NSU-Prozess

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Scaevola
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Scaevola »

Anders als die bayerische Justiz hat die Bundesregierung das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland (und ihres Justizwesens) u.a. im Ausland im Blick. Das wird natürlich einigen nicht gefallen.
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 91295.html
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showbee
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von showbee »

Ich finds auch komisch. Vielleicht hat ja der Bund noch irgendwo in München eine große Bundeswehrhalle übrig, die man dem Senat zur Verfügung stellen könnte...
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Scaevola »

showbee hat geschrieben:Ich finds auch komisch. Vielleicht hat ja der Bund noch irgendwo in München eine große Bundeswehrhalle übrig, die man dem Senat zur Verfügung stellen könnte...
Irgendwie ist es außer Mode gekommen, in die großen Hallen umzuziehen. Was hat das LG Saarbrücken damals in Sachen Lebach für ein Spektakel veranstaltet. :) Aber damals war natürlich auch die Sicherheitslage eine andere...
Pipocco
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Pipocco »

Scaevola hat geschrieben:Anders als die bayerische Justiz hat die Bundesregierung das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland (und ihres Justizwesens) u.a. im Ausland im Blick. Das wird natürlich einigen nicht gefallen.
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 91295.html
Gewaltenteilung ist schon lästig.
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JS
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von JS »

Die Sicherheit darf nicht vernachlässigt werden. Das ist einer der zentralen Punkte.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Scaevola »

Pipocco hat geschrieben:
Gewaltenteilung ist schon lästig.
Inwiefern ist sie denn betroffen?
Parabellum
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NSU-Prozess

Beitrag von Parabellum »

Vielleicht sollten wir hier das Thema NSU-Prozess weiterdiskutieren. Das wird uns ja die nächsten Jahre sicherlich noch begleiten.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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immer locker bleiben
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von immer locker bleiben »

Scaevola hat geschrieben:
Pipocco hat geschrieben:
Gewaltenteilung ist schon lästig.
Inwiefern ist sie denn betroffen?
Insofern als die Bundesregierung da erzählen und fordern kann, was sie möchte, aber NICHTS zu sagen hat. Und ich hätte es gerade im Sinne der Gewaltenteilung begrüßt, wenn die Bundesregierung sich KOMPLETT raushalten würde.
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Re: NSU-Prozess

Beitrag von Scaevola »

Sehr gut. Verschwörungstheoretiker von links und rechts sind natürlich besonders willkommen. :)
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Re: NSU-Prozess

Beitrag von Parabellum »

immer locker bleiben hat geschrieben:
Scaevola hat geschrieben:
Pipocco hat geschrieben:
Gewaltenteilung ist schon lästig.
Inwiefern ist sie denn betroffen?
Insofern als die Bundesregierung da erzählen und fordern kann, was sie möchte, aber NICHTS zu sagen hat. Und ich hätte es gerade im Sinne der Gewaltenteilung begrüßt, wenn die Bundesregierung sich KOMPLETT raushalten würde.
Naja, die Statements der Bundesregierung im oben verlinkten SPOn-Artikel scheinen mir schon angemessen differenziert, es wird ja auch jeweils betont, dass das OLG in seiner Entscheidung hier frei ist. Zumal geht es ja eher um gerichtsorganisatorische Fragen - auch wenn diese möglicherweise prozessual durchschlagen - und weniger um die konkrete Durchführung des Strafverfahrens. Davon ab halte ich Gewaltenteilung für tendenziell überschätzt. ;)

Davon ab, um da vielleicht mal etwas fachlicher zu diskutieren: Hier werden ja zur Verteidigung des Vorgehens des OLG das Risiko einer Revision genannt. Ich würde mich freuen, wenn das hier von den entsprechenden Vertretern noch etwas stärker aufgearbeitet werden könnte.
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showbee
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von showbee »

JS hat geschrieben:Die Sicherheit darf nicht vernachlässigt werden. Das ist einer der zentralen Punkte.

