Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

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Maik84
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Maik84 »

julée hat geschrieben:...Ich finde es durchaus eine spannende Idee...
Ich halte die Idee auch nicht für gar so falsch... aber in diesem Forum bin ich in erster Linie für richtige Sprache. ;)
"Diese Leute standen nach Art der in dieser Gegend nichtstuend herumlungernden Personen im Halbkreis zusammen und unterhielten sich." BGHSt. 9, 137
Elim Garak
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Elim Garak »

Ohne Spaß, ich finde das klasse. Wenn dadurch auch nur ein Mensch mit Behinderung - wobei ich mir durchaus auch meine (geistig) noch knallscharfe, aber eben unbedarfte Oma auf der Seite vorstellen kann - etwas lernt oder sich nur "dabei" fühlt ist es die Bindestriche bzw. den einen oder anderen syntaktischen Tiefschlag wert.

Es darf aber keine Entschuldigung sein, die "normalen" Teile ebenfalls sprachlich zu verhunzen.

Ach ja, das muss noch:
BMJ hat geschrieben:Finanzen:
"Finanzen sind das Geld, das man gerade hat."
BRUHAHAHAHAHAHA...*luftschnapp*....HAHAHAHA*tischklopf* Nice try, Wolfgang!

Böse Menschen könnten sich beschweren, dass hier auf Kosten der Zielgruppe geschmacklose Scherze getrieben werden.
Nimm2
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Nimm2 »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben: (...) Das Ganze als "Aktionismus" zu brandmarken, ist zwar keine leichte Sprache, aber wahrscheinlich leichtes Denken.
Diese Äußerung finde ich wiederum überheblich. Warum sachlich, wenn es auch persönlich geht.
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Fühlt Ihr Euch jetzt besser? Überheblichkeit ist ja allgegenwärtig in diesem Forum, von Euch beiden hatte ich jedoch bislang ein besseres Bild. Aber manches Mal zeigt sich die Wahrheit dann dennoch und unerwartet.
Dies trifft hier auch auf Dich zu.
Parabellum
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Parabellum »

Was ist Hähnchen-Kebab?
OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 10.07.2014 - OVG 5 N 27.12 hat geschrieben:Richtig ist zwar, dass darin eine allgemeine Verkehrsauffassung nur für die Bezeichnung „Döner Kebab“ festgestellt wird. Allerdings kann diese Leitsatzziffer, die sich u.a. mit „Hähnchen-Döner Kebab“ befasst, mit dem Verwaltungsgericht zwanglos auch dahingehend verstanden werden, dass „Döner Kebab“ gegenüber „Kebab“ die gängigere Formulierung ist und das „Kebab“ mit umfasst. Entsprechendes gilt für die isolierte Begrifflichkeit des „Döner“. Der Hinweis der Klägerin auf die unterschiedlichen Begrifflichkeiten des „Wiener Schnitzel“ (Kalbfleischschnitzel) und der „Wiener“ (Würstchen) ist dagegen unergiebig, da derartig unterschiedliche Begrifflichkeiten bei „Döner“, „Kebab“ und „Döner Kebab“ gerade nicht erkennbar und auch von der Klägerin nicht substantiiert dargelegt worden sind.

[...]

