Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
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Re: AW: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
DIE ZEIT über den bekanntesten Berliner "Reichsbürger":
http://www.zeit.de/2014/13/staatsfeind- ... eutschland
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- Arthur Miller
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Sind da Neuigkeiten über jurabilis drin die man noch nicht kannte?
I heartily endorse this event or product.
- Mr_Black
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Daniel S. trägt ein graues Sekretärinnenkostüm, der Rock ist sehr eng, die langen strähnigen Haare hat er sich zum Zopf gebunden. Er steht auf Plateauschuhen, besetzt mit Strasssteinen, seine Ohrringe haben die Form von Schmetterlingen. Hinter ihm läuft seine Freundin Marie, eine Polin mit jüdischen Vorfahren, locker 20 Jahre älter als er.
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Darf man sich auch dann noch über Reichsbürger mokieren, wenn sie Frauenkleider tragen? Ich konsultiere lieber erst einmal den Gender-Thread, da habe ich ohnehin etwas Lektürerückstand...Mr_Black hat geschrieben:Daniel S. trägt ein graues Sekretärinnenkostüm, der Rock ist sehr eng, die langen strähnigen Haare hat er sich zum Zopf gebunden. Er steht auf Plateauschuhen, besetzt mit Strasssteinen, seine Ohrringe haben die Form von Schmetterlingen. Hinter ihm läuft seine Freundin Marie, eine Polin mit jüdischen Vorfahren, locker 20 Jahre älter als er.
- Mr_Black
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Die BRD – eine Firma?
Warum heißt unser Personalausweis eigentlich “Personalausweis”? Das klingt irgendwie nach Personalnummer in einem beliebigen Unternehmen. Sind wir denn keine Bürger, sondern Personal, quasi Angestellte?
Zudem steht in unserem Pass unter Staatsangehörigkeit “DEUTSCH”. Unsere Sprache ist zwar deutsch, aber nennt man denn die Familienzugehörigkeit von Herrn Martin Mustermann zur Familie Mustermann etwa “Muster”?
Unsere wahre Staatsangehörigkeit steht im Grundgesetz in Artikel 116:
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
Gebiet des “Deutschen Reiches”? Wieso findet man diesen Begriff im Grundgesetz? Existiert dieses Reich denn etwa noch? Und wie waren überhaupt dessen Grenzen definiert?
Warum steht im Grundgesetz an 13 Stellen der Begriff “Geschäft…”? Es werden darin die Begriffe “Geschäftsordnung”, “Geschäfte” und “Geschäftsbereich” verwendet. Sehen so nicht eher Gesellschafterverträge von GmbHs aus, anstatt Gesetze oder Verfassungen von Staaten?
Das Grundgesetz ist unter diesen Gesichtspunkten wohl eher eine Art “Allgemeine Geschäftsbedingungen” der BRD bzw. ein “Gesellschaftervertrag” der Siegermächte.
http://www.wahrheiten.org/blog/brd-luege/
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Hatte ich glaube ich schonmal in einem anderen Thread gepostet: Staatsangehörigkeit "DEUTSCH" - Wie die BRD versucht, uns staatenlos zu machen - Reiner Oberüber. Irgendwie faszinierend, mit welch seriöser Fassade er diesen höchst unseriösen Inhalt rüberbringt
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Danke für das Video - dieses Ausmaß an Geschichtsverdrehung nebst juristischer Begleitung derselben war mir nicht in diesem Maße bewusst. Ich sehe durch meine Akten häufig lediglich die Spitze des Eisbergs und muss auch konstatieren, dass die Aussagen der Angehörigen dieser Weltanschauung sich doch häufig sehr unterscheiden. Ich würde mich aber auch schwer tun, das alles zu verstehen und dann in entsprechenden Schriftsätzen richtig wiederzugeben...
Edit: der Appell an die "Beamten" bei Minute 33 ist auch großes Kino.
Edit: der Appell an die "Beamten" bei Minute 33 ist auch großes Kino.
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Aus verwaltungsbehördlicher Sicht ist das noch deutlich interessanter:
https://www.youtube.com/watch?v=oKlA951cfyI
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Auch wenn ich mich ein bisschen schäme, dafür 17 Minuten geopfert zu haben:Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Aus verwaltungsbehördlicher Sicht ist das noch deutlich interessanter:
https://www.youtube.com/watch?v=oKlA951cfyI
Schreiben Sie niemals darein, dass Sie für die BRD Wehrdienst geleistet haben. Das ist Hochverrat. Wer als Deutscher für die BRD Wehrdienst leistet - ohohoh
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Ich hab irgendwie den Sprung von Personalausweis über Patientenverfügung zu Vertragsschluss mit der Behörde nicht so ganz nachvollziehen können.
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Wäre es anders würde ich mir Gedanken machenRiven hat geschrieben:Ich hab irgendwie den Sprung von Personalausweis über Patientenverfügung zu Vertragsschluss mit der Behörde nicht so ganz nachvollziehen können.
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Und alles andere doch? Respekt...
"Diese Leute standen nach Art der in dieser Gegend nichtstuend herumlungernden Personen im Halbkreis zusammen und unterhielten sich." BGHSt. 9, 137
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Neuere Rechtsprechung zum Reichsbürgerunwesen:
Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 09. Oktober 2013 – 4 K 1406/13 – hat geschrieben:Darüber hinaus ist die Klage auch mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig, da kein nachvollziehbarer Grund erkennbar ist, zu welchem Zweck der Kläger Rechtsschutz von einem Gericht erlangen will, das nach seiner eigenen Überzeugung rechtlich nicht existiert bzw. zur Entscheidung über seinen Antrag gesetzlich nicht legitimiert ist.
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Februar 2014 – 19 E 191/14 – hat geschrieben:Ohne Erfolg rügt er mit der Beschwerdebegründung sinngemäß, das GKG sei ungültig und es sei "eine Offenkundigkeit, dass die Gerichte in Deutschland keine Staatsgerichte sind ... und über keinen Geltungsbereich verfügen." Dieser Rechtsstandpunkt ist juristisch abwegig.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 09. Oktober 2013 – 4 K 1406/13 – hat geschrieben:Darüber hinaus ist die Klage auch mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig, da kein nachvollziehbarer Grund erkennbar ist, zu welchem Zweck der Kläger Rechtsschutz von einem Gericht erlangen will, das nach seiner eigenen Überzeugung rechtlich nicht existiert bzw. zur Entscheidung über seinen Antrag gesetzlich nicht legitimiert ist.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar