NSU-Prozess
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Re: NSU-Prozess
Anbetracht dessen, dass die Medien immer wieder sogenannte "Schandurteile" mit ihrem überragenden Knowhow analysieren, hätte ich mir als Richter vermutlich keinen Arm ausgerissen, um jedem einzelnen Käseblatt einen Platz zu verschaffen. Abgesehen davon halte ich den Grundsatz "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" für ausreichend gerecht.
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Re: NSU-Prozess
That's the spirit. Welche "Schandurteile" des OLG München haben denn Deiner geschätzten Meinung nach die Käseblätter NZZ und NYT zuletzt ungebührlich kritisiert?Pipocco hat geschrieben:Anbetracht dessen, dass die Medien immer wieder sogenannte "Schandurteile" mit ihrem überragenden Knowhow analysieren, hätte ich mir als Richter vermutlich keinen Arm ausgerissen, um jedem einzelnen Käseblatt einen Platz zu verschaffen. Abgesehen davon halte ich den Grundsatz "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" für ausreichend gerecht.
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Re: NSU-Prozess
Das Bedürfnis, eine beleidigte Leberwurst zu sein, dürfte im Rahmen der grundrechtlich gebundenen Ermessensausübung bei sitzungspolizeilichen Bestimmungen kein zulässiger Gesichtspunkt sein.Pipocco hat geschrieben:Anbetracht dessen, dass die Medien immer wieder sogenannte "Schandurteile" mit ihrem überragenden Knowhow analysieren, hätte ich mir als Richter vermutlich keinen Arm ausgerissen, um jedem einzelnen Käseblatt einen Platz zu verschaffen. Abgesehen davon halte ich den Grundsatz "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" für ausreichend gerecht.
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Re: NSU-Prozess
Das ist richtig. Es ist aber m.E. dem Rechtsstaat abträglich, wenn er in Turnhallen zu Gericht sitzt.Ara hat geschrieben:Warum sollte das Gerichtsverfassungsgesetz es eigentlich untersagen, dass der Saal gewechselt wird? Es liegt doch in der freien Entscheidung des Gerichts wo Verhandelt wird?
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Re: NSU-Prozess
Hältst Du die Frage des Ambientes des Verhandlungsortes für einen relevanten Gesichtspunkt "im Rahmen der grundrechtlich gebundenen Ermessensausübung bei sitzungspolizeilichen Bestimmungen"? Sind dann auch verwaltungsrechtliche Erörterungstermine bei Planfeststellungsverfahren, die wegen der Vielzahl der Einwendungsführer in Turnhallen stattfinden, rechtsstaatswidrig?Swann hat geschrieben:Das ist richtig. Es ist aber m.E. dem Rechtsstaat abträglich, wenn er in Turnhallen zu Gericht sitzt.Ara hat geschrieben:Warum sollte das Gerichtsverfassungsgesetz es eigentlich untersagen, dass der Saal gewechselt wird? Es liegt doch in der freien Entscheidung des Gerichts wo Verhandelt wird?
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Re: NSU-Prozess
Sicherlich hätte das OLG einen Weg finden können, der die Zulassung einiger türkischer Medien sicher stellt. Aber letztlich muss ich sagen, dass es nicht das Problem des Gerichts ist, wenn z. B. die Hüriyyet nicht aus dem Quark kommt und sich schlicht zu spät bewirbt.
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Re: NSU-Prozess
Vor allem sind die Plätze für die Presse ja reserviert, damit diese die Öffentlich informieren können. Bei einem Presseorgan, welches das gängige Reservierungsverfahren bei Gericht nicht kennt, kann man natürlich auch Zweifel haben, ob dies die richtige Person ist um andere zu Informieren über einen Strafprozess. Eine sinnvolle Berichterstattung aus Gerichtssälen besteht ja nicht daraus einfach nur dort zu hocken und zuzuhören, sondern man sollte ja zumindest auch Grundkenntnisse des Strafverfahrens haben.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: NSU-Prozess
Und das ist bei einem Provinzsender wie Radio Arabella gegeben, aber nicht bei einer der größten türkischen Tageszeitungen? Das ist doch abwegig.Ara hat geschrieben:Vor allem sind die Plätze für die Presse ja reserviert, damit diese die Öffentlich informieren können. Bei einem Presseorgan, welches das gängige Reservierungsverfahren bei Gericht nicht kennt, kann man natürlich auch Zweifel haben, ob dies die richtige Person ist um andere zu Informieren über einen Strafprozess. Eine sinnvolle Berichterstattung aus Gerichtssälen besteht ja nicht daraus einfach nur dort zu hocken und zuzuhören, sondern man sollte ja zumindest auch Grundkenntnisse des Strafverfahrens haben.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Re: NSU-Prozess
Die Größe sagt doch nichts über die Qualität der Berichterstattung aus.Parabellum hat geschrieben:Und das ist bei einem Provinzsender wie Radio Arabella gegeben, aber nicht bei einer der größten türkischen Tageszeitungen? Das ist doch abwegig.Ara hat geschrieben:Vor allem sind die Plätze für die Presse ja reserviert, damit diese die Öffentlich informieren können. Bei einem Presseorgan, welches das gängige Reservierungsverfahren bei Gericht nicht kennt, kann man natürlich auch Zweifel haben, ob dies die richtige Person ist um andere zu Informieren über einen Strafprozess. Eine sinnvolle Berichterstattung aus Gerichtssälen besteht ja nicht daraus einfach nur dort zu hocken und zuzuhören, sondern man sollte ja zumindest auch Grundkenntnisse des Strafverfahrens haben.
