Ich muss dich enttäuschen. Dein Abi-Zeugnis wird dich wahrscheinlich für den Rest deines Lebens verfolgen. Es fängt ja schon damit an, dass das Abi-Zeugnis frei geschätzt deutlich mehr als 50 Einzelnoten enthält. Da lässt sich sehr viel ablesen, was Begabungen, Talente, Entwicklungen, Fokussierung, Schwerpunktsetzung etc angeht. Es gehört deshalb auch immer zu den Bewerbungsunterlagen mit dazu.shr3d3x hat geschrieben: Hat sich bei schon jemals für den Abischnitt interessiert? Abgesehen von der Studiumsbewerbung ist mir das noch nie untergekommen.
Bedeutung von Abitur - früher war alles besser
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Bedeutung von Abitur - früher war alles besser
MODEDIT: Fred extrahiert, Überschrift vom Moderator.
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Re: Freakige Kanzleiseiten
Ganz erhlich: mich interessiert das Abi-Zeugnis nur bei Studenten, die sonst noch nichts vorweisen können.markus87 hat geschrieben:Ich muss dich enttäuschen. Dein Abi-Zeugnis wird dich wahrscheinlich für den Rest deines Lebens verfolgen. Es fängt ja schon damit an, dass das Abi-Zeugnis frei geschätzt deutlich mehr als 50 Einzelnoten enthält. Da lässt sich sehr viel ablesen, was Begabungen, Talente, Entwicklungen, Fokussierung, Schwerpunktsetzung etc angeht. Es gehört deshalb auch immer zu den Bewerbungsunterlagen mit dazu.shr3d3x hat geschrieben: Hat sich bei schon jemals für den Abischnitt interessiert? Abgesehen von der Studiumsbewerbung ist mir das noch nie untergekommen.
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Re: Freakige Kanzleiseiten
Das ist Quark, denn diese Aussagen beziehen sich mitunter auf einen weit zurückliegenden Zeitraum. Ob meine fast 20 Jahre alten Noten überhaupt noch was über meine Talente, Fokussierung und Schwerpunkte aussagen zweifle ich stark an. Weder hat ein Einser-Abi nach 10-20-50 Jahren irgendeinen Wert, noch die Tatsache, dass jemand sein Abi ggf nur "gerade so" und auf der Abendschule geschafft hat. Ich selbst war als Schüler bspw stinkend faul und kam nur über Wartesemester in die NC-Uni. Meinst du wirklich, dieser "Malus" entwertet nun meine Examina (wobei selbst diese nach fast 10 Jahren freilich nur eine geringe Aussagekraft zu meinem aktuellen Leistungsstand besitzen dürften).markus87 hat geschrieben:... ablesen, was Begabungen, Talente, Entwicklungen, Fokussierung, Schwerpunktsetzung etc angeht. ...
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Re: Freakige Kanzleiseiten
Ich halte das Abiturzeugnis durchaus für sehr hilfreich, wenn es darum geht, Notenschwankungen richtig einzuschätzen.immer locker bleiben hat geschrieben:Ganz erhlich: mich interessiert das Abi-Zeugnis nur bei Studenten, die sonst noch nichts vorweisen können.
Liegen beispielsweise die Noten des Ersten und Zweiten Examens deutlich auseinander und erklärt sich die Differenz auch nicht durch die SPB-Note, steht man bei der Auswahlentscheidung vor der Frage, welcher Note man hier eher glauben soll? Hat sich ein ansich guter Bewerber bei seiner schwächeren Prüfung nur "unter Wert verkauft" oder hat ein ansich mäßiger Bewerber in seiner besseren Prüfung einfach nur Glück gehabt ("auch ein blindes Huhn findet manchmal ein Korn" - oder wohlwollende Prüfer)?
Das Abiturzeugnis ist da oft sehr hilfreich, da es die Leistungen des Bewerbers in ganz unterschiedlichen Fachgebieten über einen längeren Zeitraum widerspiegelt. Gerade bei deutlich über- oder unterdurchschnittlichen Abiturnoten beantwortet sich die Frage nach der richtigen Qualifikation des Bewerbers recht schnell. Beispiel:
1. Ex.: 10 Pt.
2. Ex. : 6 Pt.
bei Abitur: 1,3 => Einstellung
bei Abitur: 3,3 => keine Einstellung.
Je mehr Noten über einen längeren Zeitraum vorliegen, desto zuverlässiger lässt sich das Leistungsbild einschätzen. Niemand hat in Prüfungen immer nur Glück oder Pech bzw. einen guten oder schlechten Tag.
