NSU-Prozess
Moderator: Verwaltung
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Anders als die bayerische Justiz hat die Bundesregierung das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland (und ihres Justizwesens) u.a. im Ausland im Blick. Das wird natürlich einigen nicht gefallen.
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 91295.html
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ich finds auch komisch. Vielleicht hat ja der Bund noch irgendwo in München eine große Bundeswehrhalle übrig, die man dem Senat zur Verfügung stellen könnte...
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Irgendwie ist es außer Mode gekommen, in die großen Hallen umzuziehen. Was hat das LG Saarbrücken damals in Sachen Lebach für ein Spektakel veranstaltet. Aber damals war natürlich auch die Sicherheitslage eine andere...showbee hat geschrieben:Ich finds auch komisch. Vielleicht hat ja der Bund noch irgendwo in München eine große Bundeswehrhalle übrig, die man dem Senat zur Verfügung stellen könnte...
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Gewaltenteilung ist schon lästig.Scaevola hat geschrieben:Anders als die bayerische Justiz hat die Bundesregierung das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland (und ihres Justizwesens) u.a. im Ausland im Blick. Das wird natürlich einigen nicht gefallen.
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 91295.html
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Die Sicherheit darf nicht vernachlässigt werden. Das ist einer der zentralen Punkte.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Inwiefern ist sie denn betroffen?Pipocco hat geschrieben:
Gewaltenteilung ist schon lästig.
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NSU-Prozess
Vielleicht sollten wir hier das Thema NSU-Prozess weiterdiskutieren. Das wird uns ja die nächsten Jahre sicherlich noch begleiten.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Insofern als die Bundesregierung da erzählen und fordern kann, was sie möchte, aber NICHTS zu sagen hat. Und ich hätte es gerade im Sinne der Gewaltenteilung begrüßt, wenn die Bundesregierung sich KOMPLETT raushalten würde.Scaevola hat geschrieben:Inwiefern ist sie denn betroffen?Pipocco hat geschrieben:
Gewaltenteilung ist schon lästig.
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Re: NSU-Prozess
Sehr gut. Verschwörungstheoretiker von links und rechts sind natürlich besonders willkommen.
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Re: NSU-Prozess
Naja, die Statements der Bundesregierung im oben verlinkten SPOn-Artikel scheinen mir schon angemessen differenziert, es wird ja auch jeweils betont, dass das OLG in seiner Entscheidung hier frei ist. Zumal geht es ja eher um gerichtsorganisatorische Fragen - auch wenn diese möglicherweise prozessual durchschlagen - und weniger um die konkrete Durchführung des Strafverfahrens. Davon ab halte ich Gewaltenteilung für tendenziell überschätzt.immer locker bleiben hat geschrieben:Insofern als die Bundesregierung da erzählen und fordern kann, was sie möchte, aber NICHTS zu sagen hat. Und ich hätte es gerade im Sinne der Gewaltenteilung begrüßt, wenn die Bundesregierung sich KOMPLETT raushalten würde.Scaevola hat geschrieben:Inwiefern ist sie denn betroffen?Pipocco hat geschrieben:
Gewaltenteilung ist schon lästig.
Davon ab, um da vielleicht mal etwas fachlicher zu diskutieren: Hier werden ja zur Verteidigung des Vorgehens des OLG das Risiko einer Revision genannt. Ich würde mich freuen, wenn das hier von den entsprechenden Vertretern noch etwas stärker aufgearbeitet werden könnte.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
JS hat geschrieben:Die Sicherheit darf nicht vernachlässigt werden. Das ist einer der zentralen Punkte.
Aber die ist doch in einer Bundeswehrturnhalle mit ordentlich Stacheldraht drumherum noch viel besser gewährleistet als in einem schnöden Justizkomplex. Muss man bloß die Bundeswehrsoldaten irgendwie als Justizbedienstete umwidmen, oder?
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Re: NSU-Prozess
Warum sollte das Gerichtsverfassungsgesetz es eigentlich untersagen, dass der Saal gewechselt wird? Es liegt doch in der freien Entscheidung des Gerichts wo Verhandelt wird?
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: NSU-Prozess
Ich bin hin- und hergerissen, was den shitstorm, den das OLG gerade über sich ergehen lassen muss, angeht:
Einerseits nerven mich die Verschwörungstheoretiker, die eine absichtsvolle Verhinderung des Zugangs türkischer Medien annehmen. Ebenso stören mich die Medienvertreter, die ganz locker meinen, dass "die Justiz eben irgendeinen Weg" zur Bewältigung des überbordenden Medieninteresses finden müsse. Das sind im Zweifel auch die ersten, die aufheulen und das OLG niedermachen, wenn ein Urteil wegen eines Verfahrensfehlers im Zusammenhang mit der Öffentlichkeit des Verfahrens aufgehoben wird. Die Meinung, dass § 169 S. 2 GVG der Übertragung des Verfahrens in einen anderen Raum des Gerichts nicht entgegensteht, ist zwar gut vertretbar, aber eben keineswegs so zwingend und durch obergerichtliche Rechtsprechung abgesichert, dass eine solche Verfahrensweise revisionssicher ist.
