Ein vom Querulantenwahn befallener Justizkritiker?

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Swann
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Re: Ein vom Querulantenwahn befallener Justizkritiker?

Beitrag von Swann »

Maik84 hat geschrieben:Ich befürchte, mit derartigem Formalismus wird sich Herr Mollath nicht abspeisen lassen. Es bleibt zu hoffen, dass die Medien sich nicht (wieder) unreflektiert für die "gerechte Sache" instrumentalisieren lassen.
Naja, dass Mollath in einem rechtsstaatlich unvertretbarem Verfahren verurteilt und für sieben Jahre zu Unrecht untergebracht wurde, ist ein Fakt, insofern wirken deine Anführungszeichen vor der "gerechten Sache" merkwürdig.
Nimm2
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Re: Ein vom Querulantenwahn befallener Justizkritiker?

Beitrag von Nimm2 »

Herr Dr. Strate steht sicher für den Weg nach Straßburg zur Verfügung. lol. :twevil
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Tibor
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Re: Ein vom Querulantenwahn befallener Justizkritiker?

Beitrag von Tibor »

Tja, alles nicht erfolgsversprechend. Warum stellt der M. sich nicht selbst einen Pass des Königreichs Bayern aus, dann erklärt er die Justiz für nicht zuständig; wegen Nichtexistenz der BRD seit dem 2+4 Vertrag wegen Artikel Dingensbummens X. Kontrollratsgesetzes, dann das Ganze als Video vor Blau-Weißer-Fahne mit Bildnis vom Kini aufnehmen und auf Youtube hochfahren und fertig ist die Rehabilitation.
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Roger Fisher
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Re: Ein vom Querulantenwahn befallener Justizkritiker?

Beitrag von Roger Fisher »

Alles sehr lustig. Was sind da schon 7 Jahre unrechtmaessiges Wegsperren. Hauptsache keine Fettflecken auf der Robe
Als sich der Ochs im Paradies langweilte, erfand er die Jurisprudenz - Hans Litten
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r_nuwieder
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Re: Ein vom Querulantenwahn befallener Justizkritiker?

Beitrag von r_nuwieder »

Erklärung der Verteidigung vom 14.8.2014
http://strate.net/de/dokumentation/Moll ... -08-14.pdf
Syd26
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Re: Ein vom Querulantenwahn befallener Justizkritiker?

Beitrag von Syd26 »

r_nuwieder hat geschrieben:Erklärung der Verteidigung vom 14.8.2014
http://strate.net/de/dokumentation/Moll ... -08-14.pdf
Klar, deutlich und aus Anwaltsicht sehr nachvollziehbar.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: Ein vom Querulantenwahn befallener Justizkritiker?

Beitrag von Herr Schraeg »

Soweit ich das Verfahren verfolgt habe, lässt es mich weitgehend ratlos zurück:

1.
Nach allem, was ich gelesen habe, scheint mir die Beweiswürdigung im Wiederaufnahmverfahren richtig oder zumindest vertretbar und das Urteil richtig.

2.
Wenn die Stichworte "Schwarzgeld" und "Steuerhinterziehung" fallen, greifen sofort wahnwitzige Verschwörungstheorien Platz, angefangen vom hochkriminellen mastermind "Exfrau Mollath", die Bösartigstes Jahre im voraus planen kann, bis hin zu Richtern, die den Befehlen von hochrangigen, aber anonymen Verschwörern aus Wirtschaft und Politik folgen. Erschreckend (für mich) war im Fall Mollath, wie breit diese Verschwörungstheorien verbreitet waren und wie unkritisch sie in Teilaspekten vom Großteil der Medien aufgegriffen wurden.

3.
Allerdings hat sich Laufe des Verfahrens - insoweit korrigiere ich meine Ersteinschätzung zu Beginn des threads - auch herausgestellt, wie schlampig das erste Verfahren geführt wurde, wie unfassbar oberflächlich psychatrische Gutachten erstellt wurden und wie beharrlich die richterlichen Entscheidungen zur Unterbringung die verfassungsrechtlichen Vorgaben ignoriert haben. Mindestens ebenso erschreckend wie die Verschwörungstheorien war der Unwillen der Justiz, eigene Fehlentscheidungen zu korrigieren.

4.
Ratlos lässt mich im Ergebnis die Überzeugung zurück, dass der Unwillen der Justiz zur Fehlerkorrektur nur durch das immense und inhaltlich so verzerrte Öffentlichkeitsinteresse in Gestalt der Weisung, den Wiederaufnahmeantrag zu stellen, gebrochen wurde. Anders ausgedrückt: das eine als "erschreckend" empfundene Phänomen liess sich nur durch ein als ebenso erschreckend empfundenes Phänomen wirksam bekämpfen.
Syd26
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Re: Ein vom Querulantenwahn befallener Justizkritiker?

