Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung
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Re: AW: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprech
Ich denke mal, über solchen Murks wie "die Bundes-Kanzlerin oder der Bundes-Kanzler" KANN man sich nur aufregen oder lustig machen, das hat nichts mit Überheblichkeit zu tun, sondern mit natürlichen inneren Bedürfnissen.
Dessen unbeschadet sind wir uns wohl auch einig, dass die gerade in der Juristerei populären mehrfach verschachtelten Bandwurmsätze ein Graus sind!
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"Tatsache ist, dass der staatlich organisierte Pogrom, der derzeit in Syrien stattfindet, dem linksreaktionären Gutmenschenpack dermaßen an seinem Moralarsch vorbeigeht wie ein Furz einer Fanfarenkapelle."
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Re: AW: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprech
Du hast seltsame innere Bedürfnisse. Dieser "Murks" ist dazu da, manchen Menschen eine sprachliche Teilhabe an unserer Gesellschaft zu erlauben - findest Du das unnötig?HCH hat geschrieben:Ich denke mal, über solchen Murks wie "die Bundes-Kanzlerin oder der Bundes-Kanzler" KANN man sich nur aufregen oder lustig machen, das hat nichts mit Überheblichkeit zu tun, sondern mit natürlichen inneren Bedürfnissen.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung
EDG, Du hast ihn falsch verstanden.
Er wollte ausdrücken, die Bundeskanzlerin sei Murks. Und da willst Du ihm doch sicher nicht widersprechen
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Re: AW: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprech
Zumal ja auch die Orthographie von Komposita dem Wandel der Zeiten unterworfen ist.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Du hast seltsame innere Bedürfnisse. Dieser "Murks" ist dazu da, manchen Menschen eine sprachliche Teilhabe an unserer Gesellschaft zu erlauben - findest Du das unnötig?HCH hat geschrieben:Ich denke mal, über solchen Murks wie "die Bundes-Kanzlerin oder der Bundes-Kanzler" KANN man sich nur aufregen oder lustig machen, das hat nichts mit Überheblichkeit zu tun, sondern mit natürlichen inneren Bedürfnissen.
Als Beispiel ein Auszug aus den Jahrbüchern für die preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung, Band 5, 1815, S. 87, im Abschnitt "Personal-Veränderungen, bei den Justiz-Behörden in den Monaten Januar, Februar und März 1815":
Und auch noch im 1869 erschienenen "Verzeichniß der Bevollmächtigten zum Bundesrath und der Mitglieder des Reichstages des Norddeutschen Bundes" wird als einer der Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Königreichs Preußens genannt derhttp://books.google.de/books?id=icpDAAAAcAAJ&lpg=PA87&ots=7ikxpA7rkZ&dq=der%20oberlandesgerichts-rath&hl=de&pg=PA87#v=onepage&q&f=false hat geschrieben:I. Bei den Oberlandesgerichten, und zwar
a) bei den Mitgliedern derselben,
[...]
2. Der Oberlandesgerichts-Rath Erbkam zu Liegnitz ist abgegangen, und zum Stempel-Fiskal für die Provinzen Kur- und Neumark, mit Ausschluß Berlins, als Regierungs-Rath und Mitglied der Abgaben-Deputation der Kurmärkischen Regierung ernannt, und an seiner Stelle der bisherige Oberlandesgerichts-Assessor von Tschirschky zum Rat daselbst befördert worden, den 21. März."
