Ist hier auch so. Uns hat aber niemand gesagt, dass wir uns nicht äußern dürften, hätte ich allerdings auch von mir aus nicht gemacht. Weil wohl niemand damit gerechnet hat, dass die Presse überhaupt Interesse an den Fällen hat, für die Referendare typischerweise eingeteilt werden. Wenn man dann nen Referendar in so eine Situation bringt, muss man sich auch nicht wundern. Hatte für den Referendar auch keine Konsequenzen, der Pressesprecher hat ihn lediglich aufgeklärt, dass er das eigentlich genehmigen muss.Eagnai hat geschrieben:Das finde ich allerdings ziemlich krass - dass man es einem Referendar (!) überlässt, der Presse ein Interview zu geben.[enigma] hat geschrieben: Immerhin durfte der Referendar dann nach dem Sitzungsdienst ein Interview geben und wurde in der Lokalpresse als "Staatsanwalt xy" zitiert
Bei uns ist das ausschließlich dem Pressesprecher und seinen Vertretern vorbehalten, die im Umgang mit der Presse vertraut und entsprechend geschult sind.
Woher um alles in der Welt soll denn ein Referendar wissen, was man der Presse erzählen darf und was nicht? Daran hängen ja alle möglichen potentiellen Weiterungen, angefangen beim Ansehen der Behörde in den Medien bis hin zu etwaigen Schadensersatzansprüchen des Betroffenen, wenn man aus Versehen Dinge vor der Presse ausplaudert, die man nicht hätte erwähnen dürfen.
Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Ob namentlich oder nicht, finde ich gar nicht so entscheidend - krass finde ich, dass der Referendar ernsthaft ein Interview geben durfte/musste.Tobias__21 hat geschrieben: Vor allem namentlich. Wenn die Presse hier über Sitzungen berichtet, die ein Ref gemacht hat, steht da immer "Vertreter(in) der Staatsanwaltschaft". Bei richtigen Staatsanwälten der Name.
Dass natürlich auch über Sitzungen berichtet wird, an denen ein Referendar beteiligt wird, ist ja normal - aber es ist ja etwas völlig anderes, ob man nur mit dem zitiert wird, was man in der Sitzung bzw. im Plädoyer (d.h. in öffentlicher Hauptverhandlung) gesagt hat, oder ob man plötzlich nachher für die Presse noch ein Interview gibt.
Bei uns wäre das ein absolutes No-Go, dafür sind die Pressesprecher da. Auch die normalen Staatsanwälte dürfen nicht einfach so Interviews geben.
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Bei uns wählt der Behördenleiter selbst die Fälle aus, die für die Ref. geeignet sind. Dann gehen die zur der Geschäftsstelle von einem Dezernat und die Damen dort machen die endgültige terminliche Einteilung (die sind auch für die StAe zuständig). Und ich finde schon, dass Angst ein Argument ist. Es gibt da wirklich Menschen, bei denen sowas ins Pathologische geht. Das ist dann nicht mehr nur ein bisschen Lampenfieber, das kann schon ernstere Züge annehmen. Und dass dann am Ende wirklich mal einer in der Sitzung heult, oder zusammenbricht, muss ja nun auch nicht sein.[enigma] hat geschrieben:@julée sehe ich in diesem Fall genauso, auch die anderen Ausbilder und der Richter hatten dafür wie gesagt kein Verständnis. Ich meinte nur, dass Angst grundsätzlich kein Argument sein kann, um einem Referendar einen Fall abzunehmen, von dem er sich subjektiv überfordert fühlt. In diesem Fall hätte die Referendarin aber gar nicht erst eingeteilt werden dürfen, weil der Fall offensichtlich schon objektiv nicht geeignet war.
Der OAA der bei uns für die Einteilung zuständig war, hatte leider nen kleinen Machtkomplex. Er hatte sich auch vor Jahren mal mit meiner Ausbildungsrichterin am Schöffengericht gestritten. Da sie immer Donnerstags Sitzung hatte, sollte ich ihm sagen, dass ich bitte nicht Donnerstags eingeteilt werden soll. Habe ich gemacht. Die nächsten drei Wochen hatte ich immer Donnerstags Sitzungsdienst. Ich habe mich bei der Ausbildungsleiterin beschwert und musste dann gar nicht mehr (war ohnehin kurz vor Ende der Station).