Beitrag von Syd26 »

Herr Schraeg hat geschrieben: 3.
Allerdings hat sich Laufe des Verfahrens - insoweit korrigiere ich meine Ersteinschätzung zu Beginn des threads - auch herausgestellt, wie schlampig das erste Verfahren geführt wurde, wie unfassbar oberflächlich psychatrische Gutachten erstellt wurden und wie beharrlich die richterlichen Entscheidungen zur Unterbringung die verfassungsrechtlichen Vorgaben ignoriert haben. Mindestens ebenso erschreckend wie die Verschwörungstheorien war der Unwillen der Justiz, eigene Fehlentscheidungen zu korrigieren..
=D> =D>

Es ist leider nichts Neues, dass Verfahren schlampig geführt werden. Erlebt man auch in Zivilsachen immer wieder und ich habe den Eindruck, gerade in letzter Zeit auch immer öfter. Die Justiz scheint mir überarbeitet zu sein.

Der Fall Mollath hat - leider - auch dazu geführt, dass immer mehr Mandanten meinen, ihnen sei ähnliches widerfahren und jeder, der irgendetwas gegen den Mandanten sagt, sei in eine Verschwörung eingebunden. Das ist manchmal anstrengend und manchmal nachvollziehbar. Das Vertrauen in die Justiz ist dadurch nicht gerade gestiegen.
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Re: Ein vom Querulantenwahn befallener Justizkritiker?

Beitrag von Roger Fisher »

+1 schlampig ist leider Standard. Gut geführte Verfahren die leider seltene Ausnahme.
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Re: Ein vom Querulantenwahn befallener Justizkritiker?

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Gut geführte Verfahren seitens der Anwaltschaft sind doch leider auch nicht der Regelfall, so ehrlich sollte man doch sein.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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batman
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Re: Ein vom Querulantenwahn befallener Justizkritiker?

Beitrag von batman »

Am besten alles ins Schiedgerichtsverfahren, die sind immer gut geführt. Hab ich mal irgendwo gelesen.
Roger Fisher
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Re: Ein vom Querulantenwahn befallener Justizkritiker?

Beitrag von Roger Fisher »

Du lernst ja dazu
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immer locker bleiben
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Re: Ein vom Querulantenwahn befallener Justizkritiker?

Beitrag von immer locker bleiben »

batman hat geschrieben:Am besten alles ins Schiedgerichtsverfahren, die sind immer gut geführt. Hab ich mal irgendwo gelesen.
:lmao:
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Torquemada
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Re: Ein vom Querulantenwahn befallener Justizkritiker?

Beitrag von Torquemada »

Herr Schraeg hat geschrieben:1. Nach allem, was ich gelesen habe, scheint mir die Beweiswürdigung im Wiederaufnahmverfahren richtig oder zumindest vertretbar und das Urteil richtig.

2. Wenn die Stichworte "Schwarzgeld" und "Steuerhinterziehung" fallen, greifen sofort wahnwitzige Verschwörungstheorien Platz, angefangen vom hochkriminellen mastermind "Exfrau Mollath", die Bösartigstes Jahre im voraus planen kann, ...
Ich sehe das nicht so. Klar, die Täterschaft Mollaths mag wahrscheinlich sein. Wie man aber eine jeden vernünftigen Zweifel ausschließende Gewissheit erlangen kann, dass das nicht von Anfang an alles durch die Ex-Frau inszeniert worden ist, wenn diese sich - wiewohl Nebenklägerin - nicht einmal für die Gewinnung eines persönlichen Eindrucks zur Verfügung stellen mag, ist für mich schlechthin unverständlich und erweckt den bösen Anschein sachfremder Erwägungen (worunter ich auch die Absicht subsumieren würde, ein "salomonisches" Urteil zu finden, das einerseits M. den Freispruch nebst Entschädigung beschert, ohne andererseits das erste Verfahren als vollkommen bar jeder Grundlage erscheinen zu lassen).
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Re: Ein vom Querulantenwahn befallener Justizkritiker?

Beitrag von ElGraf »

Torquemada hat geschrieben:
Herr Schraeg hat geschrieben:1. Nach allem, was ich gelesen habe, scheint mir die Beweiswürdigung im Wiederaufnahmverfahren richtig oder zumindest vertretbar und das Urteil richtig.

2. Wenn die Stichworte "Schwarzgeld" und "Steuerhinterziehung" fallen, greifen sofort wahnwitzige Verschwörungstheorien Platz, angefangen vom hochkriminellen mastermind "Exfrau Mollath", die Bösartigstes Jahre im voraus planen kann, ...
Ich sehe das nicht so. Klar, die Täterschaft Mollaths mag wahrscheinlich sein. Wie man aber eine jeden vernünftigen Zweifel ausschließende Gewissheit erlangen kann, dass das nicht von Anfang an alles durch die Ex-Frau inszeniert worden ist, wenn diese sich - wiewohl Nebenklägerin - nicht einmal für die Gewinnung eines persönlichen Eindrucks zur Verfügung stellen mag, ist für mich schlechthin unverständlich und erweckt den bösen Anschein sachfremder Erwägungen (worunter ich auch die Absicht subsumieren würde, ein "salomonisches" Urteil zu finden, das einerseits M. den Freispruch nebst Entschädigung beschert, ohne andererseits das erste Verfahren als vollkommen bar jeder Grundlage erscheinen zu lassen).
Dass die (mglw.) Geschädigte sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht beruft, soll also als Indiz zu werten sein, dass sie das Ganze inszeniert hat?
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