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Re: Freakige Kanzleiseiten
Klar, was wären wir ohne unsere Prüfungen und die Möglichkeit, dass die Zeugnisnoten jederzeit lebenslang zu unserem Nachteil verwertet werden können. Da hast du in der 11. Klasse in Chemie nicht richtig aufgepasst, weil du einen Frühling lang in die blonde Stufenschönheit verschossen warst. Und zwanzig Jahre später sortiert ein gewisser Ministerialrat Levi vom Bundesquarkministerium deswegen deine Bewerbung aus...Levi hat geschrieben:Das Abiturzeugnis ist da oft sehr hilfreich, da es die Leistungen des Bewerbers in ganz unterschiedlichen Fachgebieten über einen längeren Zeitraum widerspiegelt. Gerade bei deutlich über- oder unterdurchschnittlichen Abiturnoten beantwortet sich die Frage nach der richtigen Qualifikation des Bewerbers recht schnell. Beispiel:
1. Ex.: 10 Pt.
2. Ex. : 6 Pt.
bei Abitur: 1,3 => Einstellung
bei Abitur: 3,3 => keine Einstellung.
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Re: Freakige Kanzleiseiten
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Re: Freakige Kanzleiseiten
Ja, das passiert dann eben mit falschen Prioritäten. Wer einmal was werden will, ist in der 11. Klasse alt genug, sich um seine Zukunft und nicht die Stufenschönheit zu kümmern. Wem die Stufenschönheit wichtiger ist, der kommt eben nicht ins Bundesquarkministerium. So ist das Leben.Urs Blank hat geschrieben:Da hast du in der 11. Klasse in Chemie nicht richtig aufgepasst, weil du einen Frühling lang in die blonde Stufenschönheit verschossen warst. Und zwanzig Jahre später sortiert ein gewisser Ministerialrat Levi vom Bundesquarkministerium deswegen deine Bewerbung aus...
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Re: Freakige Kanzleiseiten
Dein Ernst?thh hat geschrieben:Ja, das passiert dann eben mit falschen Prioritäten. Wer einmal was werden will, ist in der 11. Klasse alt genug, sich um seine Zukunft und nicht die Stufenschönheit zu kümmern. Wem die Stufenschönheit wichtiger ist, der kommt eben nicht ins Bundesquarkministerium. So ist das Leben.Urs Blank hat geschrieben:Da hast du in der 11. Klasse in Chemie nicht richtig aufgepasst, weil du einen Frühling lang in die blonde Stufenschönheit verschossen warst. Und zwanzig Jahre später sortiert ein gewisser Ministerialrat Levi vom Bundesquarkministerium deswegen deine Bewerbung aus...
Ich persönlich halte das Abitur jedenfalls in den oberen Notenbereichen für nicht sehr aussagekräftig (hier: "Top-Abi"):
- es ist recht lange her
- es belohnt vor allem ein "Mindest-Talent" + "Mindest-Fleiß" in möglichst vielen Fächern (breites "Minimaltalent")
- die Notenvergabe wird immer inflationärer
- belohnt wird häufig auch gutes "Sozialverhalten" (ca. 2/3 der Gesamtnote setzen sich aus den Fachnoten zusammen, die wiederum durch mündliche Noten und eine u.U. wohlwollend Klausurbewertung zustande kommen)
Nur ein unterdurchschnittliches Abiturzeugnis würde leichtes Stirnrunzeln bei mir hervorrufen. Denn angesichts meiner eigenen sehr überschaubaren Abiturvorbereitung fällt es mir schwer vorzustellen, dass bei einem gewissen Maß an Fleiß und/oder Intelligenz nicht zumindest ein halbwegs ordentliches Ergebnis herauskommen sollte (jedenfalls bei den Kandidaten, die später im Grundsatz die für eine Einstellung beim Staat erforderlichen Examensnoten haben).
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Re: Freakige Kanzleiseiten
Nein.Suchender_ hat geschrieben:Dein Ernst?thh hat geschrieben:Ja, das passiert dann eben mit falschen Prioritäten. Wer einmal was werden will, ist in der 11. Klasse alt genug, sich um seine Zukunft und nicht die Stufenschönheit zu kümmern. Wem die Stufenschönheit wichtiger ist, der kommt eben nicht ins Bundesquarkministerium. So ist das Leben.Urs Blank hat geschrieben:Da hast du in der 11. Klasse in Chemie nicht richtig aufgepasst, weil du einen Frühling lang in die blonde Stufenschönheit verschossen warst. Und zwanzig Jahre später sortiert ein gewisser Ministerialrat Levi vom Bundesquarkministerium deswegen deine Bewerbung aus...
