Danke für die Erklärung. Hab die Art und Weise, wie er es bestanden hat, nicht voneinader getrennt betrachtet.[enigma] hat geschrieben:Ein Vermögensschaden liegt zumindest dann vor, wenn der Täter einen Abschluss oder eine Ausbildung nur vortäuscht, die Einstellungsvoraussetzung ist. Hier hat der Täter das 2. Examen aber tatsächlich bestanden. Auf welche Art und Weise er das geschafft hat, ist höchstens täuschungsrelevant. Wenn seine Leistung ihr Geld Wert war, liegt jedenfalls kein Vermögensschaden vor. Auch eine Vermögensgefährdung wird man hier wohl nicht annehmen können, da kein direkter Zusammenhang zwischen der Täuschung im Examen und einer zu erwartenden Schlechtleistung besteht.Peaches2 hat geschrieben:Ist es nicht so, dass ein Vermögensschaden trotz fachlich korrekter Arbeitsleistung vorliegt, wenn bei Vertrauenspositionen nicht über die notwendige Zuverlässigkeit verfügt wird oder eine bestimme Ausbildung (hier Uni Abschluss/2 Examen) bei der Höhe des Entgelts berücksichtigt wird?[enigma] hat geschrieben:Solange die Arbeitsleistung nicht deutlich hinter dem zurückgeblieben ist, was von einem Juristen mit entsprechenden Noten (er hatte ja anscheinend "nur" ein befriedigend) erwartet wird, reicht das mangels Vermögensschadens aber nicht für den Betrug.Peaches2 hat geschrieben:Stand im Zeitungsbericht, dass einige davon wegen den erreichten guten Noten, auch entsprechende Anstellungen hatten. In dem Fall dachte ich an Anstellungsbetrug.
Korruption im Nds. Prüfungsamt
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Re: Korruption im Nds. Prüfungsamt
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Re: Korruption im Nds. Prüfungsamt
Habe mir auch vorgenommen, da nicht mehr reinzuschauen. Verwirrt mich jedesmal und tut alles andere als gut. Das Beste was man machen kann.[enigma] hat geschrieben:Ich bin ja froh, dass ich dieses Nachbarforum in der Vorbereitung aufs erste Examen nicht kannte und in der Vorbereitung aufs zweite nicht besucht habe. Da wird man ja verrückt
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Re: Korruption im Nds. Prüfungsamt
Guilty pleasure.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18) Sa 196/98
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Re: Korruption im Nds. Prüfungsamt
In dieser Sache wurde nun auch gegen den damals wohl ebenfalls beteiligten, in Hamburger Kreisen recht bekannten Repetitor "Sören C." (--> https://jura-contra.com/jura-contra.html (Verwaister Link automatisch entfernt)), Anklage wegen Bestechlichkeit und Anstiftung zum Verrat von Dienstgeheimnissen erhoben (https://www.haz.de/Nachrichten/Der-Nord ... or-Gericht).
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Re: Korruption im Nds. Prüfungsamt
Ich verstehe so etwas nicht. Falls sich der Vorwurf bestätigen sollte: Was motiviert ein solches Verhalten? Man riskiert seine gesamte berufliche Zukunft für ein bisschen zusätzliches Geld?
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Re: Korruption im Nds. Prüfungsamt
Naja, als hauptberuflicher Repetitor kann dir deine Anwaltszulassung, die bei einer Verurteilung flöten geht, herzlich egal sein. Im Vorwege wurde wsl auf die geringe Entdeckungsgefahr und max. Bewährung im Fall des Auffliegens spekuliert.
- batman
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Re: Korruption im Nds. Prüfungsamt
Und als Repetitor für Strafrecht kann einschlägige Erfahrung auch nicht schaden...
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Re: Korruption im Nds. Prüfungsamt
In der JVA ist ein Seminar zu § 109 Strafvollzugsgesetz und Co sicher der Renner
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Korruption im Nds. Prüfungsamt
Der Kanzleislogan "Integrität, Professionalität, Effektivität" scheint mir allerdings nochmals überdenkenswert zu sein...
- Fyrion
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Re: Korruption im Nds. Prüfungsamt
Gerüchten zufolge können Geld und sexuelle Gefälligkeiten Menschen zu noch ganz anderen Dingen motivieren, für die sie sogar für immer im Bau landen könnten. Aber die Aussicht auf Gewinn gepaart mit der falschen Gewissheit nicht erwischt zu werden, eventuell flankiert von Schulden bei den falschen Leuten (wurde der Typ aus Nds nicht mit Schusswaffe und Prostituierter festgenommen? Gegen wen brauchte er ne Schusswaffe?) und fertig ist die Motivlage.
- thh
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Re: Korruption im Nds. Prüfungsamt
Naheliegenderweise gegen die Festnahme.Fyrion hat geschrieben: eventuell flankiert von Schulden bei den falschen Leuten (wurde der Typ aus Nds nicht mit Schusswaffe und Prostituierter festgenommen? Gegen wen brauchte er ne Schusswaffe?)
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
- Fyrion
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Re: Korruption im Nds. Prüfungsamt
Finde ich nicht so naheliegend, da er sie nicht einmal versucht hat einzusetzen und es außerdem auch völlig hoffnungslos ist sich so einer Festnahme entziehen zu wollen plus das Risiko, dass so aus einer geringen Haftstrafe eine sehr sehr lange Haftstrafe kommt, weil aus Prüfungsergebnisse verraten plötzlich gefährliche KV bis Mord wird, halte ich gerade bei einem Richter für eher fernliegend. (Ok und die Gerüchte über Spielschulden waren bei uns in Nds. sehr schnell im Umlauf )
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Re: Korruption im Nds. Prüfungsamt
Es dürfte wohl auf die konkrete Festnahmesituation ankommen, ob man es dann noch für eine gute Idee hält, zur Waffe zu greifen. Aber wenn man sich mit jede Menge Bargeld, Waffe und Nutte in einem Mailänder Hotelzimmer wiederfindet, ist man wohl schon deutlich von dem entfernt, was man normalerweise so tun würde.
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Re: Korruption im Nds. Prüfungsamt
https://www.juraforum.de/recht-gesetz/j ... gen-382551
Tibor hatte schon mal drauf hingewiesen Wenn man sich das durchliest und dann die ganze Geschichte weiß, fragt man sich schon, in welchem Film man ist.
Tibor hatte schon mal drauf hingewiesen Wenn man sich das durchliest und dann die ganze Geschichte weiß, fragt man sich schon, in welchem Film man ist.
"Ich habe mittlerweile auch sämtliche Prüfungsämter der anderen Bundesländer eingebunden; diese haben die Problematik ebenfalls erkannt und erwarten unseren Erfahrungsbericht"
"... Ein übermüdeter Beamter, der während der Arbeitszeit einschläft, vom Stuhl fällt und sich dabei die Nase bricht, erleidet einen Arbeitsunfall.."
SG Dortmund, Urteil v. 23.09.1998, Az.: S 36 U 294/97
SG Dortmund, Urteil v. 23.09.1998, Az.: S 36 U 294/97
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