Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Das passt übrigens auf eine Konstellation sehr gut:
Der Bedürftige bekommt einen Steuerbescheid, in dem er - fälschlicherweise - zur Zahlung von Summe x aufgefordert wird. Er ist der Meinung, das Finanzamt sei eine Verbrecherbande und beantragt für die Klage PKH.
Diese Klage wäre mutwillig, sofern sie auf das Argument Verbrecherbande gestützt wird, obwohl der Bescheid in der Sache rechtswidrig ist. Stimmts?
Was ist eigentlich der Prüfungsumfang des Finanzgerichts bei einem Steuerbescheid?
Der Bedürftige bekommt einen Steuerbescheid, in dem er - fälschlicherweise - zur Zahlung von Summe x aufgefordert wird. Er ist der Meinung, das Finanzamt sei eine Verbrecherbande und beantragt für die Klage PKH.
Diese Klage wäre mutwillig, sofern sie auf das Argument Verbrecherbande gestützt wird, obwohl der Bescheid in der Sache rechtswidrig ist. Stimmts?
Was ist eigentlich der Prüfungsumfang des Finanzgerichts bei einem Steuerbescheid?
- Tibor
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
ad 1) Wenn nach summarischer Prüfung die Rechtswidrigkeit des Steuerbescheides zu Tage tritt, wird PKH gewehrt werden. Nur weil jemand in Schriftsätzen beleidigt, wird die Klage nicht unbegründet.Juratutorium hat geschrieben:Das passt übrigens auf eine Konstellation sehr gut:
Der Bedürftige bekommt einen Steuerbescheid, in dem er - fälschlicherweise - zur Zahlung von Summe x aufgefordert wird. Er ist der Meinung, das Finanzamt sei eine Verbrecherbande und beantragt für die Klage PKH.
Diese Klage wäre mutwillig, sofern sie auf das Argument Verbrecherbande gestützt wird, obwohl der Bescheid in der Sache rechtswidrig ist. Stimmts?
Was ist eigentlich der Prüfungsumfang des Finanzgerichts bei einem Steuerbescheid?
ad 2) Lass mich raten; der anhängig gemachte Streitgegenstand?
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Dann könnte also auch ein Reichsbürger gegen einen Steuerbescheid klagen, der möglicherweise rechtswidrig ist. Die Klage wäre nicht mutwillig und er bekäme dafür auch PKH. Zumindest, sofern ich dich richtig verstanden habe.
Zuletzt geändert von Juratutorium am Mittwoch 28. September 2016, 15:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Natürlich, wenn er bspw. geltend macht, dass das Finanzamt irgendwelche Kosten nicht anerkannt hat und sich daraus eine niedrigere Steuer ergibt, dann könnte die Klage Aussicht auf Erfolg haben. Nur weil er danach Drölfzig Seiten Reichsbürgerkram schreibt, macht die Klage nicht "begründeter".Juratutorium hat geschrieben:Dann könnte also auch ein Reichsbürger gegen einen Steuerbescheid klagen, der möglicherweise rechtswidrig ist. Die Klage wäre nicht mutwillig und er bekäme dafür auch PKH. Zumindest, sofern ich dich richtig verstanden habe.
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Dann fällt aber die ganze Geschichte mit dem Gerichtskostenvorschuss und dem nackten Mann usw. in sich zusammen.
Wir haben nämlich:
a. einen Bürger der den Gerichtskostenvorschuss bezahlt
b. einen der gar nicht bedürftig ist und bei dem der Gerichtskostenvorschuss eingetrieben wird
c. einen der bedürftig ist, deshalb eigentlich keine Steuern zahlen sollte, daher - nicht mutwillig - gegen einen scheinbar rechtswidrigen Steuerbescheid klagt, deshalb PKH bekommt und somit keine Gerichtskosten bezahlt
Wir haben nämlich:
a. einen Bürger der den Gerichtskostenvorschuss bezahlt
b. einen der gar nicht bedürftig ist und bei dem der Gerichtskostenvorschuss eingetrieben wird
c. einen der bedürftig ist, deshalb eigentlich keine Steuern zahlen sollte, daher - nicht mutwillig - gegen einen scheinbar rechtswidrigen Steuerbescheid klagt, deshalb PKH bekommt und somit keine Gerichtskosten bezahlt
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Ich mache weder das eine noch das andere, aber das Steuerrecht muss man vom Sozialrecht unterscheiden. Im Sozialhilfebereich kann es durchaus vorkommen, dass Bedürftige wegen Mutwilligkeit keine PKH bekommen, trotzdem klagen und dass die Kosten niedergeschlagen werden. Im Steuerrecht dürfe das die extreme Ausnahme sein.