Mittlerweile ist auch jemand anderes für die Einteilung des Sitzungsdiensts zuständig, gab wohl zu viele Beschwerden.
Zuletzt geändert von Tobias__21 am Samstag 22. Juli 2017, 23:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Glück gehabt... sowas kann auch mal richtig ins Auge gehen.[enigma] hat geschrieben: Ist hier auch so. Uns hat aber niemand gesagt, dass wir uns nicht äußern dürften, hätte ich allerdings auch von mir aus nicht gemacht. Weil wohl niemand damit gerechnet hat, dass die Presse überhaupt Interesse an den Fällen hat, für die Referendare typischerweise eingeteilt werden. Wenn man dann nen Referendar in so eine Situation bringt, muss man sich auch nicht wundern. Hatte für den Referendar auch keine Konsequenzen, der Pressesprecher hat ihn lediglich aufgeklärt, dass er das eigentlich genehmigen muss.
Allerdings sollte man die Referendare vor dem ersten Sitzungsdienst auch wirklich darüber aufklären, dass sie nichts sagen dürfen und einfach an die Pressestelle verweisen können/sollen/müssen. Hat einem das niemand gesagt und wird man als Referendar dann nach einer stressigen Sitzung ganz jovial von einem Pressevertreter "überfallen", dann kann ich mir schon vorstellen, dass nicht wenige aus Reflex einfach etwas sagen, ohne groß darüber nachzudenken (oder vielleicht sogar glauben, sie müssten das).
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Nein, wirklich nicht - vor allem sieht das dann erst recht dämlich aus für die Außendarstellung der Behörde.Tobias__21 hat geschrieben:Und dass dann am Ende wirklich mal einer in der Sitzung heult, oder zusammenbricht, muss ja nun auch nicht sein.
Will man wirklich am nächsten Tag in der Presse lesen, dass der völlig überforderte Staatsanwalt (oft weiß ja gar keiner, dass es ein Referendar war) in der Sitzung heulend zusammengebrochen ist?
Bei uns sind die Dezernenten (oder je nach Abteilung auch die Abteilungsleiter) jedenfalls gehalten, bei ungeeigneten Sachen möglichst schon bei Anklageerhebung den Vermerk "kein Referendar" auf der Handakte anzubringen. Stellt sich erst später heraus, dass die Sache überdurchschnittlich schwierig und/oder presseträchtig wird, bitten auch oft die Richter in der Terminsmitteilung darum, keinen Referendar einzuteilen.
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Natürlich kann Angst ein Argument sein. Es ist Aufgabe der Ausbildungsstelle mit derartigen Ängsten und Sorgen umzugehen und die Leute behutsam an die Aufgaben heranzuführen. Wenn es um einen simplen Ladendiebstahl geht, dann kann ich sicherlich darauf bestehen, dass auch der unsichere, schüchterne Referendar das macht und ihn darin bestärken, dass er das kann. Aber man muss ihn auch nicht wissentlich in eine Situation bringen, bei der völlig klar ist, dass er von ihr überfordert ist.[enigma] hat geschrieben:Ich meinte nur, dass Angst grundsätzlich kein Argument sein kann.
Zuletzt geändert von julée am Samstag 22. Juli 2017, 23:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
In der Nachfolge-AG musste sich eine Referendarin im Plädierkurs im Verhandlungssaal übergeben. Der Ausbilder saß im Publikum und hat übernommen. Die Sache hat es aber warum auch immer und zum Glück nicht in die Lokalpresse geschafft. Vielleicht hat man da ja doch noch so etwas wie ein Gewissen.Eagnai hat geschrieben: Will man wirklich am nächsten Tag in der Presse lesen, dass der völlig überforderte Staatsanwalt (oft weiß ja gar keiner, dass es ein Referendar war) in der Sitzung heulend zusammengebrochen ist?