Mit der Produktbezeichnung „Kebab“, gleichzusetzen mit „Döner Kebab“, verbindet der Verbraucher die Erwartung, es handele sich bei dem Erzeugnis um - wenn auch dünn geschnittene - Streifen aus Hähnchenfleisch „wie gewachsen“. Dies ergibt sich aus Ziff. 2.511.7 der o.g. Leitsätze, welche die Verbraucherwartung bestimmt (zur Vermutungswirkung der von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission beschlossenen und im Deutschen Lebensmittelbuch, vgl. § 15 LFGB, niedergelegten Leitsätze für die Verbrauchererwartung vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. September 2012 - BVerwG 3 C 17.12 -, juris Rn. 22, sowie Urteil vom 10. Dezember 1987 - BVerwG 3 C 18.87 -, juris Rn. 34 und Urteil des Senats vom 15. Mai 2014 - OVG 5 B 4.11 -, UA S. 7 und Beschluss vom 21. Mai 2014 - OVG 5 N 23.12 -, juris Rn. 9). Danach weisen u.a. „Hähnchen-Döner Kebab“ als besondere Merkmale dünne Fleischscheiben, auf Drehspieß aufgesteckt, auf. Ferner wird bei Hähnchen-Döner Kebab kein wie Hackfleisch zerkleinertes Fleisch eingesetzt (vgl. Ziff. 2.511.7, 2. Absatz, Satz 3 der Leitsätze). Vor diesem Hintergrund erwartet der Verbraucher bei einem (Döner) Kebab Fleisch „wie gewachsen“, und bei einem Tiefkühlprodukt wie dem vorliegenden mit „arttypisch“ gewürzten gegarten Hähnchenfleisch-Teilchen geht seine Erwartung dahin, dass es nach dem Aufbraten so schmeckt wie das direkt vom Döner-Drehspieß abgesäbelte Hähnchenfleisch, das keine strukturellen Veränderungen gegenüber dem Fleisch „wie gewachsen“ aufweisen darf. Entsprechendes erwarten diejenigen Verbraucher - dies hat die erstinstanzliche Entscheidung beanstandungsfrei ausgeführt -, die den Begriff „Kebab“ in seinem ursprünglichen Sinne verstehen, da für diese Kreise „Kebab“ für kleine am Spieß gebratene Fleischstücke steht.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
Swann
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Swann »

Schade, das Zeug klingt superlecker:
Nach der von der Lebensmittelaufsicht im Oktober 2009 veranlassten Untersuchung einer Planprobe durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg bestand das stärkehaltige Geflügelfleischerzeugnis überwiegend aus einer wie Brühwurstbrät fein zerkleinerten, feinporigen Masse mit einigen Skelettmuskelfleischstückchen, arteigen in Geruch und Geschmack, deutlich schwammig im Biss.
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Amtsgerichtsrat
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Amtsgerichtsrat »

Die ham´ bestimmt auch ne Brätknetmaschine ... und Brätkneteimer ... (TM by Hagen Rether)
:lmao:
Der Mensch ist die Dornenkrone der Schöpfung
Swann
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Swann »

Karlsruher Ontologie:
Ein Unterlassen, also ein Nichtgeschehen kann - ontologisch - nicht Ursache eines Erfolges sein.
BGH, 4 StR 473/13, Urt. v. 4.9.2014, Tz. 75.
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Levi
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Re: AW: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprech

Beitrag von Levi »

Swann hat geschrieben:Karlsruher Ontologie:
Ein Unterlassen, also ein Nichtgeschehen kann - ontologisch - nicht Ursache eines Erfolges sein.
BGH, 4 StR 473/13, Urt. v. 4.9.2014, Tz. 75.
Aua. :roll:
Wie so oft gilt auch hier der Grundsatz: "Schuster [BGH], bleib bei deinem Leisten."
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famulus
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von famulus »

Amtsgerichtsrat hat geschrieben:(TM by Hagen Rether)
Was das wohl immer soll? :-k
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Bart Wux
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Bart Wux »

Finanzen das Geld, was man gerade hat? Das ist jetzt nicht wirklich richtig, oder? Nicht mal vereinfacht. Nicht mal beispielhaft. Die Anwaltsdefinition ist im Grunde auch nicht wirklich korrekt.

Ich sag mal, jemand, der den Begriff Finanzen anders nicht versteht, der dürfte geistig so belastet sein, dass er sich darum eh keine Sorgen machen muss, da seine Betreuerin das für ihn übernimmt. Oder ist das jetzt wieder überheblich?
"Attempted murder. Now honestly, what is that? Do they give a Nobel Prize for attempted chemistry?"

