei einer solchen Reise teure Klamotten, Schmuck, eine Markenhandtasche/Sonnenbrille/Schuhe, ein Ipad, einen Ipod, ein Iphone, oder ähnliches mitnimmt, läuft Gefahr das alles verzollen zu müssen, obwohl es brav in Deutschland gekauft wurde.Vor allem, da die Freigrenze von 480€ (wenn ich mich nicht irre) bei oben genannten Artikeln sehr schnell überschritten werden kann, vor allem wenn man sie kombiniert (z.B. Ipod in der Markenhandtasche). Das kann doch eigentlich nicht sein, oder?
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Re: Beweispflicht beim Zoll
Soweit ich das sehe alles richtig. Den Reisenden treffen hier die zollrechtlichen Nachweispflichten, er muss die ihm günstigen Umstände belegen können.
Stell es dir doch einmal andersherum vor: Gäbe es die nicht, wie sollte die BRD jemals Forderungen geltend machen können? Letztlich nur, wenn der Zoll die Quittung über den Kauf im Ausland findet bzw. das Etikett sich noch an der Ware befindet, der Einreisende sich also nicht richtig vorbereitet hat oder wenn der Einreisende gesteht. Das Einfuhrland trifft hier die typische Beweisnot, die diese Nachweispflichten rechtfertigt.
Kleiner Wehrmutstropfen: Soweit eine Owi/Steuerstraftat im Raum steht, gilt wieder in dubio pro reo.
Stell es dir doch einmal andersherum vor: Gäbe es die nicht, wie sollte die BRD jemals Forderungen geltend machen können? Letztlich nur, wenn der Zoll die Quittung über den Kauf im Ausland findet bzw. das Etikett sich noch an der Ware befindet, der Einreisende sich also nicht richtig vorbereitet hat oder wenn der Einreisende gesteht. Das Einfuhrland trifft hier die typische Beweisnot, die diese Nachweispflichten rechtfertigt.
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Re: Beweispflicht beim Zoll
Beim Zoll hatte schon mancher (Verwaister Link http://www.zoll.de/f0_veroeffentlichungen/e0_sonstiges/t0_2011/z79_pm_luxusbekleidung/index.html automatisch entfernt) wegen sowas Ärger .
Denke auch, dass es unschön ist, die Nachweispflicht so zu verschieben, aber letztlich geht es nicht anders. Bei teuren Sachen hebt man ja ohnehin die Rechnung auf, mit der man den Nachweis dann antreten kann. Habe von einem Vielflieger mal den Tipp bekommen, die Rechnung des Notebooks immer als Kopie mitzunehmen, da die Zöllner darauf wohl häufig anspringen und glauben, man würde es "schmuggeln".
Denke auch, dass es unschön ist, die Nachweispflicht so zu verschieben, aber letztlich geht es nicht anders. Bei teuren Sachen hebt man ja ohnehin die Rechnung auf, mit der man den Nachweis dann antreten kann. Habe von einem Vielflieger mal den Tipp bekommen, die Rechnung des Notebooks immer als Kopie mitzunehmen, da die Zöllner darauf wohl häufig anspringen und glauben, man würde es "schmuggeln".
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Re: Beweispflicht beim Zoll
Ulpian hat geschrieben:Beim Zoll hatte schon mancher (Verwaister Link http://www.zoll.de/f0_veroeffentlichungen/e0_sonstiges/t0_2011/z79_pm_luxusbekleidung/index.html automatisch entfernt) wegen sowas Ärger .
Stimmt sicherlich, wobei es natürlich auch eine Frage des Einkommens sein dürfte. Ich glaube, wer mit einer ganzen Gucci-Brillen-Kollektion reist, hat nicht mehr unbedingt von jeder Brille die Rechnung.Bei teuren Sachen hebt man ja ohnehin die Rechnung auf, mit der man den Nachweis dann antreten kann.