Alles unter 2.0 ist spätestens ein Zeichen für "kann oder will nicht", ja.Suchender_ hat geschrieben:Nur ein unterdurchschnittliches Abiturzeugnis würde leichtes Stirnrunzeln bei mir hervorrufen.
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Re: Freakige Kanzleiseiten
Haha, dann bin ich beruhigt.thh hat geschrieben:Nein.Suchender_ hat geschrieben:Dein Ernst?thh hat geschrieben:Ja, das passiert dann eben mit falschen Prioritäten. Wer einmal was werden will, ist in der 11. Klasse alt genug, sich um seine Zukunft und nicht die Stufenschönheit zu kümmern. Wem die Stufenschönheit wichtiger ist, der kommt eben nicht ins Bundesquarkministerium. So ist das Leben.Urs Blank hat geschrieben:Da hast du in der 11. Klasse in Chemie nicht richtig aufgepasst, weil du einen Frühling lang in die blonde Stufenschönheit verschossen warst. Und zwanzig Jahre später sortiert ein gewisser Ministerialrat Levi vom Bundesquarkministerium deswegen deine Bewerbung aus...
Ja, denke ich auch. Abgesehen von außergewöhnlichen Umständen bedeutet <2,0 heutzutage (!) tendenziell eine außerordentliche Faulheit, Mangel an Intelligenz und/oder eine Verweigerungshaltung.Alles unter 2.0 ist spätestens ein Zeichen für "kann oder will nicht", ja.Suchender_ hat geschrieben:Nur ein unterdurchschnittliches Abiturzeugnis würde leichtes Stirnrunzeln bei mir hervorrufen.
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Re: Freakige Kanzleiseiten
Während der Schulzeit, wohlgemerkt. Ob man aus einer Verweigerungshaltung oder Faulheit eines Teenagers irgendwelche Schlüsse über die Fähigkeiten dieser Person ziehen kann, halte ich allerdings für fragwürdig.Suchender_ hat geschrieben: Ja, denke ich auch. Abgesehen von außergewöhnlichen Umständen bedeutet <2,0 heutzutage (!) tendenziell eine außerordentliche Faulheit, Mangel an Intelligenz und/oder eine Verweigerungshaltung.
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Re: Freakige Kanzleiseiten
Also ich presche mal vor, ich habe ein Abi von 2,3. Damit gehörte ich damals schon zum "Prädikatsbereich"; von knapp 60 Abiturienten hatten glaub ich 2 oder 3 Damen was besseres als 1,5. Eine 1,0 gab es nicht. Dann gab es vielleicht weitere 10 Abiturienten mit 1,6-1,9 und dann kamen schon 2,x. Es gab hier auch einige mit 3,x Abitur und das waren auch keine Vollversager. Abitur war früher eben kaum vergleichbar, zentral erstellte Klausuren gab es noch nicht. Deswegen würde ich es auch höchst aberwitzig finden, wenn mir nach 20 Jahren einer meine 2,3 irgendwie auslegt. Eine solche Entscheidung würde ich nicht nur anfechten, sie dürfte auch eklatant ermessensfehlerhaft sein. Selbst einen Monat nach dem 2. Examen würde ich sowas nicht mehr heranziehen, auch nicht mit der Idee von Levi (aber der wird nun alles ohnehin als Witz erklären). Wenn man meint, man müsse solche Leistungsnachweise heranziehen, dann sollte sich jedem Entscheider aufdrängen, dass er lieber weitersuchen sollte oder die Entscheidung anhand eines Gesprächs treffen muss.
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Re: Freakige Kanzleiseiten
Generell ziemlich vermessen, eine solche Behauptung überhaupt aufzustellen. Erstes Staatsexamen bisschen zu Kopf gestiegen?Ingerenz hat geschrieben:Während der Schulzeit, wohlgemerkt. Ob man aus einer Verweigerungshaltung oder Faulheit eines Teenagers irgendwelche Schlüsse über die Fähigkeiten dieser Person ziehen kann, halte ich allerdings für fragwürdig.Suchender_ hat geschrieben: Ja, denke ich auch. Abgesehen von außergewöhnlichen Umständen bedeutet <2,0 heutzutage (!) tendenziell eine außerordentliche Faulheit, Mangel an Intelligenz und/oder eine Verweigerungshaltung.
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Re: Freakige Kanzleiseiten
Etwas irritierend diese Einstellung, ja.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
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Re: Freakige Kanzleiseiten
Ich glaube nicht, dass der Beitrag ernst gemeint war.
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