Im Rahmen welcher Maßnahme der Vereinheitlichung der deutschen Rechtschreibung der Bindestrich beim Kompositum "Bundes-Kanzler" weggefallen ist, mag gerne jemand anders recherchieren. Jedenfalls gibt es für die Schreibweise "Bundes-Kanzler" durchaus orthographische Anknüpfungspunkte. So oder so scheint mir der Geist, der sein inneres Gleichgewicht nur im Rahmen der vereinheitlichten deutschen Rechtschreibung findet, schon sehr klein zu sein.http://books.google.de/books?id=qCNLAAAAcAAJ&dq=bundeskanzler%20norddeutscher%20bund&hl=de&pg=PA1#v=onepage&q&f=false hat geschrieben:Bundes-Kanzler, Präsident des Königlich Preußischen Staats-Ministeriums, Minister der auswärtigen Angelegenheiten und Minister für Lauenburg, Graf von Bismarck-Schönhausen
Zuletzt geändert von Parabellum am Sonntag 26. Oktober 2014, 12:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung
BGH, Urteil vom 24.04.2012 - XI ZR 360/11 hat geschrieben:Wie der Senat aus zahlreichen Verfahren weiß, entspricht es schon nicht dem gewöhnlichen Lauf der Dinge, dass eine Geldanlage überhaupt Gewinn abwirft. Erst recht gilt das für eine Verzinsung von 4% p.a..
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Re: AW: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprech
Ja, völlig unnötig.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Du hast seltsame innere Bedürfnisse. Dieser "Murks" ist dazu da, manchen Menschen eine sprachliche Teilhabe an unserer Gesellschaft zu erlauben - findest Du das unnötig?HCH hat geschrieben:Ich denke mal, über solchen Murks wie "die Bundes-Kanzlerin oder der Bundes-Kanzler" KANN man sich nur aufregen oder lustig machen, das hat nichts mit Überheblichkeit zu tun, sondern mit natürlichen inneren Bedürfnissen.
Der Teil der Bevölkerung, der nur "die Bundes-Kanzler oder die Bundes-Kanzlerin" versteht und mit "Bundeskanzler" überfordert ist, dürfte geschätzt kleiner als 0,01% sein.
....zumal auch derartige Verdoofung der Sprache immer noch kein Allheilmittel dafür ist, dass wirklich jeder es versteht.
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung
Harte Wahrheit aus Karlsruhe. +1 für den Senat.BGH, Urteil vom 24.04.2012 - XI ZR 360/11 hat geschrieben:Wie der Senat aus zahlreichen Verfahren weiß, entspricht es schon nicht dem gewöhnlichen Lauf der Dinge, dass eine Geldanlage überhaupt Gewinn abwirft. Erst recht gilt das für eine Verzinsung von 4% p.a..
Der Keynes´sche sanfte Tod des Rentiers wird bald wieder ausgebuddelt.
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung
Denn ein Vermieter, der angibt, eine Kaution nicht erhalten zu haben, kann diese auch nicht angelegt haben.
LG Berlin, Urteil vom 10.12.2013 - 63 S 184/13
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung
Ausführlicher und verständlicher:suedpol hat geschrieben:... LG Berlin, Urteil vom 10.12.2013 - 63 S 184/13
Dem Beklagten steht ein Anspruch auf Auskunft über die Anlage der von ihm geleisteten Kaution nicht zu. Ein etwaiger Auskunftsanspruch ist erfüllt. [...] Denn die Klägerin hat mitgeteilt, die Kaution nicht erhalten zu haben. Dies [...] enthält jedoch konkludent die Auskunft, diese dementsprechend auch nicht angelegt zu haben. Denn ein Vermieter, der angibt, eine Kaution nicht erhalten zu haben, kann diese auch nicht angelegt haben.
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung
Ein Berliner Gericht hat Wetten auf den Eröffnungstermin des neuen Flughafens Berlin-Brandenburg wegen grober Sittenwidrigkeit verboten.
Der Online-Wettanbieter “Wett-24” hatte Wetten auf das konkrete Eröffnungsdatum des neuen BER-Flughafens angeboten. Das Gericht erkannte darin jedoch ein unlauteres Geschäft und untersagte die Wette mit sofortiger Wirkung. “Wetten auf Ereignisse, die nicht in der Wirklichkeit, sondern lediglich in der Phantasie der Beteiligten stattfinden, verstoßen gegen die guten Sitten”, heißt es in der Urteilsbegründung (LG Berlin, Az. 2956- 23/12)
http://www.bvbb-ev.de/index.php/component/acymailing/archive/view/listid-2-presseschau/mailid-1031-presseschau-vom-14-11-2012 (Verwaister Link automatisch entfernt)
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung
Mr_Black hat geschrieben:Ein Berliner Gericht hat Wetten auf den Eröffnungstermin des neuen Flughafens Berlin-Brandenburg wegen grober Sittenwidrigkeit verboten.