Aber die ist doch in einer Bundeswehrturnhalle mit ordentlich Stacheldraht drumherum noch viel besser gewährleistet als in einem schnöden Justizkomplex. Muss man bloß die Bundeswehrsoldaten irgendwie als Justizbedienstete umwidmen, oder?
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Ara
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Re: NSU-Prozess

Beitrag von Ara »

Warum sollte das Gerichtsverfassungsgesetz es eigentlich untersagen, dass der Saal gewechselt wird? Es liegt doch in der freien Entscheidung des Gerichts wo Verhandelt wird?
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: NSU-Prozess

Beitrag von Herr Schraeg »

Ich bin hin- und hergerissen, was den shitstorm, den das OLG gerade über sich ergehen lassen muss, angeht:

Einerseits nerven mich die Verschwörungstheoretiker, die eine absichtsvolle Verhinderung des Zugangs türkischer Medien annehmen. Ebenso stören mich die Medienvertreter, die ganz locker meinen, dass "die Justiz eben irgendeinen Weg" zur Bewältigung des überbordenden Medieninteresses finden müsse. Das sind im Zweifel auch die ersten, die aufheulen und das OLG niedermachen, wenn ein Urteil wegen eines Verfahrensfehlers im Zusammenhang mit der Öffentlichkeit des Verfahrens aufgehoben wird. Die Meinung, dass § 169 S. 2 GVG der Übertragung des Verfahrens in einen anderen Raum des Gerichts nicht entgegensteht, ist zwar gut vertretbar, aber eben keineswegs so zwingend und durch obergerichtliche Rechtsprechung abgesichert, dass eine solche Verfahrensweise revisionssicher ist.

Andererseits hätte das OLG auch einen Saal oder eine Halle anmieten können. Wenn es diese Variante wegen der Sicherheitslage verworfen hat, wäre es aber rechtlich jedenfalls möglich gewesen, die Plätze der Journalisten zu poolen und beispielsweise 10 der 50 Plätze für türkische Medien zu reservieren (vgl. BVerfG, 30.10.2002, 1 BvR 1932/02). Den Vorwurf der mangelnden Sensibilität muss sich das OLG daher m.E. zu recht gefallen lassen.
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Ara
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Re: NSU-Prozess

Beitrag von Ara »

Herr Schraeg hat geschrieben: Die Meinung, dass § 169 S. 2 GVG der Übertragung des Verfahrens in einen anderen Raum des Gerichts nicht entgegensteht, ist zwar gut vertretbar, aber eben keineswegs so zwingend und durch obergerichtliche Rechtsprechung abgesichert, dass eine solche Verfahrensweise revisionssicher ist.
ACH Lol! Nun versteh ich es erst... Ich dachte die Verhandlung könnte nicht in einen Saal UMVERLEGT werden... Es geht um eine Videoübertragung in nen anderen Saal... Nun versteh ichs!
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: NSU-Prozess

Beitrag von Parabellum »

Herr Schraeg hat geschrieben:Ich bin hin- und hergerissen, was den shitstorm, den das OLG gerade über sich ergehen lassen muss, angeht:

Einerseits nerven mich die Verschwörungstheoretiker, die eine absichtsvolle Verhinderung des Zugangs türkischer Medien annehmen. Ebenso stören mich die Medienvertreter, die ganz locker meinen, dass "die Justiz eben irgendeinen Weg" zur Bewältigung des überbordenden Medieninteresses finden müsse. Das sind im Zweifel auch die ersten, die aufheulen und das OLG niedermachen, wenn ein Urteil wegen eines Verfahrensfehlers im Zusammenhang mit der Öffentlichkeit des Verfahrens aufgehoben wird. Die Meinung, dass § 169 S. 2 GVG der Übertragung des Verfahrens in einen anderen Raum des Gerichts nicht entgegensteht, ist zwar gut vertretbar, aber eben keineswegs so zwingend und durch obergerichtliche Rechtsprechung abgesichert, dass eine solche Verfahrensweise revisionssicher ist.

Andererseits hätte das OLG auch einen Saal oder eine Halle anmieten können. Wenn es diese Variante wegen der Sicherheitslage verworfen hat, wäre es aber rechtlich jedenfalls möglich gewesen, die Plätze der Journalisten zu poolen und beispielsweise 10 der 50 Plätze für türkische Medien zu reservieren (vgl. BVerfG, 30.10.2002, 1 BvR 1932/02). Den Vorwurf der mangelnden Sensibilität muss sich das OLG daher m.E. zu recht gefallen lassen.
Zustimmung. Und das macht dann das rechtshistorische Fachblatt Titanic-Magazin daraus: http://www.titanic-magazin.de/uploads/p ... kes_01.jpg
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