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Re: Beweispflicht beim Zoll
Besteht nicht vielleicht die Möglichkeit, bereits auf dem Hinflug zum Zoll zu gehen und sich eine Bescheinigung darüber geben zu lassen was man alles an teuren Gegenständen ausführt, damit es bei der Wiedereinfuhr keine Probleme gibt? Meine, ich hätte mal eine Doku gesehen (wahrscheinlich so etwas anspruchsvolles wie "Achtung Kontrolle" auf RTL2 oder wie das heißt) und da hätte jemand so eine Bescheinigung vorgezeigt...Ist aber schon lange her und nur noch sehr schwach in meiner Erinnerung, kann durchaus sein, dass ich mich da irre...
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Re: Beweispflicht beim Zoll
Steht meines Wissens nirgendwo, daß nur ein Urkundsbeweis mit deutscher Rechnung zulässig wäre und alles andere unerheblich ist. Man kann den Beweis vermutlich auch auf anderem Wege führen. Wird halt aufwändiger und ist dann eine Frage der Beweiswürdigung.
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Re: Beweispflicht beim Zoll
Ja, es gibt eine solche Bescheinigung. Keine Ahnung mehr, wie die heißt, aber meine bessere Hälfte hat sie sich geholt, als er mit sämtlichem Technik-Klimbim in die USA geflogen ist.nona hat geschrieben:Besteht nicht vielleicht die Möglichkeit, bereits auf dem Hinflug zum Zoll zu gehen und sich eine Bescheinigung darüber geben zu lassen was man alles an teuren Gegenständen ausführt, damit es bei der Wiedereinfuhr keine Probleme gibt? Meine, ich hätte mal eine Doku gesehen (wahrscheinlich so etwas anspruchsvolles wie "Achtung Kontrolle" auf RTL2 oder wie das heißt) und da hätte jemand so eine Bescheinigung vorgezeigt...Ist aber schon lange her und nur noch sehr schwach in meiner Erinnerung, kann durchaus sein, dass ich mich da irre...
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Re: Beweispflicht beim Zoll
Immer wieder großartig. Wenn's das Forum nicht gäbe!julée hat geschrieben:Ulpian hat geschrieben:Beim Zoll hatte schon mancher (Verwaister Link http://www.zoll.de/f0_veroeffentlichungen/e0_sonstiges/t0_2011/z79_pm_luxusbekleidung/index.html automatisch entfernt) wegen sowas Ärger .
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Re: Beweispflicht beim Zoll
Habe dazu mal was gegooglet. Das Formular heißt "Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr" . Man kann es vor der Ausreise beim Zoll ausfüllen:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/b0_reisen_ausserhalb_eg/c0_ausreise_aus_d/index.html (Verwaister Link automatisch entfernt)
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/b0_reisen_ausserhalb_eg/c0_ausreise_aus_d/index.html (Verwaister Link automatisch entfernt)
Re: Beweispflicht beim Zoll
Vielen Dank für eure Antworten! :-)
Von der Nämlichkeitsbescheinigung habe ich auch schon gehört. Die Frage ist jedoch, ob diese auch regelmäßig verwendet wird. Wenn ein Musiker mit seiner Stradivari verreißt, kann ich mir durchaus vorstellen, dass dieser sich eine solche Bescheinigung ausgeben lässt. Aber bei ganz alltäglichen Gegenständen, ist das wohl nicht der Fall. Wenn ich z.B. mit meiner Armbanduhr und meiner Kamera verreiße, dann bin ich über den zugelassenen 480 €, aber ich würde nie auf die Idee diese Gegenstände bei der Ausreise mit einer Nämlichkeitsbescheinigung bestätigen zu lassen. Das sind eben alltägliche Dinge, die ich vor allem im Urlaub brauche.
Irgendwie bleibt da ein unangenehmer Beigeschmack.........