Der Online-Wettanbieter “Wett-24” hatte Wetten auf das konkrete Eröffnungsdatum des neuen BER-Flughafens angeboten. Das Gericht erkannte darin jedoch ein unlauteres Geschäft und untersagte die Wette mit sofortiger Wirkung. “Wetten auf Ereignisse, die nicht in der Wirklichkeit, sondern lediglich in der Phantasie der Beteiligten stattfinden, verstoßen gegen die guten Sitten”, heißt es in der Urteilsbegründung (LG Berlin, Az. 2956- 23/12)
http://www.bvbb-ev.de/index.php/component/acymailing/archive/view/listid-2-presseschau/mailid-1031-presseschau-vom-14-11-2012 (Verwaister Link automatisch entfernt)
Dir ist schon klar, dass der Verein auf Satire reingefallen ist? Das erkennt man doch schon am schlecht nachgemachten Az. des LG.
http://www.kojote-magazin.de/2012/flughafen-berlin-brandenburg-gericht-verbietet-wetten-auf-ber-eroffnungstermin/7028/ (Verwaister Link automatisch entfernt)
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung
Orrr!!Tibor hat geschrieben:Mr_Black hat geschrieben:Ein Berliner Gericht hat Wetten auf den Eröffnungstermin des neuen Flughafens Berlin-Brandenburg wegen grober Sittenwidrigkeit verboten.
Der Online-Wettanbieter “Wett-24” hatte Wetten auf das konkrete Eröffnungsdatum des neuen BER-Flughafens angeboten. Das Gericht erkannte darin jedoch ein unlauteres Geschäft und untersagte die Wette mit sofortiger Wirkung. “Wetten auf Ereignisse, die nicht in der Wirklichkeit, sondern lediglich in der Phantasie der Beteiligten stattfinden, verstoßen gegen die guten Sitten”, heißt es in der Urteilsbegründung (LG Berlin, Az. 2956- 23/12)
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Dir ist schon klar, dass der Verein auf Satire reingefallen ist? Das erkennt man doch schon am schlecht nachgemachten Az. des LG.
http://www.kojote-magazin.de/2012/flughafen-berlin-brandenburg-gericht-verbietet-wetten-auf-ber-eroffnungstermin/7028/ (Verwaister Link automatisch entfernt)
War mir völlig klar
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung
Hätte man aber merken können. "LGR Berlin, Az. 2956-23/12" ist erkennbar kein existierendes Aktenzeichen.
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung
Auch im Übrigen bietet das Kammergericht eine schulmäßige Exegese. Einziger Wermutstropfen: Die allzu trickreiche Umgehung einer Divergenzvorlage, so dass wir auf höchstrichterliche Rspr. zum abgesenkten Bordstein weiter werden warten müssen. Und für den Betroffenen natürlich die unerfreuliche Konsequenz, dass das Bußgeld (immerhin 25,00 Euro) jetzt fällig wird.Kammergericht, Beschluss vom 22.06.2015, 3 Ws (B) 291/15 hat geschrieben:Das Amtsgericht hat den Rechtsbegriff der Bordsteinabsenkung nicht verkannt (…) Eine Bordsteinabsenkung setzt nach dem Wortsinn lediglich voraus, dass es in unmittelbarer Nähe eine „regulär“ höhere Bordsteinkante gibt, das heißt: Im Anschluss an die Absenkung muss der Bordstein wieder höher werden. Denn „abgesenkt“ ist etwas anderes als „niedrig“ und auch als „unterbrochen“. Eine Längenbegrenzung ergibt sich aus dem Begriff der Absenkung jedenfalls nicht.
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