Aber wenn wer sagt "Ich wusste nicht wie es so abläuft in deutschen Gerichten" oder "als ausländische Presse kenne ich die ganzen Prozeduren nicht", dann ist es halt fraglich, ob er überhaupt das Verfahren vollständig erfassen und sachgerecht wiedergeben werden kann.
Die Presse wird ja nicht bevorzugt weil es Presse ist, sondern weil sie drüber berichten soll...
Und seien wir mal ehrlich: Am 1. Tag wird es voll sein, am 2. Tag schon leerer... Die nächstens 150 Verhandlungstage ist dann keiner mehr da und zur Urteilsverkündung sitzt man dann wieder im Gerichtssaal und denkt sich zum Rest was aus.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: NSU-Prozess
Mal wieder ein echter Ara.Ara hat geschrieben:Die Größe sagt doch nichts über die Qualität der Berichterstattung aus.Parabellum hat geschrieben:Und das ist bei einem Provinzsender wie Radio Arabella gegeben, aber nicht bei einer der größten türkischen Tageszeitungen? Das ist doch abwegig.Ara hat geschrieben:Vor allem sind die Plätze für die Presse ja reserviert, damit diese die Öffentlich informieren können. Bei einem Presseorgan, welches das gängige Reservierungsverfahren bei Gericht nicht kennt, kann man natürlich auch Zweifel haben, ob dies die richtige Person ist um andere zu Informieren über einen Strafprozess. Eine sinnvolle Berichterstattung aus Gerichtssälen besteht ja nicht daraus einfach nur dort zu hocken und zuzuhören, sondern man sollte ja zumindest auch Grundkenntnisse des Strafverfahrens haben.
Aber wenn wer sagt "Ich wusste nicht wie es so abläuft in deutschen Gerichten" oder "als ausländische Presse kenne ich die ganzen Prozeduren nicht", dann ist es halt fraglich, ob er überhaupt das Verfahren vollständig erfassen und sachgerecht wiedergeben werden kann.
Die Presse wird ja nicht bevorzugt weil es Presse ist, sondern weil sie drüber berichten soll...
Und seien wir mal ehrlich: Am 1. Tag wird es voll sein, am 2. Tag schon leerer... Die nächstens 150 Verhandlungstage ist dann keiner mehr da und zur Urteilsverkündung sitzt man dann wieder im Gerichtssaal und denkt sich zum Rest was aus.
Aber auch bei einigen ernstzunehmenden Kollegen hier habe ich den Eindruck, dass das Unvermögen insbesondere der türkischen Medien, bei der Vergabe der Akkreditierungen unter den ersten 50 Einsendern zu sein (ab Veröffentlichung der entsprechenden Sicherheitsverfügung, deren Zeitpunkt kein Mensch vorher ahnen kann), mit einer gewissen klammheimlichen Freude zur Kenntnis genommen wird.
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Re: NSU-Prozess
Es ist m.E. keine Frage des Ambientes, sondern im Extremfall eine Frage des Schutzes des Beschuldigten. Dieses Problem sehe ich bei Planfeststellungsverfahren nicht.Herr Schraeg hat geschrieben:Hältst Du die Frage des Ambientes des Verhandlungsortes für einen relevanten Gesichtspunkt "im Rahmen der grundrechtlich gebundenen Ermessensausübung bei sitzungspolizeilichen Bestimmungen"? Sind dann auch verwaltungsrechtliche Erörterungstermine bei Planfeststellungsverfahren, die wegen der Vielzahl der Einwendungsführer in Turnhallen stattfinden, rechtsstaatswidrig?
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Re: NSU-Prozess
Mich freut es gar nicht. Ich bin auch nicht sicher, ob es unbedingt dieses Verfahren sein musste. Aber nun, wo das Kind in den Brunnen gefallen ist, sollte man nicht so tun, als seien die türkischen Medien ungerecht behandelt oder gar bewußt ausgeschlossen worden.Scaevola hat geschrieben:Aber auch bei einigen ernstzunehmenden Kollegen hier habe ich den Eindruck, dass das Unvermögen insbesondere der türkischen Medien, bei der Vergabe der Akkreditierungen unter den ersten 50 Einsendern zu sein (ab Veröffentlichung der entsprechenden Sicherheitsverfügung, deren Zeitpunkt kein Mensch vorher ahnen kann), mit einer gewissen klammheimlichen Freude zur Kenntnis genommen wird.
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Re: NSU-Prozess
immer locker bleiben hat geschrieben: Mich freut es gar nicht. Ich bin auch nicht sicher, ob es unbedingt dieses Verfahren sein musste. Aber nun, wo das Kind in den Brunnen gefallen ist, sollte man nicht so tun, als seien die türkischen Medien ungerecht behandelt oder gar bewußt ausgeschlossen worden.
Na schön, die Behauptung nehme ich zurück. Mich nervt einfach, dass die bayerische Justiz trotz angeblich eingehender Beratungen keinen besseres Verfahren zu ersinnen in der Lage war. Aus welchen Gründen auch immer. Denn nun entsteht möglicherweise bei manchen Leuten wieder einmal (unnötigerweise) der Eindruck, dass die deutschen Behörden in Sachen NSU etwas verbergen wollen.
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Re: NSU-Prozess
Kannst Du das "mich nervt einfach..." näher erklären oder ist das eine eher diffuse Empörung?
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Re: NSU-Prozess
Man darf ja auch nicht verschweigen, dass unter den reservierten Plätze auch ausländische Presse vertreten ist...
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11