Von der Nämlichkeitsbescheinigung habe ich auch schon gehört. Die Frage ist jedoch, ob diese auch regelmäßig verwendet wird. Wenn ein Musiker mit seiner Stradivari verreißt, kann ich mir durchaus vorstellen, dass dieser sich eine solche Bescheinigung ausgeben lässt. Aber bei ganz alltäglichen Gegenständen, ist das wohl nicht der Fall. Wenn ich z.B. mit meiner Armbanduhr und meiner Kamera verreiße, dann bin ich über den zugelassenen 480 €, aber ich würde nie auf die Idee diese Gegenstände bei der Ausreise mit einer Nämlichkeitsbescheinigung bestätigen zu lassen. Das sind eben alltägliche Dinge, die ich vor allem im Urlaub brauche.
Irgendwie bleibt da ein unangenehmer Beigeschmack.........
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Re: Beweispflicht beim Zoll
Du befürchtest doch nicht wirklich, dass der Zoll wegen einer Armbanduhr Stress machen würde? Ich glaube, dass du da ein wenig übertreibst.
Bei teuren Sachen, speziell Technikartikeln wie einer Kamera, hebt man sich doch ohnehin die Quittung auf. Meist wirft man diese ja erst weg, wenn die Gewährleistung abläuft und bis dahin dürfte die Sache ja eindeutige Gebrauchsspuren aufweisen, die einen Nachweis entbehrlich machen.
Ich glaube, du bist etwas zu ängstlich.
Bei teuren Sachen, speziell Technikartikeln wie einer Kamera, hebt man sich doch ohnehin die Quittung auf. Meist wirft man diese ja erst weg, wenn die Gewährleistung abläuft und bis dahin dürfte die Sache ja eindeutige Gebrauchsspuren aufweisen, die einen Nachweis entbehrlich machen.
Ich glaube, du bist etwas zu ängstlich.
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Re: Beweispflicht beim Zoll
+1T0bi hat geschrieben:Du befürchtest doch nicht wirklich, dass der Zoll wegen einer Armbanduhr Stress machen würde? Ich glaube, dass du da ein wenig übertreibst.
Blöd dürfte es doch nur werden (mal von (teurem) Schmuck u.ä. abgesehen), wenn man mit aktuellen Apple-Produkten o. ä. reist, die gerne auch mal in den USA oder so gekauft werden, oder wenn man bereits mit einem ganzen Koffer voll neuer Marken-Klamotten in den Urlaub fliegt.
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Re: Beweispflicht beim Zoll
Da ich nicht vorhabe in nächster Zeit ins Ausland zu fliegen, befürchte ich gar nichts. Aber ich gehe das hier tatsächlich sehr spitzfindig an, das hast du richtig erkannt. Aber das hat auch seinen Grund: In unserem Rechtssystem ist oftmals alles ganz genau Geregelt, aber in diesem Fall gibt es dann eine solch schwammige, in vielen Fällen unmöglich zu führende Beweispflicht. Für die meisten stellt das sicher kein Problem dar, aber ich kann mir doch viele Fälle vorstellen, in denen man wertvolle Gegenstände doppelt versteuern darf. Es gibt doch recht viele Menschen, die gut verdienen und ihr Geld auch ausgeben. Und wenn diese dann ihre Alltagsgegenstände mit in den Urlaub nehmen, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass es da bei der Rückreise öfters zu bösen Überraschungen kommt.Du befürchtest doch nicht wirklich, dass der Zoll wegen einer Armbanduhr Stress machen würde? Ich glaube, dass du da ein wenig übertreibst.
- Motte
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Re: Beweispflicht beim Zoll
Ich habe vorhin das gelesen und musste an den Thread denken:
http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/re ... hafen.html
'ne Uhr für 200.000 Tacken?!Innerhalb weniger Tage wurden dort [Flughafen Hamburg] insgesamt 15 Reisende bei dem Versuch erwischt, teure Uhren, Schmuck, Elektronik und Bekleidung im Wert von rund 350 000 Euro zu schmuggeln. Dadurch wurde ein Steuerschaden von 63 000 Euro verhindert.
http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/re ... hafen.html
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Re: Beweispflicht beim Zoll
Bei Victoria Secret werden BHs für über 1 Mio. Tacken spazieren getragen - dagegen ist die Uhr Ramsch
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)
Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
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