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Ja, sehe ich auch so.julée hat geschrieben:Natürlich kann Angst ein Argument sein. Es ist Aufgabe der Ausbildungsstelle mit derartigen Ängsten und Sorgen umzugehen und die Leute behutsam an die Aufgaben heranzuführen. Wenn es um einen simplen Ladendiebstahl geht, dann kann ich sicherlich darauf bestehen, dass auch der unsichere, schüchterne Referendar das macht und ihn darin bestärken, dass er das kann. Aber man muss ihn auch wissentlich in eine Situation bringen, bei der völlig klar ist, dass er von ihr überfordert ist.[enigma] hat geschrieben:Ich meinte nur, dass Angst grundsätzlich kein Argument sein kann.
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Wäre ich Ausbilder, will ich doch auch dem Ref. helfen, dass er in Zukunft solche Situationen meistert. Da kann man ihm doch anbieten, mit in die Verhandlung zu gehen und sich entweder ins Publikum zu setzen, oder wenn er ganz panisch ist mit Robe direkt neben ihn. Das vermittelt ja dann schon ein Gefühl von Sicherheit.julée hat geschrieben:Natürlich kann Angst ein Argument sein. Es ist Aufgabe der Ausbildungsstelle mit derartigen Ängsten und Sorgen umzugehen und die Leute behutsam an die Aufgaben heranzuführen. Wenn es um einen simplen Ladendiebstahl geht, dann kann ich sicherlich darauf bestehen, dass auch der unsichere, schüchterne Referendar das macht und ihn darin bestärken, dass er das kann. Aber man muss ihn auch wissentlich in eine Situation bringen, bei der völlig klar ist, dass er von ihr überfordert ist.[enigma] hat geschrieben:Ich meinte nur, dass Angst grundsätzlich kein Argument sein kann.
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Ich kann mich noch gut an meine erste Sitzung erinnern, die ich alleine machen musste. Das waren drei Angeklagte und ich war mega nervös, weil uns natürlich keiner gesagt hatte, wie man da am Besten das Plädoyer aufbaut und ich hatte schon vor der Verhandlungen alle Szenarien durchgespielt, die schief gehen können. Es war klar, dass die lügen werden, bis sich die Balken biegen und ich hatte nur einen Zeugen. Ich hatte richtig Schiss bei der Beweiswürdigung irgendeinen Bock zu schießen Natürlich war dann auch noch Publikum anwesend und während Verlesung der Anklage habe ich gemerkt, wie plötzlich meine Stimme angefangen hat zu beben. Das ging geschätzt 5-6 Sätze so, ein Angeklagter hatte schon ein freches Grinsen in meine Richtung auf dem Gesicht. Ich dachte dann nur: "Junge, jetzt fang bloß nicht noch an zu zittern und reiß dich jetzt zusammen". Ich hab mich dann glücklicherweise wieder gefangen und auch die Verhandlung souverän rum gebracht. Im Antrag ist mir dann aber ein kleiner Fehler passiert. Ich wollte eigentlich 9 Monate, hab aber 6 gesagt, aber sowas ist ja geschenkt, passiert. Ich weiß nur, dass das ein richtiges scheiss Gefühl war, wenn man merkt, dass man ins Schwimmen gerät und dann noch vom Angeklagten angegrinst wird. Und wenn man dann jemanden ist, der wirkliche Angst vor solchen Situationen hat, mag ich mir gar nicht vorstellen, wie man sich da dann fühlt.
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Ich war im Plädierkurs auch extrem nervös, sogar mehr als vor der mündlichen Prüfung. Zum Glück kam mein Angeklagter nicht
Was auch ganz lustig war: Eine Kollegin hatte Sitzungsdienst in einer Sache, in der mein RA-Ausbilder Verteidiger war. Es gab nen Freispruch, Kollegin hat Berufung empfohlen, die wurde auch eingelegt. Ich musste/durfte dann für die Kanzlei den Antrag schreiben, die Berufung nach § 313 StPO als unzulässig zu verwerfen. Es fiel uns ehrlich gesagt sehr schwer, nicht über den Fall zu sprechen.
