Herr Anwalt hat geschrieben:
Oder anders: Der Twitterbeitrag wurde nicht wegen eines verbalen Angriffs auf die Polizei, sondern maximal wegen eines höchst eventuell vorliegenden Angriffs auf eine Volksgruppe "Muslime" gesperrt.
Differenzieren.
Du erkennst keinen "verbalen Angriff" auf die Polizei, wenn ich der Polizei vorwerfe, sie würde auf arabisch Twittern, um "barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden zu besänftigen"?
Mir fällt da eine lange Liste ein, warum ich als Polizei mich da mit gutem Grund angegriffen fühlen könnte... Unter anderem, weil Frau Storch mir anscheinend ein Fehlverhalten vorwirft, weil ich auf arabisch Twittere... Aber auch, dass ich anscheinend vor den "barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden" kapituliert habe und statt Frauen zu schütze, mich lieber bei den Tätern einschleime. Quasi die Polizei Seite an Seite mit den Männerhorden ala "Aber bitte nicht zu viele Frauen Vergewaltigen"
Ich finde das alles recht offensichtlich...
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11