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Nicht weil ich das letzte Wort haben will; nochmals, gemeint ist folgender (typischer) Fall:Juratutorium hat geschrieben:Dann fällt aber die ganze Geschichte mit dem Gerichtskostenvorschuss und dem nackten Mann usw. in sich zusammen.
Wir haben nämlich:
a. einen Bürger der den Gerichtskostenvorschuss bezahlt
b. einen der gar nicht bedürftig ist und bei dem der Gerichtskostenvorschuss eingetrieben wird
c. einen der bedürftig ist, deshalb eigentlich keine Steuern zahlen sollte, daher - nicht mutwillig - gegen einen scheinbar rechtswidrigen Steuerbescheid klagt, deshalb PKH bekommt und somit keine Gerichtskosten bezahlt
R war als Kleinunternehmer, Vermieter oder Landwirt und erzielt hieraus positive Einkünfte. Sein Finanzamt setzt regelmäßig Einkommen- und Umsatzsteuer fest; die Gemeinden ggf. auch Gewerbesteuer. Ggf ist die GEZ seit 2 Jahren überfällig oder eine Geldstrafe noch zu zahlen. Jedenfalls entdeckt R die tollen Thesen zur BRD GmbH und wendet sich nun gegen alle Forderungen. Beim Finanzamt stellt er den Antrag, ihm mögen doch alle Steuern seit 1990 erstattet werden, er erkenne Deutschland nicht als Staat an etc pp. Das Finanzamt weigert sich und R geht zum Gericht. Auch dort macht er nur geltend, dass das Finanzamt seit dem 03.10.1990 nicht berechtigt gewesen sei Steuern zu erheben (schönes Wort übrigens!). Zugleich stellt er einen PKH Antrag, da er überschuldet ist (Schei... GEZ) und kein Einkommen hat (Schei... Hartz4).
Hat der Antrag auf PKH bzw. die Klage Aussicht auf Erfolg?
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Das ist aber schon deshalb anders, weil er nicht gegen den aktuellen Steuerbescheid vorgeht. Reichtum (früher) und Armut (heute) sind in dieser Konstellation nebeneinander möglich. Trotzdem ein hübscher Fall. Grundsätzlich entseht immer ein Problem, wenn Querulanten klagen, oder Anzeigen erstatten o.ä.
Ferner ist zu bedenken, dass ein PKH-Antrag auch gestellt werden muss. Es kann natürlich sein, dass ein Bedürftiger sofort klagt und dann klappt es mit den Alternativen a/b/c auch nicht mehr.
Ferner ist zu bedenken, dass ein PKH-Antrag auch gestellt werden muss. Es kann natürlich sein, dass ein Bedürftiger sofort klagt und dann klappt es mit den Alternativen a/b/c auch nicht mehr.
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Besser kann ein Waffenbesitzer seine Unzuverlässigkeit ja gar nicht dokumentieren.Vorkriegsjugend hat geschrieben:http://www.welt.de/158873478
Die Reichsbürger scheinen zunehmend radikaler zu werden.
Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Der scheint aber schon noch zusätzlich eine Macke zu haben, wobei jemand, der sich als Reichsbürger sieht, diese sowieso hat, aber gleich so durchzudrehen, ist ja schon annähernd nicht mehr normal, auch nicht für rechtsextreme Verhältnisse, so mein Eindruck.
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
In der Tat. Und daher war es jedenfalls richtig, ihm die Kanonen abzunehmen.Candor hat geschrieben:Der scheint aber schon noch zusätzlich eine Macke zu haben, wobei jemand, der sich als Reichsbürger sieht, diese sowieso hat, aber gleich so durchzudrehen, ist ja schon annähernd nicht mehr normal, auch nicht für rechtsextreme Verhältnisse, so mein Eindruck.
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Die nächsten anderthalb bis gut zwei Jahrzehnte stellt sich die Frage ja ohnehin nicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 WaffG).immer locker bleiben hat geschrieben:Besser kann ein Waffenbesitzer seine Unzuverlässigkeit ja gar nicht dokumentieren.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH
Der dürfte nach dem Tod des Polizisten sowieso erstmal seine Zeit absitzen.