Andererseits hätte das OLG auch einen Saal oder eine Halle anmieten können. Wenn es diese Variante wegen der Sicherheitslage verworfen hat, wäre es aber rechtlich jedenfalls möglich gewesen, die Plätze der Journalisten zu poolen und beispielsweise 10 der 50 Plätze für türkische Medien zu reservieren (vgl. BVerfG, 30.10.2002, 1 BvR 1932/02). Den Vorwurf der mangelnden Sensibilität muss sich das OLG daher m.E. zu recht gefallen lassen.
Einerseits nerven mich die Verschwörungstheoretiker, die eine absichtsvolle Verhinderung des Zugangs türkischer Medien annehmen. Ebenso stören mich die Medienvertreter, die ganz locker meinen, dass "die Justiz eben irgendeinen Weg" zur Bewältigung des überbordenden Medieninteresses finden müsse. Das sind im Zweifel auch die ersten, die aufheulen und das OLG niedermachen, wenn ein Urteil wegen eines Verfahrensfehlers im Zusammenhang mit der Öffentlichkeit des Verfahrens aufgehoben wird. Die Meinung, dass § 169 S. 2 GVG der Übertragung des Verfahrens in einen anderen Raum des Gerichts nicht entgegensteht, ist zwar gut vertretbar, aber eben keineswegs so zwingend und durch obergerichtliche Rechtsprechung abgesichert, dass eine solche Verfahrensweise revisionssicher ist.
Andererseits hätte das OLG auch einen Saal oder eine Halle anmieten können. Wenn es diese Variante wegen der Sicherheitslage verworfen hat, wäre es aber rechtlich jedenfalls möglich gewesen, die Plätze der Journalisten zu poolen und beispielsweise 10 der 50 Plätze für türkische Medien zu reservieren (vgl. BVerfG, 30.10.2002, 1 BvR 1932/02). Den Vorwurf der mangelnden Sensibilität muss sich das OLG daher m.E. zu recht gefallen lassen.
- Ara
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Re: NSU-Prozess
ACH Lol! Nun versteh ich es erst... Ich dachte die Verhandlung könnte nicht in einen Saal UMVERLEGT werden... Es geht um eine Videoübertragung in nen anderen Saal... Nun versteh ichs!Herr Schraeg hat geschrieben: Die Meinung, dass § 169 S. 2 GVG der Übertragung des Verfahrens in einen anderen Raum des Gerichts nicht entgegensteht, ist zwar gut vertretbar, aber eben keineswegs so zwingend und durch obergerichtliche Rechtsprechung abgesichert, dass eine solche Verfahrensweise revisionssicher ist.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: NSU-Prozess
Zustimmung. Und das macht dann das rechtshistorische Fachblatt Titanic-Magazin daraus: http://www.titanic-magazin.de/uploads/p ... kes_01.jpgHerr Schraeg hat geschrieben:Ich bin hin- und hergerissen, was den shitstorm, den das OLG gerade über sich ergehen lassen muss, angeht:
Einerseits nerven mich die Verschwörungstheoretiker, die eine absichtsvolle Verhinderung des Zugangs türkischer Medien annehmen. Ebenso stören mich die Medienvertreter, die ganz locker meinen, dass "die Justiz eben irgendeinen Weg" zur Bewältigung des überbordenden Medieninteresses finden müsse. Das sind im Zweifel auch die ersten, die aufheulen und das OLG niedermachen, wenn ein Urteil wegen eines Verfahrensfehlers im Zusammenhang mit der Öffentlichkeit des Verfahrens aufgehoben wird. Die Meinung, dass § 169 S. 2 GVG der Übertragung des Verfahrens in einen anderen Raum des Gerichts nicht entgegensteht, ist zwar gut vertretbar, aber eben keineswegs so zwingend und durch obergerichtliche Rechtsprechung abgesichert, dass eine solche Verfahrensweise revisionssicher ist.
Andererseits hätte das OLG auch einen Saal oder eine Halle anmieten können. Wenn es diese Variante wegen der Sicherheitslage verworfen hat, wäre es aber rechtlich jedenfalls möglich gewesen, die Plätze der Journalisten zu poolen und beispielsweise 10 der 50 Plätze für türkische Medien zu reservieren (vgl. BVerfG, 30.10.2002, 1 BvR 1932/02). Den Vorwurf der mangelnden Sensibilität muss sich das OLG daher m.E. zu recht gefallen lassen.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988