Robert Underdunk Terwilliger
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Einwendungsduschgriff
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Bart Wux hat geschrieben:Ich sag mal, jemand, der den Begriff Finanzen anders nicht versteht, der dürfte geistig so belastet sein, dass er sich darum eh keine Sorgen machen muss, da seine Betreuerin das für ihn übernimmt. Oder ist das jetzt wieder überheblich?
Es entspricht jedenfalls nicht der Praxis der Betreuung und geht am Thema vorbei; dazu kommt, dass ich ich mir gewünscht hätte, wonach ein möglicherweise mit Betreuungsrecht befasster Jurist mit Entscheidungskompetenz dieses Thema etwas differenzierter betrachtet beziehungsweise betrachten kann.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Eagnai
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Eagnai »

Irgendwelche nachvollziehbaren Regeln scheint es für die Leichte Sprache jedenfalls nicht zu geben - der BGH spricht auf seiner Seite zum Beispiel von Bundes-Gerichts-Hof, Straf-Recht, Zivil-Recht etc., während etwa das BVerwG konsequent bei Bundesverwaltungsgericht bleibt.

Mein Favorit von der BVerwG-Seite in Leichter Sprache ist aber das hier:

"Ein Gericht entscheidet darüber, was bei einem Streit rechtens ist. Das Ergebnis schreibt das Gericht in seiner Entscheidung so auf, dass jeder seine Gründe verstehen kann."

Gerade vom BVerwG und gerade auf einer Seite in Leichter Sprache finde ich diese Behauptung schon etwas arg optimistisch. ;)
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Bart Wux
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von Bart Wux »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
Bart Wux hat geschrieben:Ich sag mal, jemand, der den Begriff Finanzen anders nicht versteht, der dürfte geistig so belastet sein, dass er sich darum eh keine Sorgen machen muss, da seine Betreuerin das für ihn übernimmt. Oder ist das jetzt wieder überheblich?
Es entspricht jedenfalls nicht der Praxis der Betreuung und geht am Thema vorbei; dazu kommt, dass ich ich mir gewünscht hätte, wonach ein möglicherweise mit Betreuungsrecht befasster Jurist mit Entscheidungskompetenz dieses Thema etwas differenzierter betrachtet beziehungsweise betrachten kann.
Hätte ich einen Smiley zusetzen sollen?
;)
Aber im Ernst denke ich, dass manches Thema einfach eine solche Grundkomplexität hat, dass man es vielleicht nicht in einem kurzen Satz beschreiben kann. Das Geld, das man hat, ist sicherlich ein Teil der Finanzen, aber längst nicht die Definition des Begriffes.
"Attempted murder. Now honestly, what is that? Do they give a Nobel Prize for attempted chemistry?"

Robert Underdunk Terwilliger
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JS
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von JS »

Eagnai hat geschrieben:Irgendwelche nachvollziehbaren Regeln scheint es für die Leichte Sprache jedenfalls nicht zu geben - der BGH spricht auf seiner Seite zum Beispiel von Bundes-Gerichts-Hof, Straf-Recht, Zivil-Recht etc., während etwa das BVerwG konsequent bei Bundesverwaltungsgericht bleibt.

Mein Favorit von der BVerwG-Seite in Leichter Sprache ist aber das hier:

"Ein Gericht entscheidet darüber, was bei einem Streit rechtens ist. Das Ergebnis schreibt das Gericht in seiner Entscheidung so auf, dass jeder seine Gründe verstehen kann."

Gerade vom BVerwG und gerade auf einer Seite in Leichter Sprache finde ich diese Behauptung schon etwas arg optimistisch. ;)
Insbesondere beim BVerwG müsste eher so lauten: "Ein Gericht entscheidet darüber, was bei einem Streit rechtens ist. Das Ergebnis schreibt das Gericht in seiner Entscheidung so auf, dass schlaue Menschen seine Gründe verstehen können."
"Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, nichts hindert mich, weiser zu werden." - Konrad Adenauer
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schlemil
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Re: Die Welt erklärt in einfachen Worten der Rechtsprechung

Beitrag von schlemil »

JS hat geschrieben:
Eagnai hat geschrieben:
Mein Favorit von der BVerwG-Seite in Leichter Sprache ist aber das hier:

"Ein Gericht entscheidet darüber, was bei einem Streit rechtens ist. Das Ergebnis schreibt das Gericht in seiner Entscheidung so auf, dass jeder seine Gründe verstehen kann."
Daraus ergibt sich, dass man beim Bundesverwaltunsggericht einfach noch nie mit "Blondinen" zu tun gehabt haben kann.
Der, die, das - wer, wie, was - wieso, weshalb, warum - wer nicht fragt, bleibt dumm!
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