Was auch ganz lustig war: Eine Kollegin hatte Sitzungsdienst in einer Sache, in der mein RA-Ausbilder Verteidiger war. Es gab nen Freispruch, Kollegin hat Berufung empfohlen, die wurde auch eingelegt. Ich musste/durfte dann für die Kanzlei den Antrag schreiben, die Berufung nach § 313 StPO als unzulässig zu verwerfen. Es fiel uns ehrlich gesagt sehr schwer, nicht über den Fall zu sprechen.
Zuletzt geändert von [enigma] am Samstag 22. Juli 2017, 23:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Im Plädierkurs war ich komischerweise völlig entspannt. Ich hatte aber auch eine extrem coole Richterin Gab einen Freispruch und eine Einstellung. Ich musste zwei Fälle machen.
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Das setzt aber voraus, dass es ein ausbildungsgeeigneter Fall ist, bei dem der Referendar, notfalls mit dem Ausbilder daneben sitzend, ein Erfolgserlebnis oder jedenfalls (bei entsprechender Moderation) ein lehrreiches Erlebnis haben kann. Und in der Zivilstation beinhaltet das m. E., zuzuhören, wenn ein Referendar sagt "das traue ich mir nicht zu", und ihn im Zweifelsfall nur einen Termin mit einem absehbaren VU machen zu lassen, wo wirklich nichts schief gehen kann - und ihn im Fall des Falles möglichst gesichtswahrend zu "retten". Und in der Strafstation beinhaltet das m. E., ref-ungeeignete Akten dem hierfür Zuständigen höchstpersönlich auf den Tisch zu knallen und ihn zu fragen, ob sonst noch alles in Ordnung ist.Tobias__21 hat geschrieben:Wäre ich Ausbilder, will ich doch auch dem Ref. helfen, dass er in Zukunft solche Situationen meistert. Da kann man ihm doch anbieten, mit in die Verhandlung zu gehen und sich entweder ins Publikum zu setzen, oder wenn er ganz panisch ist mit Robe direkt neben ihn. Das vermittelt ja dann schon ein Gefühl von Sicherheit.julée hat geschrieben:Natürlich kann Angst ein Argument sein. Es ist Aufgabe der Ausbildungsstelle mit derartigen Ängsten und Sorgen umzugehen und die Leute behutsam an die Aufgaben heranzuführen. Wenn es um einen simplen Ladendiebstahl geht, dann kann ich sicherlich darauf bestehen, dass auch der unsichere, schüchterne Referendar das macht und ihn darin bestärken, dass er das kann. Aber man muss ihn auch wissentlich in eine Situation bringen, bei der völlig klar ist, dass er von ihr überfordert ist.[enigma] hat geschrieben:Ich meinte nur, dass Angst grundsätzlich kein Argument sein kann.
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
In der Zivilstation darf hier der Ref. sogar frei entscheiden, ob er überhaupt möchte. Je nachdem wo man landet, bietet sich u.U. überhaupt gar keine Möglichkeit, aber selbst am AG wird der Ref. gefragt, ob er den Fall machen möchte (wenn man einen geeigneten hat) und da ist es überhaupt gar kein Problem Nein zu sagen. Aber wir scheinen hier auch echt Glück zu haben. Mir ist noch kein StA oder Richter über den Weg gelaufen, der nicht nett war. Kann natürlich sein, dass wir auch irgendwo solche Typen wie Enigmas OAA haben, mir ist aber noch keiner untergekommen und ich kenne jetzt einige StAe. Ich finde es auch klasse, dass man den Ref. da freie Hand lässt und wir untereinander tauschen können. So lange alles läuft, fragt da auch keiner nach. Man scheint hier allgemein sowieso sehr dankbar zu sein, dass man die Referendare hat und ist auch bemüht, dass möglichst viele den freiwilligen Sitzungsdienst weiter machen. In diesem Jahrgang sind wir allerdings nur zu dritt.
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Ja, in der Zivilstation darf man hier auch eher "nein" sagen, allerdings halte ich es doch für sinnvoll, sich mal an einer Verhandlungsleitung zu versuchen, bevor man in der Strafstation schlichtweg "muss" - und zwar ggf. ohne dass der Ausbilder Zeit und Lust hat, daneben zu sitzen.
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